Handyverbot an Schulen: Pro/Contra und Umsetzung

  • Ich halte ein Handyverbot an Schulen für sinnvoll 49

    1. Ja, ohne Einschränkung von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtsschluss. (21) 43%
    2. Ja, mit Einschränkung z.B. durch "Handyzonen" oder in Freistunden. (21) 43%
    3. Nein, ein Verbot bringt nichts. (7) 14%

    Hi!


    Ich habe über die Suchfunktion keinen ausschließlichen Beitrag hierzu gefunden. Deswegen möchte ich hier mal eurer Erfahrungen wissen.


    An meiner Schule (einem Gymnasium) wollen wir ein Handyverbot einführen. Interessanterweise sind einige Kollegen gegen ein solches Verbot (die Schüler können mir dem erarbeiteten Vorschlag leben). Da werden dann Argumente wie "Verbote machen Interessant", "Es gibt kein konkretes Argument für ein Verbot" oder "Man kann dieses nicht rechtlich abgesichert durchführen" angeführt. Und grade aus einer Email: "Dinge zu verbieten, ohne dass man ein Argument (das normative und deskriptive Prämissen enthält) für eben dieses Verbot vorbringen kann, ist nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu vereinbaren, auf die wir unseren Amtseid abgelegt haben." Anscheinend tuen sich da die Gymnasiasten besonders schwer.


    Unsere Vorlage sah in etwas so aus:


    Zitat

    Während der Unterrichtszeit besteht ein Verbot der Nutzung von elektronischen Medien jeglicher Art. Die Geräte dürfen mitgebracht werden, bleiben aber ausgeschaltet. Auf Anweisung der Lehrkräfte dürfen sie im Unterricht eingeschaltet und zu Unterrichtszwecken genutzt werden; nach Erlaubnis der Lehrkräfte dürfen Handys im Notfall benutzt werden; grundsätzlich jedoch soll das Telefon im Verwaltungstrakt genutzt werden.


    Zu dem Verbot gibt es folgende Ausnahmeregelungen:
    a) Schülerinnen und Schüler des 9. Jahrgangs dürfen in Frei- und Randstunden elektronische Medien im Bereich XY nutzen.
    b) Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 10-12 ist die Nutzung in Frei- und Randstunden sowie in den großen Pausen erlaubt, und zwar in der Mensa, in den beiden oberen Stockwerken des Neubaus und bei den Bänken am Rand des Fußballplatzes.


    Verfahren bei Regelverstößen: Schüler, die gegen die Regelung verstoßen, bekommen das Gerät abgenommen, es wird in ihrer Anwesenheit ausgeschaltet, in einen Briefumschlag gelegt und mit Namen beschriftet und in einen abschließbaren Schrank gelegt. Die Schüler können das Gerät nach Unterrichtsschluss am gleichen Tag oder am folgenden Tag bis 15 Uhr im Verwaltungstrakt abholen. Über den Regelverstoß wird ein Vordruck ausgefüllt, der von den Eltern und dem Klassenlehrer zu unterschreiben ist und der in die Schülerakte kommt. Beim zweiten Regelverstoß werden die Eltern zur Abholung des Geräts in die Schule gebeten. Nach drei Verstößen wird über Disziplinarmaßnahmen konferiert.


    ERGÄNZUNG: AN ALLE, DIE DAS THEMA INTERESSIERT, DIE ABER KEINE LUST HABEN HIER ALLES ZU LESEN:

    AUF SEITE 7 FINDET SICH EINE ZUSAMMENFASSUNG DER DISKUSSION.

  • Es sind immer ein paar Kollegen dagegen. Was damit gemeint ist, dass es für ein Handyverbot keine Argumente gäbe, habe ich nicht verstanden.


