Einige Fragen zum Wiedereinstieg nach Elternzeit

  • Ich hoffe, ihr könnt mir ein bisschen durch den Verwaltungswust helfen. Nach der Lektüre unendlicher Texte sind bei mir immer noch einige Fragen ungeklärt.


    Nach meinem Seiteneinstieg (OBAS) habe ich die Staatsprüfung bestanden und bin danach in Elternzeit gegangen, also während der Probezeit.
    -> 1. Muss ich an meine Schule zurück? Ich habe etwa 1,5 Jahre Restprobezeit und durch Komplikationen mit der Schwangerschaft vorher keinerlei Besuche der Schulleitung gehabt, also auch noch keine Gutachten. Bin ich trotzdem durch OBAS an die Schule gebunden? Problem ist bei mir, dass der KiGa erst um 7:30 Uhr öffnet und ich allein 25 Minuten Fahrzeit plus Stau habe. Kann ja schlecht zur Schulleitung gehen und sagen, dass ich nicht zur ersten Stunde kommen kann. Also klar, an manchen Schulen kann man das, aber an meiner würden die mich auslachen. Würde auch aus anderen Gründen gerne wechseln.


    Ausserdem haben meine Kinder momentan nur bei 14:30 Uhr einen Betreuungsplatz, so dass auch 8. Stunde problematisch ist. Mein Mann kann nur 1. ODER 8. Stunde abfangen, das wäre allerdings auch die einizge Einschränkung.
    -> 2. Habe ich einen Anspruch darauf, dass Rücksicht auf so etwas genommen wird? Die Teilzeitempfehlungen der BezReg sagen aussderm bei unter 16 Stunden solle man 2 freie Tage erhalten. Aber kann man sich darauf berufen? Doch nicht wirklich, oder? Ich habe ein bisschen Angst, dass wenn ich wieder anfange und die Betreuungszeiten der Kinder nicht berücksichtigt werden, ich schlicht nicht arbeiten kann.


    Ich würde gerne mit maximal 50% wieder einsteigen.
    -> 3. Kann man ausserhalb der Elternzeit unterhälftig arbeiten? Bei Tresselt steht:
    "Form der Teilzeitbeschäftigung: Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen mit weniger als 50% der regelmäßigen Arbeitszeit (früher § 67 LBG – ab 1.7.2016 § 64 LBG))
    Voraussetzungen:Antrag erforderlich zur Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen. Der Antrag sollte bewilligt werden, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen.Anrechnung auf die Probezeit erfolgt bei mindestens 20% der Pflichtstundenzahl."
    Bisher dachte ich, dass unterhälftiges Arbeiten nur aus der Elternzeit möglich wäre. Geht es doch anders? Nach dem Formular auf Antrag für Teilzeit scheint es beim Ankreuzen wirklich wie nach Tresselt mit weniger zu gehen, allerdings steht dann weiter unten "Auch ist mir bewusst, dass ich bei einer Teilzeitbeschäftigung mindestens die Hälfte der Pflichtstundenzahl beantragen muss, sofern die Teilzeitbeschäftigung nicht während einer Beurlaubung nach § 64 LBG oder während der Elternzeit geleistet werden soll." Irgendwie verwirrend.


    Zum Antrag auf Teilzeit hatte ich bisher nur die Frist "drei Monate vorher" im Kopf, jetzt habe ich von 6 Monaten gelesen, allerdings aus dem Schuldienst heraus.
    -> 4. Wann muss ich meine Teilzeit zum Ende der Elternzeit beantragen?


    Eins habe ich vorher nie gehört und bin nur zufällig darauf gestoßen: Versetzungen sind ein halbes Jahr voher zu beantragen (Juli und Dezember waren es).
    -> 5. Also kann ich mich jetzt zu meinem eigentlichen Wiedereinstiegsdatum im Januar gar nicht mehr versetzen lassen oder geht das doch, wenn ich eine entsprechend interessierte Schule habe? Dazu kann ich bei OLIVER nichts finden, hatte es aber mal gehört.


    -> 6. Vielleicht noch allgemeiner: hat man irgendwelche konkreten rechtlichen Ansprüche bei 50% oder ist das alles Verhandlungssache? Ggf. natürlich Absprachen mit dem Lehrerrat, aber das klappte an meiner alten Schule leider gar nicht, wie ich während des Seiteneinstiegs lernen musste.


    Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn ihr mir bei der einen oder anderen Frage weiterhelfen könntet, ehe ich mich an BezReg und Schule wende.

