Huih, heftige verbale Entgleisungen der Eltern - Konsequenzen?

  • Hallo ihr Lieben,


    bei uns an der Brennpunktschule vergreifen sich die weitgehend bildungsfern aufgewachsenen Eltern verbal ziemlich oft im Ton, wir sind da mittlerweile etwas schmerzfreier geworden.


    Was sich eine Kollege allerdings heute anhören musste, finde ich schon mehr als deftig und wenn es mir passiert wäre, würde ich auf Konsequenzen pochen, mit diesem Vater würde ich mich definitv NICHT mehr auf fachlicher sachlicher Ebene über sein Kind unterhalten können, bei aller Professionalität.


    Würde euch gerne an dem gesitigen Erguss teilhaben lassen:


    Der betroffene Kollege lebt seine Homosexualität offen aus, sein Lebenspartner ist in der Schule und im Kollegium bekannt. Ihm fiel auf, dass ein Kind immer montags fehlt und er rief den Vater in der Pause an, er solle doch bitte sein Kind zur Schule schicken oder ein ärztliches Attest vorlegen. Daraufhin kam dieser in die Schule und beschimpfte ihn wüst, was in dem folgenden Satz gipfelte: "Wenn du mal wieder eine richtige Fotze ficken würdest und nicht immer nur Schwänze lutschen, dann..."


    Toll, oder? Meiner Meinung nach sollte und muss man bei so etwas ein Zeichen setzen, wie handhabt ihr das? Bei uns passiert da nicht viel, bei uns wurde der Satz mit Datum notiert und fertig. Kann`s doch nicht sein, oder? Mir könnte es schnurz sein, wenn es dem Kollegem egal ist, an ihm ist es abgeperlt, aber irgendwie kann man sich doch nicht alles gefallen lassen.


    Gruß Jenny

  • Zitat Traci :

    Zitat

    "Wenn du mal wieder eine richtige Fotze ficken würdest und nicht immer nur Schwänze lutschen, dann..."

    Und was kam nach dem "dann" ?


    Man könnte o.g. Vater wegen übler Diskriminierung/Beleidigung anzeigen/verklagen und Schmerzensgeld einfordern. Kostet natürlich sehr viel Zeit und Nerven. Und am Ende kann der o.g. Vater wegen finanzieller Indisponiertheit kein Schmerzensgeld bezahlen.


    An Stelle des o.g. Kollegen würde ich mit dem o.g. Vater kein persönliches Gespräch mehr führen, sondern nur schriftlich und über die Schulleitung kommunizieren und gut ist. 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

    Einmal editiert, zuletzt von Elternschreck ()

  • Was würde ich tun? Zuerst einmal das Hausrecht wahrnehmen und den Typen rauschmeißen (in dem Augenblick wäre es mir echt egal, ob der Schulleiter anwesend ist oder nicht). Dann würde ich sofort eine Strafanzeige und auch eine Zivilklage anstrengen und die Sache auch konsequent verfolgen.


    Wo kommt man denn hin, wenn man das mit sich machen lässt?


    Nele


    P.S. Auf irgendwelche Schulleitungen darf man sich natürlich nicht verlassen. Die haben in neun von zehn Fällen keinerelei Eier in der Hose und lassen einen hängen. (Mein Chef ist zum Glück anders, aber war ja auch nicht immer Lehrer.) Tatsachen schaffen, Rückgrat zeigen und die Sache selber durchfechten, ist das einzige, was hilft.


  • Und was kam nach dem "dann" ?

    Kann ich dir wortwörtlich nicht wiedergeben, im Gegensatz zum Anfang des Satzes, der fiel exakt so und hat meine Aufmerksamkeit ein wenig vom Rest abgelenkt :daumenrunter: Sinngemäß in etwa, dass er dann ihr armes Kind nicht so ungerecht behandeln oder verurteilen würde, was in der Art.


    Gruß Jenny

  • Ich finde es erschreckend, wie oft wir uns solche Entgleisungen von Eltern bieten lassen müssen. Denn die Frage ist ja in der Tat: Was können wir überhaupt tun?


