Elternzeit, Elterngeld, Teilzeit in Elternzeit...

  • Hallo zusammen,


    im Herbst erwarten wir unser erstes Kind und ich versuche mich gerade durch die gesamten Vorschriften, Rechte und Formulare zu kämpfen. Dabei ergeben sich doch ein paar Fragezeichen. Hier gibt es doch bestimmt einige kompetente Leute, die mir weiterhelfen können. Ich sprach bereits mit einer Freundin (ebenfalls Beamtin), doch bei ihr ist die Elternzeit schön länger her und sie war sich in manchen Sachen unsicher.


    Mein Wissen: Das Elterngeld beträgt 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens des letzten Jahres. Laut meiner Rechnung lande ich dann mit A13 und einer Vollzeitstelle automatisch im Höchstbetrag und erhalte ein Jahr lang 1800€. Meine Freundin erwähnte, dass das bei Beamten jedoch anders berechnet würde und hier noch eine Pauschale vom Nettoeinkommen abgezogen wird.

    Frage: Stimmt es, dass das Elterngeld bei Beamten anders berechnet wird?


    Mein Wissen: Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, also 8 Wochen nach dem Geburtstermin. Nun nehme ich einfach mal an, mein Kind wird am 1.10.2020 geboren. Laut meines Wissens erhalte ich im Mutterschutz noch mein volles Gehalt, also im Oktober und November.

    Frage: Würde meine einjährige Bezugszeit für den Höchstsatz des Elterngeldes am 1.12.2021 enden?


    Mein Wissen: Ich kann die Elternzeit verlängern. Angenommen ich nehme für ein Jahr Elternzeit, dann kann ich bei der Dienststelle noch einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit stellen.

    Frage: Stimmt das?


    Mein Wissen: Mein Mann und ich haben insgesamt Anspruch auf 14 Monate bezahlte Elternzeit. Die Standardaufteilung sind hier 12 Monate Frau/2 Monate Mann.

    Frage(n): Müssen die Monate gleichzeitig genommen werden? Oder kann mein Mann z.B. im Anschluss an meine Elternzeit einen Monat bezahlt nehmen? Bezahlt heißt, in dieser Zeit bekommen beide die 67% des Nettoeinkommens, richtig? Kann die Zeit auch so verteilt werden, dass ich z.B. 8 Monate nehme und mein Partner 4 Monate?


    Frage allgemein: Muss ich mich bei der Rückkehr an das SJ oder Halbjahr halten?

    Dass das für den Stundenplan einfacher ist, ist mir bewusst, doch muss ich mich daran halten? Einerseits finde ich es (momentan vom Gefühl her) zu früh, bereits im August 2021 wieder anzufangen. Dann ist das Kind nicht einmal ein Jahr alt.


    Ich danke euch schon einmal für eure Infos!!! Weitere Fragen werden folgen ;)

  • Ich versuche es mal, vermute aber, dass noch mehr Fragen dabei auftauchen ;)


    Das Elterngeld beträgt 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens des letzten Jahres

    Nein, das Elterngeld beträgt 65-67% eines Elterngeldnettos, was sich aus deinem bereinigten Bruttoeinkommen abzüglich diverser Pauschalen errechnet. Das sind Pauschalen für Steuern (nach Steuerklasse usw. unterschiedlich), Pauschalen für SV die bei Beamten geringer sind als bei anderen: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2f.html und der Werbungskostenpauschale.


    Frage: Stimmt es, dass das Elterngeld bei Beamten anders berechnet wird?

    Nur die SV-Abzüge sind geringer


    Frage: Würde meine einjährige Bezugszeit für den Höchstsatz des Elterngeldes am 1.12.2021 enden?

    Nein, weil die Zeit in denen du volle Bezüge kriegst darauf angerechnet werden, außerdem wird Elterngeld und auch Mutterschutz taggenau berechnet, sprich, dass du genau am 1. rauskommst ist sehr unwahrscheinlich.


