Bewerbung A14 Gegenbewerber

  • Hallo liebes Forum,


    die nun folgende Frage soll bitte nicht eine politische Dimension annehmen und auch in keiner Weise als „Frauen-Bashing“ interpretiert werden. Die Situation ist, wie sie ist.
    Ich benötige nur noch einen Rat.
    Ich mache seit vier Jahren eine Aufgabe in der Schule, die gemeinhin als „Funktionsaufgabe“ interpretiert werden kann. Auf diese Funktion wurde auch eine Stelle ausgeschrieben, für die ich mich auf Bitte der Schulleitung beworben habe. Ach ja, Bundesland ist NRW, das ist ja immer sehr wichtig.
    Nun hat sich auch klammheimlich eine Kollegin beworben, das heißt, es gibt zwei Bewerber für eine A14-Stelle.
    Ich bin seit vier Jahren aus der Probezeit, sie seit einem Jahr. Wie gesagt, mein „Vorteil“ ist, dass ich in die Aufgabe voll eingearbeitet bin - aber die Ausschreibung besagt ja „Bereitschaft zur Übernahme“....
    Nun sagt mir der Lehrerrat, dass weibliche Bewerber per se 15 Jahre mehr Berufserfahrung gutgeschrieben bekommen. Also, auch wenn effektiv mehr Berufserfahrung habe, so ist es ja so, dass sie durch die Frauenförderung 15-3 Jahre = 12 Jahre mehr Erfahrung ausgewiesen bekommt. Demnach habe ich gar keinen Chance, sondern kann mich mit Ende 40 vielleicht gegen Kolleginnen Anfang 30 bewerben. Jetzt bin ich Ende 30 und das ist aussichtslos. Schade ist das, habe die Aufgabe gern übernommen - ums Geld geht es mir wenig, das ist von A13 auf A14 ja sehr überschaubar. Die Differenz könnte man samstags in drei Stunden Imbissnebenjob ausgleichen - um es böse zu formulieren.
    Meine Frage ans Forum:
    Kann ich denn eine Bewerbung noch zurück ziehen?
    Weil es wäre ja schon blöd, wenn ich jetzt wie wild Unterrichtsentwürfe schreibe, für ein aussichtsloses Unterfangen. Dann widme ich die Zeit lieber beruflich meinen Schülern und privat der Familie bzw dem Hobby.
    LG Micha

  • Hauptsache du bekommst in Gutachten mehr Punkte als sie meine ich.


    Und vor allem: frag mal wie es mit Entlastungsstunden danach aussieht. Meine SL wollte mir für die Beförderung 2 Entlastungsstunden streichen. Ein Minusgeschäft in TZ.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • a) halte ich das auch für kompletten Unsinn, "Bevorzugungen" sind doch eher bei "gleicher Qualifikation" zu berücksichtigen, oder?


    b) gilt die Bewerbung afaik 3 Jahre. Selbst wenn du die Stelle nicht bekommst, hast du dann eine hoffentlich gute Bewerbung da stehen (wenn die SL weiß, dass du "unterlegen" sein wirst, ist sie vll. sogar gewillt, dich als Entschädigung besonders freundlich zu bewerten ;)).
    Viel Erfolg!

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • So ein Quatsch! Wer denkt sich denn sowas aus? Und was heißt: klammheimlich beworben? Die Stellen sind bei Stella öffentlich ausgeschrieben und natürlich dürfen sich auch andere bewerben. Auch von anderen Schulen! In meinem RB steht in der Ausschreibung übrigens keine Beschreibung der Tätigkeit. Die wurde in meinem Verfahren auch erst nach der Ausschreibung festgelegt und war nur innenschulisch sichtbar.


    Bewirb Dich und wenn Du besser qualifizierst bist, bekommst Du mehr Punkte. Dazu gehört auch Dein Engagement, dass Du bisher schon Zeit in die Aufgabe investierst. Schau Dir das Bewertungsformular an und liefere 2 saubere Entwürfe und Unterrichtsstunden ab.

  • Die Bewerbung gilt nur 3 Jahre, wenn kein Mitbewerber da ist. Dann wird das Verfahren wieder neu durchlaufen.

    b) gilt die Bewerbung afaik 3 Jahre. Selbst wenn du die Stelle nicht bekommst, hast du dann eine hoffentlich gute Bewerbung da stehen

  • Die Bewerbung gilt nur 3 Jahre, wenn kein Mitbewerber da ist. Dann wird das Verfahren wieder neu durchlaufen.