    Soweit ich informiert bin, geht in solchen Fällen tatsächlich nur der Weg über eine Anzeige bzw. eine zivile Klage. Und so weit möchte man in den meisten Fällen ja nun doch nicht gehen.


    Mit dieser Art von Entgleisung hätte ich beim Öffnen dieses Beitrags allerdings nicht gerechnet. Hier vergreift sich der Vater ja nicht nur in der Wortwahl und wird obszön, sondern mischt sich in das Privatleben der Lehrkraft ein und wird dabei höchst beleidigend und diskriminierend. Dagegen gibt es zum Glück inzwischen Gesetze.


    Eine Frage: Fällt so etwas unter den Aspekt der Beamtenbeleidigung? Oder gilt dies nur für Polizisten u.ä.?


    Ich würde in diesem Fall auch ein ganz klares Statement von der Schulleitung erwarten, die eine Fürsorgepflicht hat. Ich denke sogar, dass es für die Schullietung rechtliche Konsequenzen haben könnte, wenn sie in diesem Fall inaktiv bliebe.

  • "Ich würde in diesem Fall auch ein ganz klares Statement von der Schulleitung erwarten, die eine Fürsorgepflicht
    hat. Ich denke sogar, dass es für die Schullietung rechtliche
    Konsequenzen haben könnte, wenn sie in diesem Fall inaktiv bliebe."


    Nur ist die Frage wie diese Reaktion aussehen könnte/müsste.


    So eine heftige Aussage musste ich mir von Eltern zwar noch nie anhören, aber auch schon so einiges und ich habe mich auch schon oft gefragt, ob man sich als Lehrer eigentlich alles gefallen lassen muss von solchen asozialen Eltern, ja ich schreibe bewusst asozial, so spricht definitiv kein gut sozialisierter Erwachsenen mit einem anderen. Punkt.


    Anzeige oder Zivilklage bringen doch nur Aufwand und Ärger mit sich, was sollte man denn da erreichen können? Unterlassungsklage?


    Das Problem ist doch, dass du das Kind immer noch unterrichtest und zum einen fair behandeln musst und zum anderen die Eltern weiterhin bei dir auf der Matte stehen wegen ihres Kindes. Soweit ich informiert haben die Eltern ein RECHT auf Informationen über den schulischen Stand ihres Zöglings, dies ist irgendwo in einer Verordnung verankert. Nur ist die Frage, ob man mich zwingen kann mich nach so einem Spruch mit so einem Vater wieder an einen Tisch zu setzen und sachlich über sein Kind zu sprechen. Ich sag euch eines: Ich könnte das nicht. Hut ab vor meinem Kollegen.


    Und gibt es eigentlich irgendwo einen Hinweis darauf, in welchem Rahmen diese Verpflichtung besteht? Zwei Elternabende im Jahr und ein Elternsprechtag, aber darüber hinaus wie oft und in welchen Abständen? Habe dazu noch nie etwas gelesen. Ich hatte an einer Schule einmal eine Mutter, die mir JEDEN Mittag auflauerte, um über ihr Kind zu sprechen, das ist doch wirklich albern, es sei denn es geht um massive Verhaltensprobleme, die ein schnelles Feedback erfordern.


    Gruß Jenny

  • Anzeige oder Zivilklage bringen doch nur Aufwand und Ärger mit sich, was sollte man denn da erreichen können? Unterlassungsklage?


    Bevor man ein Ergebnis erreichen kann, sollte man sehen, dass dafür die Voraussetzungen stimmen, also zufällig ein Kollege auf dem Flur bei offener Tür zuhören konnte. Ansonsten sind im nachhinein diese Worte never ever gefallen. ;(

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Anzeige oder Zivilklage bringen doch nur Aufwand und Ärger mit sich, was sollte man denn da erreichen können? Unterlassungsklage?


    Das allermindeste ist, dass ein Signal gesetzt wird, denn eine Ermittlung wird aufgenommen werden. Ist das ganze beweisbar oder wird der Vorfall vom Beschuldigten eingeräumt (ja, solche Vollhonks gibt es!) dann kann es durchaus zu einer Strafsache werden und über den Weg der Zivilklage kann ein Schmerzensgeld eingeklagt werden.


