Wie ist Eure Vertragssituation?

  • Da sich hier ja doch einige Vertretungslehrer tummeln, möchte ich mal in die Runde fragen, wie eigentlich Eure Vertragssituationen so sind?


    Wie lange schon seit Ihr Vertretungslehrer?
    Warum seid Ihr Vertretungslehrer (noch keine feste Stelle gefunden -> Übergangsphase oder "einfach so")?
    Seid Ihr ausgebildete Lehrer oder Quereinsteiger?
    Wie lange laufen Eure Verträge jeweils?
    Liefen Eure Verträge bislang durchgängig (falls Unterbrechungen, wie häufig, wie lange)?
    Wann erfahrt Ihr jeweils, ob Ihr einen Anschlussvertrag bekommt?
    Wie viele Unterrichtsstunden habt Ihr?
    Welchen Einfluss habt Ihr auf die Anzahl Eurer Unterrichtsstunden?
    Bei Teilzeit: Wie gut klappt das mit dem freien Tag?
    Wie viele Fächer unterrichtet Ihr?
    Gibt es formale Dinge, die bei Euch besonders schlecht gelaufen sind - und was ist besonders positiv?
    Aus welchem Bundesland seid Ihr?


    Erzählt doch bitte einfach mal ein bischen über Euch. Mich interessiert die allgemeine Situation der Vertretungslehrer.


    LG,
    Catania

  • Nun, da sich offenbar keiner traut ;-) , fange ich mal an und berichte über mich selbst:


    Ich habe weder Lehramt noch das Fach studiert, welches ich jetzt unterrichte - und bin zu der Vertretungsstelle gekommen wie die Jungfrau zum Kind. Die Bewerbung war ein spontaner Versuch meinerseits und noch am selben Tag hatte ich die Zusage des Schulleiters. Mittlerweile mache ich das nun im vierten Schulhalbjahr in Folge, ohne Unterbrechungen. Ich unterrichte 1 Fach. Dabei ändert sich meine Stundenzahl teilweise extrem, je nach Bedarf. So hatte ich im letzten Halbjahr z.B. 6 Unterrichtsstunden, jetzt 18. Erfahren tue ich das i.d.R. 3 Tage vor Beginn des nächsten Halbjahres (im Winter), oder in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien. Meine Verträge dauern immer exakt ein Schulhalbjahr, immerhin wurden mir bislang immer auch alle Ferien durchgängig bezahlt. Einen Einfluss auf die Stundenzahl habe ich theoretisch - ich wurde da auch schon mal gefragt - praktisch entscheidet das der Bedarf. Ich höre da eher die Frage "Wieviel brauchen Sie mindestens?" Das war, als es um die 6 Stunden ging. Die waren damals aber beileibe nicht sicher, es hätten auch 0 Stunden, also KEIN Vertrag, werden können. Ich habe damals etwas gepokert und gesagt, dass ich mind. 6 Stunden möchte, und habe diese dann auch tatsächlich bekommen. Nach diesem 6-Stunden-Vertrag war meine Weiterbeschäftigung noch unsicherer. 6 Stunden lassen sich ja nun auch u.U. recht gut ersetzen. Naja, statt dessen bekam ich dann plötzlich 18 Stunden, so viel, wie noch nie zuvor :D
    Mit dem freien Tag ist das so eine Sache. Meistens funktioniert das. Ich hatte aber auch schon bei nur 12 Unterrichtsstunden 5 Unterrichtstage, wobei ich teilweise nur 1 Stunde an einem Tag hatte. Das war Mist. Man kann nämlich nicht abschalten. Für mich persönlich macht es dann keinen Unterschied, ob ich 1 Stunde habe oder z.B. 4 Stunden an einem Tag.


    Besonders schlecht gelaufen oder negativ war bei mir bislang noch nichts. Wir haben auch eine recht gut organisierte Schule. Mit den ständig kurzfristigen Vertragssituationen kann ich leben. Sehr kurze Befristungen hatte ich zuvor auch in der Wirtschaft (und zwar ausschließlich befristet und die Verträge dort waren oft noch kürzer). Was mich gelegentlich ein bischen stört, ist, dass man z.B. die freien Tage (wenn vorhanden) nicht bestimmen oder aushandeln kann. Das war in der freien Wirtschaft bei Teilzeit anders. Jetzt hat man aufgrund der Stundenplangestaltung leider keinerlei Einfluss darauf. Ich tröste mich dann immer damit, dass ich (bis jetzt) zumindest keinen Nachmittagsunterricht habe.


    Besonders positiv finde ich vor allem die Tatsache, DASS ich diese Tätigkeit ausüben kann - auch wenn ich dafür keine formalen Voraussetzungen im engeren Sinn mitbringe. Das hat mir damals der Schulleiter ermöglicht. Nach seiner Aussage bin ich damit an unserer Schule seit Jahrzehnten ein Einzelfall (trotz eines ganzen Trupps an Vertretungslehrern).


