Unterricht im Hauptfach = Wunschdenken?

  • Liebe Kollegen!


    Weiß jemand, wo ich Informationen darüber finde, inwiefern ich als Berufsschullehrerin das Recht habe, auch in meinem Hauptfach zu unterrichten?
    Ich hab Probleme mit der Schulleitung insofern, als sie auf bestimmte Unterrichtsbedingungen für mich aufgrund eines GdB50 nicht eingehen wollen, weil ich ja den Wunsch geäußert hätte, in meinem Hauptfach zu unterrichten.
    Momentan sind wir 3 Kolleginnen und jede hat 10 Stunden in den Friseurklassen, dazu gibt es eine Vereinbarung mit der SL.
    Weil ich aufgrund meiner Behinderung bestimmte Anforderungen an den Stundenplan habe (nennt sich "Integrationsvereinbarung"), wollen sie die nicht umsetzen, solange ich darauf bestehe, weiterhin Friseure zu unterrichten.
    Deshalb wüsste ich gern, ob ich bspw. wegen der Behinderung auf Unterricht im Hauptfach verzichten muss? Und wo das steht.


    Vielen Dank und liebe Grüße


    C

    Der Friseur - zum Scheiteln verurteilt!!

  • ... als sie auf bestimmte Unterrichtsbedingungen für mich aufgrund eines GdB50 nicht eingehen wollen, weil ich ja den Wunsch geäußert hätte, in meinem Hauptfach zu unterrichten.


    ...

    Anrecht auf ein Fach hast du m.E. nicht, der SL verteilt die Lehraufträge. Du solltest aber Anrecht auf ein Gespräch haben, wie dir das Leben laut Integrationsvereinbarung erleichtert werden kann. Du hast aber wiederum (vermutlich) kein Anrecht darauf, alle Wünsche erfüllt zu bekommen. Der Schulleiter kann aber auch nicht eins gegen das andere ausspielen.


    Ich würde mir die Rechte dieser Integrationsvereinbarung ansehen und das ausschöpfen (wer entscheidet genau was mit wessen Hilfe...) Ansonsten hilft nur reden :weissnicht:

  • Momentan sind wir 3 Kolleginnen und jede hat 10 Stunden in den Friseurklassen, dazu gibt es eine Vereinbarung mit der SL.Weil ich aufgrund meiner Behinderung bestimmte Anforderungen an den Stundenplan habe (nennt sich "Integrationsvereinbarung"), wollen sie die nicht umsetzen, solange ich darauf bestehe, weiterhin Friseure zu unterrichten.

    Das klingt, als würden 2 Nebenbedingungen an den Stundenplan miteinander kollidieren und ggf. unvereinbar sein. Auf der einen Seite der gleichverteilte Einsatz in einem bestimmtem Fach und auf der anderen Seite zeitliche Zwänge an die Lage dieser Stunden, die andere Kolleginnen und Kollegen evtl. auch haben. Je mehr Nebenbedingungen auftauchen, desto schwieriger wird es, einen Plan zu bauen, der diese ermöglicht. Hier hilft aber letztlich nur ein Gespräch mit der Schulleitung, wie Krabappel bereits vorschlägt.

  • Vielleicht kannst du dich ja von der Schwerbehindertenvertretung beraten lassen und dann noch mal mit deiner Schulleitung das Gespräch suchen.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Bei uns kann bei schwierigen Gesprächen die Schwerbehindertenvertretung hinzugeholt werden, die sich mit den entsprechenden Gesetzen auskennt.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Mit schlackern hier gerade die Ohren!


    Ich hoffe, dass ich es falsch verstanden habe, aber man verweigert dir, die Integrationsvereinbarung umzusetzen, solange du auf Unterricht in deinem Hauptfach bestehst?!


    Sollte ich das doch richtig verstanden haben, dann ab zur Schwerbehindertenvertretung.Die Integrationsvereinbarung muss von deiner SL verpflichtend umgesetzt werden, alleine dass diese jetzt in Argumentationen als Druckmittel gegen dich eingesetzt wird, halte ich für höchst verwerflich. Eventuell kann dich die Schwerbehindertenvertretung darin unterstützen, dass der Unterricht im Hauptfach auch noch in die Vereinbarung aufgenommen werden muss. Vielleicht, weil dich anderer Unterricht zunehmend psychisch stresst und das ja sehr kontraproduktiv sein könnte.


    Viel Erfolg!



    In NRW gibt es noch eine Schwerbehindertenvertretung in der BezReg, sowas sollte es doch auch bei euch geben?!

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Ich bin die Schwerbehindertenvertretung an unserer Schule.

