Wie kurzfristig akzeptiert ihr Gesprächstermine


  • Diese Art der Kommunikation scheint ja in der Grundschule üblich zu sein. Kann mir mal jemand erklären, warum? Der Zeitversatz ist doch furchtbar, wenn E-Mail und Telefon schon erfunden sind...


    Das ist halt so. Ich habe kürzlich SEHR erstaunte Blicke geerntet, als ich in der neuen Klasse meiner Tochter beim Elternabend vorgeschlagen habe, die "schnelle Trommel" (= Telefonkette -->jeder benachrichtigt zwei weitere Leute) durch eine Broadcast-Nachricht bei What's App (oder etwas ähnliches) und die Nachricht im Hausaufgabenheft durch E-Mail zu ersetzen. Dabei haben alle sowohl Smartphone als auch E-Mail-Account.



    Gruß
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.


  • Diese Art der Kommunikation scheint ja in der Grundschule üblich zu sein. Kann mir mal jemand erklären, warum? Der Zeitversatz ist doch furchtbar, wenn E-Mail und Telefon schon erfunden sind...


    Genau diese Bitte habe ich ja aufgeschrieben, dass sie mir eine Mail schicken soll (und ihr die Email-Adresse gegeben, weil sie das ja scheinbar über die Schulhomepage nicht geschafft hat) mit einem Terminvorschlag ;)
    Ich habe ihre Mailadresse nicht und zum Telefonieren selten Gelegenheit.


    Friesin: Kennst du das nicht, bei uns haben das schon viele gemacht und es ist wohl total üblich, weil man dann schon mal sieht, was nicht funktioniert ;)

  • Und ja, grundsätzlich erwarte ich mir schon, dass Lehrkräfte nach ihrem Unterricht für Anliegen der Eltern und Schüler auf Anfrage zur Verfügung stehen. Wenn man da selbst schon einen Termin ausgemacht hat, kann man das ja so kommunizieren; grundsätzlich finde ich zwei Tage im Voraus aber - wie gesagt - völlig ok.

    De jure werde ich nach meiner Stundenverpflichtung bezahlt. Solange das so ist, ist in Zeiten von zunehmender Bürokratisierung, Verwaltungswahnsinn, Ausbau des Ganztags und Einführung der Inklusion zum Nullkostentarif pädagogisches Pathos wenig überzeugend und für mich persönlich inakzeptabel. Befindlichkeiten und Irritationen der SL ebenfalls.
    (Gerne darf der Dienstherr die Dienstpflichten weiter konkretisieren und dabei realistische Zeitaufwände einrechnen. Im Anschluss daran darf er gerne darüber nachdenken, wie die Mehrarbeit zu besolden ist. Natürlich wird dieses nie geschehen. Warum wohl nicht?!)
    Zum Thema: Über Termine außerhalb meiner Dienstverpflichtung bestimme ich. Über Vorlaufzeiten auch. Die SL darf mich hierzu gerne vorschlagend beraten. Die Meinung, dass hierfür zwei Tage ausreichend seien, darf sie gerne haben und "behalten". Alles darüber hinaus gehört in den Bereich des omnipotenten Wunschdenkens und damit getrost in den Märchenwald.

    Die Wahrheit liegt im Blickwinkel des Betrachters.

  • Ich stelle mir in diesem Fall gerade eine junge Mutter vor ... Unsere Mütter brauche oftmals mindestens eine Woche Vorlauf, wenn es um Nachmittagstermine geht (Konferenzen, Elternsprechtage & Co), um die Kinderbetreuung zu gewährleisten. Ich jedenfalls habe - auch wenn ich keine Kinder habe - oftmals nicht kurzfristig Zeit (ich habe auch ein Privatleben). Wenn der Termin wirklich dringend ist, wäre es etwas anderes ...


    Die TE hat einen triftigen Grund den Termin abzusagen ... ihre Prüfung ist erst mal wichtiger .

