Arbeiten im Mutterschutz?

  • Liebe Kollegen,


    mich würde mal interessieren, wie es an anderen Schulen gehandhabt wird, wenn eine schwangere Kollegin im Anschluss an eine Klausurphase oder Klassenarbeitsphase in den Mutterschutz geht? Wenn also innerhalb von ein oder zwei Wochen mehrere Klausuren und Klassenarbeiten geschrieben werden und der Mutterschutz direkt danach beginnt. In der Regel ist es ja so, dass die Korrekturen, je nach Anzahl, nicht innerhalb dieser zwei Wochen erledigt sind und die werdende Mutter somit noch weiterhin korrigieren müsste, obwohl ihr Mutterschutz bereits begonnen hat.
    Ist es in solchen Fällen üblich, dass die Kollegen die Korrekturen übernehmen, teilt man die Korrekturen auf oder legt man der Kollegin nahe alle Arbeiten und Klausuren irgendwie noch schnell vor Beginn des Mutterschutzes zu korrigieren? Bietet man an, dass man zu Beginn des Mutterschutzes noch weiterkorrigiert? Immerhin steht es einem ja zu, vor der Geburt des Kindes "freiwillig" noch weiterzuarbeiten…
    Soweit ich informiert bin, gibt es dafür keine einheitliche Regelung und ich vermute, dass in solchen Fällen individuelle Absprachen getroffen werden.
    Möglicherweise gibt es auch schon einen Thread zu diesem Thema, aber leider habe ich ihn nicht gefunden. Freue mich daher über Antworten.


    Grüße
    Mrs Westlake

  • Hhhm. ich würde wohl schon versuchen, alles möglichst noch vorher fertig zu kriegen. Im Mutterschutz zu arbeiten, käme für mich nicht in Frage. Aber die Klausuren anderen Kollegen aufs Auge zu drücken, die meist eh selbst überlastet sind, ist wohl auch nicht so toll.


    Ich würde das Problem der Schulleitung schildern und um 1-2 Korrekturtage bitten (mit Hinweis auf deinen Zustand), weil es ja ansonsten sein könnte, dass du krank geschrieben wirst, um dein ungeborenes Kind nicht zu gefährden.


    Denn daran, dass du nicht mehr als 45 Stunden die Woche arbeiten darfst. Schaffst du das ohne Korrekturtage? Darauf würde ich auch die Schulleitung hinweisen. Nachtarbeit und WE-Arbeit ist ja auch verboten. Wann sollst du also sonst korrigieren?


    Um wie viele Klausuren und Arbeiten handelt es sich denn? Kann man die evtl. etwas nach vorne schieben? Oder sogar nach hinten, so dass du eh nicht mehr betroffen wärest?


    LG
    Susanne

  • also ich muss gestehen, dass ich es ein unding fände, wenn man erwarten würde, dass die mutter im mutterschutz noch arbeit zu erledigen hätte.
    schließlich gibt es diese schutzfristen und die sollte auch jeder der werdenden mutter zugestehen.
    vielleicht wär es ja möglich die Klausuren direkt zu zweit nachzuschauen. dann hat man die bewertungskriterien besprochen und so kann der kollege bei beginn des Mutterschutzes weiterkorrigieren.
    ich kann ja nur für mich sprechen, aber gerade in den letzten Wochen kann es eh vorkommen, dass die schwangere ausfällt. vielleicht sollte man sich da eh frühzeitig überlegen , ob die Klausur nicht eh direkt von jemand anderem gestellt und korrigiert wird.
    allgemeingültige regeln wird es dazu wohl nicht geben, aber ich würde nicht auf den Gedanken kommen im Mutterschutz noch zu korrigieren... ab dann hat man echt andere dinge als schule im kopf.

  • Ich finde, das ist nicht weiter schwierig, und ich fände es schon recht sonderbar, wenn man da nach einer offiziellen Regelung suchen würde, was Korrekturen angeht, denn eigentlich ist ja alles geregelt.


    Der Termin, zu dem eine Frau in Mutterschutz geht, ist doch durch den errechneten Geburtstermin festgelegt. Also kann sie die Klausuren, die sie noch korrigieren kann, vorher auch noch schreiben lassen. Und die sie nicht mehr korrigieren kann, lässt sie erst gar nicht schreiben - oder übergibt sie unkorrigiert. Ihr Ausfall ist doch so lang, dass da auf jeden Fall eine Vertretung einspringt. Es heißt Mutterschutz - und nicht "Zumutung, die eine Schwangere anderen Leuten aufbürdet".


    Ich hatte in den letzten Wochen vor der Geburt nur noch Matsch im Kopf und konnte mich auf schwierige Aufgaben nicht mehr konzentrieren. Das muss nicht bei jeder so sein - aber das weiß man schließlich vorher nicht. Also, bloß nichts mehr einplanen für die letzte Zeit. Manchmal geht es ja auch schneller als erwartet :)


  • Der Termin, zu dem eine Frau in Mutterschutz geht, ist doch durch den errechneten Geburtstermin festgelegt. Also kann sie die Klausuren, die sie noch korrigieren kann, vorher auch noch schreiben lassen. Und die sie nicht mehr korrigieren kann, lässt sie erst gar nicht schreiben - oder übergibt sie unkorrigiert. Ihr Ausfall ist doch so lang, dass da auf jeden Fall eine Vertretung einspringt. Es heißt Mutterschutz - und nicht "Zumutung, die eine Schwangere anderen Leuten aufbürdet".

    Bei uns werden die Oberstufen- und die Mittelstufen-Differenzierungs-Klausurtermine zentral vorgegeben, sodass wir Fachlehrer keine Chance haben den Termin nach Belieben zu legen.

