Verbeamtung auf Probe - kann ich jetzt ohne Risiko eine Psychotherapie beginnen?

  • Liebe Kolleg*innen,


    ich wurde verbeamtet und bin nun für zwei Jahre in der Probezeit, bevor ich auf Lebenszeit verbeamtet werde.


    Aufgrund einiger privater Probleme habe ich schon während des Referendariats mit dem Gedanken gespielt eine Therapie zu beginnen, dies aber unterlassen, da der Amtsarzt bei der Eignungsprüfung ja bekanntlich Patienteninformationen von allen behandelnden Ärzten einholen und eine Therapie ein Ausschlusskriterium bei der Verbeamtung sein kann.


    Nun, da ich verbeamtet bin, wollte ich endlich eine Therapie beginnen. Folgende Fragen stellen sich mir dabei:
    1. Kann mir dies bei der Verbeamtung auf Lebenszeit zum Hindernis werden?
    2. Gibt es eine weitere amtsärztliche Untersuchung vor der Verbeamtung auf Lebenszeit?
    3. Kann die Beihilfestelle die von mir dort ggf. eingereichten Rechnungen (und somit Diagnosen) an die für die Verbeamtung zuständige Stelle weiterleiten und dies dann gegen mich verwendet werden?


    Ich freue mich sehr auf eure Antworten und bedanke mich schon mal im Voraus!

  • Bist du schon in einer privaten Krankenkasse? Die zicken wohl rum, wenn man reinmöchte und vorher beim Psychologen war.


    Ich selbst war vor dem Ref in einer Therapie, die ich 6 Monate vor dem Examen erfolgreich abgeschlossen hatte. Ich habe mich wie du damit beschäftigt und weiß daher, dass psychische Probleme nur von Belang sind, wenn sie dafür sprechen, dass du langfristig vom Dienst ausfällst. Gerade bei einer abgeschlossenen Therapie ist ja das Gegenteil der Fall. Es ist also eine Einzelfallentscheiung.


    Was ich mir aber auch gesagt habe: Wenn ich mir systemisch nicht helfen lassen ‚darf‘, um das Beamtentum genießen zu dürfen, dann scheisse ich auf das System. Gesundheit geht einfach vor. Tatsächlich hat es für die Verbeamtung auf Probe überhaupt keine Rolle gespielt.


    Gute Besserung!

  • Ich hätte auch Bedenken bei der PKV, je nach Fragestellung steht dort ob bereits eine Psychotherapie angedacht wurde.
    Ich weiß ja nicht, ob du schon alle Vortermine wahrgenommen hast. Ich kenne mich da nicht so aus, aber in der Regel fängt man ja nicht von heute auf morgen eine Therapie an.


    Zum Rest weiß ich nicht wie es in BW ist.
    In NRW muss man in der Regel nicht noch einmal zum Amtsarzt vor der Lebenszeitverbeamtung.

  • Vielen Dank schon mal für eure Antworten!


    Ja, ich bin schon in der PKV! Ich bin ja auch schon verbeamtet. Allerdings nur auf Probe. Um auf Lebenszeit verbeamtet zu werden, muss ich - soweit ich weiß - nur noch die Schulleiterbewertung bestehen. Nach zwei Jahren erfolgt dann die Lebenszeit-Verbeamtung.


    Ich weiß nicht, ob es davor nochmal einen Gesundheits-Check gibt oder ähnliches.


    Wer hat hier Erfahrung?

  • Wenn du in der Probezeit zu viele Fehltage hast (ich meine mich erinnern zu können, dass es nicht über 10 pro Schuljahr sein sollten), dann musst du in Bayern vor der Lebenszeitverbeamtung nochmal zum Amtsarzt. Zumindest war das vor neun Jahren bei mir so.

