Verbeamtung/Angestellt/GKV/PKV

  • Hallo ihr Lieben,
    im August beginnt mein Vorbereitungsdienst (Niedersachsen). Da ich Morbus Crohn habe, stellt sich mir nun die Frage: lass ich mich Verbeamten und gehe ich dann in die PKV / bleibe ich in der GKV, oder lasse ich das mit der Verbeamtung und gehe in das Angestelltenverhältnis und somit auch in die GKV.


    Ich wäre sehr glücklich, sollte jemand Erfahrungen haben und mir Tipps geben könnte. Natürlich hoffe ich, dass es nicht viele mit der Krankheit gibt!


    Liebe Grüße!

  • Das ist kein Problem. Mit Morbus Crohn einen GdB von 30 (+ Gleichstellung) zu bekommen ist nicht besonders schwer und dann ist man beim Amtsarzt durch. Wenn man dagegen mit einem GdB von 10 oder 20 vom Versorgungsamt abgespeist wird, wird der Amtsarzt Mühe haben dir nach neuerer Rechtsprechung die Verbeamtung zu verweigern. Die einzig doofe Situation wäre gar keine Einstufung durch das Versorgungsamt (das könnte man aber nachholen), weil der Amtsarzt dann teilweise gut begründet sagen könnte "das wird nichts" und die besonderen Schutzregeln für Schwerbehinderung nicht gelten.


    Also: Verbeamtung im Ref (vermutlich in der GKV, weil keine Öffnungsaktion und die PKVen nicht scharf auf Morbus Crohn sind), Verbeamtung als fertiger Lehrer und mit Öffnungsaktion in die PKV. Aber: Lass dich bitte von einem unabhängigen Fachmann beraten, das Thema ist (gerade mit solchen Vorerkrankungen) zu komplex für ein Internetforum (besonders die Frage welche Anbieter dann überhaupt sinnvoll sind).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Morbus Crohn führt zu einem GdB zwischen 10 und 80 (am "Besten" im akuten Schub beim Versorgungsamt melden, dann ist man definitiv bei 50+). Klick mich!
    Man kann mit relativ vielen Erkrankungen einen GdB erhalten, halt dann wenn dadurch die Teilnahme am normalen Leben "behindert" wird.

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    • Offizieller Beitrag

    Aber Morbus Crohn ist doch eine Erkrankung und keine Behinderung? :ohh:

    Sie ist aber nach derzeitigem medizinischen Stand nicht heilbar, also chronisch, führt zu meist dauerhaften Beschwerden, die sich im Schub verstärken und damit zu einer Behinderung im Alltag. Nach gleichem Prinzip führen auch Diabetes (Krankheit), chronische oder Autoimmunhepatitis (Krankheit), eine Epilepsie (Krankheit) oder auch eine schwere Depression / Manie (Krankheit) zu einer Behinderung und oft zu einem GdB.

  • Vielen lieben Dank für die ganzen Beiträge und Hinweise!
    Ich habe schon einen Beratungstermin bei einer PKV. Jedoch ist diese Beratung vermutlich sehr einseitig. Habt ihr noch einen Tipp, an wen ich mich für eine lehrerspezifische Beratung wenden kann? Ich hätte ja gedacht, dass man ggf. bei der Landesschulbehörde eine Stelle für solche Themen direkt hat. Jedoch finde ich nicht wirklich etwas und wollte mich dann ab nächster Woche einmal durchtelefonieren. Sollte aber schon jemand DEN Hinweis haben, bitte einfach reinschreiben.


    Amtsarzt etc. kommt alles noch. Ich wollte mich vorher schon einmal informieren und noch genügend Zeit zum abwägen haben. Mein Vater hat ebenfalls Morbus Crohn und ist selbstständig. Er hat mir geraten nicht in die PKV zu gehen. Das verunsichert mich alles ziemlich und aus diesem Grund hätte ich gern eine Beratung direkt für Lehrer.

  • Ich hätte ja gedacht, dass man ggf. bei der Landesschulbehörde eine Stelle für solche Themen direkt hat.

    Wozu? Weshalb soll dich das Land bei der Wahl deiner privaten Krankenversicherung beraten?



    Grund hätte ich gern eine Beratung direkt für Lehrer.


    Dein Anliegen ist Pillepalle für jeden normalen Versicherungsmakler, also kein großes Ding.

  • Es war ja nicht nur die Frage nach der Versicherung, sondern auch nach der Verbeamtung oder dem Angestelltenverhältnis. In dem Fall könnte man dies mit der Beratung auch verbinden.
    Aber gut, dann werde ich es mal bei einem Versicherungsmakler probieren. Danke

  • Versicherungsmakler

    Und bitte auch zu einem Makler (nicht Vertreter!) gehen. Der möchte anschließend Geld von dir haben. Macht dafür aber keine Beratung im Sinne einer Versicherung. Dafür aber unabhängig. Die Verbraucherzentralen haben Listen mit passenden Ansprechpartnern. Ist auch nicht so teuer, wie man denken möchte. Für so wichtige Entscheidungen eine gute Wahl.

  • Danke Kalle29, habe mich gestern mal im Freundeskreis umgehört und ein ganz alter Freund ist unabhängiger Berater. Er wird sich die Sache nächste Woche anschauen und mir helfen.

  • Er hat mir geraten nicht in die PKV zu gehen. Das verunsichert mich alles ziemlich und aus diesem Grund hätte ich gern eine Beratung direkt für Lehrer.

    Das mag eine erste Einschätzung sei, aber dein Papa hat sicherlich auch Gründe genannt, warum er die PKV nicht für sinnvoll hält. Als Selbstständiger trägt er aber die Last der PKV-Beiträge auch ganz allein. Solltest du verbeamtet werden (toi toi toi!), wird dich eine PKV mit Öffnungsklausel aber mit maximal 30% Zuschlag versichern. Da dein Beitrag auf Grund der Beihilfe aber nicht besonders hoch ist (vermutlich ohne Zuschlag je nach Alter so um die 200-220€ monatlich), der Beitrag für die GKV aber im Regelfall (Hamburg ist ne Ausnahme) vollständig alleine gezahlt werden muss UND deine Versorgung bei einer chronischen Krankheit in der PKV vermutlich auch besser ist, sollte sich die Frage da aus meiner Sicht gar nicht stellen, falls dein Kumpel da keine unüberbrückbaren Probleme sieht. Ich drück die Daumen.


    Eine Info über den Ausgang der Beratung wäre hier im Ausgang sicher hilfreich für den ein oder anderen :)

  • Kurzes Update:


    Während des Referendariats kann ich z.B. bei der Debeka nicht in die PKV, danach soll es kein Problem sein (da bin ich ja mal gespannt).
    Ausgerechnet wurden mir hier 215 Euro + 30 % Risikozuschlag.


    Am Wochenende gehe ich dann mit dem besagten Freund die anderen Versicherungen durch.

  • Ausgerechnet wurden mir hier 215 Euro + 30 % Risikozuschlag.

    Wenn du ungefähr Anfang/Mitte 30 bist und 50% Beihilfe erhälst, sollte das ungefähr passen. Ich hab das (allerdings mit Beihilfeergänzungstarif) damals auch etwa bezahlt. Ob du den Beihilfeergänzungstarif bekommst, solltest du noch versuchen herauszufinden. Soweit ich weiß gilt die Öffnungsklausel dafür nicht. Wäre aber verschmerzbar.

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