Wir finden Keinen Vertretungslehrer/in

  • Wir suchen dringend einen Vertretungslehrer bzw. -lehrerin. Fächer sind beliebig. Die Stelle ist auch auf VERENA ausgeschrieben. Die Schule ist im Nordosten von NRW.
    Bei weiteren Fragen, bitte eine PN schicken.


    LG M.

  • Ich glaube das Problem haben derzeit sehr viele Schule. Es werden ja auch ständig Vertretungslehrer von Schulen abgezogen, wenn sie eine der 3600 neu geschaffenen Stellen von Frau Löhrmann bekommen haben. Mit einer offenen Stelle ist man da noch vergleichsweise gut bedient ...


    Stellen schaffen geht schnell, aber genug Lehrer auf dem Markt haben ist etwas völlig anderes :(

  • Danke,
    das war mir nicht klar, dass die Situation im Moment so schlecht (für die Schulen) ist. Ich musste 7 Jahre auf eine feste Stelle warten. Als die Ausschreibungen auf LEO anfingen bzw. das Zählen der Bewerbungen anfing, gab es über hundert Bewerber auf die Grundschulstellen.


    Kürzt ihr Unterricht? Oder wie kommt ihr klar?


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Wir sind aktuell nur knapp unterbesetzt. (Könnten eh nicht ausschreiben.)


    Aber wenn man unterbesetzt ist und dringend benötigte Stellen nicht besetzt bekommt muss man


    - langfristige Mehrarbeit nutzen oder
    - Unterricht kürzen (und dies, wie Marie sagen würde, dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren.)


    Kl. Gr. Frosch

    • Offizieller Beitrag

    Ich hänge mich hier mal an. Für die nächste Ausschreibung (Grundschule, unbefristet) würden wir gerne den Bewerberkreis öffnen, weil wir für das Fach Sport auch Leute mit Sekundarstufe-1-Abschluss für geeignet halten. Es gibt ja sicher auch Kollegen, die sich im nachhinein lieber für die Primarstufe entschieden hätten. Nun deuten wir aber die Ausführungen im Handbuch so, dass wir das gar nicht dürfen bzw. wird nur das Kombi-Lehramt Grund-, Haupt-, Realschule aufgeführt, woraus ja nicht unbedingt zu erkennen ist, dass sich auch Bewerber mit einem anderen Schwerpunkt als Grundschule melden dürfen. Ich blicke nicht mehr durch und höre nur noch von nicht besetzten Stellen und zur Zeit ca. 10 Lehramtsanwärtern mit Sport, die für einen Umkreis von 30 km reichen müssen.
    Die Vertretungskräfte, u.a. für Sport, (ohne Lehramt) sind im Moment in einer schlimmen Lage. Aus Angst vor drohenden Entfristungen werden lang bewährten Kräften keine neuen Verträge mehr angeboten!
    Habe auch fast sieben Jahre Vertretung gemacht und verstehe gerade die Welt nicht mehr.

  • Die aktuell ausgebildeten Sek-1-Leute in NRW haben eh automatisch auch die Befähigung für das Primarstufenlehramt, die könnt ihr so pauschal gar nicht ausschließen bzw. die muss man nicht unbedingt extra einladen. Andersherum genauso, Primarstufe kann sich auch problemlos auf Sek-1 bewerben.


    Das Problem wird sein, dass in NRW der Stellenmarkt für Sek-1 absolut leergefegt ist, es gibt kaum Absolventen und es wird extrem selten sein, dass ein Sek-1-Lehrer sich für die Primarstufe entscheidet (zumindest nur aus den von dir genannten Gründen, allerdings wird das vermutlich eher selten der Fall sein und die haben vermutlich auch keine Lust nur Sport zu machen sondern würden wenn dann auch eine reguläre Klassenleitung übernehmen wollen)

  • Und mich wundert das ehrlich gesagt überhaupt nicht.


    Man nehme als Beispiel mal einen SekI-Lehrer (mit abgeschlossenem Referendariat), der jahrelang an einem Internat Leitungsaufgaben hatte, pädagogische Konzepte erstellt, im Angestelltenverhältnis bei einem Privatinstitut hochbegabte Schüler betreut hat, und der dann mit 47 Jahren in den Schuldienst im Sek-I-Bereich einsteigen will. Da bieten sich die Vertretungstellen als Einstieg gerne an, aber auch Festanstellungen.