    Zu Eurer Vorlage: Butterweich, würde ich sagen. Kompromissbereiter geht es kaum. Das ist an sich nicht schlecht, aber die Umsetzung dürfte nicht ganz einfach werden. Wenn ich von den Erfahrungen an meiner Schule ausgehe, sage ich voraus:


    - Es wird Lager geben. Manche Kollegen kontrollieren streng, andere gar nicht, viele werden überfordert sein und die Schüler machen lassen (wer darf noch mal was/wann/wo)? Am Ende hat man Gewohnheitsrechte, jeder benutzt in den Pausen sein Handy überall und hat das Gefühl, dass sei "irgendwie" okay. Im Unterricht stellen die Schüler irgendwelche Modi ein (Flugzeugmodus) und meinen, damit sei das Gerät ja faktisch aus.
    - Viele Schüler ab der Pubertät werden ihr Handy im Unterricht benutzen, da sie es ja schon dabei haben (dürfen).
    - Es wird entsprechend endlose Diskussionen geben: "Mein Handy ist ausgeschaltet, ich spiele damit nur so rum." - "Ich bin 9-Klässler." Etc. pp.


    Aber probierts mal aus.

  • Matula, bist du an unserer Schule? Eure Vorlage entspricht fast exakt der unseren. :) Einziger Unterschied - volljährige SuS dürfen ihr Handy etc. selber abholen, bei allen anderen müssen die Eltern kommen.


    unter uns: Ebenfalls, genau. Wir haben Kollegen die mit Adleraugen nur so darauf warten und peilen, dass verbotene Geräte benutzt werden, während andere sehendes Auges vorbei gehen. :)


    Bei uns waren Vorfälle mit Handykameras vorausgegangen. Das Verbot gilt für Handys, MP3 Player, iPods sowie andere kommunikationsfähige Geräte. Dies auch, weil man beispielsweise nicht immer sofort zwischen iPhone, iPod mit bzw. ohne Kamera etc. unterscheiden kann.


    Die Sache mit dem "Viele Schüler ab der Pubertät werden ihr Handy im Unterricht benutzen, da sie es ja schon dabei haben (dürfen)." ist klar. Dabei verführt zum Nutzen. Da aber klare Regeln da sind, ist auch klar, dass - Diskussionen hin oder her - die Dinger im Unterricht nichts zu suchen haben, es seie denn der Lehrer verlangt es ausdrücklich. Ich selber empfehle meinen Smartphone besitzenden SuS gerne die dict.cc-App und erlaube deren Nutzung auch im Englischunterricht. Allerdings nur dann, wenn ich es für nötig halte, soll heißen einfach Handy an, weil man die App ja unbedingt immer und sofort braucht ist nicht.


    Nochmal zu den von dir erwähnten Gegenargumenten:
    "Verbote machen Interessant" - Dann können wir gleich alle Verbote an der Schule aufheben.


    "Es gibt kein konkretes Argument für ein Verbot" - Unterricht wird gestört (klingeln, SuS abgelenkt, man spielt statt zu arbeiten etc.) bishin zu Missbrauch von Kameras. Gruß an die skeptischen Kollegen: Schön, wenn diese Dinge an euerer Schule noch nicht stattfinden.


    "Man kann dieses nicht rechtlich abgesichert durchführen" Doch, kann man. Unsere SL hat das bei den Juristen der Landesschulbehörde abgeklärt. (Niedersachsen.)


    Grüße vom
    Raket-O-Katz

    • Offizieller Beitrag

    bei uns sind Handys auszuschalten, auch in der Pause.
    Wer dennoch beim Spielen mit dem handy erwischt wird, muss es abgeben und darf es sich 24 Stunden später abholen. Dumm, wenn dann Samstag ist oder die Ferien beginnen

  • Zitat

    Das Verbot gilt für Handys, MP3 Player, iPods sowie andere kommunikationsfähige Geräte.


    +1


    Zur Begrenzung der Nutzung auf einzelne Bereiche:
    Wir haben uns entschieden, eine Handy-Regelung zu finden, die auch kontrolliert (und somit durchgesetzt) werden kann. Deshalb gilt ganz einfach: Handys (und vergleichbare Geräte) sind im Gebäude auszuschalten (eine Nutzung während des Unterrichts nach Genehmigung durch die Lehrkraft ist gestattet). Wir hätten sowieso kaum die Möglichkeit, zu kontrollieren, wer auf den Bänken am Ende des Schulgrundstücks sein Handy nutzt oder nicht, welcher Schüler (kennt man sie nicht alle persönlich) tatsächlich in Klasse 10 (o.ä.) ist.

