Als Sek2 Lehrer in die Sek1 gewechselt

  • Hallo zusammen.
    Habe folgende Frage:
    Vielleicht gibt es ja Kollegen die hier schon Erfahrungen gemacht haben.


    Wechsle als angestellter Sek2 "Vertretungslehrer" in die Sek1 auf eine Planstelle in Dortmund.


    Soweit so gut....


    Die neue Schule bekommt in ca. 4-5 Jahren eine gymn.Oberstufe.


    Verliere ich ab einer bestimmten Zeit im Sek1 Bereich meine Lehrbefähigung für den Sek2 Bereich?


    Habe im Netz diesbezüglich nichts gefunden.


    Gruß aus NRW

  • Wie ist die Planstelle ausgeschrieben? Für Sek I oder Sek II?
    Wir haben viele Kollegen durch Versetzungen von Real- und Hauptschulen bekommen, die - teilweise seit Jahrzehnten - Sek I-Planstellen mit A12 hatten, aber die Lehrbefähigung für Sek II haben. Sie haben alle Anträge auf Höhergruppierung gestellt und nach einiger Zeit auch bewilligt bekommen. Voraussetzung: Nachweislich regelmäßiger Unterricht in Sek II. (Kann aber u.U. Jahre dauern.)

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

    • Offizieller Beitrag

    Jule, ich glaube, darum geht es nicht. Es geht um den erhalt der Lehrbefähigung für die Sek II, nicht um die Frage der Eingruppierung.


    lehrer2015nrw: von dem Verlust der Lehrbefähigung ist mir bislang nichts bekannt. Aber vielleicht kann jemand aus NRW dazu konkreter werden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann zu dem Thema auch nichts finden, das regelt, dass die Lehrbefähigung abläuft. Im Umkehrschluss hieße das dann wohl, dass sie nicht abläuft.


    Es gibt ja auch Kolleginnen, die nach dem Referendariat erst einmal in die freie Wirtschaft gegangen sind und Jahre später den Einstieg in die Schule geschafft haben. Bei denen ist das Examen ja auch nicht abgelaufen.


    kl. gr. frosch

  • Ich schrieb oben, dass die Kollegen teilweise Jahrzehnte an Hauptschulen unterrichtet haben, bevor sie bei uns Unterricht in der Oberstufe erteilt und erfolgreich die Höherstufung beantragt haben. Die Lehrbefähigung KANN also nicht ablaufen.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Die Lehrbefähigung verlierst du nicht, allerdings wirst du nicht das Sek II Gehalt erhalten. Vielleicht hast du Glück und kannst dich auf eine höhere Stelle bewerben, allerdings weiß ich da nicht, wie das bei Angestellten läuft... Beamte sollen nur noch aufgabengebundene "Beförderungen" erhalten, z.B. die Übernahme einer didaktischen Leitung o.ä. Ich erlebe gerade im Kollegium, dass es nicht so einfach ist, seiner Ausbildung entsprechend bezahlt zu werden.
    Übrigens sind bei uns derzeit alle Bewerbungen während des laufenden Verfahrens auf Eis gelegt worden, da es angeblich Personalmangel in der Bez.Reg. gibt. Nur Schulleitungsausschreibungen können vorrangig durchgeführt werden. Ein Witz! Seit 7 Monaten warten bei uns Kollegen auf irgendeine Reaktion, außer: "Wir haben Ihre Bewerbung erhalten und möchten Sie darum bitten, von weiteren Nachfragen Abstand zu nehmen."

  • Die Frage von Jule ergibt aber Sinn: Der TE ist auf einer Planstelle an einer Gesamtschule, die ihre Oberstufe erst hochziehen muss. D.h. die ersten 5 Jahre KANN er gar nicht in der Oberstufe unterrichten, ist aber eventuell bereits für die Oberstufe eingeplant. Welche Planstelle hat er also, Sek I oder Sek II?
    Ist er auf Sek I, wird er demnach nach spätestens 5 Jahren eine Hochstufung beantragen - das erspart dem BL die ersten 5 Jahre mal genüsslich viel Geld.


    Ist er auf einer Gesamtschule, so wird er -bei äußerer Differenzierung- höchstwahrscheinlich die gymnasialen Kurse unterrichten (was auch Sinn ergeben würde), bei geringerer Bezahlung. Jetzt würde mich wirklich interessieren, welche Eingruppierung die Planstelle des TE hat.


    Zur Frage des TE: Die Lehrbefähigung verfällt nicht, genau so wenig wie ein Examen verfällt. An unserer Schule haben wir viele Sek II-Lehrer, die auf relativ wenig Stunden fahren und somit nur in der Sek I eingesetzt sind. Natürlich verfällt die Lehrbefähigung für die Sek II nicht. Es liegt an der SL, ob sie in der Oberstufe eingesetzt werden oder nicht.