    Mein Wissen: Ich kann die Elternzeit verlängern. Angenommen ich nehme für ein Jahr Elternzeit, dann kann ich bei der Dienststelle noch einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit stellen.

    Frage: Stimmt das?

    Da bist du leider falsch informiert, du musst dich gleich zu Beginn für die ersten zwei Jahre festlegen. Eine Verlängerung nach einem Jahr kann der Ag akzeptieren, muss es aber nicht. Also gleich für zwei Jahre planen (Teilzeit in Elternzeit geht ja auch)

    Mein Wissen: Mein Mann und ich haben insgesamt Anspruch auf 14 Monate bezahlte Elternzeit. Die Standardaufteilung sind hier 12 Monate Frau/2 Monate Mann.

    Frage(n): Müssen die Monate gleichzeitig genommen werden? Oder kann mein Mann z.B. im Anschluss an meine Elternzeit einen Monat bezahlt nehmen? Bezahlt heißt, in dieser Zeit bekommen beide die 67% des Nettoeinkommens, richtig? Kann die Zeit auch so verteilt werden, dass ich z.B. 8 Monate nehme und mein Partner 4 Monate?

    14 Monate Basiselterngeld inklusive der Monate wo du im Mutterschutz volle Bezüge hast. Nehmt ihr welche gleichzeitig kommen noch wenn gewollt bei TZ ElterngeldPlus Monate dazu. Man kann jeden Monat Basiselterngeld in ElterngeldPlus umwandeln (50% des Elterngeldes), aber nach dem 14. LM geht nur noch ElterngeldPlus und nur noch zusammenhängend (allerdings für beide Elternteile).


    Frage allgemein: Muss ich mich bei der Rückkehr an das SJ oder Halbjahr halten?

    Nein, hätten einige in der Schulaufsicht gerne, ist aber nicht vorgesehen.

  • Vielen Dank!


    Das lasse ich erst mal sacken und lese es bestimmt noch ein paar Mal ^^ Aber du hast Recht, die ersten Fragen habe ich bereits. Zu ElterngeldPlus komme ich später, da muss ich mich erst mal etwas belesen...


    1.Gibt es einen Elterngeldrechner, wo ich das alles eingeben kann (Beamter, Steuerklasse...) um herauszufinden, wie viel ich nun bekommen werde? Ich bin immer sehr bedacht darauf, meine Einnahmen und Kosten zu kennen.


    2. Wenn ich zwei Jahre Elternzeit beantrage, müssen die mich dann in Teilzeit nehmen? Oder können die dann auch sagen: Nö, kein Bedarf. Wenn ich z.B. sage, ich würde gerne ab Dezember 2021 wieder einsteigen, können die das ablehnen und können sie mir in dem Fall sagen, dass sie mich erst zum Halbjahr wieder benötigen?


    3. Wenn ich zwei Jahre Elternzeit beantrage, kann ich auch nach einem Jahr abbrechen und voll arbeiten gehen und mein Mann geht dann z.B. in Elternzeit mit Teilzeit?

  • 1.Gibt es einen Elterngeldrechner, wo ich das alles eingeben kann (Beamter, Steuerklasse...) um herauszufinden, wie viel ich nun bekommen werde? Ich bin immer sehr bedacht darauf, meine Einnahmen und Kosten zu kennen.

    Ja, gibt es: https://familienportal.de/familienportal/meta/egr eben ganz wichtig, dass es die ausführliche Variante ist


    2. Wenn ich zwei Jahre Elternzeit beantrage, müssen die mich dann in Teilzeit nehmen? Oder können die dann auch sagen: Nö, kein Bedarf. Wenn ich z.B. sage, ich würde gerne ab Dezember 2021 wieder einsteigen, können die das ablehnen und können sie mir in dem Fall sagen, dass sie mich erst zum Halbjahr wieder benötigen?

    In der Theorie schon, in der Praxis nicht, ablehnen müssten sie das gleich innerhalb von vier Wochen und da wird man ihnen sagen, sie können die Stelle noch schaffen/freihalten zu dem Termin, also im öD haben sie eigentlich keine Chance abzulehnen, weil sie ja evtl. Vertretungsverträge dann einfach nicht länger ausschrieben dürfen.


