Die "männliche Begleitperson"


  • Aber man bucht und bezahlt doch keine Reisen, wenn man noch gar nicht weiß, wer mitfährt? Mich macht das auch fassungslos.


    Das ist durchaus üblich. Das heißt nicht, dass tina40 das getan hat! Lehrer bezahlen auch oft im Voraus und überweisen privat und unterschreiben auch alle Verträge mit Schullandheim und Busunternehmen selbst. Ich bekomme da immer eine Gänsehaut! Niemals würde ich sowas machen. Aber so sind sie halt, die Kollegen und dann wundern sie sich, dass man uns für nicht ganz voll nimmt.

  • Doch klar, ich buche selbst, ich zahle, erst seit diesem Jahr gibt es überhaupt ein Schulkonto - zudem dachte ich ja, ich hätte eine Zusage. Natürlich lege ich auch die Zugkarten erst mal aus. Wenn Eltern nicht bezahlen, muss ich mich privat drum kümmern, dass ich zu meinem Geld kommen.


    :autsch: :autsch: Ja - ist irre - aber nur unter den Bedingungen kannst du überhaupt eine Fahrt machen... :autsch: :)

  • Doch klar, ich buche selbst, ich zahle, erst seit diesem Jahr gibt es überhaupt ein Schulkonto - zudem dachte ich ja, ich hätte eine Zusage. Natürlich lege ich auch die Zugkarten erst mal aus. Wenn Eltern nicht bezahlen, muss ich mich privat drum kümmern, dass ich zu meinem Geld kommen.


    :autsch: :autsch: Ja - ist irre - aber nur unter den Bedingungen kannst du überhaupt eine Fahrt machen... :autsch: :)


    Ist das dein Ernst oder willst du uns vereimern? Ich finde dein Verhalten jedenfalls mehr als unprofessionell. Wieso bist du so wild darauf, eine Fahrt zu machen?


    Im Übrigen hätte ich gar nicht die Möglichkeit, alles an Geld vorzustrecken und mit Verlaub, so - drücken wir es nett aus - gutgläubig wäre ich auch nicht.

  • Äh - das macht bei uns jeder so??? An diese Schule und an den beiden zuvor - die letzten 15 Jahre war von 10 Fahrten nur eine von der Schulleitung organisiert. Wie ist es den woanders? Organisiert das dann die Schulleitung??

  • Doch klar, ich buche selbst, ich zahle, erst seit diesem Jahr gibt es überhaupt ein Schulkonto - zudem dachte ich ja, ich hätte eine Zusage. Natürlich lege ich auch die Zugkarten erst mal aus. Wenn Eltern nicht bezahlen, muss ich mich privat drum kümmern, dass ich zu meinem Geld kommen.


    :autsch: :autsch: Ja - ist irre - aber nur unter den Bedingungen kannst du überhaupt eine Fahrt machen... :autsch: :)


    Eine derartige Vorgehensweise empfinde ich nicht nur als unprofessionell - sondern als zutiefst unkollegial. Dadurch drängst du Kollegen, die sich nicht im rechtsfreien Raum bewegen wollen, in die Buhmann-Ecke. Du kannst auch unter regulären Bedingungen eine Fahrt machen - wenn sich alle Kollegen an bestimmte Regelungen halten und keine "Präzedenzfälle" an der Schule schaffen, auf die Eltern und Schüler sich berufen: "Aber der hat das doch auch...."


    Zur rechtssicheren/korrekten Gestaltung von Schulfahrten gehören (wohl nicht nur imho) folgende Punkte:
    1.) Die Aufsichtspflicht muss auch in Toiletten, Umkleideräumen und Schlafzimmern ohne Verletzung von Intimität und Schamgefühl ausgeübt werden. Wie kommt frau eigentlich auf die abstruse Idee, es sei männlichen Jugendlichen egal, wenn frau sie nackt betrachtet?
    2.) Die Finanzierung läuft nicht über Privatkonten. Es existiert ein Sonderkonto, das problemlos und ohne Verletzung der eigenen Privatsphäre offengelegt und überprüft werden kann.
    3.) Der Veranstalter der Fahrt und die Teilnehmer tragen das Kostenrisiko. Schulfahrten sind schulische Veranstaltungen - Veranstalter ist die Schule. Nicht erstattete Kosten muss der Dienstherr übernehmen oder eintreiben. Das kann nicht Aufgabe der Lehrkraft sein.
    4.) Die Lehrkraft erhält alle entstandenen Kosten erstattet. Die Fahrt ist kein Privatvergnügen, sondern Dienst - auch wenn man dabei (partiell) durchaus Vergnügen empfinden kann. Nicht zu erstatten sind maximal die ersparten Verpflegungskosten, die über die Verpflegungskostenpauschalen hinausreichen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    3 Mal editiert, zuletzt von alias ()

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde niemals privat Geld für eine Klassenfahrt meinen Schülern vorstrecken.
    Für Sozialfälle gibt es den Förderverein bzw. den Sozialfond der Schule, für Hartz IV Empfänger das Amt, das nach RECHTZEITIGER Beantragung der Übernahme der Kosten diese auch übernimmt.