  • Hier sind bestimmt einige Experten, die dir bei der einen oder anderern Frage Tipps geben können und werden, ergänzend solltest du dich auf jeden Fall von deinem PR und/oder deiner Gewerkschaft beraten lassen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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  • Ich habe ein bisschen Angst, dass wenn ich wieder anfange und die Betreuungszeiten der Kinder nicht berücksichtigt werden, ich schlicht nicht arbeiten kann.

    Dann muss man sich halt noch einen Babysitter oder Tagesmutter ergänzend nehmen. Auf Rücksichtnahme auf die Betreuungszeiten der Kinder hast du keinen Anspruch, bindend ist erstmal nur das Teilzeitkonzept.


    Die ersten fünf Jahre kannst du eine Versetzung vergessen, falls die Schulleitung dich nicht freigibt.

  • Wie lange warst du denn in Elternzeit? Bis zu einem Jahr kommt man automatisch an seine alte Schule zurück. Warst du länger weg, hast du keine Anspruch mehr auf deine alte Schule, nur auf wohnortsnah. Aber bei 25 min wird die wohl nicht weiter als 30 km weg sein. Aber falls du länger weg warst besteht trotzdem die Chance an eine andere Schule zu kommen. Dazu würde ich mit dem PR sprechen. Die muss dann natürlich nicht unbedingt näher sein. Bei Teilzeit und kleinen Kindern sollten solche Sachen wie entweder zur 2. Oder nicht die 8. Stunde eigentlich möglich sein. Dann klappt das nur vielleicht nicht mit 2 freien Tagen. Angeben würde ich das auf jeden Fall. Weniger als 50% arbeiten kenne ich auch nur von der Elternzeit. Aber falls du noch nicht die vollen 3 Jahre pro Kind genommen hast, wäre das ja auch eine Möglichkeit.

  • In NRW musst du einen Rückkehrantrag stellen. Du darfst dann ankreuzen, dass du nicht an deine alte Schule zurück möchtest.
    Wenn die alte Schule mehr als 35km ( real gefahrene Strecke, also nicht Luftlinie) von dir entfernt liegt wirst du versetzt. Wenn dies nicht der Fall ist kann es sein, dass du an deine alte Schule zurückkehrst.
    Falls du in der Grundschule arbeitest sind 2 Tage frei bei 16h fast unmöglich. Geh realistisch eher von einem Tag aus. ( Natürlich liegt das auch mit an der Schulleitung was möglich ist).


    Da du jetzt keinen Rückkehrantrag gestellt hat geht die SL vielleicht davon aus, dass du in Elternzeit bleibst? Dann könntest du dich evtl selbst vertreten. Eine Kollegin von mir macht das auch nicht an unserer Schule sondern wohnortnah. Sie möchte auch gerne versetzt werden wohnt aber nicht mehr als 35km weg. Daher ist ihre Versetzung erstmal abgelehnt worden.


    Viel Erfolg.

  • Hallo
    ich kann nur zu Nr. 2 etwas sagen. Ein Anrecht auf einen Stundenplan, der auf die Betreuungszeiten zugeschnitten ist, hast du nicht.
    Bei uns an der Schule wird aber auf jeden Fall Rücksicht darauf genommen, weil sonst viele gar nicht arbeiten könnten. Ich würde das bei der Schulleitung und dem/der Stundenplaner/in ganz offen ansprechen. Für welchen Zeitraum gilt das denn mit der 14.30Uhr Begrenzung? Wenn das z.B. ein Jahr lang ist, sollte das für die Schule machbar sein. Für längere Zeiträume ist dieser Betreuungsschluss vermutlich tatsächlich zu knapp, viele Tagesmütter, Kitas und Schulen bieten ja auch eine längere Betreuungszeit. Aber dann hättest du ein Jahr Zeit, eine andere Lösung zu finden.

  • Auch NRW muss so etwas wie Frauenvertretung oder Gleichstellungsbeauftragte haben, die sich genau damit auskennt. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass es keine Vereinbarungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt und nach denen muss in der Regel schon Rücksicht auf solche Betreuungsengpässe genommen werden oder von AG-Seite Lösungen gesucht werden.

  • Wie lange warst du denn in Elternzeit? Bis zu einem Jahr kommt man automatisch an seine alte Schule zurück. Warst du länger weg, hast du keine Anspruch mehr auf deine alte Schule, nur auf wohnortsnah. Aber bei 25 min wird die wohl nicht weiter als 30 km weg sein. Aber falls du länger weg warst besteht trotzdem die Chance an eine andere Schule zu kommen. Dazu würde ich mit dem PR sprechen. Die muss dann natürlich nicht unbedingt näher sein. Bei Teilzeit und kleinen Kindern sollten solche Sachen wie entweder zur 2. Oder nicht die 8. Stunde eigentlich möglich sein. Dann klappt das nur vielleicht nicht mit 2 freien Tagen. Angeben würde ich das auf jeden Fall. Weniger als 50% arbeiten kenne ich auch nur von der Elternzeit. Aber falls du noch nicht die vollen 3 Jahre pro Kind genommen hast, wäre das ja auch eine Möglichkeit.