    Kannst du dich mit einer höheren Stelle in der Schwerbehindertenberatung (so was ist eine Bezirksvertretung) beraten oder diese zu dem Gespräch dazu bitten?

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • ...solange du auf Unterricht in deinem Hauptfach bestehst?!

    Ich glaube, da liegt der Hund begraben. Nach meinem Wissensstand haben wir schlicht kein Anrecht darauf, in einem bestimmten Fach eingesetzt zu werden. Wir haben nur das Anrecht, soundsoviele Stunden zu unterrichten.

  • Ich weiß nicht, wie das in anderen Bundesländern ist, aber in Bayern werden die Lehrkräfte ja periodisch beurteilt. Grundlage dafür sind Unterrichtsbesuche in BEIDEN Fächern, die wir unterrichten (kann jetzt nur für das Gymnasium sprechen).

  • Ich weiß nicht, wie das in anderen Bundesländern ist, aber in Bayern werden die Lehrkräfte ja periodisch beurteilt. Grundlage dafür sind Unterrichtsbesuche in BEIDEN Fächern, die wir unterrichten

    Beurteilungen gibt's in RLP nur für Aufstiege. Ebenfalls in beiden Fächern. Das führte dazu, dass ich für die Lebenszeitverbeamtung halt eine Sozialkundestunde in einer meiner ET-Klassen gehalten habe. Vorher hatte ich bereits 3 Jahre lang nur ET unterrichtet

  • Beurteilungen gibt's in RLP nur für Aufstiege. Ebenfalls in beiden Fächern. Das führte dazu, dass ich für die Lebenszeitverbeamtung halt eine Sozialkundestunde in einer meiner ET-Klassen gehalten habe. Vorher hatte ich bereits 3 Jahre lang nur ET unterrichtet


    Es kann ja auch passieren, dass man an einer Schule landet, an der es ein Fach gar nicht gibt. Zumindest an berufsbilenden Schulen keine Seltenheit.


    (Hätte mir mit meiner Kombi auch passieren können)

  • jup. Das ging bei uns schon so weit, dass Referendare zu uns abgeordnet wurden mangels Zweitfach am Hauptstandort.


    Aber damit es nicht zu off Topic wird, nochmal ganz direkt zur Eingangsfrage: Nein, es gibt (meines Wissens) kein Anrecht, beide Fächer - oder überhaupt irgendein Fach nach Wunsch - zu unterrichten.

  • Aber damit es nicht zu off Topic wird, nochmal ganz direkt zur Eingangsfrage: Nein, es gibt (meines Wissens) kein Anrecht, beide Fächer - oder überhaupt irgendein Fach nach Wunsch - zu unterrichten.


    In NRW gibt es das auch nicht! Da hilft nur reden! Und das würde ich auch empfehlen.

  • als sie auf bestimmte Unterrichtsbedingungen für mich aufgrund eines GdB50 nicht eingehen wollen, weil ich ja den Wunsch geäußert hätte, in meinem Hauptfach zu unterrichten.

    Umgekehrt herum könnte ich es eventuell nachvollziehen - wenn man bestimmte Erleichterungen in Anspruch nimmt, sind bestimmte Wünsche bez. Deputat nicht möglich.


    Beispiel:
    Wenn ich wegen Pflege von Familienangehörigen nicht nach der 6. Stunde unterrichten kann und eine bestimmte AG am Nachmittag stattfindet, geht entweder das Eine oder das Andere, aber nicht beides.


    Der (stark) abgewandelte Fall mag jetzt nicht genau auf dich zutreffen, soll aber verdeutlichen, dass für Stundenplaner manchmal zwei Wünsche sich diametral widersprechen; manchmal erkennt man als Außenstehender diesen Widerspruch auch gar nicht als solchen, weil man nicht alle Kniffe bei der Stundenplanerstellung kennt.
    Um deine Lage genauer einschätzen zu können, müsstest du näher erläutern, was "bestimmte Anforderungen an den Stundenplan" bei dir konkret bedeutet.

  • Also: Aufgrund meiner Schwerbehinderung kann ich Belastungsspitzen mehr so gut wegstecken, d.h. von einem 8-Stunden-Unterrichtstag erhole ich mich nicht (immer) bis zum nächsten Tag. Meine Regenerationsfähigkeit ist stark eingeschränkt, seit ich mal eine lange Zeit krank war.


    Mein Anspruch ist an allen 5 Tagen der Woche zu unterrichten mit einer möglichst gleichmäßigen Stundenverteilung.


