Klagechancen bei Nichtverbeamtung wegen Amtsarztempfehlung für ein "Beamtenverhältnis auf Probe"

  • Guten Tag zusammen,


    ich würde gerne wissen, ob jemand Erfahrung hat, wie hoch die Chancen bei folgender möglichen Klage gegen Nichtverbeamtung sind.


    Habe das Referendariat mit Bestnoten und ohne irgendwelche besonderen krankheitsbedingten Ausfälle bestanden. Dann die Planstelle bekommen und ab gings zum Amtsarzt. Obwohl ich eine leichte Vorgeschichte im Bereich der Psyche habe, zeigte sich der Amtsarzt nach einem längeren Gespräch und dem üblichen Prozedere aber durchaus überzeugt von meiner gesundheitlichen Leistungsfähigkeit. Abschließend sagte er "Ich schreibe in Ihr Gutachten dann rein, dass Sie dann vor Ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit nocheinmal untersucht werden sollen." und auf meine Nachfrage, was das bedeute, sagte er, dass dann geschaut würde, ob bis dahin extreme Fehlzeiten aufgetreten seien.


    So stand dann in meinem Gutachten drin, dass ausgehend von den jetzigen Befunden keine Anhaltspunkte erkennbar sind, die die Annahme rechtfertigen, dass eine vorzeitige Dienstunfähigkeit bzw. häufige oder erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. "Gegen die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe bestehen jetzt in gesundheitlicher Hinsicht keine Bedenken. Vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sollte die gesundheitliche Eignung überprüft werden."


    So fährt man dann zum ersten Arbeitstag und denkt in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen zu werden. Die Urkunde zur Erhebung in das "Beamtenverhältnis auf Probe" liegt gedruckt und fertig auf dem Schreibtisch der Schulleitung, aber diese erfährt dann telefonisch, dass sie mir diese nicht aushändigen dürfe. Man schicke aber gerne einen TLV Vertrag. Begründung der Bezirksregierung: In das Beamtenverhältnis auf Probe würde man keine Lehrer übernehmen, die eine amtsärztliche Eignung für ein Beamtenverhältnis auf Probe haben. Um in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen zu werden, sei eine amtsärztliche Eignung für ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit notwendig.

    Kennt sich da jemand aus wie hoch die Chancen einer Klage sind?



    Liebe Grüße,
    Larson


  • Begründung der Bezirksregierung: In das Beamtenverhältnis auf Probe würde man keine Lehrer übernehmen, die eine amtsärztliche Eignung für ein Beamtenverhältnis auf Probe haben. Um in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen zu werden, sei eine amtsärztliche Eignung für ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit notwendig.


    Das ist ja dreist. Die Begründung ist gelinde gesagt absurd (und mindestens unlogisch). Wenn du die Eignung für das Beamtenverhältnis auf Probe hast, bist du in dasselbige gefälligst auch zu übernehmen. Eine weitere Untersuchung vor der Lebenszeitverbeamtung wird dann darüber entscheiden, ob du in selbiges übernommen werden kannst.


    Ich rate dir auch dringend, das mit der Gewerkschaft zu klären und dich ggf. rechtlich in der Angelegenheit beraten zu lassen; möglichst von einem Anwalt, der auf Beamtenrecht spezialisiert ist.

  • Dies ist die Rechtslage:



    Mit Verweis auf diese Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) und des Landesbeamtengesetzes (LBG NRW) würde ich bei der zuständigen Bezirksregierung anrufen und auf die Rechtslage verweisen. Dezernat 47 ist für so etwas zuständig.
    Wenn die Behörde fehlerhaft gehandelt haben sollte und die Rechtslage offensichtlich ist, lässt sich das in der Regel ohne Klage (und ohne sich unbeliebt zu machen) regeln.


    Wie auch in einem Rechtsforum ist aber auch hier konkrete Rechtsberatung unzulässig. (Dort wird das regelmäßig wegmoderiert.) Daher bitte ich alle User, hier von konkreter Rechtsberatung abzusehen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Daher bitte ich alle User, hier von konkreter Rechtsberatung abzusehen.