    LG,
    Catania

  • Ich habe mich über einige Jahre mit Vertretungsstellen über Wasser gehalten. Ich gehöre auch zu der Kategorie Quereinsteiger und habe nicht auf Lehramt studiert. Ich hatte mit meinen Schulen und Kollegen immer sehr viel Glück gehabt und bin von allen Seiten reichlich unterstützt worden. Mittlerweile unterrichte ich nicht nur Fächer, die zu meinem Studium passen.
    Mit den Anschlussverträgen war es immer recht schwierig, weil es abhängig davon war, ob die Schule noch einen Vertretungsbedarf hat. Dadurch hat sich das mit den Anschlussverträgen teilweise kurzfristig erst ergeben. Natürlich ist es um einiges angenehmer, wenn man länger an einer Schule ist, die Gründe liegen auf der Hand.
    Vor einigen Monaten riet mir der Personalrat, dass ich einen Antrag auf Entfristung stellen könnte, da ich bereits genug Folgeverträge gehabt habe. Den Antrag habe ich gestellt, worauf mein Vertrag entfristet worden ist.


    Da ich eine volle Stelle habe, kann ich nichts dazu sagen, wir es mit den freien Tagen läuft. Auch wenn man an die Schulferien gebunden ist, sind die Ferienzeiten purer Luxus gegenüber den üblichen 6 Wochen im Jahr.

  • Zitat

    Vor einigen Monaten riet mir der Personalrat, dass ich einen Antrag auf Entfristung stellen könnte, da ich bereits genug Folgeverträge gehabt habe. Den Antrag habe ich gestellt, worauf mein Vertrag entfristet worden ist.

    OHA Diokeles,
    das ist interessant. Darüber möchte ich gern Genaueres wissen, und das interessiert sicher auch die Mitleser hier:


    Wie viele Folgeverträge bzw. wie viele Verträge insgesamt hattest Du ???


    War der Antrag auf Entfristung unproblematisch? Wie hat die Schule darauf reagiert?


    Catania

  • Catania,Hier findest du rechtliche Infos zu deiner Frage.


    Laut dem Bericht lag die Grenze bei 6 1/2 Jahren und 13 befristeten Verträgen an einer Schule. Es gibt allerdings keine feste Grenze, sondern ist jeweils Auslegungssache.


    Kl.gr.Frosch

  • Zitat

    Laut dem Bericht lag die Grenze bei 6 1/2 Jahren und 13 befristeten Verträgen an einer Schule. Es gibt allerdings keine feste Grenze, sondern ist jeweils Auslegungssache.

    Ja, ich weiß. Und deshalb auch meine Frage, wie viele Verträge bei Diokeles vorlagen?


    Laut Berichten von Anwaltspraxen unterschieden sich die Anzahl der Folgeverträge, bei denen (mittels gerichtlicher Klage) eine Entfristung erreicht werden konnte, erheblich. So wie ich herausgelesen habe, spielt es wohl z.B. auch eine Rolle, ob die Verträge immer an derselben Schule erfolgten, oder an verschiedenen Schulen. In einem Fall hatte eine Klägerin noch weit mehr Anschlussverträge, diese aber an unterschiedlichen Schulen: ihrer Klage wurde NICHT stattgegeben. Hingegen könnte man auch schon mit weniger Anschlussverträgen Erfolg haben, wenn diese immer (oder überwiegend?) an derselben Schule erfolgten.


    Nun kann man also nur konkrete Erfahrungswerte sammeln, um die derzeitige rechtliche Situation bzw. rechtliche Möglichkeiten sicher einschätzen zu können.


    PS.:
    Aus eigener Erfahrung kenne ich das "Geschäft" mit den befristeten Verträgen - und den ach so begründeten Sachgründen - nicht nur aus dem Schuldienst, sondern auch aus dem wissenschaftlichen Bereich in den Universitäten. Da werden bei immer gleicher Tätigkeit hübsch regelmäßig neue Sachgründe "erfunden". Das wird vom Vorgesetzten auch ganz offen geäußert: "Wir müssen hier einen neuen Grund angeben, da sonst jemand klagen könnte." (Empfehlung des Juristen der Universität)


    Natürlich kann und gibt es handfeste (wirtschaftliche) Gründe für befristete Verträge. In der freien Wirtschaft sind Arbeitsverträge häufig im ersten Jahr befristet (faktisch wird daraus ein Probejahr), dann folgt ein unbefristeter Vertrag (oder gar kein Vertrag).
    Im öffentlichen Dienst macht man sich das Grundprinzip extrem passend, wobei man zumeist ganz bewusst die rechtlichen Regelungen unterwandert oder aushebelt.


