Klassenkasse - erlaubt?

  • Moin aus Hamburg,


    zum Thema "Klassenkasse" habe ich eine Frage an euch. Eigentlich hatte ich vor, bei dem 1. Elternabend meiner 1. Klasse nächste
    Woche 15€ einzusammeln und die Klassenkasse selbst zu verwalten. Diverse Kollegen haben mich mit unkonkreten Informationen verwirrt, indem sie mir erzählten, dass es offiziell keine Klassenkassen mehr geben darf, diese "Elternkasse" heißen sollte und dann von Eltern verwaltet werden muss. Ich fänd es recht unpraktisch, wenn diese Kasse von Eltern verwaltet werden soll, weil ich dann regelmäßig mit meinen Ausgaben bei den Eltern auf der Matte stehen müsste.
    Wisst ihr ob die Klassenkasse vom Klassenlehrer verwaltet werden darf oder ob es irgendwelche neuen Regelungen diesbezüglich gibt?


    Für Hinweise bin ich euch sehr dankbar!

  • Hallo Kitty,


    sofern ich richtig informiert bin, darf man als Klassenlehrer(in) keine eigene Klassenkasse führen. Das Geld wird durch einen Elternvertreter verwaltet. In vorheriger Absprache mit den Eltern (z.B. beim Elternabend) kann ich bestimmte Materialien (Kleber für die Klasse, Süßigkeiten für Feste etc.) später auch so kaufen und reiche dann die Quittung ein. Danach bekomme ich das Geld wieder ausgezahlt. Ich habe aber auch die Erfahrung gemacht, dass es keine Klassenkasse gab und das Geld immer direkt eingesammelt wurde, wenn Veranstaltungen stattfanden.


    LG

  • In unserer Schule gibt es selbstverständlich Klassenkassen. Donnerstag haben wir unseren ersten Elternabend und dort sammeln wir 10 Euro ein. Ich bin nur Fachlehrer, daher weiß ich gerade nicht für welchen Zeitraum der Betrag gültig ist. Verwaltet wird das vom Klassenlehrer. Wenn sowas behauptet wird, müsste das ja auch irgendwo stehen, oder?


    LG Anja, in HH


    Im Schulgesetz steht: S. 26/27, dass die Schulkonferenz beschließt wie Geldsammlungen durchgeführt werden.

  • Als Lehrkraft sollte man sich hüten eine "schwarze Kasse" (= Klassenkasse) zu führen. Ich wüsste auch nicht, aufgrund welcher Rechtsgrundlage man das dürfte: Es kommt nicht darauf an, dass es irgendwo "verboten" wäre, sondern es müsste irgendwo erlaubt sein! Man steht als Lehrkraft gegenüber Schülern und deren Eltern immer in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis. Das kann man auch nicht durch "Sonderabsprachen" mit der Elternversammlung umgehen.


    Die einzig "saubere" Lösung ist m.E., dass die Eltern auf einer Elternversammlung selber (einstimmig!) die Einrichtung einer Klassenkasse beschließen und einen Elternvertreter bestimmen, der die Gelder einsammelt und verwaltet. Das ist dann nämlich deren "Privatangelegenheit" (=bürgerliches Recht).


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Was soll denn daran illegal sein. Es wird Geld eingesammelt, für die die Lehrerin Dinge anschafft. Das ganze wird mit dem Elternvertretern abgerechnet. :S Wird doch in jedem Kindergarten auch gemacht.

  • Es geht nicht um das Einsammeln von X Euro für den konkreten Ausflug nach Y, sondern um das "vorsorgliche" Einsammeln von Z Euro jeden Monat, mit dem die Lehrkraft dann "nach Gutdünken" einkaufen geht. Sollen doch die Elternvertreter das Geld einsammeln und verwalten! Erstens entlastet dieses Vorgehen die Lehrkraft und zweitens ist es rechtlich auf jeden Fall einwandfrei.


    Was willst du denn machen (als Lehrkraft), wenn ein Kind bzw. deren Eltern notorisch nicht zahlen? Das Kind aus der Klasse werfen? An den Pranger stellen? Den Eltern (im Namen der Schule) eine Mahnung zuschicken?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Bei uns in Hamburg können Hartz4-Empfänger sogar das Geld vom Amt zurückfordern, wenn die Lehrerin bestätigt, dass es gezahlt werden musste. Bisher haben bei mir alle gezahlt. In Grundschulen ist das völlig normal und wird seit Jahrzehnten so gemacht.