  • Nein, gibt es nicht. Zu häufige Fehltage habe ich auch noch nicht erlebt - möglich ist es aber natürlich schon. Bei einem entsprechenden Notenbild (1./2. Staatsexamen und ich glaube Schulleiterbewertung) kann die Probe-Phase auch auf ein Jahr verkürzt werden. Eventuell trifft das bei dir ja zu.
    Wenn es irgendwie geht, würde _ich_ bis nach der Lebenszeitverbeamtung warten, damit du 100%ig auf der sicheren Seite bist. Aber auf der anderen Seite geht die Gesundheit natürlich vor. Es kommt halt einfach auch darauf an, wie schlecht es dir geht oder ob es "aushaltbar" (wenn ich es mal so nennen darf) für dich ist. Eine schwierige Entscheidung.
    Einerseits ist die Verbeamtung nicht alles, auf der anderen Seite ist es echt frustrierend wegen so etwas möglicherweise Monat für Monat deutlich weniger Geld (im Vergleich zu deinen anderen Kollegen) für exakt die gleiche Arbeit zu verdienen. Ich weiß gut wie das ist...

  • Danke für eure Antworten.


    Mir kam gerade eine Idee... Keine Ahnung, ob das kompletter Blödsinn ist!? Was wäre denn, wenn ich eine Therapie mache, sie aber nicht bei der Beihilfe einreiche, sondern nur bei der PKV (wo ich ja sowieso schon versichert bin)? Dann dürfte mein Dienstherr ja eigentlich gar nichts von der Therapie mitbekommen, oder?


    Ich müsste dann eben die Hälfte der Kosten selber tragen...

  • Solltest du nochmal zum Amtsarzt müssen, müsstest du es sagen, ganz egal, ob du es bei der Beihilfe eingereicht hast oder nicht.


    Solltest du nicht mehr zum Amtsarzt müssen, wäre es so oder so egal.


    Schwierig! Finde doch am besten mal heraus, wie groß die Wahrscheinlichkeit mit dem Amtsarzt in deinem Bundesland ist, also ob es die Regelung mit den Fehltagen bei euch gibt usw. Frag beim Schulamt nach oder so!

  • ... habe ich schon während des Referendariats mit dem Gedanken gespielt eine Therapie zu beginnen...

    ...wenn ich eine Therapie mache, sie aber nicht bei der Beihilfe einreiche, sondern nur bei der PKV ...

    Was soll man denn da raten? Du hast sowohl den dich bezahlenden Staat betrogen als auch die Versicherung, indem du falsche Angaben zu deinem Gesundheitszustand gemacht hast. Blöde Sache, nicht zu ändern.


    Du hast m.E. 2 Möglichkeiten: entweder du hast Beratungsbedarf, dann suche eine Beratungsstelle auf. Oder du bist krank und benötigst Therapie, dann nimm diese in Anspruch. Wir können nicht wissen, ob dich ganz sicher niemals mehr wer nach dieser Therapie fragen wird und können auch keine Absolution erteilen. Eine 0/8/15- Therapie ist nicht das Problem bei der Verbeamtung, falsche Angaben können aber zum Problem führen.
    Ich würde mir jetzt wohl v.a. überlegen, inwieweit die PKV nachfragen wird, wo denn so urplötzlich Therapienotwendigkeiten herkommen. Hast du was dazu in deiner Ärzteakte? Aus der PKV fliegen wäre nämlich teuer. Wenn du aber zusammenklappst, ohne therapeutische Hilfe, musst du natürlich einen Termin ausmachen, Gesundheit geht immer vor.


    Alternative: du zahlst die Sitzungen komplett privat, dann bekommt gar niemand was davon mit.

  • Alternative: du zahlst die Sitzungen komplett privat, dann bekommt gar niemand was davon mit.

    Ich vermute, dass das die einzige halbwegs saubere Lösung ist, ohne auf eine notwendige gesundheitliche Versorgung verzichten zu müssen. Von einem A12-Gehalt lässt sich das nach dem Ref normalerweise auch unproblematisch finanzieren einmal wöchentlich einen Therapeuten privat zu fianzieren.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich denke, das sollte kein Problem darstellen. Wenn man ganz viel Angst hat, besteht aber übrigens auch die Möglichkeit, die Therapie komplett selbst zu zahlen. Je nach Therapieform sollten das so 150 - 300€ im Monat sein.