    Das lohnt die Mühe durchaus.


    Zitat

    Das Problem ist doch, dass du das Kind immer noch unterrichtest und zum einen fair behandeln musst


    Ja, das macht doch nichts. Dafür ist man als Lehrer ja Profi, dass man die Schwierigkeiten nicht am Kind auslässt.


    Zitat

    und zum anderen die Eltern weiterhin bei dir auf der Matte stehen wegen ihres Kindes. Soweit ich informiert haben die Eltern ein RECHT auf Informationen über den schulischen Stand ihres Zöglings, dies ist irgendwo in einer Verordnung verankert. Nur ist die Frage, ob man mich zwingen kann mich nach so einem Spruch mit so einem Vater wieder an einen Tisch zu setzen und sachlich über sein Kind zu sprechen.


    Ich hielte das durchaus für machbar. Aber wenn es für den Lehrer nicht zumutbar ist, dann gibt es immer noch die Möglichkeit des Lehrerwechsels - da griffe dann die Fürsorgepflicht des Schulleiters.


    Nele

  • Nun ja, es ist ja nicht so, dass du mit dem Unsympath über sein Kind "sprechen" musst, sondern du musst ihn lediglich informieren. Das kannst du auch über einen Monolog erreichen. Begrüßen, mit Informationen vollwerfen und verabschieden. Ihm das Protokoll zur Unterschrift reichen mit fettem Kreuz, wo er zu unterschreiben hat. Einen Zeugen dabei nehmen und fertig. Danach eine rauchen.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Ich habe es als "nur Lehrer" natürlich leicht zu sagen, was ich als Schulleiter täte (der ja wiederum dem Druck der Bezirksregierung standhalten muss).


    Aber ich würde in diesem Fall das Kind in eine Parallelklasse versetzen, weil ich meinem Kollegen nicht zumuten kann, dass er noch einmal mit solch einem obszönen und diskriminierendem Verhalten konfrontiert wird. Sollte der Kollege / die Kollegin ebenfalls Bedenken haben das Kind aufzunehmen, weil er / sie aufgrund des Vorfalls zu sehr vorbelastet ist, würde ich in Absprache mit der Bezirksregierung / dem Schulamt versuchen zu erwirken, dass das Kind einen Platz an einer anderen Schule bekommt.


    Ich denke, das wäre ein klares SIgnal für die entsprechenden Eltern!

  • Zitat

    Dafür ist man als Lehrer ja Profi, dass man die Schwierigkeiten nicht am Kind auslässt.


    Nicht unbedingt:


    Zitat

    ich würde in diesem Fall das Kind in eine Parallelklasse versetzen, weil ich meinem Kollegen nicht zumuten kann, dass er noch einmal mit solch einem obszönen und diskriminierendem Verhalten konfrontiert wird.

    • Offizieller Beitrag

    dabei sollte man bedenken, dass man dabei das Kind bestraft, das nichts dafür kann.


    In einem solchen Ausmaß war es natürlich nie, aber ich bin mit einer Mutter gesegnet, die alles besser weiß und jedem (und selbstverständlich allen meinen LehrerInnen) gerne erklärt, wie es besser gehen könnte. Ich habe es zwar als Schülerin ab der Mittelstufe geschafft, meine Mutter von der Schule fernzuhalten aber in der Grundschule konnte ich doch wirklich nichts dafür, dass meine Mutter dämliche Vorschläge beim Elternsprechtag gemacht hatte. Dass ich es allerdings am nächsten Tag spüren durfte, fand ich schon als Erstklässlerin demütigend. ("Kein Wunder, dass du dein Blatt Papier so kleben willst, in der Familie seid ihr wohl alle was besonderes". und dabei (oder vielleicht gerade deswegen?) war/wurde ich eine spitze Einser-Schülerin.


    Die Lehrer, die der Meinung waren, mir zu erklären, dass meine Mutter doof war, habe ich echt nicht in guter Erinnerung. Das wusste ich ja schon selbst ;)


    chili

  • Dass ich es allerdings am nächsten Tag spüren durfte, fand ich schon als Erstklässlerin demütigend.


