Unentschuldigtes Fehlen in der Grundschule

  • Kennt hier vielleicht jemand die rechtliche Grundlage (es geht um Grundschule, Bayern) dafür, ob Lehrer oder die Sekretärin bei Kindern anrufen müssen, die nicht entschuldigt sind. Wir haben generell die Regel, Eltern müssen ihre Kinder entschuldigen. Jetzt ist gerade die Diskussion entbrannt, wenn ein Kind fehlt, welches nicht entschuldigt wurde, telefonieren wir dann hinterher? Es könnte ja was auf dem Schulweg passiert sein. Unser Schulleiter wusste da leider auch nicht weiter, wie das rechtlich aussieht. Und was ist, wenn ein Kind nur für heute entschuldigt ist und am nächsten Tag auch noch fehlt? Anrufen, oder davon ausgehen, es ist immer noch krank? Aber was ist, wenn die Mutter es losgeschickt hat und es ist ausgerechnet heute was passiert?
    Liebe Grüße, Meike

  • Ja wir müssen spätestens in der 2. Pause angerufen haben, eben weil dem Kind was passiert sein könnte. In der Praxis schaffe ich das oft gar nicht, weil sehr viele Eltern ihre Kinder nicht entschuldigen. :( BL Hamburg

  • Bei uns und der Grundschule meines Kindes muss jede Klasse bis spätestens 9 Uhr Meldung an die Sekretärin abgeben, ob Kinder unentschulidgt fehlen. Dann wird nachtelefoniert. Bundesland Bayern.

  • Ich kenne die rechtliche Lage für BaWü nicht genau, aber wir telefonieren SOFORT, wenn ein Kind nicht pünktlich da ist. Könnte ja sein, dass was auf dem Weg passiert ist.
    Oder das die Eltern verschlafen haben….. *wie peinlich dann* ;)
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dazu eine rechtliche Lage gibt die uns das vorschreibt. Solange das Kind nicht im Schulgebäude ist, habe ich keine Aufsichtspflicht und bin somit nicht verantwortlich.
    Bei unentschuldigtem Fehlen müssen nur die Eltern zu Rechenschaft gezogen werden. Wir haben immerhin Schulpflicht.
    Ist aber nur so aus dem Bauch heraus……
    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Bei uns am Gymnasium wird in sämtlichen Klassenstufen hinterhertelefoniert, wenn ein Schüler unentschuldigt fehlt. 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn muss an das Sekretariat gemeldet werden, wenn ein Schüler nicht da ist. Einzige Ausnahme: Wenn er bereits am Vortag krank war, muss nicht nochmals angerufen werden.
    Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich eigentlich auch auf den Schulweg. Deshalb zahlt ja auch z.B. die Gemeindeunfallversicherung, wenn auf dem Schulweg ein Unfall passiert.
    Genaue Regelungen gibt es dazu meines Wissens zwar nicht, aber lass' mal einen Schüler im Winter mit gebrochenem Bein im Straßengraben erfrieren... Die Eltern werden die Schule garantiert verklagen, dass sie nicht darüber informiert wurden, als ihr Kind nicht zum Unterricht erschienen ist. Denn sonst hätten sie ja vielleicht noch eine rechtzeitige Suche starten können.
    Und da die Schule in dieser Zeit aufsichtspflichtig war, wird vermutlich das Urteil zu Ungunsten der Schule ausgehen. Die Frage bei der Aufsichtspflicht ist ja, ob man alles getan hat, was möglich ist, um die Aufsicht zu gewährleisten. Und nichts zu tun, d.h. hinzunehmen, dass ein Schüler fehlt, ist sicherlich nicht das, was man hätte tun können...
    Schwierig finde ich die Tatsache, wenn man als Lehrer diese Anrufe selbst übernehmen muss und eigentlich gleichzeitig unterrichten soll, weil das Sekretariat nicht besetzt ist.