  • Du korrigierst, was du vorher schaffst und gibst den Rest dann deinem Nachfolger.
    Den Mutterschutz gibt es ja mit Grund und man sollte solche Schutzregelungen schon aus Prinzip nicht aushöhlen.

  • Wer den Kurs unterrichtet und die Klausur schreibt, muss auch korrigieren. Schließlich bekommt man ja keine besondere Anrechnung für die Korrektur. Und wenn ich am Montag noch eine Klausur schreibe und in der nächsten Woche nicht mehr da bin, dann muss ich die Klausur korrigieren. Dies gehört zu den Pflichten des Lehrers in Bezug auf Vorbereitung und Nachbereitung des Unterrichts.


    Persönlich würde ich die Klassenarbeiten/ Klausuren so weit wie möglich vor dem Mutterschutz schreiben.


    Auf keinen Fall würde ich noch Klassenarbeiten/ Klausuren korrigieren, die nach Beginn des Mutterschutzes geschrieben werden.

  • Rein rechtlich musst du es eben nicht. Nehmen wir mal an, ich schreibe am Tag vor dem Mutterschutz eine Klausur, dann bin ich ab dem Tag im Mutterschutz und arbeite somit nicht mehr. Das das nicht ideal ist, ist eine andere Sache. Genauso kann es ja sein, dass man pötzlich in der Schwangerschaft ausfällt wegen Krankheit, Frühgeburt oder sonst was und dann korrigiert man auch nichts mehr.


    LG Anja

  • Ich sollte alle Unterlagen mit Beginn des Mutterschutzes sofort an die Kollegen weitergeben.
    Klausuren hatte ich glücklicher Weise keine, aber die Auswertungen von den Lernstandsanalysen für die neuen Erstklässler und die habe ich natürlich zu Ende gemacht, denn jemand, der damit dann neu hätte anfangen müssen, der hätte ja auch noch ein vielfaches an Zeit von mir benötigt.


    Ich habe allerdings beim Mutterschutz davor z.B. auch erst später, nämlich zu den Weihnachtsferien mit dem Mutterschutz begonnen und damit 10 Tage mehr gearbeitet, als ich gemusst hätte.
    Bis dahin hatte ich dann einfach alles fertig gemacht, aber noch mal würde ich es so nicht machen. Man hat meist keinen Vorteil davon (manchmal als Angestellter im Bezug aufs Elterngeld noch), daher würde ich es lassen.

  • Und wenn ich am Montag noch eine Klausur schreibe und in der nächsten Woche nicht mehr da bin, dann muss ich die Klausur korrigieren. Dies gehört zu den Pflichten des Lehrers in Bezug auf Vorbereitung und Nachbereitung des Unterrichts


    das ist doch quatsch.. wenn ich überstunden machen müsste, um alles fertig zu korrigieren dann ist das natürlich nicht statthaft, denn auf für lehrer gelten die gleichen rechte.
    eine schwangere darf keine überstunden/mehrarbeit machen.. sowie keine wochenendarbeit noch arbeit nach 20h...
    wenn es bis zum mutterschutz nicht fertig wird dann ist dem halt so. dann muss halt ein anderer in den sauren apfel beißen.
    man kann nicht erwarten, dass lehrer ständig ihre rechte mit füßen treten bzw. man sie dazu anhält ihre rechte nicht in anspruch zu nehmen.
    das leben ist nicht planbar und eine schwangerschaft erst recht nicht. niemand weiß wie es ihm geht und gerade zum ende kann täglich etwas sein.
    darauf muss eine schule vorbereitet sein.. die welt/schule geht davon nicht unter.
    an 1. stelle steht die gesundheit der schwangeren und des kindes.. und sicherlich nicht, ob evtl. ein kollege eine klausur nachschauen muss die er nicht geschrieben hat.

  • Und wenn ich am Montag noch eine Klausur schreibe und in der nächsten Woche nicht mehr da bin, dann muss ich die Klausur korrigieren.


    "Herr Müller! *Pochpochpoch* Sie müssen die Klausur von den 12ern noch korrigieren! Hören Sie mich? Ja, ich weiß, dass Sie einen schlimmen Autounfall hatten. Aber die Korrektur gehört zu Ihren Dienstpflichten, da können Sie doch nicht einfach...*Pochpochpoch*... Und wissen Sie, so eine Einäscherung, die kann man doch noch mal verschieben! Herr Müller, jetzt geben Sie doch mal Antwort!"




    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Danke für eure Antworten! Ich finde es beruhigend zu wissen, dass das Weiterarbeiten im Mutterschutz scheinbar nicht selbstverständlich ist! :_o_)
    An meiner Schule ist es tatsächlich so, dass ich mir die Klausurtermine nicht aussuchen konnte, da sie zentral vorgegeben sind. Allerdings könnte ich die Klausuren noch rechtzeitig zum Mutterschutz fertig bekommen. Schwierig wird es mit den nachgeschriebenen Klausuren, da liegt der Termin genau an dem Tag bevor mein Mutterschutz beginnt, und es bleibt nur ein Nachmittag als Korrekturzeit, das könnte schwierig werden…
    Die Klassenarbeiten in der Sek I ließen sich aus verschiedenen Gründen diesmal auch nicht anders legen, sodass ich diese in der Woche vor dem Mutterschutz schreiben lassen muss. Wieviele Korrekturen ich dann mit in den Mutterschutz nehme, hängt hierbei also davon ab, wie schnell ich in der letzten Woche davor noch korrigieren kann.
    Insgesamt wirkt die letzte Woche vor dem Mutterschutz damit schon sehr voll. Ich werde wohl in den nächsten Tagen wirklich mal mit dem Schulleiter sprechen. Vielleicht kann er mir ja schon mal eine Lösung für den Notfall vorschlagen.


    Viele Grüße
    Mrs Westlake

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