Pflicht zum "privaten" Abrufen der dienstlichen E-Mail

  • Letztendlich besteht ja die Möglichkeit, die dienstliche IT in der Schule zu nutzen.

    Welcher Teil von "geschlossen" ist unverständlich?


    Ja. Ok. Wenn ein prinzipieller Notfall, wie eine globale Pandemie kein Notfall für unseren Berufsstand ist

    Unser Berufsstand ist nunmal für das aktuelle Geschehen nicht sonderlich wichtig. Bildung ist ja eher ein langfristig angelegter Prozess.


    Drei Wochen halte ich durchaus für keine tiefgreifende Katastrophe für die Bildung. Da muss man keine Weltkriege zum Vergleich heranziehen, es gab schon andere Unterichtsausfälle. Ich entsinne mich noch an die Schneekatastrohe in Schleswig-Holstein in den Siebzigern.

    Hoffen wir, dass es entgegen eher pessimistischer Prognosen tatsächlich bei drei Wochen bleibt. Aber egal. Wer hört heutzutage noch auf Experten. Ist ja laaangweilig.)

    Wenn es länger als drei Wochen dauert, müssen wir einfach eingestehen, dass wir keine digitale Alternative zum Präsenzunterricht zu bieten haben. Wir sind da schlichtweg nicht drauf eingestellt. Das jeder mit dem, was er hat, munter vor sich hinwurschtelt, mag ja ganz drollig sein. Ein Konzept ist das aber nicht.

  • müssen wir einfach eingestehen, dass wir keine digitale Alternative zum Präsenzunterricht zu bieten haben. Wir sind da schlichtweg nicht drauf eingestellt.

    Na klar. Gleichgültig mit den Schultern zucken und "können wir halt nicht" sagen, ist natürlich immer eine Antwort. Kann einen ja auch niemand für angreifen; Inkompetenz ist kein Dienstvergehen.


    Man möge mich einen Spießer nennen, aber bei einem nationalen Notstand halte ich das nicht für eine befriedigende Reaktion eines Staatsbediensteten mit vollem Pflichtbewusstsein und Einsatzbereitschaft.


    Also, ich halte mich für einen pflichtbewussten Beamten, der sein Gewicht ziehen will. Wenn das bei dir nicht der Fall ist, kann ich natürlich nichts sagen.

  • Also, ich halte mich für einen pflichtbewussten Beamten, der sein Gewicht ziehen will. Wenn das bei dir nicht der Fall ist, kann ich natürlich nichts sagen.

    Am Ende hilft nur noch Pathos. Waren wir eben schon mal beim Weltkrieg? Die Endkampf-Rhethorik passt da.


    Ansonsten meine ich, dass du schlichtweg etwas durcheinanderschmeißt. Ich muss mein Pflichtbewusstsein werde unter Beweis stellen, noch muss ich es von dir beurteilen lassen. Andeutungen, ich würde nicht den meinem Dienstverhältnis entspringenden Pflichten nachkommen, bitte ich zu unterlassen.


    Ich kann meine Pflicht aber nur im Rahmen der realen Verhältnisse erfüllen. Und da sieht es bei den Voraussetzungen für digitalen Fernunterricht nun mal mau aus. Ich glaube nicht, dass es zu meinen Dienstpflichten gehört, sich in diesem Punkt etwas vorzumachen. Das ist für mich aber kein Grund, mit den Schultern zu zucken.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich hätte keinen Drucker/Scanner/Kopierer, keinen PC mit zwei Bildschirmen, keinen großen Schreibtisch und kein Arbeitszimmer, nein. Außerdem keine Schulbücher, Arbeitshefte, ...