  • Wie meldet ihr das denn ins Sekretariat? Wir haben verschiedene Gebäude und ich kann ja schlecht meine 22 Erstklässler alleine lassen, um ein fehlendes Kind zu melden. Sekretärin ist zwar da, aber die Lehrer müssen anrufen.


    LG Anja

  • Schwierig finde ich die Tatsache, wenn man als Lehrer diese Anrufe selbst übernehmen muss und eigentlich gleichzeitig unterrichten soll, weil das Sekretariat nicht besetzt ist.


    Ab wann ist das Sekretariat besetzt? Wer nimmt den die Krankmeldungen frühs an?
    Gerade an großen Schulen, wie einem Gymnasium sollte das Sekretariat doch spätestens eine halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn besetzt sein, um dann vorrangig die Krankmeldungen der Schüler entgegen zu nehmen.
    Ich denke, dass es eine unnötige Belastung für dich und dein Kollegium ist, wenn ihr diese Anrufe auch noch selbst tätigen müsst. Verständnis hierfür hätte ich an einer Dorfgrundschule mit 4 Klassen. Aber nicht an einem Gymnasium.

  • Danke schon mal für die Antworten. Ich habe es heute bei unserer Diskussion genauso wie mimmi gesehen, zumal wir eine Sekretärin haben, die anrufen kann. Aber meiner Meinung nach sollte man auch bei denen anrufen, die nur für den Vortag entschuldigt waren. Die Von mimmi beschriebene Situation des Kindes im Straßengraben kann ja auch passieren, wenn das gestern kranke Kind heute wieder in die Schule geschickt wird. Außer es wird gleich für mehrere Tage krankgemeldet. Viele meinten halt, dann macht die Sekretärin nichts anderes mehr als zu telefonieren.
    LG, Meike

  • Bayern, Grundschule


    Bei uns werden unentschuldigte Kinder( bzw. deren Eltern) versucht telefonisch zu erreichen, gegebenenfalls geht der Hausmeister zur Adresse um nachzuschauen und/oder die Polizei wird eingeschaltet. Weil, wie du schon angesprochen hast, immer etwas auf dem Schulweg passieren könnte...
    Ansonsten gehen bei uns immer zwei Kinder zum Sektreteriat, die Sekretärin ruft an und gibt die Nachricht (meistens ist entschuldigt) über die Schüler zurück an die Lehrkraft.
    Wenn das Kind nur für einen Tag entschuldigt ist, dann wird am zweiten Tag wieder (nach-)telefoniert...

  • Ich denke, wenn die Sekretärin am Ball bleibt und nachtelefoniert und ihr eventuell noch einen Elternbrief herausgebt, dann wir sich der Arbeitsaufwand schnell sehr minimieren.

  • Wie wird das konkret gehandhabt wenn keine Sekretärin da ist? An meiner Schule ist das Sekretariat nur an 3 Tagen die Woche besetzt.

  • Bei uns ist das mit dem Anruf zu Hause auch schwierig.
    1. Sekretärin nur zwei Tage in der Woche da.
    2. Keine eigene Sporthalle, daher müssen wir mit dem Bus los. Der fährt weg, wenn wir nicht pünktlich einsteigen.
    3. Viele Eltern sind telefonisch nicht zu erreichen.
    4. ......

  • Tja, wir Hessen sind seit letztem oder vorletztem Jahr in der GS verpflichtet zu telefonieren - unverzüglich. Sollten wir niemanden erreichen, müssten wir theoretisch (!!! macht natrlich niemand) sogar weitere Schritte unternehmen.
    Bei uns übernimmt der Hausmeister die Aufgabe, die Anrufe morgens anzunehmen- gerade im Winter mit Räumdienst sehr schwierig. Wir haben einen supernetten Hausmeister, der diese Aufgabe übernimmt, obwohl es in keinster Weise sein Aufgabengebiet ist. Unser Sekretariat ist an 3 Tagen die Woche besetzt ( 150 Kinder) - das auch erst nach Schulbeginn. Wir schicken dann meist ein Kind zum Hausmeister und lassen ihn zuhause anrufen.
    Wenn man das recht straight durchzieht, dann werden relativ zügig alle Kinder krank gemeldet. So ein paar Ausnahmen gibt es natürlich immer.... :(