  • De jure werde ich nach meiner Stundenverpflichtung bezahlt. Solange das so ist, ist in Zeiten von zunehmender Bürokratisierung, Verwaltungswahnsinn, Ausbau des Ganztags und Einführung der Inklusion zum Nullkostentarif pädagogisches Pathos wenig überzeugend und für mich persönlich inakzeptabel. Befindlichkeiten und Irritationen der SL ebenfalls.
    (Gerne darf der Dienstherr die Dienstpflichten weiter konkretisieren und dabei realistische Zeitaufwände einrechnen. Im Anschluss daran darf er gerne darüber nachdenken, wie die Mehrarbeit zu besolden ist.


    Zumindest in Bayern sollte man da zurückhaltend sein, "de jure" zu argumentieren, wenn man sich die allgemeinen Dienstpflichten der Lehrkraft mal so anschaut, wie sie in der Lehrerdienstordnung festgeschrieben sind; ich empfehle zum eingehenden Studium da besonders die § 2-9:
    http://tiny.cc/saa66w


    Zitat daraus:



    § 9a
    Außerunterrichtliche Dienstpflichten


    1Zur Wahrnehmung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule hat die Lehrkraft über den planmäßigen Unterricht und die damit in Zusammenhang stehenden dienstlichen Verpflichtungen hinaus in angemessenem Umfang außerunterrichtliche Aufgaben wahrzunehmen. 2Die außerunterrichtlichen Aufgaben richten sich auch nach dem Profil der Schule; dazu zählen aber neben den Verpflichtungen aus § 4 Abs. 1 insbesondere die nachfolgenden Aufgaben:


    − die Vorbereitung des neuen Schuljahres,
    − die Erledigung von Verwaltungsgeschäften,
    − die Teilnahme an dienstlichen Besprechungen,
    − die Mitwirkung an der Aus- und Fortbildung der staatlichen Lehrkräfte und an staatlichen Prüfungen,
    − die Weiterentwicklung und Sicherung der fachlichen und pädagogischen Qualität der Schule,
    − die Planung, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen im Rahmen der inneren Schulentwicklung,
    − die ständige Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Eltern sowie des Kontakts zu den Ausbildenden, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern der Beschäftigungsbetriebe,
    − die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern,
    − die Gestaltung des Schullebens.


    Ja, da steht nichts von Fristen und Anwesenheitspflichten. Grundsätzlich wäre es aber nach bayerischem Dienstrecht völlig problemlos, selbst sowas wie Anwesenheit in den Ferien anzuordnen oder Kernzeiten der Anwesenheit in der Schule festzulegen. Macht keiner, will auch keiner. Die Vorstellung, dass eine Lehrkraft allerdings vollumfänglich ihr eigener Herr über die Terminplanung außerhalb des Unterrichts ist, ist allerdings zumindest für BY dienstrechtlich nicht haltbar.

  • Und ich würde es vor allem auch nicht hier schreiben, dass ich die Stunde proben möchte. Man weiß ja nie, wer hier so alles liest.

  • Zumindest in Bayern sollte man da zurückhaltend sein, "de jure" zu argumentieren, wenn man sich die allgemeinen Dienstpflichten der Lehrkraft mal so anschaut, wie sie in der Lehrerdienstordnung festgeschrieben sind; ich empfehle zum eingehenden Studium da besonders die § 2-9:

    Danke, aber danke nein! Meinem Profil geht hervor, dass das gelobte Bayern nicht das meine BL ist. Immerhin muss ich zugeben, dass es innerhalb Deutschlands liegt ;) Im Übrigen unterstützt du mit deinem Zitat meine Argumentation.

    1Zur Wahrnehmung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule hat die Lehrkraft über den planmäßigen Unterricht und die damit in Zusammenhang stehenden dienstlichen Verpflichtungen hinaus in angemessenem Umfang außerunterrichtliche Aufgaben wahrzunehmen. 2Die außerunterrichtlichen Aufgaben richten sich auch nach dem Profil der Schule; dazu zählen aber neben den Verpflichtungen aus § 4 Abs. 1 insbesondere die nachfolgenden Aufgaben:


    Liefere doch mal dafür eine stringente Definition! (Reinlesen darfst du natürlich auch da gerne, was du willst. Ob dieses einer arbeitsrechtlichen Überprüfung standhielte, sei dahingestellt.)


    Wohl sein!