    Ich wollte eigentlich in diesem Thread nichts mehr schreiben, aber diese Aussage kommt mir doch seltsam vor! Mal davon abgesehen, dass ich keinen PC mit zwei Bildschirmen habe (wozu auch???), kenne ich in meiner gesamten Bekanntschaft und Verwandtschaft (abgesehen von der Generation Ü70) so gut wie niemanden, der nicht wenigstens ein kleines Arbeitszimmer hat. Und zwar zum Privatgebrauch. Musst du denn nie privat irgendetwas ausdrucken, einscannen oder mit Hilfe des Druckers kopieren?

    Bzgl. der Schulbücher, Arbeitshefte und Co. stimme ich dir allerdings zu!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ja. Das spricht m.E. dafür, dass es nicht angeordnet werden kann.

    Narürlich kann das nicht angeordnet werden. Das heißt aber nicht, dass man es nicht trotzdem machen kann.


    Zum Thema Wirtschaft/Dienstnotebooks:

    Für meinen Nebenjob für einen IT-Dienstleister arbeite ich remote komplett über meine Hardware/Infrastruktur.

  • Drei Wochen halte ich durchaus für keine tiefgreifende Katastrophe für die Bildung.

    Mein Freund hat schon seit Mitte Februar keine Schule. 6 Wochen Unterrichtsfrei + 2 Wochen Osterferien. Wer sagt, dass die Schulen nach Ostern wieder auf sind?
    Also bitte auch an die anderen Kollegen denken !

  • Ein Schulträger verbietet Lehrern nun das Betreten der Schulen.


    Können Lehrer angewiesen werden ihren privaten Internet-Zugang zu nutzen um dienstliche E-Mail abzurufen?


    Warum sollte man sich denn weigern, dienstliche Mails abzurufen?


    Viele sehen, glaube ich, gar nicht, dass es ein Entgegenkommen des Arbeitgebers/Dienstherrn ist, dass wir unsere Vor- und Nachbereitungszeit nicht in der Schule, sondern zu Hause verbringen dürfen. Müssten wir sie in der Schulen verbringen, wie an manchen Privatschulen üblich, dann wären wir besser erreichbar für Benachrichtigungen. Der Kompromiss, diese Zeit zu Hause verbringen zu dürfen, sollte schon sein, dass man z.B. per Mail erreichbar ist.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Viele sehen, glaube ich, gar nicht, dass es ein Entgegenkommen des Arbeitgebers/Dienstherrn ist, dass wir unsere Vor- und Nachbereitungszeit nicht in der Schule, sondern zu Hause verbringen dürfen.

    Meinst Du das ernst?


    In Lehrerzimmern mit 25 cm Schreibtischbreite pro Lehrer ist das schlicht unmöglich. (Von Computern ganz zu schweigen.)

    Es ist wirklich sehr gnädig, dass wir uns selbst ein Arbeitszimmer, Computer usw. bezahlen dürfen. Insbesondere Miete ist ja heutzutage eh kein Thema.

  • Man kann in solchen Zeiten auch alles päpstlicher als der Papst sehen. Manche Berufssparten wären froh, wenn sie bei vollem Gehalt zu Hause bleiben dürften, ihre Kunden von zu Hause aus betreuen und dienstliche Mails abrufen dürften.

    Und wer nicht seinen privaten Laptop o.ä. nutzen möchte, kann es ja auf der nächsten Dienstbesprechung / Konferenz ansprechen oder seinem SL schreiben. Außerdem steht es Jedem frei täglich zur Schule zu fahren und seine Mails abzurufen!

  • Außerdem steht es Jedem frei täglich zur Schule zu fahren und seine Mails abzurufen!

    In B.-W. muss man die dienstliche Mail nur an Tagen abrufen, bei denen man auch präsent sein muss, sprich bei Unterricht und Konferenzen etc.


    Davon abgesehen: wie schon mehrfach im Thread geschrieben steht es den KuK hier eben nicht mehr frei, der Schulträger hat es wg. Corona verboten.

  • Meinst Du das ernst?


