Dauerhaft halbes Deputat

  • Zu der Frage, ob Schulen Teilzeitkräften entgegenkommen:
    bei uns gibts keine speziellen Regelungen, wir bemühen uns aber, einen freien Tag "herzuzaubern" (bei manchen Fächerkombinationen udn Verschienungen grenzt das manchmal an wahre Zauberei ), eine Garantie gibts aber für nix. Es ist auch selbstverständlich, dass man an allen Konferenzen teilnimmt, alles andere macht keinen Sinn (z.B. halbe GLK, halbe Zeugniskonferenz, ...)

    Also in NRW müssen die Schulen den TZ-Kräften entgegenkommen. Eine 50%-Kraft muss min. 2 freie Tage haben. Für Konferenzen ist das die Aufgabe der Lehrerkonferenz hier für ein Teilzeitkonzept zu sorgen, bei uns muss man nicht an allen Konferenzen teilnehmen (Ausnahme: immer jeweils die 1. und letzte im SJ).

  • Ich möchte mich bei Euch für die vielen konstruktiven Hinweise und Informationen bedanken!!!

    @ Hamilkar: Ich sehe da auch Synergieeffekte, das sollte mensch berücksichtigen.
    Friesin: Der von dir beschriebe Informationsverlust wurde mir auch von einer Kollegin beschrieben - war für sie auch unbefriedigend.

    Mikael: Ich bin dabei! Habe auch schon den Personalrat informiert.
    Allerdings weiß ich noch nicht, wie mensch die ganzen Extraufgaben an meiner Schule (ständige Konferenzen 1-3 pro Woche, Tischgruppenelternabende, Tutorenbriefe, LEB-Übergabegespräche, etc. --> IGS) dann bei konsequenter Umsetzung dieses Urteils sinnvoll reduzieren kann (außer Konferenzen; aber der Rest ergibt aus pädagogischer Sicht wenig Sinn).

    Morale: Danke für den Versicherungshinweis. Was heißt 'rumgammeln'. Also ja, Einstellungschancen sind gegeben, aber ich muss die nicht zwingend wahrnehmen. Ich schaffe es nahezu geldfrei zu leben (und bin daher nicht zwingend auf (Zwangs-)Erwerbsarbeit angewiesen), da gibt es genügend alternative Ansätze (z.B. foodsharing/Wohnen gegen Hand/Tauschläden) um die Primärbedürfnisse zu befriedigen. Im Grunde müsste ich mich nur um Krankenversicherung kümmern.
    'Gammeln' würde ich das nicht nennen, da ich ja durchaus sinnvollen Tätigkeiten (Arbeiten) nachgehe. - Nur sind diese nicht immer an klassische "Erwerbsarbeit" gekoppelt, aber

  • Es gibt in NRW keinen Anspruch darauf:

    Zitat von ADO


    § 17
    Teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer
    (1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.
    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z. B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten bezieht sich die Reduzierung in der Regel auf die Anzahl der Veranstaltungen.
    (3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung durch Springstunden soll vermieden werden.

    Schulleitungen sollen das berücksichtigen, u. U. auch mit Druck von Geichstellungsbeauftragten, Lehrerrat und Personalrat.

    • Offizieller Beitrag

    Mist, Pepe ist mir zuvor gekommen. Den Anspruch gibt es für Teilzeitkräfte in NRW nicht. Es soll entsprechend dem Abschnitt 3 ggf. ermöglicht werden.

    kl. gr. frosch, Moderator

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns an der Schule (NRW) gilt die Regelung, dass ein freier Tag erst unter 18 Stunden (von 25,5) möglich ist. Für mehr als einen freien Tag gibt es keine Regelung, dafür gibt es einfach zu viele unterschiedliche Kopplungen und so weiter. Klar, der Deutsch- oder Erdkundelehrer, der nur in der Mittelstufe unterrichtet, hat es einfacher, als der Religions- oder Lateinlehrer, der durch alle möglichen Kopplungen an anderen KollegInnen gebunden ist.

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