    Die Wahrheit liegt im Blickwinkel des Betrachters.

  • Die Vorstellung, dass eine Lehrkraft allerdings vollumfänglich ihr eigener Herr über die Terminplanung außerhalb des Unterrichts ist, ist allerdings zumindest für BY dienstrechtlich nicht haltbar.


    Die Vorstellung, dass eine Schulleitung mit zwei Tagen Vorlaufzeit die Präsenzpflicht von Lehrkräften ohne zwingende dienstliche Gründe freihändig anordnen kann, zeugt von einem seltsamen Rechtsverständnis. Das Bedürfnis von Schülereltern von heute auf übermorgen einen Termin mit einer Lehrkraft haben zu wollen, ist sicherlich kein zwingender dienstlicher Grund. So etwas kann auch eine Woche warten.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Die Vorstellung, dass eine Schulleitung mit zwei Tagen Vorlaufzeit die Präsenzpflicht von Lehrkräften ohne zwingende dienstliche Gründe freihändig anordnen kann,


    Lies genauer:


    a) Ich halte eine Vorlaufzeit von zwei Tagen für einen 15-minütigen Gesprächstermin unmittelbar im Anschluss an den eigenen Unterricht für ausreichend (--> persönliche Meinung).
    b) Die Lehrkräfte entscheiden dienstrechtlich betrachtet nicht völlig frei über ihre Arbeitszeit außerhalb des Unterrichts.


    Die Verknüpfung zwischen a und b hast du selbst hergestellt...


    Aber jetzt nochmal für mich zum Verständnis: Es scheint ganz überwiegend Konsens zu sein, dass es völlig unzumutbar ist, mit zwei Tagen Vorlaufzeit der Bitte nach einem viertelstündigen Gespräch im Anschluss an die eigene letzte Stunde (also z.B. von 13:00 Uhr bis 13:15 Uhr) nachzukommen. Wo genau ist denn da eigentlich das Problem? Es ist ja nun nicht so, dass die Eltern einen zweistündigen Termin um 17:30 Uhr haben wollten. Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir das jemand so erklärt, dass ich das auch verstehe (und bitte keine "Da geht es ums Prinzip"-Erklärungen...)

    • Offizieller Beitrag


    Aber jetzt nochmal für mich zum Verständnis: Es scheint ganz überwiegend Konsens zu sein, dass es völlig unzumutbar ist, mit zwei Tagen Vorlaufzeit der Bitte nach einem viertelstündigen Gespräch im Anschluss an die eigene letzte Stunde (also z.B. von 13:00 Uhr bis 13:15 Uhr) nachzukommen. Wo genau ist denn da eigentlich das Problem? Es ist ja nun nicht so, dass die Eltern einen zweistündigen Termin um 17:30 Uhr haben wollten. Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir das jemand so erklärt, dass ich das auch verstehe (und bitte keine "Da geht es ums Prinzip"-Erklärungen...)

    Darf ich mal anders herum fragen? Wann genau endet denn dann mein Dienst? Die Unterrichtszeiten sind klar geregelt, dann können noch Pausenaufsichten vor der Schule hinzukommen, Nachmittagstermine, Dienstbesprechungen, Vorbereitung, Klassenarbeiten, Vertretungsbereitschaften außerhalb meines Unterrichts...?


    Ich arbeite beispielsweise momentan recht wenige Stunden (in Elternzeit) und muss aus diversen Gründen momentan extrem viel in der Schule sein, wahnsinnig viele Sachen von zu Hause aus machen und frage mich, wann denn bitte mal meine Dienstzeit beendet ist? Es gibt doch keine gesetzliche Verpflichtung dafür, sich X (hier wäre das irgendeine feste Stundenzahl) Stunden außerhalb der Unterrichtszeit und der Konferenzen etc. in der Schule präsent zu sein? Es kann doch nicht so ausgelegt werden, dass man immer und überall zur Verfügung zu stehen hat.


    Bei mir wäre diese Gesprächszeit beispielsweise nicht möglich, da ich nach der 6. Stunde meine Kinder abholen muss. Ich überlege mir in Bezug auf die Kinderbetreuung immer wieder, wie viel Zeit wir als Lehrer eigentlich abdecken müssen.