    Hat hier jemand konkrete, nach RDG unzulässige Rechtsdienstleistung ausgeübt? "Geh zum Anwalt" ist keine Rechtsberatung, siehe § 2 Abs. 3 S. 5 RDG. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtmäßig ist" auch nicht.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ich bin zunächst nicht verbeamtet worden wegen eines nicht eindeutig formulierten Gutachten des Amtsarztes.
    Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht hat mir da sehr geholfen.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Hallo zusammen,


    zunächst einmal danke an euch alle für das Antworten und dir Bolzbold für das Raussuchen der Rechtslage.


    Mit dem Dezernat 47 der Bezirksregierung habe ich bereits telefoniert und bin dort von der Sacharbeiterin weitergeleitet worden an eine Dezernentin. Nach Darstellung meines Falles antwortete die Dezernentin, man schicke grundsätzlich nur einen TLV Vertrag, wenn die Empfehlung des Amtsarztes eine Verbeamtung auf Probe sei.


    Das Gespräch endete dann so:


    ______________


    "Soll also heißen, ich habe eine gesundheitliche Eignung für eine Verbeamtung auf Probe und darf nun nicht Beamter auf Probe werden?"

    "Ob Sie die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung haben, entscheiden wir."


    "Sie haben mich nie gesehen!"


    "Wir entscheiden das aufgrund des amtsärztlichen Gutachtens."


    "Und der empfiehlt mich in das Beamtenverhältnis auf Probe zu versetzen und vor der Lebenszeitverbeamtung nocheinmal zu untersuchen."

    "Das machen wir nicht. Wir nehmen nur Lehrer in das Beamtenverhältnis auf, die eine Eignung für eine Verbeamtung auf Lebenszeit haben."


    ______________


    Ich finde die Sache unglaublich dreist. Vorallem ist das Ganze überhaupt nicht transparent. Da sollte die Bezirksregierung direkt auf das Aufforderungsschreiben zum Gesundheitsamt zu gehen schreiben, dass auf eine Empfehlung für eine "Verbeamtung auf Probe" nur ein TLV Vertrag geschickt werde. Und das muss dann auch den Amtsärzten offen kommuniziert werden.


    Es kann nicht sein, dass man zur Amtsarztuntersuchung geht, man rausgeht mit den Worten "Ich werde reinschreiben, dass Sie vor Ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit nochmal zur Nachuntersuchung kommen sollten." und dann alles in die Wege leitet und am ersten Arbeitstag dann die "Beamter auf Probe" Urkunde vor der Nase liegen hat, sie nicht ausgeteilt bekommt und stattdessen ein TLV Vertrag geschickt wird.


    Da steht man ganz schön doof dar mit der abgeschlossenen privaten Versicherung. Für den Monat November zahle ich jetzt doppelt, eine private Versicherung und darüber hinaus wird mir die gesetzliche dann vom Lohn abgezogen.


    Und genau wie ihr geraten habt, läuft das jetzt alles über die Gewerkschaft und einen Anwalt. Absolute Unverschämtheit.



    Euch allen beste Grüße,
    Larson

  • Für den Monat November zahle ich jetzt doppelt, eine private Versicherung und darüber hinaus wird mir die gesetzliche dann vom Lohn abgezogen.

    Warum das? Ohne Beamten-Status hast du keinen Anspruch auf die private Versicherung und somit kommt der Vertrag nicht zustande, denn die gesetzliche lässt dich mit TVL-Vertrag nicht ohne weiteres raus.
    Also ich musste die Ernennungsurkunde einreichen, damit der PKV-Vertrag wirksam wurde und hinterher einfach die Entlassungsurkunde und den TVL-Vertrag einreichen, womit ich sofort raus war. Also nichts mit doppelt zahlen.
    Da erkundige dich auch noch mal richtig (und frage das auch bei der Gewerkschaft nach).