    Eben drum. Ich weiß nicht, ob ich so professionell wäre, das Kind weiterhin objektiv unterrichten zu können. Schließlich sind wir alle Menschen und keiner kann seine Gefühle so einfach abschalten. Daher denke ich, dass es auch für das Kind das beste wäre, wenn es die Schule wechselt.

  • Zitat Mr. Griffin :

    Zitat

    ...würde ich in Absprache mit der Bezirksregierung / dem Schulamt versuchen zu erwirken, dass das Kind einen Platz an einer anderen Schule bekommt.

    Ähm, war hier nicht der Vater der Übeltäter ? Wäre es dann nicht mit Sippenhaft vergleichbar, wenn das Kind wegen des o.g. Verhaltens seines Vaters von der Schule fliegen würde ? 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

    • Offizieller Beitrag


    Eben drum. Ich weiß nicht, ob ich so professionell wäre, das Kind weiterhin objektiv unterrichten zu können. Schließlich sind wir alle Menschen und keiner kann seine Gefühle so einfach abschalten. Daher denke ich, dass es auch für das Kind das beste wäre, wenn es die Schule wechselt.


    Ist das dein Ernst? Das bisschen Professionalität bringst du nicht auf?


    wow...

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Ihm fiel auf, dass ein Kind immer montags fehlt und er rief den Vater in der Pause an, er solle doch bitte sein Kind zur Schule schicken oder ein ärztliches Attest vorlegen.

    Sehr geehrte Frau X vom Jugendamt,


    Am xx.xx.2013, xx.xx.2013, xx.xx.2014, xx.xx.2014 und xx.xx.2014 blieb Y dem Unterricht unentschuldigt fern. Auf eine freundliche Anfrage des Klassenlehrers wurde er vom Kindesvater mit folgendem Satz beleidigt "...". Außerdem hat Y am soundsovielten dieses und jenes getan oder gesagt. Ich sehe dringenden Handlungsbedarf, da Y zu viel Unterrichtsstoff verpasst und die Eltern den Eindruck erwecken, nicht angemessen ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen. Ys seelische Entwicklung scheint mir gefährdet zu sein.


    mfG gez. Klassenleiter und Schulleitung

  • "Ich würde in diesem Fall auch ein ganz klares Statement von der Schulleitung erwarten, die eine Fürsorgepflicht
    hat. Ich denke sogar, dass es für die Schullietung rechtliche
    Konsequenzen haben könnte, wenn sie in diesem Fall inaktiv bliebe."


    In einem mir bekannten Fall (da hat allerdings ein Schüler eine Lehrkraft krass beleidigt), hat die Schulleitung das Ganze dokumentiert und ans Ministerium weitergeleitet. Das KM hat dann als dienstvorgesetzte Behörde die Strafanzeige wegen Beleidigung/übler Nachrede gestellt. Ich weiß allerdings nicht, wie es ausgegangen ist, in diesem Fall hat aber die vorgesetzte Behörde überhaupt nicht versucht, irgendwas abzuwiegeln.


    In einem ähnlichen mir bekannten Fall (Beleidigungen in einer geschlossenen Onlinegruppe gegen eine Lehrkraft) hat das KM ebenfalls angeboten, den Strafantrag zu stellen; da die Lehrkraft das aber im Einvernehmen mit dem Schulleiter in diesem Fall partout nicht wollte, hat das KM dann davon abgesehen.


    Da die Beleidigung im dienstlichen Kontext gefallen ist, sich also nicht gegen die Privatperson, sondern gegen die Lehrkraft richtet, würde ich nur dann privat einen Strafantrag stellen, wenn mich die Vorgesetzten hängen lassen. In den mir bekannten Fällen war das aber wie gesagt nicht der Fall; hier haben sich alle Beteiligten sehr deutlich hinter die Lehrkraft gestellt (was im Übrigen auch ihre Pflicht ist im Rahmen der Fürsorgepflicht, s.o.).

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