    :daumenrunter:

  • Theoretisch gesehen: eine Entfristung hieße nicht Anspruch auf eine volle Stelle ... man verbleibt an der derzeitigen Schule mit der im letzten Vertrag festgeschriebenen Stundenzahl. Diese kann 6/13/19/21/22/28 usw. betragen und keine Chance auf Aufstockung.

  • Zitat

    eine Entfristung hieße nicht Anspruch auf eine volle Stelle


    Das hat auch niemand gesagt.


    Schon mal auf den Gedanken gekommen, dass der eine oder andere Vertretungslehrer bei seiner "nur" Teilzeit bleiben möchte?! Eine volle Stelle ist nicht immer das Maß aller Dinge.


    Ich kenne viele Kollegen, davon natürlich auch verbeamtete Lehrer, die ganz bewusst eine Teilzeitstelle bevorzugen. Und das sind übrigens nicht nur Mütter, und auch nicht nur Frauen! Es gibt auch Männer, die das gern genau SO möchten.


    Es wird sicher nicht das Ziel sein, dauerhaft nur 6 Stunden zu unterrichten (ich selbst habe das als Vertretungslehrerin schon getan), aber so um die 12 oder 14 Stunden sind durchaus ein Ziel (was je nach Schulform ja schon eine halbe Stelle ist).

  • Das hat auch niemand gesagt.


    Schon mal auf den Gedanken gekommen, dass der eine oder andere Vertretungslehrer bei seiner "nur" Teilzeit bleiben möchte?! Eine volle Stelle ist nicht immer das Maß aller Dinge.


    Ja. Ich bin maennlich, ledig, verbeamtet mache das auch so (17 Std).


    Da es allerdings um Entfristung ging, gab ich halt den Hinweis fuer diejenigen Mitleser, die es halt nicht wissen. Genau aus dem selben Grund, weshalb das hier unten genau so geschrieben wurde:


    ...das interessiert sicher auch die Mitleser hier: [...]


    War der Antrag auf Entfristung unproblematisch? Wie hat die Schule darauf reagiert?

  • Also ich kann so weit sagen, dass es bei mir keine 6 1/2 Jahre waren und 13 Verträge hatte ich sicher auch nicht. Ich war auch nicht die ganze Zeit an einer Schule. Welche Kriterien man da genau erfüllen muss, weiß ich, ehrlich gesagt gar nicht. Meine Schulleitung hat sich eingesetzt und das bei der Berzirksregierung gefragt. Die Entfristung selbst war kein Problem. Es war ein relativ formloses Schreiben, in dem ich noch mal rein geschrieben habe, an welchen Schulen ich bislang tätig war mit der bitte, meinen Vertrag zu entfristen.


    Ich hoffe, ich konnte weiter helfen.

  • Ich finde es schade und ehrlich gesagt auch etwas unfair, dass Diokeles zwar von seiner Entfristung berichtet, sich zu den genauen Gegebenheiten (Vertragslänge) aber leider nicht äußern will. Nun denn.


    Eben habe ich ein etwas älteres Zitat der GEW von 2014 ausgegraben: "Gemeinsam mit mehr als 600 Schulpersonalräten forderte die Gewerkschaft, Verträge nach zwei Jahren Dauer zu entfristen."


    Nun, das klingt schon mal interessant. 2 Jahre sind eine Zeitdauer, die zumindest nicht ewig erscheint. Leider finde ich keine aktuellere Aussage dazu.


    Ich habe versucht, mich bei "lehrerNRW" zu informieren, mit der enttäuschenden Antwort, dass eine juristische Beratung nur an Mitglieder erteilt wird. Verständlich, nur: Wie soll ich irgendwo Mitglied werden, wenn ich nie weiß, ob ich schon in zwei Monaten überhaupt noch als Lehrer arbeite???


    Ich habe auch die GEW angeschrieben, aber leider bis heute keine Antwort erhalten.

  • Ich kann mich schon dazu äußern. Ich weiß nur nicht, ob es dir hilft. Insgesamt bin ich seit 2011 immer wieder im Schuldienst. Zwischendurch war ich ein gutes dreiviertel Jahr in einem anderen Bundesland und 10 Monate bei einer Fortbildung vom Arbeitsamt. In der Zeit war ich nicht in NRW an einer Schule. Die Unterbrechung hat aber wohl nicht geschadet. Davor war ich über 1 1/2 Jahre an einer Schule und dann über ein Jahr an einer anderen Schule. Ich muss dir ehrlich sagen, dass ich mich im Vorfeld damit gar nicht so weit auseinander gesetzt habe, da war meine Schulleitung einfach pfiffiger.

  • Das heißt, Deine Schulleitung hat Dich unterstützt oder das Ganze ist sogar von ihr ausgegangen? Das ist natürlich sehr positiv.


