Steuererklärung und Beweispflicht

  • Stehe im Moment ziemlich auf dem Schlauch und hoffe, dass ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.
    Meine Steuererklärung lasse ich immer über meinen Steuerberater machen. Dieses Jahr habe ich auch den Posten "Internet und Telefon-bzw. Handykosten" mit 20 % angegeben. Habe das hier irgendwo gelesen, dass das möglich wäre. Jetzt rief mich mein Steuerberater an und meinte, dass ich in der Beweispflicht dem Finanzamt gegenüber sei. Wie soll ich das denn bitte schön machen ? ?( Soll ich meinen Sachbearbeiter beim Finanzamt jedes Mal vorher anrufen, wenn ich ein schulisches Telefonat von zu Hause durchführe, oder wenn ich im Internet nach Unterrichtsmaterial suche? Wie macht ihr das ? Über einen Link, auf dem alles schwarz auf weiß steht, würde ich mich auch freuen, dann könnte ich den gleich für das Finanzamt bzw. meinem Steuerberater kopieren.
    Vielen Dank für eure Antworten !!

  • Falls die Aussage deines Steuerberaters so verstanden werden soll, dass du jedes Telefonat einzeln nachweisen musst, ist das aus meiner Sicht völliger Quatsch.


    Allerdings solltest du natürlich grundsätzlich in der Lage sein, deine Kosten zu belegen (z.B. durch die Monatsabrechnungen).


    Mein Steuerprogramm gib bei der Berechnung der Kosten folgenden Weg vor
    (Bsp. Telefon): Es werden die Kosten von drei unmittelbar aufeinanderfolgenden (ist wohl wichtig) Monaten erfasst. Davon werden jeweils pauschal 20% geltend gemacht. Da es sich um eine pauschale Erfassung handelt, sind Einzelnachweise nicht notwendig!


    Bezüglich der Internetkosten wird dann analog verfahren.

  • Ich habe in den beiden letzten Jahren pauschal 20 Euro pro Monat für dienstliche Telefon-/Handy-/Internetnutzung abgesetzt. Direkt mit kurzer Begründung im Sinne von "Zur Unterrichtsvorbereitung, für Elterngepsräche, zur Kommunikation mit Kollegen und zum Einstellen von digitalen Materialien für die Schüler nutze ich diese Medien auch beruflich". Irgendwo in den langen Ausfüllanleitungen zu ELSTER hatte ich von dieser Möglichkeit gelesen und es gab auch keine Beschwerden vom Finanzamt. Ich meine, die Regelung lautet: Ohne Einzelnachweise können pauschal 20 Euro pro Monat abgesetzt werden, darüber hinaussgehende Kosten in Höhe von max. 20% nur mit Einzelnachweis


    Gibt es schon die aktuelle ELSTER-Fassung für 2010? Wollte mich in den Osterferien auch endlich mal dem Steuerkram widmen...

  • Da wir eine Telefon- und Internetflat haben, ist der Betrag jeden Monat gleich. Ich setze immer 20% pauschal ab und es geht immer durch. Nur wenn du dienstlich mehr als 20% verbrauchst, würde ich die Gespräche auflisten, Kosten auflisten. Dann müsstest du das beweisen.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • Hallo,
    super Tipp! Danke!
    Die Telefonkosten habe ich bisher noch nicht abgesetzt, werde es aber jetzt sofort eintragen.
    Was gebt ihr denn neben den Kilometern, Arbeitszimmer (was ja wieder rausgenommen wird...) und Bücherrrechnungen sonst noch an?

  • Hallo Marigor,


    wenn Kopierkosten angefallen sind (sei es, dass man in der Schule Kopierkarten kaufen musste gegen Rechnung, sei es im Copyshop), gebe ich diese auch immer noch mit an.


    Lg Flipper

  • Stifte, Brötchen fürs Schulfrühstücke, Inliner für den Sportunterricht, Hefte, Notizblöcke, Patronen, Bücherumschläge, alles, was für die Schule ist.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • die Brötchen auch ?!?!? wie witzig !!!


    habe bei der Telefon-Internetrechnung bislang immer ahnungslos 25 % angegeben,hat keiner gemerkt, also ich selbst ja auch nicht......

    • Offizieller Beitrag

    Na wenn die Brötchen nicht für mich selber sind, sondern für die Kinder - klar. Wenn ich einer Klasse Gummibärchen spendiere, sammle ich den Kassenbon auch. (Und sollte einer im Finanzamt auf die Idee kommen, ich esse das Kilo Gummibärchen alleine, soll er es mir vormachen, an einem Tag... :D )
    Ansonsten eben Telefonrechnungen: Entweder 3 aufeinanderfolgende Monate oder alle 12 Monate, davon der Durchschnittswert, davon 20%, wieder hochgerechnet aufs Jahr.
    Beim Handy habe ich es letztes Jahr mit dem Kassenbon einer Prepaid-Karte durchbekommen. (Gut, die 20% waren 5 Euro, aber da ich auch vom Wandertag aus anrufe bzw. Eltern vom Handy aus anrufe...)

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Zitat

    Original von Marigor!
    Hallo,
    super Tipp! Danke!
    Die Telefonkosten habe ich bisher noch nicht abgesetzt, werde es aber jetzt sofort eintragen.
    Was gebt ihr denn neben den Kilometern, Arbeitszimmer (was ja wieder rausgenommen wird...) und Bücherrrechnungen sonst noch an?


    Nicht nur die Strecken zum Arbeitsplatz und zurück, sondern auch alle anderen Strecken, die ich dienstlich zurücklege und nicht erstattet bekomme. Also alle Einkaufsfahrten oder Botengänge, um Unterrichtsmaterial zu besorgen und auch alle Fahrten am Wandertag oder zu Schulveranstaltungen wie Konzerten. 30 Cent pro zurückgelegtem Kilometer lassen sich absetzen. (Also 2 x, für Hin- und Rückfahrt.)
    Ansonsten alle Literatur, die mit dem unterrichteten Fach zu tun hat, Eintritte in entsprechende Museen (bei mir als Biolehrer werden auch Zoobesuche anerkannt) etc.


    Sarek

  • http://www.konz-steuertipps.de…nd-internetkosten/50.html


    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Wie geht das jetzt genau? Muss ich Abrechnungen der letzten 3 Monate vorlegen und kann dann 20 % abziehen oder kann ich auch einfach 15 oder 20 € ohne Nachweis absetzen?

  • 20 € sind - im Prinzip - ohne Nachweis drin. Allerdings könnte es - weil die meisten Leute heutzutage mit Flatrates telefonieren - hier bald Änderungen nach unten geben. Wenn ich jedoch bedenke, dass manche Eltern nur noch über Handy erreichbar sind, steigen die Kosten wiederum dramatisch...

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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