• Hallo liebe KollegInnen,


    eine Frage, die sich mir als frischgebackener Beamter stellt, ist die nach der Notwendigkeit/der Erlaubnis des Führens der Amtsbezeichnung.


    In welchen (offiziellen) Schriftstücken muss/darf/soll(te) man denn deinen (O)StR hinter (oder vor?) den Namen setzen?
    Alle Briefe ans Ministerium, die Beihilfestelle, die Schulleitung, die Eltern?


    Ratsuchende Grüße

  • In dienstlichen Zusammenhängen mit Komma, hinter dem Namen. Wenn man drauf verzichtet, beißt keiner, aber der Zusatz gehört eigentlich zu den öffentlichen Amtsgepflogenheiten dazu.

  • Muss: Nirgendwo.
    Sollte: Nirgendwo
    Kann: Überall (wenn man sich lächerlich machen will)

    Ich habe im Ref gelernt: Wenn man in seiner Funktion als Beamter, also als Vertreter der Staates, unterschreibt, da nur dann auch der Staat haftbar ist. Fehlt der Amtszusatz, dann bin ich als Person haftbar, z.B. auch bei Klassenfahrten etc.
    Keine Ahnung, ob das stimmt. Oder ob das vielleicht am BL hängt. Seitdem mache ich das aber, wenn ich eben in meinem Amt unterschreibe. Lächerlich fühle ich mich dabei nicht, ist ja nicht gerade so, dass ich mir ein StR irgendwie raushängen lassen könnte.

  • In dienstlichen Zusammenhängen mit Komma, hinter dem Namen. Wenn man drauf verzichtet, beißt keiner, aber der Zusatz gehört eigentlich zu den öffentlichen Amtsgepflogenheiten dazu.

    Dann möchte ich als Grundschullehrer eine "schöne" Amtsbezeichnung ... Studienrat klingt ja nach was, aber Lehrer ist schon arg popelig.;)

  • Ich schreib's nur dazu, wenn es explizit von mir verlangt wird. Und das ist es eigentlich nur auf Dienstreiseanträgen.

  • Ich unterschreibe bei Briefen an die Klassen entweder mit "Klassenlehrerin" oder "Fachlehrerin für Englisch". Mehr nicht.
    Für was kann ich denn haftbar gemacht werden, wenn ich nicht meinem Titel als Beamtin in dienstlichen Angelegenheiten unterschreibe???

  • Für was kann ich denn haftbar gemacht werden, wenn ich nicht meinem Titel als Beamtin in dienstlichen Angelegenheiten unterschreibe???

    Eventuell bezahlst du die Kosten der abgesagten Klassenfahrt aus deiner Privatschatulle, da du als Privatperson unterschrieben hast.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zur Klassenfahrt: In Niedersachsen ist die Sache klar im Schulgesetz geregelt. Der Schulleiter vetritt die Schule in Rechtsgeschäften "nach außen". Deshalb hat der SL den Klassenfahrtsvertrag zu unterschreiben. Wenn er das nicht tut, dann findet die Klassenfahrt eben nicht statt. Eine "normale" Lehrkraft kann keine wirksamen Rechtsgeschäfte im Namen der Schule abschließen (und würde sich, sofern sie es doch macht, evt. schadensersatzpflichtig machen).


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • da frag ich mich doch wirklich was ich als kleine a12 grundschullehrerin da hinschreiben soll?
    dann bin ich immer haftbar, weil ich keine bezeichnung habe.. kann ja nicht sein..

  • Ahja, dann findet sich auch darin die Begründung, warum 'LiT' nicht 'Lehrer im Tarifbeschäftigtenverhältnis' heißt, sondern 'Lehrkraft'.


    Tarifbeschäftigte sollten es also eigentlich tunlichst vermeiden sich als Lehrer zu bezeichnen (bzw. bezeichnen oder anreden zu lassen), da sonst eine Verwechslungsgefahr mit der von Coco angeführten Amtsbezeichnung entstehen könnte.

  • Ich dachte immer, Lehrkraft wäre eine Methode um Lehrerinnen und Lehrer zu umgehen, bzw. geschlechtsneutral formulieren zu können.


    Bin bislang nicht in die Verlegenheit gekommen, aber mir wurde im Ref immer gesagt, man solle Sachen, für die man am Ende haftbargemacht werden kann, immer i.A. (im Auftrag) unterschreiben. keine AHnung, ob das juristisch haltbar ist.

    Quiet brain, or I'll stab you with a Q-Tip!

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