Angestellten Lehrern wegen Krankheit kündigen?

  • Ich bin als Angestellte seit 15 Jahren im Schuldienst tätig. Die letzten beiden Jahren war ich häufiger krank. Es waren Langzeiterkrankungen und Kurzerkrankungen. Die Schulleiterin hat diese Fehlzeiten natürlich weitergegeben und die Bezirksregierung kürzlich um eine Änderung des Zustands gebeten.


    Nun habe ich von der Bezirksregierung eine Einladung zu einem Dienstgespräch erhalten, in dem ich offensichtlich Stellung beziehen soll.


    Weiß jemand, was mir passieren kann? Kann man mir kündigen?


    Ich bin für Einschätzungen sehr dankbar.


    Marie

  • zu deiner krankheit musst du dich natürlich gar nicht äußern.
    man kann dich höchstens zum amtsarzt schicken.
    der dienstherr hat nur eine gewisse fürsorgepflicht für seine beschäftigten.
    vielleicht will man mit dir über verschiedene möglichkeiten sprechen.
    eine kündigung halte ich eher für unrealistisch. vor allem sind angestellte nach 15 jahren nicht auch unkündbar?

  • Ich vermute auch einfach mal, dass ein BEM vorgeschlagen wird. Das ist keine Idee deiner Bezirksregierung, sondern bundeseinheitliches für alle Arbeitgeber verpflichtend (aber nicht verpflichtend für den Arbeitnehmer).
    Einfach mal nach Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) googeln.

  • Die umgangssprachliche "Unkündbarkeit" betrift nur ordendliche Kündigungen, krankheitsbedingt kann in besonders schwerwiegenden Fällen auch außerordendlich gekündigt werden. Ob hier so ein Fall vorliegt, kann ohne genauere Beschreibung der Art der Erkrankungen und der genauen Fehlzeiten natürlich hier niemand beurteilen (verkürzt: der Arbeitnehmer hat extrem viele Fehlzeiten über eine längeren Zeitraum und aufgrund der Art der Erkrankung ist davon auszugehen, dass das auch in absehbarer Zeit so bleibt.). Bekannt wäre mir so ein Fall aus dem Schuldienst allerdings nicht.

  • Vielleicht will die BR auch feststellen, ob es in Deiner Schule Gründe für Deinen Ausfall gibt. So manches Mal gibt es mobbende Kollegien, unfaire Schulleitungen, gesundheitsgefährdende Bodenbeläge oder Dächer etc. Da ist es richtig, dass die BR nachfragt.


    Wäre toll, wenn Du mal erzählst, um was es ging.

  • Ich dachte, als Beamter kann man in so einem voll auch im den Zwangsruhestand geschickt werden. Bin allerdings nicht sicher, wann genau das der Fall ist und ob das bei Angestellten ähnlich ist?

  • Ich dachte, als Beamter kann man in so einem voll auch im den Zwangsruhestand geschickt werden. Bin allerdings nicht sicher, wann genau das der Fall ist und ob das bei Angestellten ähnlich ist?


    über die frühpensionierung entscheidet der amtsarzt. nicht die bezreg.
    und wenn es so leicht wäre in den ruhestand zu kommen.. ich weiß über kollegen von leuten die alles versucht haben, um endlich in die frühpensionierung zu kommen (über die psychische geschichte etc...) bei einigen hat es gar nicht "geklappt" bei anderen ewig gedauert... so schnell wird man das bei beamten nicht machen, denn dann zahlt man ja ewig für "nichts"..

  • Die umgangssprachliche "Unkündbarkeit" betrift nur ordendliche Kündigungen, krankheitsbedingt kann in besonders schwerwiegenden Fällen auch außerordendlich gekündigt werden. Ob hier so ein Fall vorliegt, kann ohne genauere Beschreibung der Art der Erkrankungen und der genauen Fehlzeiten natürlich hier niemand beurteilen (verkürzt: der Arbeitnehmer hat extrem viele Fehlzeiten über eine längeren Zeitraum und aufgrund der Art der Erkrankung ist davon auszugehen, dass das auch in absehbarer Zeit so bleibt.). Bekannt wäre mir so ein Fall aus dem Schuldienst allerdings nicht.