  • Was soll man denn da raten? Du hast sowohl den dich bezahlenden Staat betrogen als auch die Versicherung, indem du falsche Angaben zu deinem Gesundheitszustand gemacht hast. Blöde Sache, nicht zu ändern.

    Ich hoffe, das ist nicht dein Ernst... Ist mir aber ehrlich gesagt auch egal :)

    Ich würde mir jetzt wohl v.a. überlegen, inwieweit die PKV nachfragen wird, wo denn so urplötzlich Therapienotwendigkeiten herkommen. Hast du was dazu in deiner Ärzteakte? Aus der PKV fliegen wäre nämlich teuer.

    Puh... Na gut, ich antworte ganz kurz: Man kann psychische Erkrankungen im Laufe des Lebens entwickeln und muss nicht zwangsläufig damit geboren werden. Eigentlich habe ich keine Lust und keine Energie so elementare Sachen zu erklären.





    Zum Glück gab es auch hilfreiche Kommentare :)

    Schwierig! Finde doch am besten mal heraus, wie groß die Wahrscheinlichkeit mit dem Amtsarzt in deinem Bundesland ist, also ob es die Regelung mit den Fehltagen bei euch gibt usw. Frag beim Schulamt nach oder so!

    Das mit dem Amtsarzt werde ich beim Schulamt erfragen! Danke.

    Ich denke, das sollte kein Problem darstellen. Wenn man ganz viel Angst hat, besteht aber übrigens auch die Möglichkeit, die Therapie komplett selbst zu zahlen. Je nach Therapieform sollten das so 150 - 300€ im Monat sein.

    Von dieser Summe bin ich auch ausgegangen. Die Therapeutin, bei der ich war, verlangt pro Sitzung 100 Euro. Das wären 400 Euro im Monat. Das kann ich mir nicht leisten. Aber danke, ich werde nach einem anderen Therapeuten Ausschau halten.

  • Ich hoffe, das ist nicht dein Ernst... Ist mir aber ehrlich gesagt auch egal :)

    Puh... Na gut, ich antworte ganz kurz: Man kann psychische Erkrankungen im Laufe des Lebens entwickeln und muss nicht zwangsläufig damit geboren werden. Eigentlich habe ich keine Lust und keine Energie so elementare Sachen zu erklären.


    Die Kommentare mögen einem nicht passen, jedoch stellen sie die Realität dar.


    Ein Jahr nach meiner Verbeamtung reichte ich eine Rechnung ein, worauf zusätzlich eine Verdachtsdiagnose stand. Schneller als man blicken konnte wollte die PKV *alle* Informationen vom Hausarzt usw. usf. Das hat Wochen gekostet und war äußert unangenehm.


    Welcome to the real world! Bis zu 5/10 Jahre wollen sie alle Informationen haben ...

  • Die Kommentare mögen einem nicht passen, jedoch stellen sie die Realität dar.


    Ein Jahr nach meiner Verbeamtung reichte ich eine Rechnung ein, worauf zusätzlich Verdachtsdiagnose stand. Schneller als man blicken konnte wollte die PKV *alle* Informationen vom Hausarzt usw. usf. Das hat Wochen gekostet und war äußert unangenehm.


    Welcome to the real world! Bis zu 5/10 Jahre wollen sie alle Informationen haben ...


    So schaut es aus.
    Und wenn dann vorher mal beim Arzt was in der Akte stand kann die PKV da auch ganz schnell Nein sagen und wenn man noch nicht so lange drin ist, einen rauswerfen.

  • Das mag alles stimmen, hat aber nichts mit meinem Fall zu tun.


    Ich habe NICHTS in irgend einer Akte stehen und möchte einfach JETZT zum ersten Mal eine Therapie anfangen.


    Die Kommentare mögen einem nicht passen, jedoch stellen sie die Realität dar.

    Dieses erste Kommentar, auf das ich mich bezog und das ich zitierte, stellt in der Tat so einiges dar, aber ganz sicher nicht die Realität.

