Frage zur Beihife

  • Ich hoffe, dies ist die richtige Kategorie....ich habe eine Arztrechnung, die ich nun bei der Beihilfe (und der privaten Krankenkasse) einreichen will. Man verzeihe mir mein Unwissen, aber vielleicht kann mir jemand schnell helfen: muss das Original zur Beihilfe und die Kopie zur Krankenkasse oder umgekehrt?


    Vielen Dank für die Unterstützung!

  • In NRW die Kopie zur Beihilfe, weil die Sachen eh vernichtet werden, nach der Bearbeitung.


    Bitte auch bei der PKV beachten: Wenn du eine Rechnung einreichst, bekommst du (bei den meisten KV zumindest) keine Beitragsrückerstattung für das jeweilige Jahr. Kann sich also lohnen, die Rechnungen selber zu bezahlen, wenn die unter dem Betrag der Beitragsrückerstattung sind.

  • Das Original geht an Deine private Krankenversicherung, die Kopie an die Beihilfe.


    Bei manchen Versicherungen kannst Du auch online einreichen, wenn Du die entsprechende App hast.
    In Baden-Württemberg geht auch die Beihilfe online.


    Verzeih mir den Besserwissermodus: KrankenKASSEN sind die AOK und die verschiedenen Ersatzkassen. Private KrankenKASSEN gibt es nicht, das sind KrankenVERSICHERUNGEN.

  • Prima, danke an die Experten:-) Ich schieß dann gleich mal eine Frage nach: ich bin tatsächlich ein ziemlich robuster Mensch und möchte deshalb die Beitragsrückerstattung in Anspruch nehmen. Allerdings: was gilt eigentlich für Vorsorgeuntersuchungen? Und Impfungen (Grippe)? Und professionelle Zahnreinigung? Darf ich das auch nicht einreichen, wenn ich die Beitragsrückerstattung möchte? Mehr Krankheitskosten habe ich nämlich tatsächlich nicht....

  • Bei mir hat es noch nie jemanden interessiert, wer was bekommt...
    Inzwischen mache ich es so, dass ICH das Original behalte und KV und Beihilfe je das Duplikat bzw. das kopierte Duplikat bekommen.

  • Bei mir will die Beihilfestelle die Originale (auch NRW). Außerdem muss ich immer ein Formular dazu ausfüllen. Meine Nachbarin muss nur die Kopien einreichen und meine Eltern (alles Lehrer) auch die Originale. Wir haben alle unterschiedliche Beihilfestellen, an die wir das schicken - alle in NRW. Weder meine Nachbarin noch meine Eltern müssen dieses dämliche Formular dazu ausfüllen: Alle Belege durchnummeriert eintragen mit Re.datum, Re.summe, Patient (ob ich oder eins meiner Kinder), Art der Re., Anteil den die PKV übernimmt und das für jede Re.


    Also, hängt wohl von der Beihilfestelle ab. Im Zweifelsfall einmal anrufen oder per Mail nachfragen.

  • Allerdings: was gilt eigentlich für Vorsorgeuntersuchungen? Und Impfungen (Grippe)? Und professionelle Zahnreinigung? Darf ich das auch nicht einreichen, wenn ich die Beitragsrückerstattung möchte? Mehr Krankheitskosten habe ich nämlich tatsächlich nicht....

    Nimm dir doch deine Vertragsunterlagen und lies nach. Sollte das zu aufwendig sein, würde ich dir einen Anruf bei deinem zuständigen Makler empfehlen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich schicke nur Kopien, gab noch nie Probleme.

  • Ich schicke auch nur Kopien. Was, wenn mal was in der Post verloren geht?


    Die Beihilfe scannt bei uns auch nur noch und vernichtet dann das Dokument. Die Debeka ebenso. Da behalte ich doch lieber das Original anstatt es schreddern zu lassen.

  • rima, danke an die Experten:-) Ich schieß dann gleich mal eine Frage nach: ich bin tatsächlich ein ziemlich robuster Mensch und möchte deshalb die Beitragsrückerstattung in Anspruch nehmen. Allerdings: was gilt eigentlich für Vorsorgeuntersuchungen? Und Impfungen (Grippe)? Und professionelle Zahnreinigung? Darf ich das auch nicht einreichen, wenn ich die Beitragsrückerstattung möchte? Mehr Krankheitskosten habe ich nämlich tatsächlich nicht....

    Das kommt auf deine Krankenversicherung an. Wenn ich bei meiner auch nur eine Rechnung über 5,- EUR einreiche, egal für was, ist die Beitragsrückerstattung für das Jahr weg. Es gibt auch welche, die sagen, dass z.B. Frauenarzt-Besuche drin sind. Welche hast du denn?