    Das Gespräch bei der Bezirksregierung findet in Anwesenheit meiner Schulleiterin, die das Gespräch gefordert hat, und den zuständigen Dezernenten statt. Neben meinen Fehlzeiten wird mir auch vorgeworfen, dass ich kein Vertretungsmaterial an die Schule geschickt habe. Ich konnte dies aus gesundheitlichen Gründen nicht.


    Ich bin in keinem Verband Mitglied und weiß nicht, wer mich beraten kann oder mir Rechtsbeistand geben kann.


    Gibt es bei Krankheit keinen Kündigungsschutz?


    Marie

  • Bisher habe ich auch noch nicht gehört, dass einem langjährig Angestellten gekündigt worden wäre. Warum sollte das Land das denn auch tun, außer um eine Planstelle frei zu bekommen? Nach Ablauf der Lohnfortzahlungsfrist (ich glaube bei uns wären es drei Monate), gäbe es für 78 Wochen Krankengeld (70 %, höchsten 94 Eur/Tag) von der Krankenkasse. Danach bliebe nur ALG II, Umschulung oder Frührente. Das wäre aber in der Höhe nicht vergleichbar mit einer Frühpensionierung.


    Ich gehe allerdings auch davon aus, dass man sehen möchte, ob die Schule dir bei der Eingliederung helfen kann. Bei Krankheit Vertretungsmaterial zu fordern, geht aber gar nicht. Das weiß deine Bezirksregierung sicher auch. Mach dir nicht zu viele Sorgen, denke lieber an deine Gesundheit und gehe entspannt in das Gespräch. :rose:


    P. S.: Du kannst auch jetzt noch in eine Gewerkschaft, bzw. einen Verband eintreten ;) Außerdem könntest du ein Personalratsmitglied bitten, bei dem Gespräch dabei zu sein.


    P. P. S.: Da du ja schon so lange dabei bist gilt für dich vielleicht auch folgende Regel (Quelle: dbb)


    Für diejenigen Beschäftigten, die bisher unter den Anwendungsbereich des § 71 BAT gefallen sind, gilt abweichend zu der oben genannten Regelung, dass ihnen als Krankengeldzuschuss die Differenz zwischen dem Nettoentgelt und dem Nettokrankengeld, also dem tatsächlich an den Beschäftigten ausgezahlten Betrag der Krankenkasse, zu zahlen ist.

    Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen und für die bisher § 71 BAT galt, erhalten auch weiterhin für 26 Wochen volle Entgeltfortzahlung von ihrem Arbeitgeber.

  • Neben meinen Fehlzeiten wird mir auch vorgeworfen, dass ich kein Vertretungsmaterial an die Schule geschickt habe. Ich konnte dies aus gesundheitlichen Gründen nicht.


    Während du erkrankt bist, kann natürlich niemand von dir verlangen, dass du Materialien bereitstellst. Ich glaube auch kaum, dass ein rechtskundiger Dezernent das thematisieren wird. Anders sähe es natürlich im Vorlauf aus: die Schulleitung kann durchaus einen gesunden Lehrer anweisen, ein (allgemeines) Arbeitsblatt oder ähnliches für den Fall zu hinterlegen, dass er mal erkranken sollte und eine Stunde vertreten werden muss. Natürlich nur im mit der normalen Arbeitszeit vereinbaren Rahmen, eine Schulleitung dürfte also kaum verlangen, dass man am Ende jeder Woche vollständige und aktuelle Materialen für die Folgewoche vorbereitet und bereitstellt.



    Ich bin in keinem Verband Mitglied und weiß nicht, wer mich beraten kann oder mir Rechtsbeistand geben kann.


    Unbedingt ein Personalratsmitglied zu dem Gespräch mitnehmen.



    Gibt es bei Krankheit keinen Kündigungsschutz?


    Nein, im Gegenteilt, Krankheit kann sogar ein Kündigungsgrund sein.


