Neue Stelle und schwanger

  • In Deutschland gibt es bereits heute eine absolute Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Alles andere sind indivuelle Entscheidungen. Sowohl von Menschen, Frauen (oder auch Männer) zu diskriminieren, als auch von Frauen, den Mann als Verdiener zu sehen und selbst die Heimarbeit zu übernehmen.

    "Absolute Gleichberechtigung" beinhaltet dann doch mehr, als nur die Gesetzeslage. Derzufolge sind Männer sind und Frauen zwar bereits seit Gründung der BRD gleichberechtigt, Stichworte wie Familienvorstand/Haushaltsvorstand= Ehemann oder auch Vergewaltigung in der Ehe geben aber einen Hinweis darauf, dass auch die Gesetzeslage längst nicht so eindeutig war und erst im Zuge gesellschaftlicher Entwicklungen verändert wurde im Sinne einer zunehmenden Gleichberechtigung. Auf diesem Weg kann Gleichberechtigung vor dem Gesetz geschaffen werden, absolute Gleichberechtigung kann jedoch nur im alltäglichen individuellen Handeln bzw. unserem Agieren als Gesamtgesellschaft entstehen. Da muss gesellschaftlich noch einiges passieren hin zu absoluter Gleichberechtigung, aber auch gesetzlich lässt sich noch manches verbessern. Man denke nur- um mal den Bogen zurück zum Ausgangsthema zu schlagen- an die Elternzeit. Da wäre es problemlos möglich eine berufliche Integration von Frauen nach der Schwangerschaft zu unterstützen, indem die Partnermonate (oft die von Vätern genommenen Monate) eben nicht so begrenzt wären wie aktuell, sondern man z.B. durch eine 50-50-Aufteilung seine Elternzeit verdoppeln könnte. Da kann eine Änderung von Gesetzen ein gesellschaftliches Umdenken begleiten und stärken; ohne dieses Umdenken und mit Leben füllen geht es aber nicht, sonst bleiben Gesetze nur leblose Worte auf Papier und absolute Gleichberechtigung eine Utopie.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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  • 4. Was ist an Mathe oder Info "hart"? Hart ist vielleicht der Wettbewerb, in den du mit diesen Skills einsteigen kannst.

    Der Gegensatz zum sogenannten "weichen" Fach (böse Zungen sagen "Laberfach"), wozu insbesondere alle Geisteswissenschaften gehören. Du magst den Begriff vielleicht nicht, es gibt ihn aber. Bezieht sich auf die "harten" Fakten in den Naturwissenschaften.

  • Hi,


    also der Schulleitung habe ich am Freitag nach dem Unterricht Bescheid gegeben. Beide Schulleiter haben mir gratuliert. Begeistert sind sie bestimmt nicht. Ich musste dann zum Amtsarzt, der hat mir Blutabgenommen und nun warte ich auf das Ergebnis.

    Warum muss man zum Amtsarzt, wenn man schwanger ist???

  • Der Gegensatz zum sogenannten "weichen" Fach (böse Zungen sagen "Laberfach"), wozu insbesondere alle Geisteswissenschaften gehören. Du magst den Begriff vielleicht nicht, es gibt ihn aber. Bezieht sich auf die "harten" Fakten in den Naturwissenschaften.

    Was der kleine Mann von der Straße damit meint ist mir schon klar. Es ging um geschlechterspezifische Berufsfeldwahlen und den damit zusammenhängenden Verdienst. Dass der Informatiker bei einem Autokonzern mehr verdient als die Erziehungswissenschaftlerin bei der Bundeszentrale für politische Bildung wird wohl keiner bestreiten. Die Frage nach Nachhaltigkeit und Wichtigkeit der jeweiligen Berufe mal ganz ausgeklammert...

  • Weil der Arzt feststellt, ob dein Impfschutz tatsächlich ausreichend ist und du genügend geschützt bist, um weiter in der Schule arbeiten zu können.
    Nimmt der Körper die Impfung nicht an, kannst du trotz Impfung nicht ausreichend geschützt sein.


    Geht in der Schule die eine oder andere Krankheit um, die dem Kind gefährlich werden kann (Zytomegalie), kann der Schulleiter in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen, dass du nicht länger unterrichten darfst.

  • Der Gegensatz zum sogenannten "weichen" Fach (böse Zungen sagen "Laberfach"), wozu insbesondere alle Geisteswissenschaften gehören. Du magst den Begriff vielleicht nicht, es gibt ihn aber. Bezieht sich auf die "harten" Fakten in den Naturwissenschaften.

    Es gibt also keine "harten" Fakten in den Fächern Geschichte und Geographie?

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Weil der Arzt feststellt, ob dein Impfschutz tatsächlich ausreichend ist und du genügend geschützt bist, um weiter in der Schule arbeiten zu können.
    Nimmt der Körper die Impfung nicht an, kannst du trotz Impfung nicht ausreichend geschützt sein.