    I wonder which mistake I'm going to try to learn from today.

  • Das Problem könnte sich halt aus einem laufbahnwechsel ergeben.


    Ich werde erst einmal (bis zu 12 Monaten) als angestellter Lehrer gefuhrt . E11...juchu:-(
    Danach bekomme ich eine Beurteilung bezgl. der Bewährung im Sek 1 Bereich.


    Ab dann werde ich verbeamtet. A12


    Wenn ich dann in der Oberstufe unterrichten möchte, werde ich wahrscheinlich einen Laufbahnwechsel beantragen müssen (für a13z) oder mit dem a12 Gehalt fröhlich die Oberstufe mitunterrichten müssen.


    Interessant wäre auch, ob ein Wechsel in eine andere Schule (Gym/ges) in den höheren Dienst noch möglich ist.(a13z)


    Leider finde ich keine konkreten Aussagen im Netz. Alles sehr schwammig gehalten :)

    • Offizieller Beitrag

    Imho geht es da um Übergangsregelungen für den Erwerb der Lehrbefähigung, nicht darum, dass man eine schon erworbene irgendwann verliert.


    Ich würde mich aber einmal an die zuständige Bezirksregierung wenden - oder frag mal in deinem ehemaligen Ausbildungsseminar nach. Vielleicht haben die gesicherte Aussagen.


    Kl. Gr Frosch

  • Ich rate, §20 Abs. 9 des LABG genau durchzulesen, denn, ich habe ein paar Zweifel!


    Habe ich gemacht. Leider finde im §20 auch keine konkrete Antwort.


    Aus den anderen Absätzen geht nur etwas über Beförderungen hervor.


    Wie gesagt...echt nicht leicht genaue Infos zu bekommen.
    Selbst eine Anfrage beim Rp blieb bis jetzt erfolglos.
    Selbst beim Seminar konnten sie mir keine gesicherten Infos geben.
    Aussage: Das hat sich seit 2014 so einiges geändert. Wir blicken da teilweise auch nicht mehr durch.....naja...

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, er meint diesen Absatz aus dem LABG von 2009:



  • Interessant wäre auch, ob ein Wechsel in eine andere Schule (Gym/ges) in den höheren Dienst noch möglich ist.(a13z)


    Sobald du in der S1-Laufbahn bist, bleibst du da drin bis du dich entlassen lässt (wäre sehr dämlich) oder du einen Laufbahnwechsel machst.
    Die Stellen wandeln sich nicht von alleine um und auch für eine Versetzung an ein reguläres Gymnasium brauchst du den Laufbahnwechsel.
    Das Problem am Laufbahnwechsel ist vor allem, dass die neue Stelle dafür geöffnet sein muss.


  • Sobald du in der S1-Laufbahn bist, bleibst du da drin bis du dich entlassen lässt (wäre sehr dämlich) oder du einen Laufbahnwechsel machst.
    Die Stellen wandeln sich nicht von alleine um und auch für eine Versetzung an ein reguläres Gymnasium brauchst du den Laufbahnwechsel.
    Das Problem am Laufbahnwechsel ist vor allem, dass die neue Stelle dafür geöffnet sein muss.


    Das sehe ich auch so. Echt blöde Situation.

  • Ein weiterer Knackpunkt:
    Es konnte mir auch keiner genau beantworten ob ich für die Sek 1 noch ein didaktisch es Studium in Mathe oder Deutsch benötige.


    Chaos


  • Wenn ich dann in der Oberstufe unterrichten möchte, werde ich wahrscheinlich einen Laufbahnwechsel beantragen müssen (für a13z) oder mit dem a12 Gehalt fröhlich die Oberstufe mitunterrichten müssen.


    Da ist eher Letzteres wahrscheinlich. Meine Kollegen, die das betraf, habe alle, teilweise jahrelang, vorher in der Oberstufe unterrichtet.
    Wenn es soweit ist, solltest Du Dich mit dem Personalrat in Verbindung setzen.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.


  • Sobald du in der S1-Laufbahn bist, bleibst du da drin bis du dich entlassen lässt (wäre sehr dämlich) oder du einen Laufbahnwechsel machst.
    Die Stellen wandeln sich nicht von alleine um und auch für eine Versetzung an ein reguläres Gymnasium brauchst du den Laufbahnwechsel.
    Das Problem am Laufbahnwechsel ist vor allem, dass die neue Stelle dafür geöffnet sein muss.