    Da ich einen GdB50 habe, kann ich in der Integrationsvereinbarung mit der Schulleitung die Bedingungen benennen, die es mir erlauben, trotz meiner Behinderung arbeiten zu können. Das muss meiner Meinung nach auch auf eine Vollzeitstelle zutreffen. Ich kann nicht wegen meiner Behinderung davon ausgeschlossen werden, eine volle Stelle zu machen - und ich weiß, dass ich das schaffe - sofern ich keine 8 Stunden-Tage habe und keine freien Tage, sondern eine gleichmäßig verteilte Stundenzahl an allen Tagen der Woche.


    Da das bei der Stundenplanung anfangs nicht berücksichtigt wurde, wird es natürlich immer schwieriger jetzt noch meinen Stundenplan anzupassen. Deshalb macht die Schulleitung Druck, damit ich einknicke und sie weniger Arbeit haben.


    (by the way: Unsere Schulleitung hat so ein Chaos bei der Stundenplanung, dass keiner aus dem Kollegium bis zu den Herbstferien Minusstunden aufschreiben muss - weil die Stundenpläne eben vorher nicht fertig werden).


    Es gibt genug Kolleginnen und Kollegen, bei denen es klappt, dass die bspw. keine einzige Springstunde haben oder keinen einzigen Tag länger als bis 13 Uhr arbeiten oder auf Wunsch einen freien Tag haben. Und die haben nicht einmal einen GdB. Dann sollten meine Bedingungen auch umgesetzt werden können, v.a. weil ich aufgrund der Behinderung doch auch vom Gesetz her geschützt sein sollte.


    An meinem Nebenfach kann es wohl kaum liegen: Deutsch wird an unserer Schule von montags bis freitags von der 1. bis zur 8. Stunde unterrichtet.
    Es gibt sehr viele Kollegen, die freitags frei haben wollen; ich will da Unterricht haben, damit ich an den anderen Tagen nicht soviel habe - es klappt einfach nicht! Unsere Schule hat extremen Mangel an Deutschlehrern, aber ich kann freitags nicht eingesetzt werden?


    Ich habe z.Zt. mittwochs 8 Stunden Deutsch und Donnerstags in der 1./2. und 7./8. Stunde.
    Für euch mag das easy sein - für mich ist das ne Katastrophe. Nach 8 Stunden Deutsch erhole ich mich bis zum nächsten Tag nicht so, das ich nochmal von 8 bis 15 Uhr da sein kann (Heimfahren ist zuviel Stress bei der Entfernung). Es gibt keine vernünftigen Arbeitsräume in der Schule und Ruhe hat man auch nirgends. Mich strengt das zu sehr an.


    Ich finde, dass ich genauso das Recht habe eine volle Stelle zu arbeiten wie andere auch. Mir wäre es inzwischen egal, ob das Deutsch ist oder mein Hauptfach, sie hatten das halt als Argument benutzt.


    Aber wir haben auch einen Paraplegiker an der Schule, der für Räume im Keller eingeteilt wird, wo ihn immer drei Schüler erst die Treppen runtertragen müssen.


    Ich wollte einfach wissen, wie die Gesetzeslage aussieht, weil ich meine Rechte kennen muss, um sie einfordern zu können. Ich hoffe, das ist nachvollziehbar.


    Danke und Gruß

  • Ich wollte einfach wissen, wie die Gesetzeslage aussieht, weil ich meine Rechte kennen muss, um sie einfordern zu können.

    deswegen schrieben wir ja auch: frag jemanden, der die Integrationsvereinbarungsgrundlagen kennt. Das wäre hier das passende Gesetz. Anspruch auf Fächer hat man grundsätzlich nicht, das hat nichts damit zu tun, ob wir das gut finden oder verstehen können.


    Versetzen lassen wäre noch eine Option, wenn dein Chef ne Plinse ist.

  • Ich verweise nochmal auf meinen Vorschlag, den Unterricht in deinem Hauptfach mit in die Integrationsvereinbarung aufzunehmen. Auch ganz ohne GdB stresst mich fachfremder Unterricht deutlich mehr, weil mehr Vor- und Nachbereitung erforderlich ist. Deinem Gesundheitszustand dürfte das deiner Schilderung nach auch nicht gerecht.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Und wie sieht es mit einer Stundenreduzierung aufgrund der Schwerbehinderung aus? Eine Kollegin von mir hat einen Nachlass von sechs Stunden bei ihrer vollen Stelle. Das dürfte ja auch entlastend sein.

  • Hast du mal geguckt, ob deine Fächer und dein Einsatzwunsch unter Berücksichtigung der verfügbaren Fachkollegen organisatorisch zusammenpassen?
    Einige Berufsschulklassen haben doch garnicht jeden Tag Unterricht. Vielleicht hakt es schlicht an der Kombi aus Fächern, Klassen, Unterrichtsbedarf und Nebenbedingungen.

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