  • Über ein Verbot der Benutzung im Unterricht müssen wir ja (hoffentlich) nicht reden.


    Wenn man aber eine Benutzung der Geräte auch außerhalb der Unterrichts verbieten will, sollte man sich davor hüten, die Regelung so kompliziert zu machen, dass man selbst nicht mehr durchsteigt.


    Wer wann wo welches Handy verwenden darf erinnert mich an den Quark, den sich manchen Bundesländer mit den Nichtraucherschutzregeln angetan haben. In Eckkneipen nach 18.00 Uhr unter Verwendung des Mirakel-Präparates Fraudulin. Im Stehen schon ab 17.00, wen man sich die Zähne mit Krelm- Zahnpasta geputzt hat.


    Wenn ihr handyfreie Schule sein wollt, verbietet schon das Mitbringen der Geräte. Und fertig.


    Wir haben bei uns nur das Verbot der Benutzung im Unterricht. Mehr bekommt man nur durchgesetzt, wenn man als Kollegium auch dazu bereit ist. Daran wird's meist scheitern. Dass die Chancen bei euch groß sind, sieht man ja schon an der zitierten Diskussion.


    Und wenn man schon n+1 Ja-aber-Regeln braucht, dann verstehe ich nicht, warum gerade in der Mensa die Benutzung erlaubt sein sollte.


    Pausi

  • Bevor man etwas beschließt, sollte man sich mit der Rechtslage und den verschienenen Handlungsempfehlungen der Kultusministerien beschäftigen. Das Mitführen von Handys zu verbieten ist genau so wenig zulässig, wie das Einziehen bei Benutzung über das Unterrichtsende hinaus.


    Ich persönlich bin gegen ein Handyverbot, ich halte es schlicht für überflüssig. Die Benutzung von Handys im Unterricht kann ich auch so unterbinden, da brauche ich ein extra Verbot in der Schulordnung genau so wenig, wie ein Verbot im Unterricht die neuste Modezeitschrift zu lesen. Auch für das beliebte Beispiel "Filmen von Lehrern / gemobbten Mitschülern und Stellen des Films ins Internet" brauche ich kein Handyverbot, denn das ist bereits durch gesetzliche Regelungen im Straf- und Persönlichkeitsrecht sanktionierbar, sich da im Falle des Falles am Handyverbot in der Schulordnung aufzuhängen, während gleichzeitig wesentlich höhere Rechtsgüter verletzt werden halte ich geradezu für absurd. Ansonsten habe ich persönlich nichts dagegen, wenn ein Schüler sich in einer Pause oder Freistunde mal alleine irgendwo hinsetzen, Musik hören und seine Ruhe haben will.

  • Zitat

    Bevor man etwas beschließt, sollte man sich mit der Rechtslage und den verschienenen Handlungsempfehlungen der Kultusministerien beschäftigen. Das Mitführen von Handys zu verbieten ist genau so wenig zulässig, wie das Einziehen bei Benutzung über das Unterrichtsende hinaus.


    Oh, das glaube ich nicht. Man darf nicht vergessen, dass in der Schule Hausrecht herrscht. Im Allgemeinen darf ich ein Taschenmesser mitführen, in der Schule kann ich das verbieten. Für mich wäre also logisch, dass ich auch verbieten kann, dass Handys mitgebracht werden.


    Zitat

    Auch für das beliebte Beispiel "Filmen von Lehrern / gemobbten Mitschülern und Stellen des Films ins Internet" brauche ich kein Handyverbot, denn das ist bereits durch gesetzliche Regelungen im Straf- und Persönlichkeitsrecht sanktionierbar, sich da im Falle des Falles am Handyverbot in der Schulordnung aufzuhängen, während gleichzeitig wesentlich höhere Rechtsgüter verletzt werden halte ich geradezu für absurd.