  • Ich habe es im Ref so gelernt und kenne es auch nur so, dass die Eltern die "Klassenkasse" verwalten. Ich habe dann geplante Käufe mit der Verwalterin der Klassenkasse abgesprochen und nach "Kauferlaubnis" Dinge besorgt und die Quittungen eingereicht. Allerdings bekamen wir vom Förderverein auch jeden Halbjahr 75 EUR, über die wir für die Klasse dann "selbst bestimmen" durften. Was Rechtliches habe ich nicht gefunden, weil es scheinbar diesbezüglich nichts Rechtliches gibt.


    Zitat

    Klassenkasse
    Frage: Gibt es eine rechtliche Regelung, dass Sammlungen für die Klassenkassen nichts mit Schule zu tun haben, sondern eine private Initiative von Eltern sind?
    Gibt es überhaupt eine rechtliche Regelung über Klassenkassen? [...]
    Antwort: Anders als für den Förderverein einer Schule, der als Verein rechtlich selbstständig ist und durch entsprechende legitimierte Mitglieder oder Beauftragte in einem geregelten Verfahren über seine finanziellen Mittel entscheidet, bestehen keine rechtlichen Vorgaben zur Bildung oder Unterhaltung einer sog. Klassenkasse. Wenn die Eltern einer Klasse zur Gründung einer "Klassenkasse" gemeinsam Geld für bestimmte Zwecke aufbringen, unterfällt diese Maßnahme nicht dem öffentlich-rechtlichen Schulverhältnis bzw. schulrechtlichen Regelungen. Über die Verwendung von Geldbeträgen, die von den Eltern gemeinsam zur Verfügung gestellt wurden, kann - soweit nicht von den Beteiligten abweichende Regelungen festgelegt wurden - auch nur eine gemeinschaftliche Entscheidung über die Verwendung der Mittel getroffen werden. [...]
    Quelle: http://leb-hessen.de/faq/#c420

  • Ich habe in den Anfangsjahren meine Klassenkasse selbst verwaltet.
    Inzwischen bin ich dazu übergegangen, sie von der Elternbeirätin verwalten zu lassen.
    Ich erfahre regelmäßig den Stand, gebe ihr durch, was an größeren Anschaffungen getätigt werden muss, damit ggf. eingesammelt werden kann und reiche dann die Quittungen ein. Für Arbeitshefte etc. sogar die Rechnung, die sie dann direkt überweist.
    Total einfach und entspannt.
    Evtl. Kassenunstimmigkeiten sind dann nicht mein Ding.
    "Outsourcing" eines Stressfaktors ;-)

  • Dinge sind gesetzlich dann erlaubt, wenn sie nicht verboten sind.

    An der Uni wurde uns seinerzeit der Unterschied zwischen Gesetz, Moral und Sitte an folgendem Beispiel verdeutlicht:


    einvernehmlicher außerehelicher Geschlechtsverkehr zwischen volljährigen Personen:

    • nach dem Gesetz erlaubt
    • nach der Moral verboten
    • nach der Sitte dem Mann erlaubt, der Frau verboten.

    Dafür hätten unsere heutigen Schüler wohl nur noch ein müdes Lächeln übrig. :)

  • Nein. Dinge sind gesetzlich dann erlaubt, wenn sie nicht verboten sind.


    Nein. Jedem Bürger sind die Dinge erlaubt, die nicht verboten sind. Für uns als Vertreter des Staates (Landes) und damit als Inhaber einer Machtposition bedarf es einer expliziten Legitimation in Form eines Gesetzes o.Ä.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Ich beziehe mich hier auf G.Hoegg, der vor kurzem anhand eines Fallbeispiels in seinem Newsletter dies hier geschrieben hat:


    "Gehen wir die Sache systematisch an: Etwas ist entweder erlaubt oder es ist verboten. So einfach ist das für Juristen. Wenn etwas aber verboten sein soll, dann muss es irgendwo stehen, wo man es nachlesen und zur Kenntnis nehmen kann.[...] Nun zur Frage, warum das nirgendwo steht. Zum einen gab es noch nie ein Urteil über solch eine Bagatelle. Zum anderen ist es viel sinnvoller, nur das aufzulisten, was verboten ist, als alles, was erlaubt ist. Und so steht nirgendwo, dass man unter freiem Himmel rauchen darf, sondern nur wo es verboten ist. Auch steht nirgendwo, dass man mit dem Rad zur Schule fahren darf. Sie dürfen auch einen Schüler nach vorne an die Tafel rufen und ihn dort etwas abfragen. Auch das steht nirgendwo, obwohl es vielleicht für den Schüler unangenehm ist."