    Die Schulleiter/innen sehen solche Bewerber sicher gerne: Super, da kommt jemand mit ganz viel Erfahrung, der unsere Schule bereichern kann.
    Das Ministerium macht dem ganzen dann aber einen Strich durch die Rechnung, denn:


    Er wird behandelt wie ein Schluffi, der noch nie in seinem Leben gearbeitet hat. Durch den Erlass des MSW vom 28.3.2014 wird ihm jegliche Berufserfahrung aberkannt.
    Das heißt er wird bezahlt wie jemand, der gerade und ganz frisch das Referendariat abgeschlossen hat ( TVL Stufe 1) oder vermutlich noch schlechter, weil ihm sogar die anrechnungsfähigen 6 Monate wegen Unterbrechung fehlen.


    Durch den Erlass des MSW vom 28.3.2014 gibt es in Nordrhein-Westfalen drei Klassen von fertig ausgebildeteten Lehrern:


    - I. Beamte
    - II. Angestellte (die noch vor dem Erlass des MSW vom 28.3.2014 eingestellt und vernünftig eingestuft worden sind)
    - III. Angestellte, die es erst danach wurden (Lehrer 3. Klasse).


    Die Gehaltsunterschiede dürften sich damit netto inzwischen auf knapp 1000 Euro/Monat belaufen - bei gleicher Qualifikation und der gleichen Arbeit



    Nehmen Schulleiter/innen darauf irgendwie Rücksicht? Wird Gruppe III. besonders geschohnt oder weniger mit Aufgaben überhäuft?


    Ich glaube, so etwas gibt es in keinem anderen Beruf....

  • Man nehme als Beispiel mal einen SekI-Lehrer (mit abgeschlossenem Referendariat), der jahrelang an einem Internat Leitungsaufgaben hatte, pädagogische Konzepte erstellt, im Angestelltenverhältnis bei einem Privatinstitut hochbegabte Schüler betreut hat, und der dann mit 47 Jahren in den Schuldienst im Sek-I-Bereich einsteigen will. Da bieten sich die Vertretungstellen als Einstieg gerne an, aber auch Festanstellungen.


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    Er wird behandelt wie ein Schluffi, der noch nie in seinem Leben gearbeitet hat. Durch den Erlass des MSW vom 28.3.2014 wird ihm jegliche Berufserfahrung aberkannt.


    Das heißt er wird bezahlt wie jemand, der gerade und ganz frisch das Referendariat abgeschlossen hat ( TVL Stufe 1) oder vermutlich noch schlechter, weil ihm sogar die anrechnungsfähigen 6 Monate wegen Unterbrechung fehlen.

    Wo liest du das denn ab? Der genannte Erlass nimmt Bezug auf den §16 des TV-L. In diesem ist in Absatz 2 klar geregelt, dass nur ohne jegliche Berufserfahrung die Stufe 1 zugewiesen wird.
    Waren die Einzustellenden vorher bereits im DIenst des Landes (gleicher AG), dann sind Erfahrungszeiten 1:1 anzurechnen. Und wenn diese einschlägige Berufserfahrungen bei einem anderen AG erlangt haben, erfolgt die Einstufung in Stufe 2 oder (bei mind. 3 Jahren Berufserfahrung) in Stufe 3.


    Auszug hierzu: "Ist die einschlägige Berufserfahrungvon mindestens einem Jahr in einem Arbeitsverhältnis zu einem anderenArbeitgeber erworben worden, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2, beziehungsweise- bei Einstellung nach dem 31. Januar 2010 und Vorliegen einereinschlägigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren - in Stufe 3.4Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckungdes Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oderteilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für dievorgesehene Tätigkeit förderlich ist. "


    Eigentlich geht der Erlass nun sogar weiter: Nun ist auch Satz 4 von §16 Absatz 2 explizit anzuwenden: "Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckungdes Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oderteilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für dievorgesehene Tätigkeit förderlich ist"


    Es werden damit nicht einmal nur einschlägige Berufserfahrungen, sondern auch förderliche Berufserfahrungen anrechnungsfähig.


    Weiterhin können nach Absatz 5 zur Deckung des Personalbedarfs und zur regionalen Differenzierung Einzustellende auch bis zu 2 Stufen höher eingestuft werden. Dies erfordert eine entsprechende Mangellage und wohl auch Verhandlungsgeschick.

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