    Ich weiß nicht, ob du das ein wenig "blauäugig" siehst. Bist du wirklich der Meinung, du oder alle Lehrer bekommen wirklich mit, was unter den Bänken läuft? Wir sind ja schon hilflos beim Mobbing.

  • Zitat

    Für mich wäre also logisch, dass ich auch verbieten kann, dass Handys mitgebracht werden.


    Logisch wär das - insbesondere, wenn es schon mehrfach "Vorfälle" gegeben hätte. Aber nicht alles, was logisch ist, wird auch von den Gerichten so unterstützt...

  • Oh, das glaube ich nicht. Man darf nicht vergessen, dass in der Schule Hausrecht herrscht. Im Allgemeinen darf ich ein Taschenmesser mitführen, in der Schule kann ich das verbieten. Für mich wäre also logisch, dass ich auch verbieten kann, dass Handys mitgebracht werden.


    Wissen sticht Glauben: http://www9.landtag-bw.de/wp14…sachen/0000/14_0261_d.pdf



    (Die Begründung ist auf andere Bundesländer übertragbar, so lange im Landesschulgesetz keine explizite Regelung zum Thema steht und das ist nur in Bayern der Fall. Und auch da kann das Mitführen eines ausgeschalteten Handys meines Wissens nach nicht verboten werden.)
    Ein Geschäft kann per Hausrecht relativ weitgehend Dinge verbieten oder Kunden ablehnen. In Deutschland herrscht aber Schulpficht, die Schüler können sich nicht aussuchen, ob sie zur Schule gehen oder nicht (und in vielen Fällen auch nicht zu welcher). Darum sind die Möglichkeiten von Schulen per "Hausrecht" Dinge einzuschränken oder zu verbieten stark begrenzt.



    Ich weiß nicht, ob du das ein wenig "blauäugig" siehst. Bist du wirklich der Meinung, du oder alle Lehrer bekommen wirklich mit, was unter den Bänken läuft? Wir sind ja schon hilflos beim Mobbing.


    Und in wie fern hat die Frage, ob in der Hausordnung eine Regelung zum Handygebrauch steht irgendetwas damit zu tun, was der Lehrer mitbekommt oder nicht mitbekommt? Blauäugig sind in meinen Augen höchstens die Kollegen, die glauben, ein Handyverbot würde irgendwas an in den Köpfen der "Täter" ändern. Diese haben kein Problem damit, zB einen Mitschüler zu quälen oder sich strafbar(!) zu machen, aber wenn auf in der Schulordnung steht "du sollst dein Handy ausgeschaltet lassen" hält sie das auf einmal ab?

  • Bei uns ist das klar geregelt: Wir können den SuS das Mitführen von Handys nicht verbieten (und ich würde das auch nicht für sinnvoll erachten). Aber das Handy, der MP3 Player etc. sind während die Kinder an der Schule sind ausgeschaltet. Wer telefonieren muss (weil z.B. die 6. Stunde unvorhergesehen ausfällt und Mama abholen soll), frägt eine Lehrkraft um Erlaubnis.


    Gründe für das "Verbot":
    - es gibt sonst wohl noch mehr "illegale" Mitschnitte des Unterrichts, andere Schüler werden ohne ihr Wissen fotografiert / gefilmt, das Ganze auf Youtube hochgeladen, um die Betreffenden lächerlich zu machen (Mobbing)


    Dass das durch andere Regeln bereits verboten ist ändert aber nichts an der Tatsache, dass es leichter zu unterbinden ist, wenn die Handys grundsätzlich "aus" sein müssen - sonst hat man wieder die Diskussion "Aber ich hab doch den XY gar nicht gefilmt" - und soweit ich weiß, können wir die SuS nicht zwingen, uns zu zeigen, was auf dem Handy gespeichert ist.

  • Bei uns geben die Schüler das Handy am Morgen ab (da sie es ja eh nicht benutzen dürfen) und bekommen es mittags wieder.
    (Klassenlehrer sperrt es im Pult ein, damit es nicht verloren geht.)

