Dauer einer Leistungskursklausur in der GOS

  • Liebe Forenmitglieder und - mitgliederinnen,


    ich wende mich mit einer Frage an das Forum, in der Hoffnung Erfahrungswerte zu gewinnen. Das Bundesland ist Hessen.


    In meiner Ausbilderschule, hatten wir die Reglung, dass für die Dauer einer LK Klausur in der gymnasialen Oberstufe 2-4 Unterrichtsstunden angesetzt werden können. Die Dauer liegt hierbei im Ermessen des Lehrers/der Lehrerin. Die Arbeit unter Abiturbedingungen in der Q3 nach § 9 Abs 11 nehme ich da aus.


    Nun habe ich an meiner neuen Schule für eine LK Klausur im Fach Spanisch (Q1) 4 Unterrichtsstunden angesetzt. Dies wurde von der Abteilungsleitung kritisiert, da diese meint, man solle in der Regel versuchen die LK Klausuren 90 Minuten schreiben aber "mehr als 120 Minuten wären unüblich." Ich habe mich in der Vergangenheit auch an 120-135 Minuten orientiert und meine Kollegen und Kolleginnen auch. Es existiert jedoch kein Fachschafts- oder Gesamtkonferenzbeschluss, welcher dies regelt.


    Ich habe auch die OAVO hoch und runter gelesen und auch in der Gestaltung zum Schulverhältnis und im hessischen Schulgesetz nachgeschaut, finde aber keine Angaben zu Mindest- oder Höchstdauer der LK Klausuren.


    Meine Fragen wären zunächst:


    - Darf mir die Abteilungsleitung dies zukünftig verbieten und einfach Zeiten festlegen? (Für diese Klausur habe ich eine "Ausnahmegenehmigung) Wie gesagt, diese Entscheidung ist nicht durch eine Konferenz beschlossen worden. Zumindest erinnert sich keiner.
    - Gibt es irgendwo einen Erlass oder eine schriftliche Empfehlung des Kumi bezüglich der Dauer der Oberstufenklausuren?
    - Wie handhabt ihr das an eurer Schule? Was für Zeiträume setzt ihr an und wer hat dies beschlossen? Fachkonferenz? Gesamtkonferenz? Kann der Schulleiter dies entscheiden?


    Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Nicht falsch verstehen. Ich möchte auch keinen Krieg vom Zaun brechen, mit der ABL verstehe ich mich eigentlich ganz gut, aber es würde mich schon interessieren, ob ich Recht habe und wie andere Schulen dies handhaben. Meine Kollegen und Kolleginnen an meiner Schule sind leider keine wirkliche Hilfe - die sagen: "wir haben es schon immer so gemacht, dass wir 1,5 bis 2 (Zeit-) Stunden schreiben." Kollegen und Kolleginnen von zwei anderen Schulen, die ich gefragt habe, bestätigen mich und kennen dies auch mit den 2-4 Unterrichtsstunden, sogar für den GK.


    Vielen lieben Dank im Voraus

  • Geht es hier wirklich ums "Recht" haben und "dürfen"? Wichtiger finde ich, was für die Schüler gut und sinnvoll ist. Zuerst mal: Wo liegt die Klausur zeitlich?
    Wenn sie in am Anfang/in der Mitte des Tages liegt, fallen ja für die anderen Kollegen Stunden aus bzw. die Schüler fehlen da und verpassen Unterricht. Und wenn sie nachmittags ist, schreiben die Schüler bis in den späten Nachmittag rein, was zusätzlich anstrengend ist.
    Für sprachliche Fächer finde ich 3 Stunden sinnvoll (nicht unbedingt nötig, aber sinnvoll).
    Das Mehr an Zeit ist dann bei den Klausuren unter Abibedingungen dran - ob so eine lange Klausurzeit schon davor eingeübt werden sollte, ist Geschmackssache. Wenn man davon ausginge, dass alle Deutsch- und Fremdsprachenklausuren 4 Stunden gingen, wären das 8-12 vierstündige Klausur-Marathons pro Jahr; ich für meinen Teil fände das zu belastend und würde da nach der Denkweise "Entweder darf jeder oder keiner" als Schulleitung/Abteilungsleitung einen Riegel vorschieben wollen.

  • Auf jeden Fall kannst Du nicht einfach nach eigenem Ermessen über den Unterricht anderer Kollege verfügen. Wenn Du vierstündig schreibst fehlen die Schüler ja dieses Mal zwei Stunden im angrenzenden Unterricht. Das geht nur, wenn es bei Euch auch eine entsprechende Regelung seitens der Gesamtkonferenz oder eine Genehmigung der Schulleitung gibt.

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns gibt es eine Oberstufenleitung, die den Klausurplan und die Zeiten der Klausuren festlegt. Die Zeiten sind vorher mit den Fachschaften in Verbindung mit den rechtlichen Vorgaben und den "inneren Voraussetzungen" an der Schule abgestimmt. Das ist für alle dann verbindlich und schafft für alle Klarheit. Ist das nicht überall Standard?

