Medikamente an Schüler ausgeben?

  • Zitat

    Original von Friesin
    aber ist das dann deine Aufgabe als Lehrerin ?(
    Ich finde, das führt ins Unendliche: für wieviele Schülerinnen will man denn da Vorsorge tragen?


    Ja, ich finde schon, dass das in der Grundschule genauso meine Aufgabe ist, wie Taschentücher, evtl. Arbeitsmaterialien usw.

  • Zitat

    Original von Susannea


    Ja, ich finde schon, dass das in der Grundschule genauso meine Aufgabe ist, wie Taschentücher, evtl. Arbeitsmaterialien usw.


    Ich finde es super, wenn die Schülerinnen da in der Schule einen Ansprechpartner haben, aber aus eigenen Mitteln MUSS das eben finde ich nicht sein.

  • Ansprechpartner finde ich okay, eine Selbstverständlichkeit würde ich davon nicht ableiten.
    Stellt das Thema dringend benötigteTampons/Binden denn in der Grundschule überhaupt so ein häufig auftauchendes Problem dar ?(
    Korrigiert mich, wenn ich mir falsche Vorstellungen mache ;)

  • Für Grundschüler hab ich das bisher noch nicht benötigt...aber da wir eine GHR sind, find ichs durchaus legitim, dass die Mädchen wissen, dass sie im Notfall zur Sekretärin gehen können. Kommt ja nun auch wirklich nicht soooo häufig vor.

  • Zitat

    Original von Bibo
    Soweit ich das noch im Kopf habe, dürfen Lehrer keine Medikamente verabreichen. Frag mich aber nicht, wo das steht. Ich mache es so, dass ich betroffene Kinder daran erinnere ihre Tabletten zu nehmen. Ob ich das überhaupt darf, geht mir am A**** vorbei. Ich handle ja nicht aus einer Laune heraus, sondern auf Bitte der Eltern und der behandelnden Ärzte.
    Bibo


    Ja, bisher habe ich das auch so gehalten (Klassenfahrten und so). Aber gerade bei dieser Familie habe ich irgendwie (naja, also schon begründet) ein ungutes Gefühl, weswegen ich dort nur exakt das tue, was ich DARF.
    Die Mutter wollte das auch morgen "mal eben schnell vor dem Unterricht" klären.. :rolleyes:
    Ich hoffe echt, dass meine Schulleiterin mir morgen gleich was zu sagen kann.


    Naja, "Serviceleistungen" á la Taschentücher, Tampons oder ähnliches liegt halt persönlich am Lehrer. Ich habe mich nur diesem Thread angeschlossen, weil er ja grundsätzlich genau meine Frage (dort eben aktuelle Krankheit, bei mir generell) behandelt.

  • Zitat

    Original von Friesin
    Ansprechpartner finde ich okay, eine Selbstverständlichkeit würde ich davon nicht ableiten.
    Stellt das Thema dringend benötigteTampons/Binden denn in der Grundschule überhaupt so ein häufig auftauchendes Problem dar ?(
    Korrigiert mich, wenn ich mir falsche Vorstellungen mache ;)


    Naja, bei uns gehen die Grundschulen ja bis 6. Klasse und ja, da stellt es gerade eben ein Problem dar, weils ja bei vielen erst anfängt ;) Aber ich meine mich zu erinnern, dass ich 10 war bei der ersten Regel ;)

  • Zitat

    Original von Schmeili:
    Ja, bisher habe ich das auch so gehalten (Klassenfahrten und so). Aber gerade bei dieser Familie habe ich irgendwie (naja, also schon begründet) ein ungutes Gefühl, weswegen ich dort nur exakt das tue, was ich DARF.


    In so einem Fall würde ich wohl auch nach Vorschriften sehen. Ich hatte bisher eben immer das Glück, dass die Medikamentenkinder vernünftige Eltern hatten. Es lief immer alles problemlos.