    Ich kann das irgendwie gar nicht glauben! Der TE hat das 2. Staatsexamen für Gym abgelegt, was ihn dazu berechtigt, Sek I und Sek II zu unterrichten und zwar ein Leben lang, da ein 2. Staatsexamen nicht verfällt und somit auch nicht die Lehrbefähigung für das gewählte Lehramt.
    Nun scheint es laut euch so zu sein, dass er, sobald er eine Sek I-Stelle annimmt -noch dazu auf einer Gesamtschule, die in 5 Jahren eine gymnasiale Oberstufe erhält- gar nicht mehr in der Sek II unterrichten könnte, ohne dass er einen Laufbahnwechsel anstrebt?!
    Das ist doch, vorsichtig ausgedrückt, Mäusepups! Warum sollte er eine Aufstufungsprüfung für ein Lehramt ablegen, das er schon längst inne hat?
    Wieso könnte er sich nicht (mehr) an ein normales Gym versetzen lassen ohne Laufbahnwechsel? Er gibt doch nicht die Unterrichtsbefähigung für die Oberstufe mit der Annahme einer Sek I-Stelle an der Türschwelle ab.


    Natürlich verstehe ich den Paragraphen, den ihr zitiert (und eure Glaubwürdigkeit stelle ich hier auch nicht infrage!), doch es verwundert mich enorm! Unter den Voraussetzungen könnte ich mir persönlich nicht vorstellen, eine Stelle in NRW als Sek II-Lehrer an einer Gesamtschule anzunehmen, wenn man mir plötzlich durchs Hintertürchen meine Lehrbefähigung entzöge, mich auf A12 setzte und mich dann doch in irgendeiner Weise nach 5 Jahren für eben dieses Gehalt in die Oberstufe bugsierte, während neu eingestellte Kollegen denselben Job für A13 machten, für den ich ja auch ein 2. Staatsexamen abgelegt habe...


    Mach Dich bitte mal schlau, ob Du nicht doch als normaler Gym-Lehrer an der Gesamtschule anfangen kannst (ich kenne es aus RLP auch nur so, wenn es 1. absehbar ist, dass die IGS eine Oberstufe bekommt oder 2. schon eine Oberstufe besitzt, der Kollege gemäß seiner Lehrbefähigung eingesetzt und auch bezahlt wird), denn ansonsten würde ich mich niemals darauf einlassen.

    I wonder which mistake I'm going to try to learn from today.

  • Es gibt an Gesamtschulen Planstellen für Sek I-Lehrer und für SekI/II-Lehrer.
    Reine Sek I-Lehrer dürfen in der Oberstufe nicht unterrichten, weil ihre Staatsexamina diese Befähigung nicht ausstellen. Sie sind in A12 eingruppiert.
    Sek I/II-Lehrer unterrichten in beiden Sekundarstufen. Sie sind in A13 eingruppiert.
    Das Verhältnis von Sek I- und Sek I/II-Stellen ist nach einem Schlüssel festgelegt.


    Nun gibt es Kollegen, die eine Sek I-Stelle annehmen mussten, obwohl sie als Sek I/II-Lehrer ausgebildet worden sind. Sie DÜRFEN in beiden Sekundarstufen unterrichten. Lebenslang. Sie tun es meistens auch, wenn ihre Schule beide Sekundarstufen umfasst, werden aber nach A12 bezahlt. Man kann in einem solchen Fall beim Ministerium die Umwandlung der Stelle für den Laufbahnwechsel beantragen. (Wie das genau geht, weiß ich nicht. Ich glaube, die SL muss das tun.)

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Ich habe heute mit einem Kollegen gesprochen. (GEW-ler)


    Erst legt den §28 so aus, dass ich
    1. 6 Monate Angestellter sein werde und eine Beurteilung (Bewährung für Sek 1) brauche um a12 zu bekommen.
    2. Ein Kolloquium ablegen muss
    3. Ein didaktisches Studium in Mathe oder Deutsch ablegen muss.


    Die Frage ist: Der Passus aus dem alten (2002) Gesetz verfällt am 31.12.2015.....Doch was sind danach die Bedingungen für eine Verbeamtung? Welcher Gesetzes Text gilt dann?


    Immer noch didakt. Studium oder nur Beurteilung????


    Bin mal gespannt ob damit schon jemand Erfahrungen gemacht hat.

  • Ich habe heute mit einem Kollegen gesprochen. (GEW-ler)


    Erst legt den §28 so aus, dass ich
    1. 6 Monate Angestellter sein werde und eine Beurteilung (Bewährung für Sek 1) brauche um a12 zu bekommen.
    2. Ein Kolloquium ablegen muss
    3. Ein didaktisches Studium in Mathe oder Deutsch ablegen muss.


    Also legst Du nach Antritt Deiner Planstelle quasi eine Abstiegsprüfung ab, obwohl Du absolut berechtigt bist, in der Sek I zu unterrichten? :autsch:
    Sorry, das ist doch verrückt.
    Ich weiß, Planstellen sind heutzutage rar gesät, aber man sollte sich dennoch weder verar***en noch verheizen lassen.

    I wonder which mistake I'm going to try to learn from today.

Werbung