    Ich würde mal deinen Versicherungs"berater" ansprechen und ihn das alles genau aufschlüsseln lassen.


    Grundsätzlich lohnt es sich die Rechnungen zu sammeln. Wenn du weißt, dass du z.B. für 2016 400 EUR wiederbekommst, dann sammelst du so lange, wie du nicht über die 400 EUR Erstattung kommst. Wenn du natürlich schon im Januar Rechnungen für 1500 EUR hast, dann lohnt sich das nicht.


    Auch solltest du in Erfahrung bringen, ob die Rückerstattung steigt, wenn du mehrere leistungsfreie Jahre hast. Ich bekomme z.B. für 2017 drei Monatsbeiträge wieder (und 2018 dann vier), wenn ich 2016 nichts eingereicht habe. Reiche ich 2016 aber etwas ein, bekomme ich wieder nur zwei. Das ist ein bißchen Rechensache.


    Mit Vorsorge, Grippeschutzimpfung und Zahnreinigung (sofern du das nicht alle zwei Wochen machen lässt, im Übrigen ist sie medizinisch unsinnig) kommst du aber nie im Leben auf die benötigten Beträge. Grob über den Daumen gepeilt sind das 250 EUR, wovon bei 50% Beihilfe eh nur 125 EUR auf die Versicherung entfallen.

  • Wie kommst du darauf?

    Weil es keine Belege für einen medizinischen Nutzen gibt, Andeutungen gibt es nur bei Parodontitis.



    http://www.igel-monitor.de/igel_a_z.php?action=view&id=74


    Wer also selber seine Zähne bereits vernünftig pflegt, benötigt keine PZR.

  • eben, so pauschal kannst du es nicht sagen. Es gibt durchaus Patienten, bei denen es sinnvoll sein kann, z.B. bei Parodontitis u.ä. Und da die Zahnqualität der Threaderstellerin nicht kennst, ist eine Pauschalaussage ja unnötig. Prinzipiell könnte man ja davon ausgehen, dass jemand, der sich zu einer solchen Zahnreinigung entschließt, zumindest ein erhöhtes Bewusstsein für seine Zähne hat.
    Davon abgesehen habe ich bereits von einigen Sachen positiven Nutzen getragen, die bei den gesetzlich Versicherten als IGel-Leistung deklariert werden. Die Zahlungspolitik der Krankenkassen ist ein weites Feld, das hier aber ja kein Gegenstand sein soll.

  • Bei mir wird Zahnstein im Rahmen der PZR entfernt. Das halte ich für durchaus sinnvoll. Und Beläge in den Zwischenräumen, wo man selber nicht hinkommt.


  • zu a) Bei den Patienten mit Parodontitis ist es immer noch nicht klar, aber die Studienlage hat Tendenzen dazu entdeckt.


    zu b) Man könnte auch davon ausgehen, dass jemand, der sich zu einer PZR entschließt, eine schlechtes Gewissen bzgl. der Reinigung seiner Zähne hat (bzw sich dessen bewusst ist) und dass dann dadurch "aufholen" will.


    zu c) Anekdoten (ist nicht abwertend gemeint), sprich Einzelerfahrungen, haben allerdings keine Aussagekraft bei medizinischen Behandlungen. Dafür braucht man randomisierte Doppelblindstudien mit einer großen Zahl an Teilnehmern. Wenn ich eine Erkältung habe und fleißig in die Kirche gehe, geht die Erkältung auch weg. Dann lag es aber nicht zwangsläufig an der Kirche. Und bei den allermeisten IGeL gibt es keine positiven Belege.

  • Ohne hier in vertiefte Diskussionen über Zahnstein und Co bzw. das "schlechte Gewissen" zu geraten: Du kannst mir glauben, dass ich seit frühester Kindheit mit Zähneputzen getriezt worden bin und auch heute noch fleißig putze, dennoch darf ich alle drei Monate antreten und ernte ein ratloses Kopfschütteln. Es mag allerdings sein, dass vermehrt Raucher zur professionellen Zahnreinigung antreten. Ist aber ja auch müßig, darüber zu diskutieren. Die Frage war hier nicht nach der Sinnhaftigkeit von professionellen Zahnreinigungen.

  • Ich hoffe, dies ist die richtige Kategorie....ich habe eine Arztrechnung, die ich nun bei der Beihilfe (und der privaten Krankenkasse) einreichen will. Man verzeihe mir mein Unwissen, aber vielleicht kann mir jemand schnell helfen: muss das Original zur Beihilfe und die Kopie zur Krankenkasse oder umgekehrt?


    Vielen Dank für die Unterstützung!

    Meine Versicherung möchte die Originale haben, die Beihilfe bekommt die Kopien; ich habe es aber auch schon mal aus Versehen umgekehrt gemacht - war auch in Ordnung.

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