    Für Bayern scheint es ein KMS aus dem Jahr 2005 zu diesem Thema zu geben. Für Hessen müsste das doch auch irgendwie geregelt sein. :weissnicht:



    Bibo

  • Bestimmt ist das geregelt, ich google noch.
    Einen interessanten Link für bremen habe ich schonmal, vielleicht kann er ja mal jemandem helfen:
    http://www.uk-nord.de/fileadmi…/Sicherheitstipp_67_1.pdf


    *weitersuch*


    Na das ging ja nun fix (man muss auch mal die Suchworte bei google ändern)


    http://schuleundgesundheit.hes…nahmen_Amtsblatt_0903.pdf
    Kurzfassung: Man DARF Medikamente geben, muss aber nicht. Wenn, dann müssen einige Dinge beachtet werden.

  • Zitat

    Original von Schmeili
    Kurzfassung: Man DARF Medikamente geben, muss aber nicht. Wenn, dann müssen einige Dinge beachtet werden.


    Diese "Dinge" sind aber von zentraler Bedeutung. Um (z.B. bei Berufsanfängern) Missverständnissen vorzubeugen sei u.a. nochmal deutlich darauf hingewiesen, dass die verlinkte Regelung ausschließlich auf Hessen zutrifft und es dort einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Schulleitung, Lehrkraft und Eltern bedarf.

  • Ich weiß, für Hamburg gibt es auch solch eine Verordnung bzgl. Medikamentengabe...aber ich find sie nicht und weiß nicht mehr, wo ich sie abgespeichert habe.

  • Die Regel ist ganz einfach:


    Frag die Schulleitung. Falls du von dort die dienstliche Anweisung erhältst, Medikamente an die Schüler auszugeben, bitte darum, diese Answeisung schriftlich zu erhalten.


    In der Regel läuft es eh so ab:
    Das Kind schluckt seine Tabletten selbst - oder setzt sich als Diabetiker selbst die Spritze. Als Lehrer solltest du das kind nur daran erinnern, dies zu einer bestimmten Zeit zu tun.


    Ich würde mir jedoch - schusselig wie ich bin - auch das nicht ans Bein binden lassen. Falls man als Lehrer zugesagt hat, das Kind zu erinnern - und vergisst das im Trubel des Unterrichts, kann das böse enden. Bekommt dann ein Diabetiker-Kind einen Schock, ist man - weil man nicht erinnert hat - haftbar.


    Nun gibt es heute ja prima technische Spielereien - z.B. ein Handy mit Weckfunktion und Vibrationsalarm - sodass man die Verantwortung für die Medikamentenverabreichung durchaus bei den Eltern lassen kann.


    Anders schaut dies bei Ausflügen und Schullandheimaufenthalten aus.
    Hier empfielt es sich, genaue schriftliche Vereinbarungen zu treffen und auch Notfallmedikamente dabei zu haben. (z.B. wenn bekannt ist, dass ein Kind asthmatische Anfälle bekommen könnte oder gegen bestimmte Dinge alergisch ist)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Mmh, ich habe ein Asthmakind mit Nussallergie. Bei Notfall müßte ich sogar eine Spritze geben. Asthmaspray wäre nicht so schlimm, kann es ja selbst. Vom Arzt kam das Attest, dass das zwingend erforderlich ist, da ein Rettungsarzt zu spät kommen würde.... Tolle Sache, was ist, wenn ich die Spritze falsch verwende, wenn kein Notfall vorliegt oder so.....

  • Zitat

    Original von MYlonith
    Mmh, ich habe ein Asthmakind mit Nussallergie. Bei Notfall müßte ich sogar eine Spritze geben. Asthmaspray wäre nicht so schlimm, kann es ja selbst. Vom Arzt kam das Attest, dass das zwingend erforderlich ist, da ein Rettungsarzt zu spät kommen würde.... Tolle Sache, was ist, wenn ich die Spritze falsch verwende, wenn kein Notfall vorliegt oder so.....