    Bei mir hat das immer der Frauenarzt gemacht...Außerdem macht man das doch ganz am Anfang, wenn der FA die Schwangerschaft feststellt und den Mutterpass anlegt. Oder macht das heutzutage der Amtsarzt?

  • Bei mir in NRW wurde man zum BAD (eine Art betriebsärztlicher Dienst, der die Gefahrensituation einschätzen soll) geschickt. Der/die Frauenärzt/in reicht da nicht.
    Ich habe in NRW (da kommt die TE her) noch nie von jemanden gehört, dass sie beim Amtsarzt war.
    Oder ist das seit neuestem so?

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Hab ich auch noch nie gehört, vllt. wenn es um Beschäftigungsverbot geht, ansonsten ist doch der Frauenarzt dafür der kompetentere Ansprechpartner. Zumindest gehört doch zu der Erstuntersuchung die Feststellung des Impfschutzes...

  • Muss da echt jede schwangere Lehrerin in NRW hin?

    Ja.


    Der Schulleiter muss die schwangere Lehrerin dahin schicken. Er darf sie erst nach dem OK des BAD wieder einsetzen. Auch dort wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Ich glaube, in Nds. wird die Untersuchung beim Frauenarzt/ Hausarzt gemacht,
    das Ergebnis wird dann in der Schule vorgelegt und das Beschäftigungsverbot spricht die Schulleitung nach Bewertung der Gefahrenanalyse aus.


    Offenbar ist es in den BL unterschiedlich geregelt.

  • D.h., der Amtsarzt steht über dem Frauenarzt? Was, wenn der/die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot für angesagt hält? Darf das dann der Amtsarzt ablehnen? Sorry für meine blöde Nachhakerei, aber ich finde das etwas verwunderlich und übertrieben.
    Die Befugnis des Frauenarztes müsste m.E. doch reichen. Aber okay, ist wohl so...

  • Wenn der Frauenarzt/-ärztin dich krankschreibt, bist du auch nicht in der Schule.


    Wenn der Frauenarzt/ -ärztin und die Schwangere eine Krankschreibung ausschlagen, kann dennoch die Schulleitung ein Beschäftigungsverbot aussprechen.


    So gesehen sind es 2 verschiedene Instanzen.

  • Mit Amtsarzt meinte ich BAD.
    Also der Frauenarzt kann auch aus gesundheitlichen Gründen ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Der BAD beurteilt die schulische Situation, den Impfstatus und kann dann ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
    Als ich beim BAD war hat er mir nochmal Blutabgenommen obwohl schon beim Frauenarzt Blutabgenommen wurde, warum auch immer. Jetzt warte ich und darf nicht in die Schule.

  • Mein Frauenarzt hat gar nicht alle Titer etc bestimmt.
    Der BAD (ja, betriebsärztlicher Dienst, kein Amtsarzt) hat mir dann zB in der 1. Schwangerschaft ein Teilbeschäftigungsverbot für Kinder unter 6 ausgestellt und ich sollte keine Praktikumsbesuche bei Erziehern in Förderschulen mit Schwerpunkt Sozial/ Emotional machen.
    Der BAD regelt eher so Formalia: Lehrerin muss mit aggressiven unberechenbaren Kindern arbeiten -> Darf nicht arbeiten
    Da geht es nicht um so was wie: Cervixinsuffiziens -> sollte im Bett liegen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Achso, heißt das, dass alle Schwangeren zum BAD müssen? Gilt das auch für andere Arbeitnehmerinnen als Lehrerinnen?

  • Der BAD (ja, betriebsärztlicher Dienst, kein Amtsarzt) hat mir dann zB in der 1. Schwangerschaft ein Teilbeschäftigungsverbot für Kinder unter 6 ausgestellt und ich sollte keine Praktikumsbesuche bei Erziehern in Förderschulen mit Schwerpunkt Sozial/ Emotional machen.


    Der BAD regelt eher so Formalia: Lehrerin muss mit aggressiven unberechenbaren Kindern arbeiten -> Darf nicht arbeiten

    Schlimm genug, dass ein Arzt überhaupt ein Beschäftigungsverbot aussprechen darf. Es sollte immer noch jeder Schwangeren selbst überlassen sein, welchen potentiellen Risiken sie sich aussetzen will.

  • Schlimm genug, dass ein Arzt überhaupt ein Beschäftigungsverbot aussprechen darf. Es sollte immer noch jeder Schwangeren selbst überlassen sein, welchen potentiellen Risiken sie sich aussetzen will.


    Finde ich nicht! Es gibt nicht ohne Grund Arbeitsschutzgesetze. Im Chemielabor darf ich auch nicht mehr Arbeiten, es gibt nun einmal Gründe für das Verbot.
    Das Verbot besagt ja nicht, dass ich nichts mehr machen darf, aber eben nur eingeschränkt. Theoretisch wäre es ja möglich Büroarbeit zu vergeben, meist ist das nur zu umständlich.


    Bei der Chemiefirma wo ich gearbeitet habe war das aber Gang und Gebe. Wer nicht mehr ins Labor durfte, hat Schreibtischarbeit bekommen.

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