Angestellter Lehrer - einmal gekündigt, für immer raus?

  • In der freien Wirtschaft interessiert es keinen, warum man beim früheren Arbeitgeber gekündigt wurde? ... Da hatte ich bisher aber ganz andere Vorstellungen.

    Also mein Mann ist in der sogenannten freien Wirtschaft. Schreibt man bei einer Bewerbung etwa, warum ein Arbeitsverhältnis beendet wurde und von wem? Muss man im Vorstellungsgespräch die Wahrheit sagen? Ich denke doch nicht. ;)

  • :autsch: Bitte? Wofür sollte denn die Probezeit in der freien Wirtschaft sein, wenn es außer Frage steht, dass sich jemand bewährt, weil er ja ein Diplom/einen Magister/seinen Meisterabschluss.... hat?


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Bei allem Bedauern für das, was dir passiert ist.


    Ja, genau das meinte ich ja. Ein Staatsexamen heißt nicht, dass ich mich automatisch bewähre.



  • Es geht hier aber darum, dass der Threadersteller bei der Unterzeichnung seines Vertretungsvertrages eine Falschaussage gemacht hat.
    Wenn man sich nicht als bewährt beweist, kommt das keinem Berufsverbot gleich, es nimmt mir nur die Chance, verbeamtet zu werden. Auf Angestelltenbasis hätte er ja weiterarbeiten können. Aber das hat er sich jetzt ja mit der Unterschrift wohl verbaut.

  • Also mein Mann ist in der sogenannten freien Wirtschaft. Schreibt man bei einer Bewerbung etwa, warum ein Arbeitsverhältnis beendet wurde und von wem? Muss man im Vorstellungsgespräch die Wahrheit sagen? Ich denke doch nicht. ;)


    Nein, man wird sowas nicht in den Bewerbungsbrief schreiben. Das heißt aber nicht, dass es den zukünftigen Arbeitgeber nicht interessiert. Da wird durchaus beim alten Arbeitgeber nachgefragt - oder auch im Vorstellungsgespräch. Man darf tatsächlich auf die Frage "Warum wurde Ihnen gekündigt?" lügen - nur (je nachdem, wo die neue Beschäftigung liegen soll - kennen sich viele Personalmanager untereinander und unterhalten sich auch) . All das bedeutet eben nicht, dass es die Arbeitgeber nicht interessiert, sondern nur, dass sie es evtl. schwerer haben, an die Infos zu kommen.
    Es soll auch noch Arbeitgeber geben, die ein Arbeitszeugnis schreiben bzw. sehen wollen.

  • Das Problem, das ich sehe, ist nicht, dass Schulleiter vielleicht (wie Personaller) "nicht glücklich" über die Kündigung sein könnten, sondern dass der TE wohl bei jedem Vertrag (denn ich nehme an es handelt sich um Standardverträge) unterschreiben müsste, niemals gekündigt worden zu sein. Sprich: Er kann keinen Vertrag mehr unterschreiben, was einem Berufsverbot gleich kommt. Ich finde das unglaublich!!

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?


  • :autsch: Bitte? Wofür sollte denn die Probezeit in der freien Wirtschaft sein, wenn es außer Frage steht, dass sich jemand bewährt, weil er ja ein Diplom/einen Magister/seinen Meisterabschluss.... hat?


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Bei allem Bedauern für das, was dir passiert ist.


    Ja, genau das meinte ich ja. Ein Staatsexamen heißt nicht, dass ich mich automatisch bewähre.


    Ist ja gut, hab meinen "Irrtum" längst eingesehen :P

    Zitat


    Es geht hier aber darum, dass der Threadersteller bei der Unterzeichnung seines Vertretungsvertrages eine Falschaussage gemacht hat.
    Wenn man sich nicht als bewährt beweist, kommt das keinem Berufsverbot gleich, es nimmt mir nur die Chance, verbeamtet zu werden. Auf Angestelltenbasis hätte er ja weiterarbeiten können. Aber das hat er sich jetzt ja mit der Unterschrift wohl verbaut.


    Nein, eigentlich geht es darum, dass der TE bei seiner neuen Stelle einen Wisch unterschreiben sollte, auf dem er versichert, dass er bisher nicht gekündigt wurde. Dass er das falsch unterschrieben hat, weil er es nicht gelesen hat, ist tatsächlich etwas fahrlässig. Dass er so etwas überhaupt versichern muss, finde ich die eigentliche Frechheit. Denn was soll man denn dann machen, wenn man in der Probezeit gekündigt wurde?? Ganz unfähig kann er ja nicht sein, da er das 2. Staatsexamen ja nun mal hat. Also eine Lehrbefähigung. Die erlischt ja nicht, wenn man in der Probezeit an einer Schule gekündigt wird. Das ist es, was ich nicht verstehe.