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Bei uns wird im Grundkurs im Regelfall 2-3, im LK 3-4 Schulstunden geschrieben (erste Zahl Q1, zweite Zahl Q2). Um mal bei meinen Fächern zu bleiben: Wie will man in Mathe bitte Aufgaben im Abiturformat üben für die vom Ministerium jeweils 90 Minuten für eine Aufgabe eingeplant sind? Oder in Geschichte mal einen Text bearbeiten der über 20 Zeilen hinaus geht? (schon 50 Zeilen mit Analyse, Einordnung und Bewertung sind in 2 Schulstunden nicht auf akzeptablem Niveau zu schaffen). Wenn man die Schüler für's Abitur vorbereiten will, muss das über die gesamte Oberstufe erfolgen, nicht erst in Q2.II


    So was sollte aber eigentlich auf der Fachkonferenz, ggf. Lehrerkonferenz beschlossen werden, damit es für alle Kollegen klar (und verbindlich) ist.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Warum man eine Klausur mit einer Länge von über 90 Minuten schreiben sollte, erschließt sich mir nicht... Selbst beim Englisch-Aufsatz in der Oberstufe reichen locker 90 Minuten.


    Ich denke auch an den Korrekturaufwand... Einmal im Jahr Abi mit Zweit- und Drittkorrektur reicht mir zumindest völlig...

  • Hallo liebe Forenmitglieder und -mitgliederinnen,


    vielen Dank für die Antworten.


    Die Klausuren die länger als 90 Minuten gehen, werden bei der ABL weit im Vorfeld angemeldet. So war es auch bei meiner alten Schule. Die ABL zusammen mit dem Stundenplanmenschen haben dies dann möglich gemacht und auch, wenn nötig, Vertretungsunterricht organisiert. Dies war nie ein Problem. Im Prinzip läuft es bei meiner jetzigen Schule auch so. Mich wundert halt, dass man so auf die 90, höchstens 120, Minuten pocht. Dies kenne ich so nicht und es gibt auch keinen Fachschaftsbeschluss.


    Da ich auch in diversen Verordnungen nichts gefunden habe, hat es mich einfach mal interessiert, ob ich eher ein Exot bin oder wie andere Schulen dies mit der Dauer handhaben, respektive ob es irgendwo was schriftliches vom Kumi gibt.


    Es geht auch nicht darum jede Klausur auf Teufel komm raus drei Zeitstunden zu schreiben (in der E-Phase schreibe ich auch nur 90), aber wenn ich die unterschiedlichen Anforderungsbereiche unter abiturähnlichen Bedingungen in einer Klausur üben möchte, brauchen meine SuS schon um die 120-130 Minuten, da bin ich ganz bei Valerianus.


    Anyway, ich halte für mich fest, dass eine Richtlinie für Dauer in der Regel von der Konferenz beschlossen wird (werde dies mal bei der nächsten Fachschaftssitzungen ansprechen) und es durchaus Usus ist, längere Klausuren zu schreiben; selbstverständlich im Vorfeld abgesprochen.


    Vielen Dank für das Teilen der Erfahrungen auf die ich als relativer Frischling noch angewiesen bin.

  • Wenn, dann entscheidet das die Gesamtkonferenz, die Fachkonferenz kann höchstens einen Antrag an diese stellen.
    Wenn es irgendwo anders ist, dann hat die Gesamtkonferenz vorher beschlossen, dass die Fachkonferenzen de Länge der Klausuren festlegen können.

  • Moebius:
    Wie kommst du auf


    Zitat von Moebius

    Wenn, dann entscheidet das die Gesamtkonferenz, die Fachkonferenz kann höchstens einen Antrag an diese stellen.

    Das Hessische Schulgesetz weist den Fach- und Fachbereichskonferenzen die Aufgabe, sich um "ihr" Fach zu kümmern und auch die Koordination der Leistungsbewertung zu. Dabei muss sie sich an Beschlüsse der Gesamtkonferenz halten, aber wenn es keine Beschlüsse der Gesamtkonferenz zur Klausurdauer gibt, kann m. E. die Fachkonferenz problemlos darüber beschließen.


    Die Gesamtkonferenz kann Beschlüsse der Teilkonferenzen (bei Bedarf) aufheben (Konferenzordnung §33 (2)) und sollte dann bei der Gelegenheit auch gleich eine Beschlüsse zur Klausurdauer fassen, aber für deine Auslegung, die Fachkonferenz könne höchstens einen Antrag stellen, sehe ich keine rechtliche Begründung.


    (Außerdem zu beachten: Über Grundsätze für Klassenarbeiten entscheidet die Schulkonferenz - nicht die Gesamtkonferenz (HSchG §129 (5))

  • Die Gesamtkonferenz muss entscheiden, weil die Entscheidung nicht nur das einzelne Fach betrifft sondern in erheblichen Maße in den sonstigen Unterrichtsbetrieb hinein wirkt, da bei jeder Klausur anderer Unterricht ausfällt und ggf. auch andere Kollegen die Aufsicht übernehmen müssen, wenn das Fachkollege anderweitig Unterricht hat.

  • Die Gesamtkonferenz muss entscheiden, weil die Entscheidung nicht nur das einzelne Fach betrifft sondern in erheblichen Maße in den sonstigen Unterrichtsbetrieb hinein wirkt, da bei jeder Klausur anderer Unterricht ausfällt und ggf. auch andere Kollegen die Aufsicht übernehmen müssen, wenn das Fachkollege anderweitig Unterricht hat.

    Dann müsste die Gesamtkonferenz auch über die Exkursionen im Fach Geschichte entscheiden, da fällt auch Unterricht aus. Ich kann dir versichern: Ain't nobody got time for that. Fachkonferenz --> stellv. Schulleitung (Stundenplan) --> Profit

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  • Exkursionen werden auch von der Schulleitung genehmigt.


    In diesem Fall scheint die Schulleitung aber offensichtlich den längeren Zeiten ablehnend gegenüber zu stehen und wer glaubt, eine einzelne Fachgruppe könnte dies denn per internem Beschluss erzwingen, wird sich da vermutlich ein Klatsche abholen.

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