    Was die Organisation von Klassenfahrten angeht, so muss die Schulleitung einerseits ja über diese informiert sein, weil sie die Fahrt genehmigt. Wieso eine Schulleitung eine solche Fahrt genehmigen kann, ist für mich nicht nachvollziehbar. Hier wäre eine klare dienstrechtlich korrekte und professionelle Anweisung durch die Schulleitung dringend erforderlich gewesen.


    Es ist in der Tat so, dass Kollegen, die so handeln - auch wenn sie aus absolut lauteren Motiven handeln - sozusagen die Preise auf dem Markt für die Kollegen, deren Drang zur Selbstausbeutung eher gering ausgeprägt ist, verderben. Und das muss nicht sein.


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich lege ich auch die Zugkarten erst mal aus. Wenn Eltern nicht bezahlen, muss ich mich privat drum kümmern, dass ich zu meinem Geld kommen.


    ein Unding.
    ich lege nie Geld für meine Schüler aus, nicht mal 50 Cent. Um keine Präzedenzfälle zu schaffen.
    Und siehe da: die Schulleitung erlaubt das auch gar nicht :super:

  • Ich würde auch kein Geld für die Schüler auslegen. Mach ich noch nicht mal, wenn es darum geht, dass sich Schüler Übungsheftchen für Zentrale Klausuren / Abschlussprüfungen über eine Sammelbestellunge kaufen.


    Wenn bei uns Schüler ihre Fahrt nicht bezahlt haben, bleiben die entsprechenden Schüler eben daheim. Stornogebüren müssen sie dann selbst tragen. Wir machen die Eltern immer rechtzetig darauf aufmerksam, welche Kosten in welcher Stufe anfallen (Lektüren, Wandertage, Klassenfahrten, Taschenrechner, ...), sodass die Eltern rechtzeitig Geld zurück legen können. Bei Klassenfahrten können die Eltern generell in Raten bezahlen. Dabei wird aber darauf geachtet, dass die Anzahlungen, die wir leisten müssen, durch die Ratenzahlungen komplett abgedeckt sind.


    Ich hätte auch gar nicht so viel Geld, dass ich die Kohle male eben auslegen könnte.


    Und die Fahrt für einen Studi bezahlen? No way! Uns wurde eindringlich von der SL gesagt, dass wir auf keinen Fall auf die Erstattung unserer Fahrtkosten verzichten sollten, da wir uns sonst unglaubwürdig machen und Präzendenzfälle schaffen bzw. Neid aufkommen lassen würden: "Frau Müller hat letztes Jahr auch auf die Erstattung der Fahrtkosten verzichtet."
    Also: Entweder gibt es für uns Freiplätze / wir bekommen die Fahrtkosten sicher erstattet oder wir fahren halt nicht weg" (letzteres bisher zum Glück noch nicht vor gekommen).

  • Ich denke, da habt ihr mich missverstanden - ich bezahle selbstverständlich nicht für Schüler. :) Ich habe lediglich die Bahnkarten ausgelegt, während das Geld auf das rechtlich korrekte schulische Sonderkonto fließt, auf das ich keinen Zugriff habe. :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, da habt ihr mich missverstanden - ich bezahle selbstverständlich nicht für Schüler. :) Ich habe lediglich die Bahnkarten ausgelegt, während das Geld auf das rechtlich korrekte schulische Sonderkonto fließt, auf das ich keinen Zugriff habe. :)



    Natürlich lege ich auch die Zugkarten erst mal aus. Wenn Eltern nicht bezahlen, muss ich mich privat drum kümmern, dass ich zu meinem Geld kommen.


    Nein, da liegt bestimmt kein Missverständnis vor :D die Zitate sind schon eindeutig


    Was machst du denn, wenn Eltern nicht sofort oder gar nicht zahlen?

  • Bei mir muss eine Fahrt immer so frühzeitig bezahlt werden, dass ich Zugkarten davon bezahlen kann.
    Die JH zahle ich im Nachhinein.
    Wenn eine Familie nicht zahlt/ zahlen kann, habe ich das Elternspendenkonto der Schule im Hinterkopf und weiß, dass ich dort Ausfälle wiederbekommen würde. Bei uns darf aus finanziellen Gründen niemand von einer Fahrt ausgeschlossen werden. Das Amt zahlt ja meist bei den soz. schwachen Familien, wenn nicht eben das Elternspendenkonto.