    Ich frage mich, ob jede Schulleitung so agieren würde, oder ob Schulleitungen sich eher in die Enge getrieben fühlen, wenn man der SL mitteilt, dass man eine Entfristung anstrebt (notfalls mit rechtlicher "Gewalt")?

  • Was sagt deine Schulleitung dazu? Hast du ihr den Hinweis gegeben, dass du entfristet werden willst?


    Ganz ehrlich, die paar Groschen für eine Mitgliedschaft bei lehrerNRW würde ich mal ausgeben: wie viel kostet denn eine juristische Beratung?! Bestimmt viel mehr ...


    Aber am Gymnasium, das dürfte schwierig werden, vor allem aus dem Grund, dass es so viele Gym-Erfüller gibt.

  • Ich hatte die letzten Wochen einfach nicht die Muße, um zu antworten.
    Über einige Punkte hatte ich ja schon an anderer Stelle berichtet. Ich hatte eigentlich immer Verträge ohne Unterbrechungen, die letzten Jahre waren es dann auch immer Jahresverträge, so dass auch immer die Sommerferien und alles anderen Ferien bezahlt wurden. Seit fast 4 Jahren habe ich eine volle Stelle. Wie ja bereits geschrieben, möchte ich mich um eine Entfristung bemühen, hatte allerdings noch nicht wirklich die Zeit dazu. Die Einarbeitung an einer neuen Schule ist nicht immer einfach. An meiner letzten Schule war ich 4 Jahre. Die Schulleitung dort hat mich in sofrn unterstützt, als dass sie mir die Möglichkeit gab, an verschiedenen Fortbildungen und Zertifizierungskursen teilzunehmen. Dies ist jetzt an der neuen Schule durchaus hilfreich.
    In den ersten Jahren habe ich immer alles unterrichtet, was anfiel, inzwischen bin ich aber fest für Englisch eingeplant und für Physik. Natürlich fällt noch weiterer "Kleinkram" an, aber das sind so die hauptsächlichen Fächer.
    Da ich an schulamtsgebundenen Schulen unterrichte, habe ich nicht besonders viel mit dem Ministerium zu tun. Die Leute im Schulamt kennen mich schon seit Jahren und ich denke, wir haben einen ganz guten Draht zueinander, so dass sie mir immer geholfen haben, wenn meine Stuation etwas wackelig wurde. Auf das Schulamt kann ich mich verlassen.
    Ich bin sehr gespannt, wie es weitergehen wird. Ich hoffe auf ein Happy End in nicht allzu ferner Zukunft.

  • Du durftest als Vertretungslehrer mit befristeten Vertrag Fortbildungen machen? Das ging bei mir gar nicht. Da hieß es bei mir immer, dass es nur geht, wenn man fest angestellt ist. Klar ging die Entfristung von meiner Schulleitung aus oder anders gesagt, sie hat mir den Tipp gegeben den Antrag zu stellen. Aber im Grunde kann man nur selbst den Antrag stellen, damit hat zunächst die Schule nur wenig zu tun. In NRW war es ein relativ formloses Schreiben an die Bezirksregierung, in dem meine Verträge aufgelistet waren. Dann natürlich die Bitte, den Vertrag nach § sowieso zu entfristen. Müsste ich in meinem Schreiben noch mal nachsehen. Wie das In Schleswig-Holstein ist, kann ich dir allerdings nicht sagen. Beim Gymnasium dürfte es sich ähnlich verhalten, weil es nicht darum geht wie viele Erfüller es gibt, sondern darum, dass du über einen gewissen Zeitraum immer wieder eingestellt worden bist. Das schöne daran ist sogar, dass es nicht mal immer wieder die gleiche Schule gewesen sein muss.

  • Hier kommt ein kleines Update zu meiner Vertragssituation. Ich habe rechtzeitig und ohne nerviges Hin und Her einen neuen Ganzjahresvertrag erhalten. Damit komme ich ins 6. Jahr der befristeten Beschäftigung und einer Entfristung steht nicht mehr viel im Wege. Der BPR hat dies auch auf dem Schirm und kümmert sich darum. Ich kann relativ entspannt die Sommerferien genießen und freue mich darauf als Klassenlehrerin ins neue Schuljahr starten zu können.
    Ich wünsche allen anderen die Kraft und die Nerven diesen Weg durchzuhalten. Und natürlich schöne Ferien! :klatsch:

  • Hey Catania:)

    Bei mir ist es glaube ich ziemlich ähnlich. Habe auch nicht studiert o.Ä. Und mache auch nur ein Fach. Bin an einer Grundschule. Nächste Woche sind 4Jahre um... ein bisschen Hoffnung habe ich ja doch noch, dass es für immer sein könnte ....

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