    Mein mann ist auch in der Wirtschaftskrise "geschmissen" worden. Man stelle sich mal vor, dass er danach nirgendwo als Ingenieur mehr hätte arbeiten dürfen.... :autsch:


    EDIT: Mir stellt sich dann auch noch die Frage, was passiert wäre, wenn er gesagt hätte: Kann ich nicht unterschreiben, da ich bereits mal gekündigt wurde.
    Wäre das dann ok gewesen??

  • Das Problem, das ich sehe, ist nicht, dass Schulleiter vielleicht (wie Personaller) "nicht glücklich" über die Kündigung sein könnten, sondern dass der TE wohl bei jedem Vertrag (denn ich nehme an es handelt sich um Standardverträge) unterschreiben müsste, niemals gekündigt worden zu sein. Sprich: Er kann keinen Vertrag mehr unterschreiben, was einem Berufsverbot gleich kommt. Ich finde das unglaublich!!


    Was? Wie? Wieso das denn? Der TE muss einfach nur wahrheitsgemäß bei einem erneuten Vertragsabschluss angeben, vorher gekündigt worden zu sein und der Rest wird sich dann ergeben. Wo ist das Problem?


    Nele

  • Naja, die Frage ist wie dieser "Rest" aussieht, der sich ergibt, wenn er gesteht nicht unterschreiben zu können. Ich habe von der Bewerbungs- und Einstellungsprozedur noch gar keine Ahnung, kann mir aber gut vorstellen, dass nicht viele SL dann extra für diesen Bewerber eine neue Vertragsversion erstellen, sondern der Einfachheit halber sagt "oh schade, dann können Sie den Vertrag ja nicht unterschreiben, dann nehme ich den nächsten Bewerber". Wenn ich mich irre, wäre das sehr wünschenswert!!

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Ein Bekannter von mir ist auch in der Probezeit an einer staatlich anerkannten Ersatzschule (Gymnasium) entlassen worden. Er arbeitet jetzt als Angestellter an einer staatlichen Schule.

  • Auf der Seite von VERENA steht, dass man sich nicht bewerben darf, wenn man das Staatsexamen endgültig nicht bestanden hat. Da steht nicht, dass man sich bei Nicht-Bewährung auf eine Beamtenstelle nicht bewerben darf.


    https://www.schulministerium.nrw.de/BP/VERENA


    Vielleicht wäre es einfach klug gewesen, zum Einen im Vorfeld zu sagen, dass man aus einer Nicht-Bewährung kommt (andernfalls hat man ja Lücken im Lebenslauf, wenn man diese Stelle weglässt), und zum Anderen sich einfach den Vertrag durchzulesen. Wie gesagt, Verträge sollten durchgelesen werden. Das sind juristische Schriftstücke.
    Oder man erkundigt sich im Vorfeld an informierter Stelle, ob es ein Problem ist, wenn man in einer solchen Situation ist. Es handelt sich beide Male um öffentliche Stellen, die ja auch miteinander kommunizieren.

  • Die Lösung für mein Problem:


    Mein der zeitiges Arbeitsverhältnis wird per Aufhebungsvertrag aufgelöst. Ich reiche Klage ein gegen die Nicht Bewährung. Die Nicht Bewährung ist dann nämlich „schwebend Unwirksam" und somit nicht rechtskräftig!


    Meine derzeitige Stelle wird dann neu ausgeschrieben, auf diese kann ich mich dann wieder "neu" bewerben und werde dann wieder neu eingestellt. Mein SL, möchte mich behalten (auch deshalb, weil meine Klasse schon einen mehrfachen Klassenlehrer wechsel hatte) und die Schulbehörde sind mit dieser Lösung einverstanden.



    Auf eine Neues! Bin wieder voll motiviert!


    Danke für eure zum Teil hilfreichen Statements!

  • D



    Das ist doch gut. Dann viel Erfolg und viel Glück!


  • Hast du diesen Ablauf mit einem Anwalt oder Personalrat besprochen?
    Kann es sein, dass dein Schulleiter sich durch den Aufhebungsvertrag aus der Affäre stehlen will?
    Erkundige dich, bevor du sowas unterschreibst. Falls sich ein 'geeigneterer' Bewerber findet, bist du raus...

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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