    Grüße,
    Moebius

  • und weiß nicht, wer mich beraten kann oder mir Rechtsbeistand geben kann

    Es gibt Leute, die damit ihren Lebensunterhalt bestreiten. Sie nennen sich "Anwälte" und finden sich zuverlässig in jedem Ort ab ca. 5000 Einwohnern. Übrigens: Im Gegensatz zu Forenteilnehmern erteilen diese sogenannten "Anwälte" rechtsverbindliche Auskünfte, für die sie sogar haften. Ja, so ein "Anwalt" will Geld für die Beratung. Und ja, es dürfte in Deinem Fall gut angelegt sein.


    Ach ja, noch eines: Für wirklich wichtige, eventuell existentielle Probleme würde ich mich IMMER an einen freiberuflich tätigen Anwalt MEINER WAHL wenden. Gegen Anwälte, die bei Interessenverbänden angestellt sind, hege ich ein tiefes (in manchen Fällen sicher unberechtigtes!) Misstrauen. Gerade muss ich mich mit meinem Ex-Vermieter wegen der Kaution auseinandersetzen und darf mir dann immer anhören, was ihm der tolle Anwalt von "Haus und Grund" erzählt hat... "hanebüchen" trifft es nur ungenau.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Auf jeden Fall einen Fachanwalt mit zu Rate ziehen, geehrte Marie007 ! Auf Personalrat und Konsorten würde ich mich nicht zu 100% verlassen. Und vielleicht kannst Du mit dem geeigneten Anwalt einen Dreh finden, vorzeitig, ohne finanzielle Verluste, in den Vorruhestand zu gehen. 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • Unbedingt ein Personalratsmitglied zu dem Gespräch mitnehmen.


    Zunächst solltest du schnellstmöglich mit einem Personalrat Kontakt aufnehmen. Dafür sind die da. Falls es um BEM gehen soll, würde ich auch beim Vertreter der Schwerbehinderten anfragen. Du magst zwar nicht in diese Kategorie fallen - oder dich nicht so fühlen - aber der Vertreter der Schwerbehinderten kennt auf jeden Fall alle Fallstricke bei krankheitsbedingten Ausfallzeiten.
    Die passenden Ansprechpartner findest du auf der Homepage der Bezirksregierung
    https://www.google.de/search?q…irksregierung+personalrat


    Einen Feld-, Wald- und Wiesenanwalt, der von Beamtenrecht weniger Ahnung hat als du selbst würde ich außen vor lassen.
    Jetzt noch schnell in die Gewerkschaft einzutreten, um sich den Rechtsschutz zu sichern, ist ein ebenso untauglicher Vorschlag. Wie bei jeder Rechtsschutzversicherung gilt auch hier die Regel: Wer erst nach Eintritt des Schadens eintritt, bekommt die Kosten nicht erstattet. Diese Mitnahmementalität widerspricht zu Recht dem Solidaritätsprinzip von Versicherungen und Gewerkschaften.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Feld-, Wald- und Wiesenanwalt, der von Beamtenrecht weniger Ahnung hat als du selbst würde ich außen vor lassen

    ... und statt dessen einen beauftragen, der sich im allgemeinen Arbeitsrecht gut auskennt. Dürfte der TE als Angestellter mehr nützen.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • ... nach 15 Jahren Berufstätigkeit im Angestelltenverhältnis ....


    Ach, in Griechenland wäre das bis vor kurzem kein Problem gewesen...


    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Magst Du uns verraten, was denn nun rausgekommen ist bei dem Gespräch?



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Magst Du uns verraten, was denn nun rausgekommen ist bei dem Gespräch?

    TE: "Natürlich nicht. Geht Euch doch einen Sch...dreck an Wäre doch sicher langweilig für Euch, nachdem Ihr Euch schon über mein Problem den Kopf zerbrechen musstet, und andere Leser des Forums, die möglicherweise ein ähnliches Problem haben, sollen sich gefälligst ihre eigenen Sorgen machen. Musste ich ja schließlich auch."



    Ach so, ok. Dann weiterhin alles Gute!



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • TE: "Natürlich nicht. Geht Euch doch einen Sch...dreck an Wäre doch sicher langweilig für Euch, nachdem Ihr Euch schon über mein Problem den Kopf zerbrechen musstet, und andere Leser des Forums, die möglicherweise ein ähnliches Problem haben, sollen sich gefälligst ihre eigenen Sorgen machen. Musste ich ja schließlich auch."


    Nicht Dein Ernst, oder?

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