Lehrpersonal ohne Staatsexamina

  • Hallo zusammen,


    mich würde interessieren, unter welchen Voraussetzungen ein SL Personal ohne Lehramtsstudium und Lehrbefähigung anstellen darf und wie lange solche Verträge laufen dürfen? Es geht nicht um ein Mangelfach, wir hätten genug Lehrkräfte, die das Fach unterrichten könnten... Gibt es dazu irgendwelche gesetzlichen Vorgaben?


    Danke im Voraus! :)

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Du meinst im Rahmen einer Vertretungsstelle?


    Ein SL darf eine solche Person, die er für geeignet erachtet, genau dann einstellen, wenn sich niemand mit Staatsexamina mit auf die Stelle beworben hat. Sobald sich da nur einer mit StEx und passenden Fächern meldet, ist dieser vorzuziehen (ob er was taugt ist da leider sekundär, da ist das Gesetz mal wieder "typisch deutsch", ein Schein - in dem FallStEx - bescheinigt, dass du etwas kannst. Ob das auch wirklich so ist...)

    Zeitliche Vorgaben - nach Bedarf. Da es idR ja um Vertretungen geht, bis die zu vertretende Lehrkraft wieder einsatzfähig ist. Es gibt aber Schulen, die auch danach Vertretungskräfte weiter beschäftigen, afaik bekommen die dann aber einen neuen Vertrag.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Redest du von einem freien Träger? Bei uns stellt der Schulleiter gar niemanden ein:weissnicht:

  • Naja. Einstellen tut das Land, das stimmt.

    Aber der SL führt - ggf mit Konrektor oder wen auch immer er/sie dafür als quaifiziert erachtet - Bewerbungsgespräche.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
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  • Sobald sich da nur einer mit StEx und passenden Fächern meldet, ist dieser vorzuziehen (ob er was taugt ist da leider sekundär, da ist das Gesetz mal wieder "typisch deutsch", ein Schein - in dem FallStEx - bescheinigt, dass du etwas kannst. Ob das auch wirklich so ist...)

    Ich weiß nicht, ob das "typisch deutsch" ist, jemanden einzustellen, der das Gewünschte studiert hat und statt dessen einen motivierten Autodidakten abzulehnen. Und das StEx besteht meines Wissens auch nicht aus "nur einem Schein".

    Sämtliche Abschlüsse bescheinigen überall (!), dass man etwas kann.

    Ob man geeignet ist, ist überall (!) eine ganz andere Frage.


    "Typisch deutsch" ist für mich eher, Dinge, die nun einmal so sind und das möglicherweise auch nicht ohne Grund, als "typisch deutsch" zu diskreditieren. :_o_)

  • Redest du von einem freien Träger? Bei uns stellt der Schulleiter gar niemanden ein:weissnicht:


    Naja. Einstellen tut das Land, das stimmt.

    Aber der SL führt - ggf mit Konrektor oder wen auch immer er/sie dafür als quaifiziert erachtet - Bewerbungsgespräche.

    Hier auch nicht.

    Hier stellt das Schulamt ein - der SL hat nicht einmal den Hauch eines Mitspracherechtes.

    Empfehlungen ja vielleicht, Wünsche nein.

  • Danke für eure Antworten. Natürlch stellt der SL selber nicht ein, hat aber seine Wahl getroffen und verlängert den Vertrag jahrelang. Sowas hinterfragt (in NRW) standardgemäß niemand?

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • ... ob er was taugt ist da leider sekundär, da ist das Gesetz mal wieder "typisch deutsch", ein Schein - in dem FallStEx - bescheinigt, dass du etwas kannst. Ob das auch wirklich so ist..

    Stimmt. Ich werde auch lieber von autodidaktischen Ärzten behandelt und von Selbstlern-Juristen vor Gericht vertreten. Die sind oft motivierter als die entsprechenden Vertreter ihres Berufsstandes, die mit irgendwelchen Staatsexmania-Urkunden herumwedeln...


    Gruß !

  • In NRW trifft der SL die Einstellungsentscheidung. Was viele nicht wissen, diese Massnahme bedarf der Zustimmung des Personalrates bzw in diesem Fall des Lehrerrates. Hier müsste der Lehrerrat seine Zustimmung verweigern und den Personalrat in Kenntnis setzen damit dieser auch seine Zustimmung verweigern kann. Allerdings müssten hierzu dann auch Bewerbungen von besser geeigneten Kandidaten zu diesem Zeitpunkt vorliegen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Der Lehrerrat hat bedauerlicherweise vor Jahren zugestimmt, als es darum ging kurzfristig einen langzeiterkrankten Kollegen zu ersetzen. Selbiger Kollege ist längst wieder gesund, die Fachschaft ist groß, aber die komplette SekI wird noch heute von dem Kollegen ohne Fachstudium und Lehrbefähtigung unterrichtet, dessen Stunden aufgestockt wurden.

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  • Kiray, jeder neue Einstellungsvorgang ist ein Verwaltungsakt, der der Zustimmung bedarf.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich werde da mal beim Lehrerrat kritisch anfragen, danke Chemikus!