    Inzwischen rechne ich ja schon damit, dass ich an 3 Tagen über meinen Unterricht hinaus zur Vertretung bereitstehen muss. Aber muss ich darüber hinaus auch noch nach dem Unterricht für recht spontane Elterngespräche zur Verfügung stehen? Das kann ich mir so auch kaum vorstellen.

  • Darf ich mal anders herum fragen? Wann genau endet denn dann mein Dienst?


    Das ist gar nicht so leicht zu sagen, weil durch die Verteilung der Aufgaben in solche, die in der Schule zu erledigen sind und solche, die man auch woanders (z.B. zu Hause) erledigen kann, dienstliche Tätigkeiten bei Lehrkräften immer wieder durch private Tätigkeiten unterbrochen werden. Grundsätzlich gibt es natürlich eine Regelarbeitszeit, bei bayerischen Beamten sind das z.B. 41 Stunden pro Woche bei 30 Urlaubstagen. Jetzt kann man vielerlei Rechnungen anstellen, wie viel Lehrkräfte im Schnitt in den Ferien (14 Wochen pro Jahr abzgl. Feiertage, die während der Ferien liegen) arbeiten und wie viele Wochenstunden dann da am Ende rauskommen; da landet man dann je nach Betrachtungsweise bei ca. 46-52 Wochenstunden für eine Vollzeitkraft; bei TZ dann entsprechend anteilig weniger. Das muss man rein zeitmäßig erstmal arbeiten (und da macht man noch keine Stunde zuviel).


    Zitat

    Die Unterrichtszeiten sind klar geregelt, dann können noch Pausenaufsichten vor der Schule hinzukommen, Nachmittagstermine, Dienstbesprechungen, Vorbereitung, Klassenarbeiten, Vertretungsbereitschaften außerhalb meines Unterrichts...?


    Sowas sollte in der Dienstordnung des jeweiligen Landes geregelt sein.


    Zitat

    Ich arbeite beispielsweise momentan recht wenige Stunden (in Elternzeit) und muss aus diversen Gründen momentan extrem viel in der Schule sein, wahnsinnig viele Sachen von zu Hause aus machen und frage mich, wann denn bitte mal meine Dienstzeit beendet ist?


    Teilzeitkräfte werden da leider häufig benachteiligt. An meiner Schule gilt die Regel, dass die Anwesenheit bei außerunterrichtlichen Terminen sich nach dem Teilzeitmaß richten sollte; wenn also jemand eine 1/3-Stelle hat, dann sollte er auch nur bei jedem dritten Nachmittagstermin anwesend sein. Das lässt sich leider nicht immer durchhalten, aber ganz überwiegend kriegen wir das so gut hin. Man muss den TZ-Leuten halt beibringen, ohne schlechtes Gewissen immer nachzufragen, ob man wirklich da sein muss (das mögen andere Schulleitung ganz anders sehen!). Ich habe es leider auch schon erlebt, dass es Schulen gibt, die TZ-Leute als Verfügungsmasse sehen und den Leuten teilweise extra blöde Stundenpläne machen, um viele Anwesenheitstage zu produzieren; dann können die TZ-Kräfte wiederum viele Vertretungen schieben, weil sie ja wenig eigenen Unterricht haben - finde ich ein Unding. Bei uns halte ich es so, dass wir die Stundenzahl durch 4,5 teilen und dann aufrunden. Bei 9 Stunden kann ich also zusagen, dass ich das an zwei Tagen unterbringe; bei 10 bemühe ich mich, ab 11 wird's erfahrungsgemäß ziemlich schwierig.


    Zitat

    Bei mir wäre diese Gesprächszeit beispielsweise nicht möglich, da ich nach der 6. Stunde meine Kinder abholen muss.


    Abgesehen davon, dass man da evtl. auch mal eine Viertelstunde später kommen kann (je nach Betreuungssituation), ist das ein völlig anderer Fall. Die TE hat den Elterntermin nach meinem Verständnis abgelehnt, weil sie im Januar eine Prüfung hat (?).