  • Lustig.
    Bis das erste Handy mal nicht mehr funktioniert. In dem Moment, in dem die Schule die Abgabe von Wertgegenständen fordert, übernmimmt sie für den Abgabezeitraum auch die Verantwortung für die Aufbewahrung. Heißt also, dass ich (bzw der Träger), wenn ich das in einer Klasse mit 30 Schülern mache, die volle Verantwortung für Wertgegenstände im Wert von 10 000 - 15 000 € übernehme und auch dafür gerade stehen muss, wenn zB jemand in der Pause das Pult aufbricht und leerräumt.

  • @ Moebius: Danke für den Link. Nach soetwas habe ich schon die ganze Zeit gesucht.


    Aber: das wichtige ist ja der Punkt 5: Es ist also erlaubt, das Handy einzukassieren, wenn es entgegen der Schulordnung verwendet wurde. Das heißt für mich, wenn an der Schule ein Handynutzungsverbot besteht, kann der Lehrer es einkassieren. Wenn der Schüler gegen das Verbot verstößt, nimmt er dieses in Kauf, auch auf die Gefahr hin, dass ggf. bei der Lagerung des Handys etwas kaputt gehen kann.


    Wenn jemand das Pult aufbricht, muss mit Sicherheit nicht der Lehrer haften, sondern der Aufbrecher.


    @ alle: hat jemand Untersuchungen oder Studien parat, die die Belastung durch Handys dokumentieren und Argumente für ein Verbot liefern?

  • Wenn der Schüler gegen das Verbot verstößt, nimmt er dieses in Kauf, auch auf die Gefahr hin, dass ggf. bei der Lagerung des Handys etwas kaputt gehen kann.


    Genau so wie du es in Kauf nimmst, dass der Abschlepper dir den Lack zerkratzt und die Reifen ramponiert, wenn du deinen Wagen im Halteverbot abstellst? (Der muss übrigens auch haften.)
    Ich würde dringend empfehlen, einfach mal bei geeigneter Stelle (Rechtsabteilung der Behörde, Verbandsjurist) nachzufragen, bevor man sich die Rechtslage so zurechtreimt, das sie zu den eigenen Vorstellungen passt und man hinterher dumm aus der Wäsche guckt.



    Wenn jemand das Pult aufbricht, muss mit Sicherheit nicht der Lehrer haften, sondern der Aufbrecher.


    Der Straftäter haftet gegenüber der Schule, die Schule gegenüber dem Schüler. Die Schule muss dem Schüler also den Schaden ersetzen und kann dann den Dieb in Regress nehmen. Dafür muss sie ihn aber erst mal haben. (Gleiche Rechtslage wie bei eingesammelten Ketten im Sportunterricht oder Jacken, die voer der Tür hängen weil die Schulordnung das Aufhängen im Klassenraum untersagt.)

  • Moebius hat Recht. Eine Kollegin an meiner Schule hatte mal massive Schwierigkeiten, weil ein Schüler nach der Klausur sein abgegebenes Handy nicht wieder mitgenommen hat. Die Kollegin hatte es einem Mitschüler mitgegeben. Leider konnte sie sich nicht mehr daran erinnern, welcher Mitschüler das war, die Klasse konnte sich auch nicht erinnern. Das Handy ist jedoch nie bei seinem Besitzer angekommen. Der Anwalt des Vaters des Schülers hat daraufhin die Kollegin verklagt, weil sie den Schüler verpflichtet hatte, ihr das Handy zu geben, es aber nicht wieder zurückgegeben hat. Es war für die Kollegin extrem unangenehm, wegen der zahlreichen anwaltlichen Schreiben hin- und her. Sogar ihre Diensthaftpflichtversicherung war keine Hilfe. Schlussendlich hat sie (aus ihrem privaten Vermögen) das Handy bezahlt. Weil es ein sehr altes Modell war, waren die Kosten unter 100 Euro, das hätte jedoch auch anders ausgehen können. Ich habe immer ein sehr mulmiges Gefühl, wenn ich Aufsicht in einer Klausur habe, die riesigen Smartphone-Berge auf dem Pult liegen sehe und die Schüler nach der Klausur munter Handys aus dem Haufen herausnehmen.... Da hoffe ich jedes Mal, dass es aufgeht und der Letzte tatsächlich (s)ein Handy auf dem Tisch vorfindet und keine Handys übrig sind...