    3. Wenn ich zwei Jahre Elternzeit beantrage, kann ich auch nach einem Jahr abbrechen und voll arbeiten gehen und mein Mann geht dann z.B. in Elternzeit mit Teilzeit?

    Abbruch geht nur im Ausnahmefall (z.B. finanzielle Notsituation, wie es einigen jetzt während Corona z.B. ergangen ist, da war das kein Problem), aber das kann der AG natürlich ablehnen, wenn er die Not nicht sieht oder keinen Bedarf hat. Da du ja aber bis 75% in Elternzeit arbeiten kannst, ist der Abbruch ja meist auch nicht nötig.

  • Sie können dir die tagegenaue Rückkehr nicht verweigern, in der Praxis geht die Rückkehr aus der Elternzeit zumindest hier in Bayern dann aber gerne mit einer Abordnung oder Versetzung einher, da du ja nicht davon ausgehen kannst, dass ausgerechnet am 23.11. (fiktives Datum) an deiner Schule Bedarf ist. Deswegen bin ich immer zu Beginn des Schuljahres eingestiegen, da man dann von seiner Schule entsprechend eingeplant werden kann und die Rückkehr an die Schule einigermaßen sicher ist (Anspruch hat man in BY darauf nicht).

  • Du und dein Mann können sich die Monate beliebig teilen. Du bist nur an den Mutterschutz gebunden. Der Mann kann natürlich auch alleine Elternzeit haben. Ich kenne auch einige mit 7/7 oder auch 12 Er/2 Sie.

    Viel Erfolg beim weiteren Einarbeiten.

  • In NRW sind aber manche Zeiträume zum beenden der Elternzeit rechtsmissbräuchlich. Da musst du unter Umständen einen Abstand zu Ferien einhalten.


    Ansonsten kann ich auch Partnerschaftsbonusmonate empfehlen. Ist aber noch mal komplizierter zu berechnen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • 1.Gibt es einen Elterngeldrechner, wo ich das alles eingeben kann (Beamter, Steuerklasse...) um herauszufinden, wie viel ich nun bekommen werde? Ich bin immer sehr bedacht darauf, meine Einnahmen und Kosten zu kennen.

    Mit VZ A13 bekommst du 1800 EUR EG. Egal, wie da gerechnet wird, es sind 1800 EUR. Auch mit A12 kriegt man in der Regel den vollen Satz, sofern man nicht die ganze Zeit Steuerklasse V hatte

  • Guten Morgen zusammen,


    vielen Dank für die vielen Antworten! Das hilft mir sehr!

    Weiter geht´s ;)

    In der Theorie schon, in der Praxis nicht, ablehnen müssten sie das gleich innerhalb von vier Wochen und da wird man ihnen sagen, sie können die Stelle noch schaffen/freihalten zu dem Termin, also im öD haben sie eigentlich keine Chance abzulehnen, weil sie ja evtl. Vertretungsverträge dann einfach nicht länger ausschrieben dürfen.

    Hier im Forum hatte ich von einem Fall gelesen, die genau so eine Situation ansprach. Die Stelle könnte weg sein, da für mich ein Vertretungsvertrag über die Laufzeit meiner Elternzeit ausgestellt wurde.


    Zitat von Susannea

    Abbruch geht nur im Ausnahmefall (z.B. finanzielle Notsituation, wie es einigen jetzt während Corona z.B. ergangen ist, da war das kein Problem), aber das kann der AG natürlich ablehnen, wenn er die Not nicht sieht oder keinen Bedarf hat. Da du ja aber bis 75% in Elternzeit arbeiten kannst, ist der Abbruch ja meist auch nicht nötig.

    Hm.. ich hatte mir das alles etwas flexibler erhofft. Ich kann die Planungsprobleme für den AG dahinter verstehen. Ich kann mir gerade nur so schlecht vorstellen, wie ich das gerne handhaben möchte. Dass ich bis 75% arbeiten darf, ist ja bereits eine gute Info! Das wusste ich noch nicht.

