Darf ein Schüler eine schriftliche Begründung für seine Note einfordern?

  • Was für 'ne Klage? Es gubt keine Klage gegen eine einzelne Note.


    Fehlen bei den Noten 6en wegen Fehlzeiten?
    Ich bekomme aus 40% 1,7 und 60% 2,6 ja auch nur schwer eine 3 konstruiert

  • das Gespräch eskalierte, weil es keine Übereinstimmung zwischen den beiden Parteien gab

    Mir war nicht klar, dass es bei der Notengebung eine Übereinstimmung der beiden Parteien geben muss. :autsch:

    »...Aus Mettwurst machste kein Marzipan! «
    Bernd Stromberg

  • Mir war nicht klar, dass es bei der Notengebung eine Übereinstimmung der beiden Parteien geben muss.

    Sagt doch keiner, dass es so sein muss? Ich verstehe echt nicht, warum hier auf lehrer70 so rumgehackt wird. Er schildert lediglich die Situation und erkundigt sich, was möglich ist. Ich kann aus allem, was er schreibt auch beim besten Willen keine Einmischung in die Arbeit des Kollegens erkennen. Offenbar ist das auch kein Fall von "hintenrum petzen" - wie es auch schon unterstellt wurde - es hat ja ein Gespräch zwischen den beiden Fachlehrern und dem Schüler stattgefunden. Ich finde es schon irgendwie normal bzw. wenigstens menschlich, dass man sich als Klassenlehrer mal beide Seiten anhört, wenn es zu solch einer Eskalation kommt. Das heißt ja noch lange nicht, dass man den Kollegen gleich bequatschen will, dass der doch mal seine Notengebung überdenken sollte.

  • Ich glaube, modal nodes smiley war nicht gegen Lehrer70 gerichtet, sondern auf die Lage bezogen (die dadurch, dass die beiden sich auf eine Note einigen mussten, schwierig war)

  • Wie schon beschrieben, es geht weder um Parteiergreifung, auch nicht um eine Einigung - es ist keine Verhandlung, sondern nur darum, ob der Schüler bezüglich einer Zeugnisnote das Recht hat, eine schriftliche Begründung einzuvordern.
    Ich denke spätestens ein Rechtsanwalt des Schülers hätte das Recht dazu, kann diese Einschätzung von mir aber weder durch Gesetzestexte begründen oder widerlegen.

  • Zitat von Tequlia sunrise

    Moment mal ... bist Du nicht die, die sich hier alle Nase lang über die Grundschullehrerin des eigenen Kindes beklagt?


    Jo! (Als Mutter, nicht als Kollegin)



    Zitat von Tequlia sunrise

    Und jetzt machst Du ernsthaft jemandem einen Vorwurf, weil er sich über die Arbeitsweise eines Kollegen wundert?

    Jo! (Als Kollegin des Lehrers).



    Mir ist jetzt nicht ganz klar, was das eine mit dem anderen zu tun hat.

  • Bin wieder online und sehe, welche Diskussion ich mit meiner "harmlosen" Frage ausgelöst habe.
    Die Frage war nur, ob ein Schüler eine schriftliche Begründung seiner Note einfordern darf.

    Ich würde sagen "nein". Weil wenn jeder das fordert, komme ich zu nichts Anderem mehr. Unterrichten könnte ich dann bei der Schüleranzahl vergessen. Ich würde auch mal denken, daß der Schüler das nur schriftlich haben will, um dem Lehrer mehr Arbeit zu machen.


    Außerdem meine ich irgendwo mal gelesen zu haben, nagelt mich aber bitte nicht fest, daß gilt: Beiden Noten 1-3 muß der SChüler beweisen, daß er wirklich so gut ist. Bei den Noten 4-6 muß der Lehrer beweisen, daß der Schüler wirklich so schlecht ist.

  • Ich glaube, modal nodes smiley war nicht gegen Lehrer70 gerichtet, sondern auf die Lage bezogen (die dadurch, dass die beiden sich auf eine Note einigen mussten, schwierig war)

    Nö, ganz und gar nicht.
    Die Aussage, dass Noten irgendwie diskutierbar und aushandelbar wären, finde ich doch sehr schräg und frage mich, was für eine Schüler-Lehrer-Beziehung der Kollege pflegt.
    (diskutieren <> begründen)

    »...Aus Mettwurst machste kein Marzipan! «
    Bernd Stromberg

  • Nö, ganz und gar nicht.Die Aussage, dass Noten irgendwie diskutierbar und aushandelbar wären, finde ich doch sehr schräg und frage mich, was für eine Schüler-Lehrer-Beziehung der Kollege pflegt.
    (diskutieren <> begründen)

    Dann hatte ich auch die ursprüngliche Aussage falsch verstanden, ich hatte verstanden, dass die Kollegen sich nicht einigen konnten.

  • Ich verfasse grundsätzlich keine schriftlichen Stellungnahmen ohne Rechtsgrundlage. Eine schriftliche Erklärung gebe ich auf Anweisung meiner Schulleitung oder der übergeordneten Behörde. Einem Schüler gegenüber, bzw. Eltern, wenn ich minderjährige Schüler hätte, würde ich jederzeit meine Notenfindung erläutern, wie es das Schulgesetz von mir verlangt. Nicht mehr und nicht weniger.


    Nele

  • Zudem ist eine einzelne Note kein Verwaltungsakt. Ich wüsste nicht, auf welcher Rechtsgrundlage man dafür eine schriftliche Begründung verlangen könnte.

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ich denke, dass man dazu nicht verpflichtet ist (habe eure Kommentare dazu noch nicht gelesen).


    Außerdem denke ich, dass das nur schief gehen könnte, wenn man das schriftlich macht. Wer von uns ist schon juristisch so bewandert, dass er etwas "unanfechtbar" schriftlich formulieren kann. Garantiert würde ein Anwalt dir daraus einen Strick drehen. Genau das ist ja seine Aufgabe: den Rechtsstreit gewinnen!

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

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