  • Zitat von DeadPoet

    und soweit ich weiß, können wir die SuS nicht zwingen, uns zu zeigen, was auf dem Handy gespeichert ist.


    Nein, das ist ähnlich wie beim Briefgeheimnis. Aber wenn der dringende Verdacht besteht, dass das Handy missbräulich für entsprechende Fotos / Filme / Tonaufnahmen verwendet wurde, bittet man die Polizei um Amtshilfe. (Da mittlerweile so manches Foto direkt nach der Aufnahme automatisch in der Cloud gespeichert wird, wäre nur die Löschung auf dem Handy sowieso nicht ausreichend...)

  • @ Moebius: nein, wie jemand inKauf nimmt, dass sein Auto beschädigt wird, wenn er bei rot über die Ampel fährt.


    Der Fall von Mimmi ist anders gelagert, bei Moebius klingt es so, dass die Schule und nicht der Lehrer haftet. Bei Mimmi hat ein Lehrer unklug ein Handy weiter gegeben. Das ist ein anderer Fall.
    Interessant wäre zu wissen, wieso irgendwer haften muss, wenn es doch ein Handyverbot gibt.


    Aber wir schweifen vom Thema ab. Hat keiner belegbare Argumente für ein Handyverbot? Am Ende hat meinKollege recht, wenn er sagt, dass es keine überzeugende Argumente für ein Verbot gibt.


  • Interessant wäre zu wissen, wieso irgendwer haften muss, wenn es doch ein Handyverbot gibt.


    Das habe ich oben bereits erläutert: Es gibt eine Schulpflicht, die Schüler kommen gezwungenermaßen in die Schule. Und weil die Schüler keine Möglichkeit haben, dem aus dem Weg zu gehen, kann die Schule nicht einfach hingehen und die persönlichen Freiheiten der Schüler weiter einschränken in dem Maße, in dem ein Unternehmen in seinem Laden oder ein Fußballclub in seinem Stadion das könnte. Im Allgemeinen haben Schüler das Recht ein Handy zu besitzen und zu benutzen. Wenn die Schule dieses Recht nun beschränken will, muss sie das legitimieren. Wenn man dann noch in der Recht auf persönliches Eigentum eingreift (was in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland auch einen hohen Stellenwert besitzt) und ein Handy zeitweise einzieht, ist das nur in gut begründeten Fällen möglich und man gerät in eine Garantenpflicht hinsichtlich des Eigentumsschutzes.
    Falls es jemand genau wissen will - es gibt diverse Rechtsforen im Netz, dort wird man wahrscheinlich noch qualifiziertere Antworten erhalten.


    Ich habe immer ein sehr mulmiges Gefühl, wenn ich Aufsicht in einer Klausur habe, die riesigen Smartphone-Berge auf dem Pult liegen sehe und die Schüler nach der Klausur munter Handys aus dem Haufen herausnehmen.... Da hoffe ich jedes Mal, dass es aufgeht und der Letzte tatsächlich (s)ein Handy auf dem Tisch vorfindet und keine Handys übrig sind...


    Darum gibt es bei uns von höherer Stelle auch die dringende Empfehlung auf dieses "Sammeln der Handys auf dem Lehrerpult" zu unterlassen. Stattdessen solle man sich auf den Verweis auf die Rechtslage "Kein Handy am Sitzplatz" beschränken und die genaue Umsetzung den Schülern überlassen. (Meistens lassen die das Handy einfach in der Tasche und legen diese dann vorne in den Raum, das machen sie dann aber auf eigenes Risiko.)

  • Bei uns geben die Schüler das Handy am Morgen ab (da sie es ja eh nicht benutzen dürfen)

    Geben die auch die Zigaretten ab, weil sie ja nicht rauchen dürfen? Oder Schnapsflaschen und Schusswaffen?


    Ich hätte als Lehrer keine Lust, den Mist täglich einzusammeln. Dafür ist mir meine Zeit zu schade.


    Pausi

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