    Von welcher Bezirksregierung sprechen wir denn? Die Teilzeitempfehlungen und Anträge unterscheiden sich ja auch.

    In NRW musst du einen Rückkehrantrag stellen. Du darfst dann ankreuzen, dass du nicht an deine alte Schule zurück möchtest.
    Wenn die alte Schule mehr als 35km ( real gefahrene Strecke, also nicht Luftlinie) von dir entfernt liegt wirst du versetzt. Wenn dies nicht der Fall ist kann es sein, dass du an deine alte Schule zurückkehrst.
    Falls du in der Grundschule arbeitest sind 2 Tage frei bei 16h fast unmöglich. Geh realistisch eher von einem Tag aus. ( Natürlich liegt das auch mit an der Schulleitung was möglich ist).


    Da du jetzt keinen Rückkehrantrag gestellt hat geht die SL vielleicht davon aus, dass du in Elternzeit bleibst? Dann könntest du dich evtl selbst vertreten. Eine Kollegin von mir macht das auch nicht an unserer Schule sondern wohnortnah. Sie möchte auch gerne versetzt werden wohnt aber nicht mehr als 35km weg. Daher ist ihre Versetzung erstmal abgelehnt worden.


    Viel Erfolg.


    Hallo
    ich kann nur zu Nr. 2 etwas sagen. Ein Anrecht auf einen Stundenplan, der auf die Betreuungszeiten zugeschnitten ist, hast du nicht.
    Bei uns an der Schule wird aber auf jeden Fall Rücksicht darauf genommen, weil sonst viele gar nicht arbeiten könnten. Ich würde das bei der Schulleitung und dem/der Stundenplaner/in ganz offen ansprechen. Für welchen Zeitraum gilt das denn mit der 14.30Uhr Begrenzung? Wenn das z.B. ein Jahr lang ist, sollte das für die Schule machbar sein. Für längere Zeiträume ist dieser Betreuungsschluss vermutlich tatsächlich zu knapp, viele Tagesmütter, Kitas und Schulen bieten ja auch eine längere Betreuungszeit. Aber dann hättest du ein Jahr Zeit, eine andere Lösung zu finden.


    Auch NRW muss so etwas wie Frauenvertretung oder Gleichstellungsbeauftragte haben, die sich genau damit auskennt. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass es keine Vereinbarungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt und nach denen muss in der Regel schon Rücksicht auf solche Betreuungsengpässe genommen werden oder von AG-Seite Lösungen gesucht werden.

    Ich war mehrere Jahre weg, BezReg ist Düsseldorf. Hab jetzt auch mal nachgefragt, ich konnte einfach bei OLIVER den Antrag stellen, war auch schon bei der ehemaligen Schule. Die würden mich gern wollen und auch Rücksicht nehmen, aber bei denen brennt es bei meinen Fächern. Mal sehen, was jetzt bei dem Antrag raus kommt.
    Ich hoffe, dass nächstes Schuljahr zumindest die Betreuung bis 16:30 kommt, aber kann der KiGa nicht garantieren. 7:30 Uhr bleibt wohl.
    An meiner Schule habe ich ziemliche Kracher gehabt, was Stundenplan und Rücksichtnahme angeht. Schwerbehinderungen, Ausbildungen etc. waren zumindest damals ziemlich egal. Vielleicht hat sich ja etwas geändert. Mal sehen.


    Erstmal danke für eure Hilfe, versuche von den Ergebnissen zu berichten!

  • ...sorry, wenn ich es überlesen habe, aber wenn du nicht alleinerziehend bist, kann doch der vater sich am bringen/abholen/betreuen der kinder allgemein mehr einbringen? dann wäre dein stress mit dem stundenplaner immerhin schon mal weg.

  • ...sorry, wenn ich es überlesen habe, aber wenn du nicht alleinerziehend bist, kann doch der vater sich am bringen/abholen/betreuen der kinder allgemein mehr einbringen? dann wäre dein stress mit dem stundenplaner immerhin schon mal weg.

    Das hat sie doch geschrieben, der kann nur bringen oder abholen, beides geht nicht. Also bleibt das Problem beim Stundenplaner.

  • Naja aber eins zu erfüllen, sollte doch möglich sein. Also entweder später anfangen oder früher aufhören. Ansonsten würde ich ganz klar kommunizieren, dass ich so nicht wiederkomme. Bei uns ist aber auch Lehrermangel und dementsprechend Druck.

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