    Da brauchst du keine Angst zu haben, dir KANN dann nichts passieren. Rechtlich ist nur "unterlassene Hilfeleistung" strafbar.
    Wenn du zu einem Unfall kommst und 1. Hilfe leistest und du z.B. dem Opfer beim umdrehen nen Arm brichst, dann ist das so, dafür kannst du nicht haftbar gemacht werden.
    Gerade auch in der Schule bist du gegen Haftungsansprüche durch die Unfallkasse gesichert. Selbst bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem verhalten ist zunächst die Unfallkasse verantwortlich, welche dann ggf. Ansprüche weiterleiten könnten - aber mal ehrlich: Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz wird in deinem o.g. geschilderten Fall nicht vorkommen.

  • MYlonith:
    Mach dir wegen dieser "Spritze" keine Sorgen. Das ist Adrenalin, da kannst du nix falsch machen. Und ich vermute einfach mal, dass es so ein Stift ist, und den drückst du in den Oberschenkel, und alles wird gut:-). Und du kannst es auch nicht verwenden, wenn kein Notfall vorliegt. Eine allergische Reaktion, die erkennst du, wenn du sie siehst:-)

  • Zitat

    Original von trident
    Und du kannst es auch nicht verwenden, wenn kein Notfall vorliegt.


    Nee? Wieso nicht? Erkennt der Stift die Kreislaufsituation von selbst?

  • Zitat

    Original von trident
    Ok. Falsch formuliert. Trotzdem: damit kann man nichts falsch machen...



    Edit:
    http://www.aktionsplan-allergi…ebensretterAdrenalin.html


    Das lese ich aber anders:

    Zitat


    Bei Patienten mit Herz - Kreislauferkrankungen muss der Arzt ebenso wie bei älteren Patienten mit Vorerkrankungen (wie Schilddrüsenüberfunktion, Glaukom, Diabetes, eingeschränkter Nierenfunktion, Prostatavergrößerung) die Verschreibung und Behandlung mit dem Adrenalin-Autoinjektor gegen mögliche auftretende Risiken genaustens abwägen. Dies gilt ebenso bei Personen mit einer Sulfitunverträglichkeit.


    ....

    Zitat


    Um der anaphylaktischen Reaktion gezielt entgegen zu wirken, ist es unbedingt notwendig, die korrekte Anwendung des Autoinjektors zu kennen.


    ...

    Zitat


    Die Anwendung der Notfallmedikamente ist kein Ersatz für den Arztkontakt. So muss immer über den Notruf 112 der Notarzt kontaktiert werden.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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  • Wenn eine Person so eine Stift hat, dann gehe ich davon aus, dass es mit einem Arzt abgesprochen ist. Und im Allgmeinen gilt: bei anaphylaktischen Reaktionen immer einem Arzt vorstellig werden. Von der schwere der Reaktion sollte abhängen, wie schnell ich einen Arzt sehe.
    Zusätzlich gilt: Treat first what kills first. Wenn ich einer Person DAS LEBEN RETTEN kann, wenn ich diesen Stift benutze, dann sollte ich das auch tun.

  • Ist dennoch ein komisches Gefühl.
    Naja, nach 3,5 Jahren hat die Mutter es endlich geschafft, Spray und diese besagte Spritze auch im Lehrerzimmer zu deponieren, nachdem bei einem Klassenausflug die liebe Schülerin ihr Spray nicht dabei hatte.
    Das war spannend!


    Im Sommer haben wir wieder einen Klassenausflug, mit Gebieten, bei denen ein Arzt so schnell nicht hinkommt, bzw. mitunter auch kein Funk stellenweise ist..... Bin am Überlegen, der Mutter mitzuteilen, dass Sie mitkommen kann, um auf Ihre Tochter achtzugeben.

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