  • Und so steht nirgendwo, dass man unter freiem Himmel rauchen darf, sondern nur wo es verboten ist.


    Jedem Bürger sind die Dinge erlaubt, die nicht verboten sind.


    Auch steht nirgendwo, dass man mit dem Rad zur Schule fahren darf.


    Jedem Bürger sind die Dinge erlaubt, die nicht verboten sind.


    Sie dürfen auch einen Schüler nach vorne an die Tafel rufen und ihn dort etwas abfragen. Auch das steht nirgendwo, obwohl es vielleicht für den Schüler unangenehm ist."


    Ist Teil der Leistungsfeststellung und geregelt in Schulgesetz, APOen etc.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Nein. Jedem Bürger sind die Dinge erlaubt, die nicht verboten sind. Für uns als Vertreter des Staates (Landes) und damit als Inhaber einer Machtposition bedarf es einer expliziten Legitimation in Form eines Gesetzes o.Ä.


    Humbug.
    Wir sind als Beamte verpflichtet, uns an Gesetze und Vorschriften zu halten. Dinge, die darin nicht geregelt sind, haben wir auf Grundlge der Gesetze eigenverantwortlich zu entscheiden. So viel Hirnschmalz und Verantwortungsbewusstsein wird uns dann doch zugestanden.
    Für die behaupteten Verodnungen über ein Verbot von Klassenkassen hätte ich gerne eine Quellenangabe (bitte nach Bundesland diffenenziert).


    Eine Klassenkasse zu führen ist - zugegebenermaßen - dünnes Eis. Aber wie soll bitteschön eine Abschlussfahrt finanziert werden, wenn die verschiedenen Zuschüsse und Einnahmen aus Verkaufsaktionen / Kuchenverkauf etc. nirgends verbucht werden können? Wie soll man eine Schülerfirma organisieren? Wie werden Eintrittsgelder bezahlt, wenn der Lehrer kein Geld der Schüler verwalten darf? Wichtig ist eine korrekte Buchführung und Abrechnung gegenüber Elternvertretern und Schulleitung.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Hallo zusammen,


    danke für eure Beiträge. Ich habe mich jetzt dazu entschieden eine Klassenkasse einzurichten und diese selbst zu verwalten. Da es wirklich nirgends schriftlich fixiert ist, dass dies verboten ist, pfeif ich nun drauf und praktizier das ganze so, wie es für mich am unaufwändigsten ist. Heißt: Lehrertreuhandkonto mit ordentlicher Buchführung.


    Danke nochmals!
    Kitty

  • Über was man alles nachdenken muss...


    Bin in meiner Angestelltenzeit durch diverse Schulen gereist und an ALLEN hatten sämtliche Klassenlehrer immer eine sogenannte Klassenkasse, aus der Ausgaben wie Ausflüge und Anschaffungen wie Zusatzmaterial oder das Klassenwasser bezahlt wurden, die Quittungen wurden aufgehoben und die Elternvertreter durften die Ausgaben auf Wunsch natürlich einsehen. Am Ende sind die Kollegen immer bei plusminus Null gelandet und wenn am Schuljahresende wirklich was über war, sind sie mit dem Rest dann eben noch ein Eis essen gegangen oder so etwas... Ich habe nie mitbekommen, dass irgendwelche Eltern da Amok gelaufen wären und auch nicht, dass ein Kollege mit der Klassenkasse einen Auslandsurlaub bezahlt hat. Also ehrlich, was für ein Umstand das wäre, wenn man immer zu den Eltern rennen müsste, ist doch auch so schon aufwendig genug für uns...


    Gruß Jenny

  • 1000 mal geht alles gut. Und beim 1001. mal gibt es irgendeine Störung, irgendeine Verwaltungsklage und dann steht plötzlich für den Lehrer Veruntreuung im Amt im Raum. Und das macht KEINEN Spaß.


    Ups.


    Naja, wenn es doch für die lieben Kinder so viel bequemer ist, dann macht das ja alles nichts...


    Nele

  • Obwohl wir das bisher auch so gemacht haben mit der Klassenkasse befürchte ich, dass es dem Richter egal sein wird, ob man an einer Grundschule oder sonstwo arbeitet.
    Die Order dieses Jahr von der SL war ganz klar: Keine Klassenkasse als Lehrer. Wenn die Eltern eine wünschen, dann sollen sie diese auch selbst einrichten,einsammeln und pflegen. Material wird ja eh viel von der Schule gestellt, anderes lasse ich durch die Eltern kaufen. Ansonsten wird's eben nicht angeschafft.
    Das ist in meinem Fall ne Grundschulantwort. ;)

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