  • Nach meinem Dafürhalten liegt das Problem im konkreten Fall woanders und hat nichts mit Anwesenheitszeiten und dergleichen zu tun.


    1. Es ist klar, dass die Eltern eine Auskunft darüber haben wollen, welche Note (nach dem derzeitigen Stand) ihr Kind im Zeugnis bekommen wird.
    Vermutlich wollen sie genauer einschätzen können, welche Noten besonders wichtig sind und in welchem Bereich ihr Kind Defizite hat, damit es den Übertritt auf das Gymnasium schafft.


    Problem daran: Man kann keine rechtsverbindliche Auskunft geben, weil ein Beschluss gefasst worden ist, der dem Schulgesetz wiederspricht. Das Gesetz nennt drei Notenarten, der Beschluss verrechnet nur zwei davon. Die eventuelle Anfechtung vor einem Verwaltungsgericht würde ein für die Schule peinliches Ergebnis mit sich bringen.


    2. Da die Auskunft über die Berechnung nicht möglich ist, vermutet man einen unangenehmen Verlauf des Gesprächs. Entweder "denunziert" man die Schule, indem man zugibt, dass man zu blöd ist, gesetzeskonforme Beschlüsse zu fassen (peinlich auch für die Schulleitung) oder man laviert sich heraus und redet um den heißen Brei herum. Auch nicht angenehm. Vermutlich werden die Eltern ungehalten reagieren, würde man selbst eventuell ja auch in dieser Situation. Dann wirkt es auf die Eltern so, als wärst du unwillig oder unfähig; und wenn es blöd läuft, beschweren sie sich deshalb noch bei der Schulleitung.


    3. Dieser (vermutlich auftretende) Ärger mit den Eltern kommt kurz vor der eigenen Prüfungsstunde natürlich genau zu einem Zeitpunkt, an dem man ihn persönlich am wenigsten gebrauchen kann.


    Meine Überlegungen zur Faktenlage:
    Es macht keinen guten Eindruck, sich nun mit Zeitmangel aufgrund der Prüfungsstunde herauszureden, weil das so wirkt, als würde man sein persönliches Problem der anstehenden Prüfung über die sonstigen Dienstpflichten stellen. Eigentlich ist es ja auch kein Problem, Eltern eine Auskunft über den Leistungsstand ihres Kindes zu geben. (Wäre da nicht die Geschichte mit dem nicht umsetzbaren Beschluss der Konferenz.)


    Deshalb: Oberste Priorität hat jetzt, den Umgang mit dem Konferenzbeschluss zu klären. Wende dich an den Fachvorsitzenden, falls es diesen nicht gibt, an die Schulleitung. Du hast bald ein Elterngespräch, diese haben ein Recht auf Auskunft, du allein kannst aber nicht entscheiden und deshalb brauchst du eine Ansage, wie die Noten verrechnet werden - oder was du den Eltern diesbezüglich mitteilen sollst. Gib die Verantwortung dafür ab! Anschließend dürfte es rein zeitlich kein Problem sein, das Gespräch zu führen und du befindest dich dabei auf einer gesicherten Position.


    Edit: Vertipper

    Liebe Grüße
    mimmi

    Einmal editiert, zuletzt von mimmi ()


  • Abgesehen davon, dass man da evtl. auch mal eine Viertelstunde später kommen kann (je nach Betreuungssituation), ist das ein völlig anderer Fall. Die TE hat den Elterntermin nach meinem Verständnis abgelehnt, weil sie im Januar eine Prüfung hat (?).


    Interessante Interpretation.
    Ich habe den Termin ganz konkret abgelehnt, da ich auf Grund der Prüfung an diesem Tag bereits ein Stunde früher kommen werde (und somit mehr Kinderbetreuungszeit brauche) und damit dann durch noch weiter zusätzliche Stunden (und Konferenzen) in der Woche nicht genügend Stunden zur Verfügung habe und weil mir wichtige Informationen fehlen (die erst noch beschlossen werden müssen) um über einen Gesamtnotenstand in Mathematik überhaupt Auskunft geben zu können.