    Angenommen ich würde dann ein Jahr 75% arbeiten und wäre erneut in anderen Umständen, müsste mein neuer Elterngeldbetrag bei ungefähr 1600€ liegen.

    Sie können dir die tagegenaue Rückkehr nicht verweigern, in der Praxis geht die Rückkehr aus der Elternzeit zumindest hier in Bayern dann aber gerne mit einer Abordnung oder Versetzung einher, da du ja nicht davon ausgehen kannst, dass ausgerechnet am 23.11. (fiktives Datum) an deiner Schule Bedarf ist. Deswegen bin ich immer zu Beginn des Schuljahres eingestiegen, da man dann von seiner Schule entsprechend eingeplant werden kann und die Rückkehr an die Schule einigermaßen sicher ist (Anspruch hat man in BY darauf nicht).

    Wenn man nur ein Jahr Elternzeit nimmt, hat man ein Recht auf seine alte Schule, oder nicht?

    Gilt das auch, wenn man zwei Jahre Elternzeit nimmt, aber nach genau einem Jahr in Teilzeit wiederkommt?

    Falls ich einer anderen Schule zugewiesen werde, kann sich auch die Schulform ändern? Ich habe ja 4 Jahre in der GS gearbeitet und bin nun fast 7 Jahre an einer Sekundarschule, besitze die Lehrbefähigung GHR. Könnte es also sein, dass ich an einer GS, HS, RS, Sekundarschule eingesetzt werde? Und in welchem Radius dürfen die mich dann einsetzen?

    Hat es Einfluss, dass ich eine Beförderungsstelle an meiner Schule besitze?

    Du und dein Mann können sich die Monate beliebig teilen. Du bist nur an den Mutterschutz gebunden. Der Mann kann natürlich auch alleine Elternzeit haben. Ich kenne auch einige mit 7/7 oder auch 12 Er/2 Sie.

    Viel Erfolg beim weiteren Einarbeiten.

    Vielen Dank für diese Info! Auf sehr vielen Seiten wird das gar nicht so deutlich. Wäre es also theoretisch auch möglich, dass beide Eltern gleichzeitig 7 Monate bezahlte Elternzeit nehmen?


    Eine Sache habe ich noch nicht ganz verstanden. Bei der Elternzeit wird die Mutterschutzfrist, in der ich Bezüge erhalte, mit einberechnet? Also würde ich die 12 Monate Elternzeit nehmen, wären es eigentlich nur 10, da die 8 Wochen Mutterschutzfrist berücksichtigt werden? Dann wäre die Rückkehr in den Dienst genau am 1. Geburtstag meines Kindes?


    Noch einmal vielen Dank für die vielen Informationen :rose: Ich finde es gar nicht einfach, so spezielle Fragen beantwortet zu bekommen. Ich hatte mich auch schon an einige Kolleginnen gewandt, aber bei denen war es auch schon etwas länger her.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Sache habe ich noch nicht ganz verstanden. Bei der Elternzeit wird die Mutterschutzfrist, in der ich Bezüge erhalte, mit einberechnet? Also würde ich die 12 Monate Elternzeit nehmen, wären es eigentlich nur 10, da die 8 Wochen Mutterschutzfrist berücksichtigt werden? Dann wäre die Rückkehr in den Dienst genau am 1. Geburtstag meines Kindes?


    Noch einmal vielen Dank für die vielen Informationen :rose: Ich finde es gar nicht einfach, so spezielle Fragen beantwortet zu bekommen. Ich hatte mich auch schon an einige Kolleginnen gewandt, aber bei denen war es auch schon etwas länger her.

    Die Rückkehr bei 12 Monaten Elternzeit wäre der Tag nach dem ersten Geburtstag Deines Kindes.
    Die Mutterschutzfrist wird in der Tat auf die Elternzeit angerechnet.