    Ah, danke für die Info!


    Edit: Wobei ich das auch nicht kapiere. Wenn kein Mitbewerber da ist, bekommt man die Stelle doch i.d.R.?!

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  • Zitat von schiri

    gilt die Bewerbung afaik 3 Jahre

    Das interessiert mich. Wenn zum Beispiel die Bewertung jetzt mittelmäßig ist und ich bewerbe mich in ein oder zwei Jahren noch einmal, muss dann die aktuelle Bewertung zugrunde liegen oder kann ich aufgrund eines neuen um eine neue Bewertung bitten?

  • Soweit ich weiß steht die dann erstmal fest. Gibt es keinen Mitbewerber, bekommst Du die Stelle ja sowieso, egal mit welcher Note. Ansonsten musst Du ohnehin nochmal ran.

  • Zitat von sissymaus

    Ansonsten musst Du ohnehin nochmal ran.

    Das heißt, wenn ich beispielsweise eine „3“ bekäme und in einem Jahr mich um eine Stelle bewerbe und sich ein Kollege/Kollegin mit mir bewirbt, werde ich auch neu bewertet. Falls ich der einzige Bewerber wäre, stünde die „3“, was ja egal wäre

  • Zitat von sissymaus

    liefere 2 saubere Entwürfe und Unterrichtsstunden ab.

    Ich denke, dass es in den vergangenen Jahren bei mir keinen Grund zum Klagen gab, dass ich neben Unterricht auch besonders im Bereich Organisation, Prozesse, Verwaltung - da zählt ja auch meine Aufgabe zu - sehr fit und anerkannt sind. Bei „Showstunden“ bin ich - ganz objektiv - vielleicht aber ein wenig nüchterner oder hölzerner.

  • Das heißt, wenn ich beispielsweise eine „3“ bekäme und in einem Jahr mich um eine Stelle bewerbe und sich ein Kollege/Kollegin mit mir bewirbt, werde ich auch neu bewertet. Falls ich der einzige Bewerber wäre, stünde die „3“, was ja egal wäre

    So habe ich es an unserer Schule erlebt.

  • Ich denke, dass es in den vergangenen Jahren bei mir keinen Grund zum Klagen gab, dass ich neben Unterricht auch besonders im Bereich Organisation, Prozesse, Verwaltung - da zählt ja auch meine Aufgabe zu - sehr fit und anerkannt sind. Bei „Showstunden“ bin ich - ganz objektiv - vielleicht aber ein wenig nüchterner oder hölzerner.

    Na dann :) Es zählen nicht die UBs allein. Hast Du Dir den Bogen mal angeschaut?


    Ich habe immer versucht, das Beste abzuliefern. Mir war es egal, was die anderen machen. Ich muss selbst zufrieden sein. Und wenn da jemand anderes besser ist, dann ist es eben so. Das muss man dann auch akzeptieren.
    Ich würde nur dann diese Aufgabe abgeben und mir die Arbeit sparen.

  • Bzgl. der 3 Jahre gültigen Beurteilung: Ja, das stimmt, aber: Wenn die Beurteilungen von Person A und Person B länger als 1 Jahr auseinanderliegen (B z.B. eine 2 Jahre alte Bewerbung hat, A eine "frische", braucht B eine neue Beurteilung)


    Frauen werden nur bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Wenn Sie 5 Punkte hat und du auch, kann es sein, dass sie bevorzugt wird, aber dagegen steht dein Dienstalter. Frag mich nicht, wie das "verrechnet" wird.


    Wenn du 5 P hast und sie 4 P, hast du die Stelle.


    Schau mal hier
    https://www.tresselt.de/befoerderung/

  • Schade ist das, habe die Aufgabe gern übernommen - ums Geld geht es mir wenig, das ist von A13 auf A14 ja sehr überschaubar.

    Nun... wenn man der Meinung ist, dass Berufserfahrung überflüssig und das Geld dir nicht so wichtig ist, dann steck' deine Kraft in andere Projekte.
    Du findest bestimmt auch andere interessante Aufgaben, ob in oder außerhalb der Schule.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

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