    In Lehrerzimmern mit 25 cm Schreibtischbreite pro Lehrer ist das schlicht unmöglich. (Von Computern ganz zu schweigen.)

    Es ist wirklich sehr gnädig, dass wir uns selbst ein Arbeitszimmer, Computer usw. bezahlen dürfen. Insbesondere Miete ist ja heutzutage eh kein Thema.


    Das ist für mich wirklich Jammern auf hohem Niveau.


    Ich schätze am Lehrerberuf sehr, dass ich einen Teil meiner Arbeit (ich spare mir Prozente, weil das die Diskussion nur in eine andere Richtung lenken würde) zu Hause erledigen darf. Wie gesagt gibt es Privatschulen, an denen du deine gesamte (theoretische) Arbeitszeit in der Schule sein musst, also z.B. 40 Stunden (inklusive der z.B. 28 Unterrichtsstunden).


    Dafür dass ich also die Nicht-Unterrichtszeit (sprich Vor- und Nachbereitungen) zu Hause erledigen darf, finde ich es akzeptabel, wenn man von mir erwartet, z.B. einmal täglich Dienstmails abzurufen. Ich hatte mal einen Streitfall mit einer Schulleitung wegen Ähnlichem. Es ging um telefonische Erreichbarkeit. Die drohte dann damit, dass man dann seine gesamte Arbeitszeit in der Schule verbringen müsse, wenn man zu Hause nicht erreichbar sein wolle.


    Dann kannst du zwar über fehlende Computerarbeitsplätze jammern, aber ein Anrecht hast du doch darauf nicht.


    Morse , lies mal hier, von 08.30 - 17.00 Uhr in der Schule. Wäre dir das lieber? LINK: Arbeitszeiten?

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe es anderenorts ja schon geschrieben:

    41 Stunden bei ständiger Anwesenheit und Gleitzeitkonto und festen 30 Tagen Urlaubsanspruch würde momentan jederzeit gegen das "Arbeitszeitmodell" eines Lehrers eintauschen. Ich war selten so entspannt.

    Die weitestgehende Nicht-Regelung der Arbeitszeiten und -bedingungen von Lehrkräften nutzt letztlich beiden Seiten - weil jede Seite das zu ihren Gunsten ausnutzen kann - teilweise sogar gleichzeitig. Wir kennen alle die Vor- und die Nachteile - und wie man hier Forum relativ deutlich lesen kann, sind wir uns beider bewusst, tun uns nur schwer, wenn wir eben gerade mehr die Nachteile erfahren, spüren oder schlicht nur sehen.

  • In B.-W. muss man die dienstliche Mail nur an Tagen abrufen, bei denen man auch präsent sein muss, sprich bei Unterricht und Konferenzen etc.


    Davon abgesehen: wie schon mehrfach im Thread geschrieben steht es den KuK hier eben nicht mehr frei, der Schulträger hat es wg. Corona verboten.


    aber es gibt auch kein Recht auf freie Tage oder möglichst kompakte Stundenpläne...

    aber mich würde ernsthaft interessieren, wieso das Betreten des Schulgebäudes im selben Bundesland so unterschiedlich gehandhabt wird. Bei uns ist das kein Problem.

  • Aber es ist doch verboten mit den privaten Geräten schul-mails abzurufen. Man muss sich das doch erst genehmigen lassen.

    Wo ist das verboten?


    Und ganz ehrlich, ich setze mich in der aktuellen Situation auch gerne über solche Dinge hinweg. Das Land/die Schüler haben gerade andere Probleme und benötigen Hilfestellung. Da ist mir (fast) jeder Weg recht.


    Und ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass es da irgendwelche Beschwerden gibt.

    Im Gegenteil, es gibt die Ansage (in NRW), dass den Schülern online Material zur Verfügung gestellt werden soll. Da klar ist, dass wir keine Dienstgeräte haben, geht für mich damit eindeutig einher, diese nutzen zu dürfen.

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