  • Sorry, hatte mich unklar ausgedrückt. Bei uns ist das Sekretariat täglich von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr besetzt. Ich weiß aber, dass besonders an kleinen Grundschulen das Sekretariat oft nur tageweise besetzt ist. Da müsste es meiner Meinung nach jemanden geben, der die Aufgabe an diesen Tagen gesammelt übernimmt. (Direktorat?)
    Bei uns wird auch ein Schüler um 08.10 Uhr ins Sekretariat geschickt, wenn jemand in der Klasse fehlt. Ich war auch mal an einer Schule, da musste prinzipiell zu diesem Zeitpunkt gemeldet werden, auch wenn die Klasse vollständig anwesend war.
    Unsere Regelung ist schon eher lax. Besonders die Tatsache mit der Erkrankung am Vortag kann zu Missverständnissen führen.
    Bei uns müssen die Eltern aber eine Nummer angeben, unter der jemand erreichbar ist, es könnte ja auch mal ein Notfall mit dem Kind eintreten. Wir haben in der Regel also auch die Handynummern der Eltern.
    Und unsere Sekretärin macht diesen Job fantastisch gut. Sie "erzieht" die Eltern freundlich, aber bestimmt in Richtung rechtzeitige Krankmeldung.... :)

  • Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich eigentlich auch auf den Schulweg. Deshalb zahlt ja auch z.B. die Gemeindeunfallversicherung, wenn auf dem Schulweg ein Unfall passiert.

    Die Unfallversicherung zahlt aufgrund der Regelungen des §8 SGB VII auch für Wegeunfälle bei den gesetzlich Unfallversicherten. Daraus lässt sich jedoch keine Aufsichtspflicht der Schule für den Schulweg herleiten.

  • Die Unfallversicherung zahlt aufgrund der Regelungen des §8 SGB VII auch für Wegeunfälle bei den gesetzlich Unfallversicherten. Daraus lässt sich jedoch keine Aufsichtspflicht der Schule für den Schulweg herleiten.


    Unsere Aufsichtsplicht endet am Ende des Schulgeländes ... meinetwegen auch an dem ORt, wo die Schulbusse abfahren (für die Buskinder)

  • Also meine Aufsichtspflicht erstreckt sich doch nicht auch noch auf den Schulweg! Das wäre mir neu!


    Ähnlich gelagertes Problem: Wenn ein Kind auf dem Schulhof sich verletzt; aufgrund von Fahrlässigkeit (Beispiel: Im Winter wurde nicht gestreut) dann haftet dafür die Gemeinde, bzw. die Stadt. Das ist gesetzlich so geregelt.
    Heißt doch: Die Aufsichtspflicht der Schule endet an der Schultür.

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Hallo,


    bei uns ist es so, dass wir bei unentschuldigtem Fehlen verpflichtet sind, die Eltern anzurufen - und das ganz ohne Sekretariat, das heißt, die Lehrkräfte machen das selber, dabei muss die Klasse sich halt mal zwei Minuten still beschäftigen. Sollten wir niemanden erreichen, müssten wir die Polizei verständigen (ist allerdings noch nie vorgekommen). Es geht ja nicht nur um Unfälle auf dem Schulweg, auch um Verbrechen! Stellt euch vor, das Kind wird in der Früh auf dem Weg zur Schule entführt und niemand sucht nach ihm bis 13 Uhr, oder sogar noch später, wenn das Kind zur Nachmittagsbetreuung geht! Da verliert man wertvolle Zeit!


    LG
    Ketfesem

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