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  • Nachtrag:

    Was natürlich sein kann:

    Wenn der Kollege schon seit langem Vertretungen gemacht hat, kann es sein, dass er dann bei der nächsten Vertretungsstelle einen Antrag auf Entfristung stellt. Nach einer bestimmten Anzahl von Verträgen, ist die Dienststelle verpflichtet, dem nachzukommen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das gilt auch für Menschen ohne Studium und Ref,den diese Menschen haben auch Arbeitnehmerrechte. Gehen Kettenverträge, auch sachlich begründete, über ein gewisses Mass hinaus sieht das Arbeitsgericht einen Gestaltungsmissbrauch und damit war die Befristung dann unzulässig. Immer mehr der langjährigen Vertretungswanderer gehen diesen Weg. Aus dem Grunde gibt es eben auch fest Angestellte KuKs mit Eg9.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Zwischen den Zeilen lese ich heraus, dass der alleinige Unterrichtseinsatz des Kollegens in der S1 der Kritikpunkt ist. (Korrigier mich, wenn ich das falsch herausgelesen habe.)


    Letztendlich ist die einzige Möglichkeit deiner Einflußnahme:

    Zitat von § 68 Schulgesetz NRW

    (3) Die Lehrerkonferenz entscheidet über

    1. Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen,

    Das ist jedoch ein relativ schwaches Mitwirkungsrecht, da die konkrete Umsetzung und die Verantwortung im Aufgabenbereich der SL liegt. Dein SL wird immer argumentieren können, wieso die jeweilige Schulsituation gerade diesen Einsatz des Kollegens erforderlich macht, selbst wenn das vorrübergehend gegen beschlossene Grundsätze verstößt.


    Wenn du damit in diesen Konflikt gegen den konkreten Kollegen und dessen Einsatz gehst, kämpft du letztendlich auf einem verlorenen Posten. Du wirst nichts gewinnen, sondern lediglich deine eigene Position schwächen.


    Abgesehen davon kann es Sachzwänge geben, die für dich auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. So kann z.B. über die Fächerkombinationen deiner Kollegen ein Mangel in einem ganz anderen Fach der Grund sein, weshalb besagter Vertretungskollege quasi die ganze S1 in deinem Fach unterrichtet.


    Beispiel:

    In Mathe gibt es einen Mangel, deshalb unterrichten alle Mathe/Irgendwas-Lehrer plötzlich Mathe, deshalb sind plötzlich die zwei Mathe/Deutsch-Lehrer nicht mehr für Deutsch verfügbar, darum Unterrichten die Deutsch/Geschichte-Lehrer nur noch Deutsch und Geschichte macht nur noch die Vertretungskraft.


    Jetzt stell dir vor so etwas kommt in mehreren Fächern vor.


    Solche Folge-Probleme sind eher die Regel als die Ausnahme bei der Stundenverteilung. Neben Fachlehrermangel kommen dann noch Zeiteinschränkungen, Teilzeitabsprachen, "Jahrgangseignung", etc. dazu.

  • In Nds. gibt es im eis-online-Portal die offenen Stellen, auch für Nicht-Lehrkräfte, vorweisen müssen sie einen Bachelor im Lehramt oder andere Qualifikationen, um eine der befristeten Stellen annehmen zu können.


    Letztlich stellt das Land ein, aber die Anrufe, Gespräche, zeitlichen Absprachen uvm. erledigt die Schulleitung.

    Erst DANACH prüft das Land noch einmal den Einzelfall und kann dann ein Veto setzen, den Vertrag ändern, die Kraft einstellen und dann einer anderen Schule zuweisen etc.

  • Vertretungslehrkräfte können sich in NRW nach 6 Jahren einklagen. Entscheidend ist vor allem die Anzahl der Jahre, nicht die Anzahl der Verträge. Letztere sind i.d.R. weit mehr in der Anzahl, da Vertretungsverträge meist nur für 1 SchulHALBjahr gelten, oder ggf. für noch kürzere Zeit. Für das Einklagen müssen weitere Bedingungen erfüllt sein, z.B. dass diese Laufzeit von 6 Jahren nahezu ohne zeitliche Lücken erfolgte. Das ganze gilt auch für Lehrkräfte ohne Lehramtsstudium, und selbst dann, wenn sie fachfremd unterrichten.


    Ich schreibe hier aus eigener Erfahrung.


    Da diese rechtlichen Regelungen die Schulverwaltungen aber natürlich auch kennen, wird aktuell wohl kein Vertretungslehrer mehr die 6 Jahre erreichen. Nach 5,5 Jahren geht in der Schulverwaltung vermutlich die rote Rotumleuchte an, die anzeigt, dass der Betreffende keine weitere Vertragsverlängerung mehr bekommen darf...

    Ich nehme an, tatsächlich einklagen können sich nur Personen aus "Altbestand", die also ihr 6 oder fast 6 Jahre schon voll hatten, bevor diese Regelung in Kraft trat.


    Das Problem mit dem ausschließlichen Unterricht in der Sek I ist vor allem ein Problem der Fachkollegen, die dann (ausschließlich) die Sek II bedienen und sich über die Mehrbelastung beim Korrigieren beschweren. Alle anderen Kollegen und die SL haben damit i.d.R. kein Problem.

  • Catania, da muss ich Dir widersprechen. Es geht keine rote Lampe an. Auch hier gilt das Kriterium der Bestenauslese. Ist der Bewerber zulässig und ist er der einzige Bewerber, so ist dies kein Ablehnungsgrund. Würde er abgelehnt, könnte er sich einklagen. Und die Zahl derjenigen, die sich bei der GEW beraten lassen und diese Zeit um haben, nimmt deutlich zu. Und bei dem derzeitigen Lehrermangel könnte man sich eine solche Zurückweisung in NRW nicht leisten.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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