  • Liebe pri.maria,


    Du bist als studierter Mensch sicherlich halbwegs medienkompetent und besitzt ein Grundmaß an Lesekompetenz.


    Alle für Dich relevanten Gesetzestexte sind online recherchierbar und eigentlich durchaus zu verstehen. Im Rahmen der Lebenszeitverbeamtung wird also auch für BW recherchierbar sein, ob Du nochmal zum AA musst.
    Das Beihilferecht in BW ist ebenfalls recherchierbar - dort wirst Du Auskunft darüber erlangen, ob die Beihilfe ungefragt Daten weitergibt.


    Nebenbei: Die schauen sich die Rechnungen an, prüfen, was beihilfefähig ist und was nicht und schauen sich die Rechnungen später nie wieder an. Es wird keine Krankenakte über Dich erstellt - das dürfen die gar nicht.
    Die Honrarsätze der Therapeuten sind Standard - eine Sitzung kostet in der Regel 100 Euro für Privatpatienten. Das war auch schon vor 20 Jahren so.


    Ganz ehrlich: Ich würde solche Rechtsfragen nicht in einem Lehrerforum posten sondern selbst recherchieren - bei aller Kompetenz der User hier kannst Du Dich nicht auf die Antworten verlassen, weil sie nicht rechtsverbindlich sind.


    Du bist erwachsen, also kümmere Dich um Deine Angelegenheiten wie eine Erwachsene.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Liebe pri.maria,


    ich habe um auf Nummer sicher zu gehen meine Therapie so lange selbst bezahlt bis ich auf Lebenszeit verbeamtet war. Das war bei mir tatsächlich machbar - du kannst ja auch nur alle 14 Tage gehen, wenn du niemand günstigeren findest.


    @Krabappel Man muss nicht sofort "krank" sein, nur weil man sich Unterstützung zur Bewältigung eigener Lebensumstände holt. Mir jedenfalls hat man keine Krankheit diagnostiziert ;)


  • .... Eigentlich habe ich keine Lust und keine Energie so elementare Sachen zu erklären.

    Musst du gar nicht :) Versuchs noch mal zu verstehen, ohne dich angegriffen zu fühlen:
    Die PKV kann dich rückwirkend rauswerfen, wenn sie erfährt, dass du vorher Diagnosen hattest. Für viele PKVen sind psychische Diagnosen sowieso Ausschlusskriterium. Und DAS kostet dich deutlich mehr als es eine Therapie tut.
    Übrigens: was der Arzt alles an Diagnosen aufschreibt, um abzurechnen, weißt du nicht. Ich war gelinde gesagt überrascht über die Liste.


    @Krabappel Man muss nicht sofort "krank" sein, nur weil man sich Unterstützung zur Bewältigung eigener Lebensumstände holt. Mir jedenfalls hat man keine Krankheit diagnostiziert ;)

    Danke, ich weiß, ihr müsst hier nichts erklären oder rechtfertigen. Es geht darum, ob die TE eine Therapie braucht, wenn sie sie braucht, kann man ihr nicht abraten, nur um eine Verbeamtung nicht zu gefährden!


  • Die PKV kann dich rückwirkend rauswerfen, wenn sie erfährt, dass du vorher Diagnosen hattest. Für viele PKVen sind psychische Diagnosen sowieso Ausschlusskriterium. Und DAS kostet dich deutlich mehr als es eine Therapie tut.
    Übrigens: was der Arzt alles an Diagnosen aufschreibt, um abzurechnen, weißt du nicht. Ich war gelinde gesagt überrascht über die Liste.

    Der erste Satz ist der Wichtige! Aber schrieb ich ja auch schon.
    Kenne das Problem gerade aus meinem Umfeld.


    Zu den Diagnosen, da war ich auch sehr überrascht! Da waren Diagnosen bei wo ich nur den Kopf schütteln konnte und dir mir am Ende einen Riskozuschlag beschert haben. Aber gut, der macht den Braten nicht fett, besser als in der GKV alleine zahlen.

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