  • Eindeutig ein Fall für einen Rechtsanwalt. Rein vom Bauchgefühl her solltest du gute Chancen haben, nur hat Rechtssprechung nicht viel mit Bauchgefühl zutun..


    Ich drück dir die Daumen!


    Was bei den Bezirksregierungen mittlerweile diesbezüglich passiert ist eine Unverschämtheit, bei uns im Seiteneinsteigerseminar musste der Eine vor Beginn der OBAS und nach dem Ende nochmal hin, ich z.B. nur vor der OBAS, dann aber direkt die Beamtenuntersuchung (unterscheidet sich geringfügig von der Angestelltenuntersuchung), wieder der Nächste hat vor der OBAS die Angestelltenuntersuchung bekommen und musste danach nochmal zur Beamtenuntersuchung usw.


    Alles deutet darauf hin, dass es etwas mit dem Stand von Sonne und Mars zutun hat, zumindest lassen das die Daten vermuten.

  • Mensch, danke euch allen für die Rückmeldungen.


    Nach euren Hinweisen habe ich nun diverse Gespräche mit dem LBV, der privaten Kasse und der AOK geführt. Ihr, Susannea und Kiggie, habt völlig Recht. Mit der Post durch das LBV, dass sie mich bei der gesetzlichen Kasse angemeldet haben, ist die private (die ich wissend, dass ich nun keine Beihilfe habe auf 100% zu einem Kulanztarif geupdatet hatte) hinfällig. Bin mal gespannt, was die mir morgen beim Hautarzt sagen, wenn ich denen verklickern muss, dass ich jetzt gesetzlich versichert bin.


    Dir, dasHiggs, stimme ich völlig zu. Das ist alles total intransparent. Vor allem frage ich mich, ob die in der Bezirksregierung sich nur ansatzweise Gedanken machen, welche Anreizwirkung von dieser Praxis ausgeht. Sobald einmal das Wort "Psyche" in der Krankenakte auftaucht, empfiehlt der Amtsarzt die Verbeamtung auf Probe und daraufhin schickt die Bezirksregierung grundsätzlich nur einen Tarifvertrag?


    Von dem Gehaltsplus, das die verbeamteten im Vergleich zu den angestellten Kollegen haben, kann man im Jahr bei nem Sitzungstarif von 70€ ja fast 100 Sitzungen Therapie aus eigener Tasche erwerben.


    Bei mir warens 14 Sitzungen Therapie und minimal was aus der Apotheke. Soll also heißen, lieber im Vorhinein einen Kredit aufnehmen und bei Krankheit alle Kosten im Bereich der Psyche selbst übernehmen? Was ich an Kosten bei der Kasse eingereicht habe, ist ein Witz im Vergleich zu dem, was mir jetzt in einem Jahr an Gehalt entgeht.



    Welcher Anreiz geht davon wohl aus?!?! Alles nur verrückt.

  • Sobald einmal das Wort "Psyche" in der Krankenakte auftaucht, empfiehlt der Amtsarzt die Verbeamtung auf Probe und daraufhin schickt die Bezirksregierung grundsätzlich nur einen Tarifvertrag?

    So ist es. Hört sich ganz nach einer Masche an, um die höhere Durchlässigkeit der Verbeamtung (früher konnte man es ja gleich komplett vergessen, wenn das Wort "Psyche" nur am Rande gefallen ist) auf diesem fragwürdigen Umweg wieder zunichte zu machen.


    Vielleicht kannst du ja einen Präzedenzfall schaffen, der diesem unseligen Treiben ein Ende bereitet. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen! :top:

  • Was ist denn eine leichte Vorgeschichte? Das ist natürlich immer eine Frage der Subjektivität.


    Ich werde mich leider aus dem Fenster lehnen und dem Amtsarzt die Schuld geben und nicht der Bezirksregierung.


    Die Grundlage für eine amtsärztliche Untersuchung ist der Untersuchungsauftrag, den man mit zum Termin nehmen muss.


    Dieser Auftrag ist in der Regel so formuliert: "[...] muss bescheinigt sein, dass Sie für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und später auf Lebenszeit geeignet sind und mit Ihrer vorzeitigen Dienstunfähigkeit nicht zu rechnen ist."