    Bei uns hat vor einigen Jahren die SL verboten, dass wir uns gegenseitig auf KLfahrten begleiten wegen des Unterrichtsausfalls, so dass wir nun auch immer eine Begleitperson (egal, ob Mann oder Frau, aber sind auch Grundschule) von außen suchen müssen. Die meisten meiner Kolleginnen nehmen ein Elternteil der Klasse mit. Ich mag das nicht. So suche ich auch immer Studenten. Meistens hat das gut geklappt. Eine hatte ich mal mit, die war wie ein zusätzliches Kind :D, die anderen waren sehr fit und wirkliche Hilfen. Ich habe immer den Eltern gesagt, dass die JH-Kosten für denjenigen frei sind und ich nicht möchte, dass derjenige noch für die Fahrtkosten aufkommen muss, wenn er schon 4 oder 5 Tage Freizeit opfert und nichts dafür bekommt (außer Spaß und Erfahrung). Die Eltern fanden es immer selbstverständlich, die Ksiten aus der Klassenkasse zu nehmen. Somit war der Student nicht umgelegt auf die Fahrtkosten der Kinder (gesetzlich verboten) und dennoch hat er sein Geld bekommen. Sollte dies mal eine Klasse anders sehen, werde ich mich ebenfalls bittend an die Elternspendenverwaltung unserer Schule wenden und auf Erfolg hoffen. Mir sind Klassenfahrten sehr wichtig. Ich mache sie sehr gerne, dennoch wäre ich nicht bereit, Kosten zu tragen. Natürlich sind sie anstrengender als eine normale Schulwoche, aber eben - für Kinder wie für mich - das absolute Highlight alle zwei Jahre im Schulalltag. Ich mag nicht drauf verzichten und so suche ich eben für das finanzielle "Gedöns" nach Lösungen, die keinem weh tun. Ich habe auch schon einmal eine private Unterstützung (Bürger helfen Bürgern) um 150 Euro angebettelt, als eine Klasse ausfiel und der gebuchte Bus für unsere Klasse deutlich teurer wurde.
    Kurzum, ich lasse mir von einem Schulgesetz und vom blöden Geld nicht die beste Woche des Schuljahres verderben - und noch nicht einmal von den Antworten der Kollegen, die Klassenfahrten als Pflicht sehen und sie nicht gerne machen. Ich liebe sie einfach - noch. Wenn sich das mal ändert, sage ich Beschied. :D

  • Sehr zweifelhafte Vorschrift, wenn diese nicht im gleichen Maße für das andere Geschlecht gilt.


    Ich sehe gerade, dass ich einen veralteten Erlass erwischt hatte. Im aktuellen steht: "Bei mehrtägigen Fahrten gemischter Gruppen ist in der Regel die Teilnahme von mindestens einer weiblichen und einer männlichen Begleitperson erforderlich."
    http://www.schulministerium.nr…ien-fuer-Schulfahrten.pdf
    Sorry!

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Zitat

    Was machst du denn, wenn Eltern nicht sofort oder gar nicht zahlen?


    Ich rufe sie an und bitte um Zahlung. Bis jetzt hat das auch immer geklappt und sogar die Bildungsgutscheine können noch im Nachhinein eingelöst werden. Ist halt unerfreulich.


    @ Prinz


    Danke für deinen Beitrag - da hätte ich ja selbst drauf kommen können - aus der Klassenkasse hätten wir uns vier Studenten leisten können. :) Das werde ich dann nächstes Mal versuchen, denke nicht, dass es da Probleme geben würde. Das war mir eben auch im Hinterkopf, dass man nicht auf die Schüler umlegen darf.
    Ich liebe Klassenfahrten auch noch. :)


    @ Alias


    Zitat

    Zur rechtssicheren/korrekten Gestaltung von Schulfahrten gehören (wohl nicht nur imho) folgende Punkte:
    1.) Die Aufsichtspflicht muss auch in Toiletten, Umkleideräumen und Schlafzimmern ohne Verletzung von Intimität und Schamgefühl ausgeübt werden. Wie kommt frau eigentlich auf die abstruse Idee, es sei männlichen Jugendlichen egal, wenn frau sie nackt betrachtet?
    2.) Die Finanzierung läuft nicht über Privatkonten. Es existiert ein Sonderkonto, das problemlos und ohne Verletzung der eigenen Privatsphäre offengelegt und überprüft werden kann.
    3.) Der Veranstalter der Fahrt und die Teilnehmer tragen das Kostenrisiko. Schulfahrten sind schulische Veranstaltungen - Veranstalter ist die Schule. Nicht erstattete Kosten muss der Dienstherr übernehmen oder eintreiben. Das kann nicht Aufgabe der Lehrkraft sein.
    4.) Die Lehrkraft erhält alle entstandenen Kosten erstattet. Die Fahrt ist kein Privatvergnügen, sondern Dienst - auch wenn man dabei (partiell) durchaus Vergnügen empfinden kann. Nicht zu erstatten sind maximal die ersparten Verpflegungskosten, die über die Verpflegungskostenpauschalen hinausreichen.