    Besonders fies wird es, wenn Du z.B. aufgrund einer Frühgeburt etc. drei Monate Mutterschutz im Anschluss hast. Dann bleiben neun Monate Elterngeld. Wenn Du ursprünglich auf 24 Monate Elternzeit bei gleichzeitiger Streckung des Elterngeldes gehen wolltest, wird das Elterngeld nur 18 Monate (9+9) hälftig gezahlt und Du sitzt die übrigen sechs Monate auf dem Trockenen. Das sagt einem nur niemand vorher...

  • Hier im Forum hatte ich von einem Fall gelesen, die genau so eine Situation ansprach. Die Stelle könnte weg sein, da für mich ein Vertretungsvertrag über die Laufzeit meiner Elternzeit ausgestellt wurde.

    Deshalb ja gleich vorher mit angeben, wenn du Teilzeit in Elternzeit arbeiten willst, dann darf das nicht sein.


    müsste mein neuer Elterngeldbetrag bei ungefähr 1600€ liegen.

    Dann kommt ja noch Geschwisterbonus von 10% dazu, also wärst du bei ca. 1760 Euro, also fast wieder so hoch, wie vorher.

    Wobei ja die ersten 12 Monate Elternzeit vom ersten Kind ausgeklammert würden und daher evtl. noch von vorher Einkommen angerechnet wird.


    Wenn man nur ein Jahr Elternzeit nimmt, hat man ein Recht auf seine alte Schule, oder nicht?

    Das kann ich dir nicht sagen, das ist bundeslandsabhängig, bei uns hätte man das Anrecht selbst nach 10 Jahren noch.


    Wäre es also theoretisch auch möglich, dass beide Eltern gleichzeitig 7 Monate bezahlte Elternzeit nehmen?

    Elternzeit könnt ihr beide sogar bis zu 36 MOnate gleichzeitig nehmen, Basiselterngeld 7 Monate gleichzeitig, korrekt und wenn ihr danach z.B. beide gleichzeitig Teilzeit in Elternzeit arbeitet, dann hätte jeder noch mal 4 Monate Elterngeldplus dazu.


    Bei der Elternzeit wird die Mutterschutzfrist, in der ich Bezüge erhalte, mit einberechnet? Also würde ich die 12 Monate Elternzeit nehmen, wären es eigentlich nur 10, da die 8 Wochen Mutterschutzfrist berücksichtigt werden? Dann wäre die Rückkehr in den Dienst genau am 1. Geburtstag meines Kindes?

    Korrekt, Rückkehr ist immer der Geburtstag des Kindes bei ganzen Jahren!


    Die Rückkehr bei 12 Monaten Elternzeit wäre der Tag nach dem ersten Geburtstag Deines Kindes.

    Leider nein, es ist immer wirklich genau der Geburtstag bei ganzen Jahren!


    Besonders fies wird es, wenn Du z.B. aufgrund einer Frühgeburt etc. drei Monate Mutterschutz im Anschluss hast. Dann bleiben neun Monate Elterngeld. Wenn Du ursprünglich auf 24 Monate Elternzeit bei gleichzeitiger Streckung des Elterngeldes gehen wolltest, wird das Elterngeld nur 18 Monate (9+9) hälftig gezahlt und Du sitzt die übrigen sechs Monate auf dem Trockenen. Das sagt einem nur niemand vorher...

    Stimmt so ja auch nicht ganz, denn bei 3 Monaten Mutterschutz und 18 Monaten Elterngeld hätte man ja insgesamt 21 Monate Geld (und könnte und müsste sich dann eben die 3 Monate am Anfang selber einteilen, statt vom Staat eingeteilt zu bekommen, zumal das ja 100% und nicht nur 65% sind, also sogar mehr).

  • In NRW hat man nur Anrecht auf die alte Schule, wenn man inkl. Mutterschutzfristen nicht über 12 Monate kommt. Sonst muss immer ein Rückkehrantrag gestellt werden.