    Was hat denn der Amtsarzt gesagt?


    1. dass er die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und auf Lebenszeit zustimmt?
    2. dass er zwar die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe befürwortet, enthält sich noch einer Zustimmung wegen Lebenszeit?
    3. dass er die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe befürwortet, möchte aber beobachten, ob Probleme aus dieser "leichten Vorgeschichte" wieder auftauchen.


    Wenn der Amtsarzt den Anforderungen des Auftrags nicht erfüllt hat, dann ist eine Verbeamtung zu verwehren.


    Dass die Bezirksregierung merkwürdige Durchführungen gemacht hat, vgl. die Beispiele von dasHiggs, hilft dem Threadersteller nicht. Die Sachbearbeiter bei der Bez.-Reg. können auch Fehler machen und die Auslegung einer Sache anders sehen.


    Tipp:
    Ein guter, sachlicher und objektiver Rat ist einfach so:
    1. Stelle den Antrag auf die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe.
    2. Den ablehnenden Bescheid aufbewahren.
    3. Gehe bitte zu einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kläre es unter Vorlage des ablehnenden Bescheids.



    PS: Lieber Fossi74... müssen wir dein Amtseid noch auffrischen? "Schweinebande" ist wohl eine Verletzung der Loyalitätspflicht (!)

  • Leider kann ich den Vogelzeigsmiley gerade nicht finden. Ich habe einen Arbeitsvertrag mit einer GmbH in Baden-Württemberg und kann deshalb ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen nordrhein-westfälische Behörden beleidigen, so lange ich das für angebracht halte.


    Das gönnerhaft-verbrüdernde "wir" kannst Du übrigens stecken lassen. Danke.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    Einmal editiert, zuletzt von fossi74 ()

  • Was hat denn der Amtsarzt gesagt?

    Das hat der Threadersteller im Eingangsposting doch genannt.

    Dass die Bezirksregierung merkwürdige Durchführungen gemacht hat, vgl. die Beispiele von dasHiggs, hilft dem Threadersteller nicht.

    Da magst du Recht haben, allerdings hilft es vielleicht in der Situation zu hören, dass die Bezirksregierung woanders auch ähnlich diffus vorgeht. Geteiltes Leid ist halbes Leid und so.



    Allgemein zum Thema Psyche: Wie wurde das denn von deiner PKV aufgenommen?
    Mir sollte eine psychische Erkrankung angedichtet werden, da ich die Frage, ob ich eine Knirscherschiene besitze, wahrheitsgemäß bejaht habe, da ja Knirschen laut Versicherungsfutzi ein eindeutiges Indiz für psychische Probleme sei. Kam allerdings nicht zum Tragen, da sie mir schon wegen einer anderen Sache, die folgenlos ausgeheilt und mir dies auch mehreren Ärzten so attestiert wurde, den maximalen Risikozuschlag aufgebrummt haben mit dem Hinweis, sie entscheiden nicht auf medizinischer, sondern auf rein statistischer Grundlage wer wieviel Risikozuschlag bekommt. Es wird Zeit, dass die Politik da was unternimmt, aber ich schweife ab.

  • Vor allem frage ich mich, ob die in der Bezirksregierung sich nur ansatzweise Gedanken machen, welche Anreizwirkung von dieser Praxis ausgeht.

    Letztendlich geht es nicht darum, individuelle Anreize zu setzen, sondern die Allgemeinheit vor hohen Folgekosten zu schützen.
    Ob das jetzige System das wirklich so sicherstellen kann, sei mal dahin gestellt.


    Als Betroffener ist das natürlich extrem ärgerlich und subjektiv auch unfair.
    Wie viele andere schon geschrieben haben, solltest du dich rechtlich beraten/vertreten lassen.
    Egal wie das letztendlich dann ausgeht, hast du dann zumindest Gewissheit, ob dein Fall rechtlich korrekt bearbeitet wurde.

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