    zu 1: Wir hatten ja jetzt einen Mann dabei. Die Aufsicht muss nach Reifegrad der Schüler geführt werden. 14 bis 16-jährige verfolge ich mit Sicherheit nicht auf die Toilette oder unter die Dusche. Auch habe ich auf x Klassenfahrten noch nie jemand nackt betrachtet. Da ich auch schon Fahrten mit Schulleitern oder Konrektoren gemacht habe und das noch keiner von mir erwartet hat denke ich, dass das nicht nötig ist.
    zu 2: Ein Sonderkonto habe wir seit diesem Jahr und ich habe es auch genutzt. Das ist jetzt gesetzeskonform, hat aber den Nachteil, dass ich da nicht jederzeit an das Geld komme. Da ich die Zugkarten in den Ferien besorgt habe, musste ich halt auslegen.
    zu 3: Ist bei uns bis jetzt nicht so. Könnte man mal anregen. Ich denke auch nicht, dass ich unkollegial bin - alle Lehrer organisieren das selbst, teilweise werden halt Ehemänner rekrutiert oder erwachsene Söhne - da ich beides nicht habe, ist das bei mir nicht möglich. ;)
    zu 4: Wir Lehrer bekommen die Kosten erstattet.

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  • 14 bis 16-jährige verfolge ich mit Sicherheit nicht auf die Toilette oder unter die Dusche.


    Es geht nicht darum, Schüler absichtlich zu verfolgen - im Fall von Streitereien unter den Schülern muss jedoch eine männliche Begleitperson auch im Toiletten- und Duschbereich eingreifen - notfalls im Wortsinn. Pubertät und Schamgefühl sind zudem nicht erst ab 14 Jahren vorhanden.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag

    14 bis 16-jährige verfolge ich mit Sicherheit nicht auf die Toilette oder unter die Dusche. Auch habe ich auf x Klassenfahrten noch nie jemand nackt betrachtet. Da ich auch schon Fahrten mit Schulleitern oder Konrektoren gemacht habe und das noch keiner von mir erwartet hat denke ich, dass das nicht nötig ist.


    Ich möchte nicht frech erscheinen, aber:
    du hast nich nie über solche Vorschriften nachgedacht, oder?


    Mir scheint da erschreckend viel Blauäugigkeit im Spiel zu sein. :flieh:


  • Es geht nicht darum, Schüler absichtlich zu verfolgen - im Fall von Streitereien unter den Schülern muss jedoch eine männliche Begleitperson auch im Toiletten- und Duschbereich eingreifen - notfalls im Wortsinn. Pubertät und Schamgefühl sind zudem nicht erst ab 14 Jahren vorhanden.


    Jup ...
    oder falls Beschwerden kommen ...
    oder falls es einem Schüler nicht gut geht


    Wir haben auch immer kurz in die Zimmer geschaut, ob alles ok ist.


    Mir persönlich wäre es unangenehm in ein Zimmer der Jungen rein zu schauen.

  • Äh - doch!


    Zitat

    In welchem Umfang die Schule die Aufsichtspflicht bei schulischen Veranstaltungen
    wahrzunehmen hat, ergibt sich aus dem Alter und der geistigen
    Reife der Schüler.


    Gut, ich hatte ja jetzt meinen Mann dabei - und werde mich bei der nächsten Fahrt an die Anregungen von PRINZ halten. Definitiv MUSS ich nicht 24 h überall sein - aber vor Ort, erreichbar und aktiv Aufsicht führend. Dazu brauche ich keine nackten Schüler.

    Einmal editiert, zuletzt von immergut () aus folgendem Grund: Quotes repariert

  • Hey Tina,


    Es wäre super, würdest du jetzt endlich wieder selbst auf deine Zitate achten, wenn du schon manuell damit arbeitest ;) ich habe jetzt in diesem Thread alles repariert und hoffe, du bekommst es in Zukunft alleine hin. Dein Fehler: du kopierst den Inhalt immer in den "Quote schließen"-Code. Die Klammer steht dann immer als Teil des Inhalts an erster Stelle und fehlt dann beim Befehl zum Schließen.


    Gruß,

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