    Gibt aber einen " kleinen Trick" , wenn man unbedingt sicher an die alte Schule kommen will und nur 1 Jahr Elternzeit nimmt..gehe einfach 1 Tag nach dem Mutterschutz " normal arbeiten" und starte dann erst die Elternzeit.

    Habe ich bei meinem Kind gemacht. Geboren an einem Freitag..nach den 8 Wochen war ich Sa/So im Dienst und Montag startete meine Elternzeit.

    Ein Rückkehrantrag war nicht nötig.

    Ich kam an meine alte Schule.

  • Und wenn du beim 2. Kind den größeren Anteil an EG haben willst oder er eh viel mehr verdient, einfach mal durchrechnen, ob es sich lohnt die Steuerklasse zu wechseln. Ich bin mit der 2. Schwangerschaft und Steuerklasse 3 gewechselt und hab dann 1980€ EG bekommen solange der größere noch 2 war. Mein Mann dann aber entsprechend weniger, da der ja Steuerklasse 5 hatte. Haben nach der Geburt in 4/4 zurück gewechselt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • In NRW hat man nur Anrecht auf die alte Schule, wenn man inkl. Mutterschutzfristen nicht über 12 Monate kommt. Sonst muss immer ein Rückkehrantrag gestellt werden.

    Gibt aber einen " kleinen Trick" , wenn man unbedingt sicher an die alte Schule kommen will und nur 1 Jahr Elternzeit nimmt..gehe einfach 1 Tag nach dem Mutterschutz " normal arbeiten" und starte dann erst die Elternzeit.

    Habe ich bei meinem Kind gemacht. Geboren an einem Freitag..nach den 8 Wochen war ich Sa/So im Dienst und Montag startete meine Elternzeit.

    Ein Rückkehrantrag war nicht nötig.

    Ich kam an meine alte Schule.


    Wie sieht das eigentlich aus, wenn man beispielsweise 2 Jahre Elternzeit nimmt, sich aber nach einem Jahr selbst an der eigenen Schule mit 75% vertritt (also Teilzeit in Elternzeit beantragt). Muss man dann nach Ablauf der EZ dennoch einen Antrag auf Rückkehr zu Schule stellen und läuft Gefahr, versetzt zu werden?

    • Offizieller Beitrag

    Susannea


    Richtig, war ein Rechenfehler. Das Ergebnis war dennoch unbefriedigend.

    @alle

    Was den Verlust der Schule angeht:

    Ich habe mehrere Telefonate mit der für uns zuständigen BR geführt, als es genau um diese Frage beim Wiedereinstieg meiner Frau ging. Der Sachbearbeiter sagte mir, dass er keinen Fall kannte, bei dem eine Lehrerin, die nach zwei oder drei Jahren an ihre Schule zurück wollte, dies nicht konnte.
    Das führt ggf. dazu, dass dann eine Vertretungskraft gekündigt wird oder Stunden reduzieren muss. Alle Mütter (und natürlich auch Väter) in Teilzeit "belegen" eine volle Stelle. Ab dem Moment, wo sie in Teilzeit gehen, muss das dann durch Vertretungsverträge kompensiert werden, weil die TZ-Kräfte ja theoretisch jederzeit in Vollzeit zurückkehren könnten und daher keine weiteren Planstellen ausgeschrieben werden.
    Wenn man rechtzeitig der SL signalisiert, was Sache ist, verliert man nicht seine Schule.

  • Der Sachbearbeiter sagte mir, dass er keinen Fall kannte, bei dem eine Lehrerin, die nach zwei oder drei Jahren an ihre Schule zurück wollte, dies nicht konnte.

    Ich kenne einen solchen Fall....

    Die Kollegin ( nicht gerade eine einfache umgängliche Person) wollte zurück zu uns...SL hat dem Schulamt ganz klar gesagt, dass man sie auf keinen Fall zurück haben wolle.. Kollegin stellte Rückkehrantrag...andere Schule in unserer Stadt...also...das gibt es...ist zwar selten, da die meisten Schulen froh sind Leute zu bekommen..eine Garantie gibt es nicht.

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