    Alles andere, was ihr OT angemerkt habt, werde ich in Erfahrung bringen, denn ich wüsste nicht, was das Problem daran ist, wie es uns empfohlen wurde eine Stunde bereits in einer anderen Klasse auszuprobieren und dann entsprechend zu überarbeiten.
    Immerhin hat sogar eine andere Prüfungskandidatin vorher eine ähnliche Stunde in ihrer Klasse, wo ich evtl. Rückmeldung der Prüfungskommission noch einbauen könnte.


    Edit: Ihr könnt ja gerne mal gucken, aber ich sehe nichts, was nach der Prüfungsordnung dagegen spricht:
    http://gesetze.berlin.de/defau…ont%2FBlnLAPO%2Einh%2Ehtm


    Zumal ja eh die Durchführung allen anderen Teilen überwiegt und wie die an dem Tag in der Klasse läuft, ist ja unabhängig davon, wie sie vorher woanders gelaufen ist.


  • Ich glaube, es geht gar nicht darum, dass das prinzipiell nicht geht oder unzumutbar ist, sondern eher umgekehrt darum, dass es bei so kurzer Vorlaufzeit auch völlig legitim ist zu sagen, dass der Termin eben (aus verschiedenen Gründen) nicht geht. Sprich, dass es kein Automatismus ist, dass man so kurzfristig vereinbarte Termine auf jeden Fall möglich machen muss, wenn man da, aus welchen Gründen auch immer, nun mal nicht kann, weil man den Tag schon anders verplant hat. Zumindest habe ich das so verstanden.
    (Wenn es mir in den Terminkalender passt, mache ich auch sehr kurzfristig Termine möglich - wenn es nicht geht, sage ich das halt und mache andere Angebote, no big deal...)


    Und ein Teil der Empörung kam, glaube ich, eher daher, dass der Termin gar nicht über die Lehrkraft selber, sondern über eine Kollegin 'ausgemacht' wurde (wobei sich die Situation ja jetzt auch anders dargestellt wurde).

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle


  • Und ein Teil der Empörung kam, glaube ich, eher daher, dass der Termin gar nicht über die Lehrkraft selber, sondern über eine Kollegin 'ausgemacht' wurde (wobei sich die Situation ja jetzt auch anders dargestellt wurde).


    Wobei ich die Variante: "Teilen Sie Frau X mit, dass wir da kommen und mit ihr sprechen." Nicht wirklich besser finde, wenn auch eher von anderer Seite ein unangemessenes Verhalten.

  • Du darfst natürlich deine Stunde in anderen Klassen vorher halten. In der Regel folgt man einem internen Lehrplan. Wenn man Parallelklassen betreut, muss man die Stunde also doppelt halten. So war es bei mir damals auch. Man darf seine Prüfungsstunde lediglich nicht komplett mit der Prüfungsklasse durchgehen, da dadurch die Stundenergebnisse verfälscht wären. Das ist ja auch klar.


    Konntest du denn deine Direktorin bereits auf euer Leistungsbewertungskonzept ansprechen? Ohne diese Interna kannst du das Gespräch ja gar nicht führen, bzw. müsstest du vorher abklären, dass du den Eltern die vorgeschriebene Dreiteilung erklären musst.

  • Danke Jazzy, so sehe ich es auch und so ist es wohl auch korrekt. Also vollkommen umsonst eine Nacht schlecht geschlafen ;)


    [quote]


    Konntest du denn deine Direktorin bereits auf euer Leistungsbewertungskonzept ansprechen? Ohne diese Interna kannst du das Gespräch ja gar nicht führen, bzw. müsstest du vorher abklären, dass du den Eltern die vorgeschriebene Dreiteilung erklären musst.


    Nein, leider war sie heute nicht da. Ich habe aber die Fachkonferenzvorsitzende angesprochen, die sagt, dass es natürlich eigentlich 50/40/10 lauten muss, aber die "älteren" Kollegen sich unter sonstiges und Kompetenzen nichts vorstellen konnten und sich geweigert hätten, das zu akzeptieren. Und ich soll bloß diese Dreiteilung angeben. Mal sehen, was das Protokoll dann nachher sagt, denn das kann ja rechtlich eigentlich nichts falsches enthalten ;)

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