Beförderung A12 -> A13

  • Liebe Forumsmitglieder,

    ich überlege mir ob ich mich auf eine ausgeschriebene Beförderungsstelle an unsere Schule (Lehrer gehobener Dienst (Laufbahngruppe2 Einstiegsamt 1) , Gesamtschule NRW) bewerben soll. Es geht dabei um Mehrarbeit. Dazu hätte ich folgende Fragen mit der Bitte ob Ihr mir helfen könnt?

    1. gibt es eine Erprobungszeit mit der Ernennung auf A13 - bin mir unsicher Null- oder 6 Monate

    2. ändert sich die Amtsbezeichnung also z.B. Lehrer auf Studienrat (analog Studienrat auf Oberstudienrat A13 -> A14) )

    3. wie lange muss ich die Beförderungsstelle innehaben, damit sie mir auch beim Ausscheiden / Pensionsgrenze o. Dienstunfall bei meinen Pensionsbezügen anrechnet wird?


    Danke und Gruß

    Nachdenker

  • Hallo Nachdenker,


    soweit mir bekannt ist, gilt in NRW:


    1. Probezeit zwischen Übertragung des höherwertigen Amts und der Ernennung A13 beträgt 6 Monate.

    2. Die Amtsbezeichnungen Studienrat, Oberstudienrat usw. sind der Laufbahngruppe 2, Einstiegsamt 2 vorbehalten. Die Amtsbezeichnung von A13 als erstes Beförderungsamt im Einstiegsamt 1 müsste m.M.n. "Konrektor" heißen. (siehe hierzu auch https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=26066 )

    3. In der Regel dauert die Wartezeit hierfür 2 Jahre, das soll "Last-Minute"-Beförderungen kurz vor der Pensionierung verhindern.


    Viele Grüße

    Seph

  • Danke Seph,

    ich denke die Fragen 2 dürfte dank Deines Links geklärt sein! Es bleibt bei der Amtsbezeichnung "Lehrer für..." . Auch die Antwort für Frage 3 macht Sinn!


    Kann jemand bitte noch was zur Frage 1 sagen oder die Antwort von Seph bestätigen. Bei mir würde es um reine Mehrarbeit gehen. Keine Funktionsbeförderung.


    Danke und Gruß

    Nachdenker

  • 1. gibt es eine Erprobungszeit mit der Ernennung auf A13 - bin mir unsicher Null- oder 6 Monate

    Bei einer normalen Beförderungsstelle gibt es das nicht, hier bleibt die Amtsbezeichnung übrigens auch Lehrer. Das Verfahren kann sich übrigens relativ lange hinziehen, bei mir hat es von der dienstlichen Beurteilung bis zur Urkunde knapp 5 Monate gedauert (ohne Mitbewerber). Mit dem Tag der Beförderung gab es dann aber auch die höhere Besoldung

  • Das wundert mich aber ehrlich gesagt Karl-Dieter. §7 LVO NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…&vd_back=N461&sg=0&menu=1) sagt gerade aus, dass die Beförderung erst nach Feststellung der Eignung in einer Erprobungszeit von 6 Monaten durchgeführt werden darf. Letztlich weißt du natürlich besser, wie es bei dir war. Mich würde interessieren, wie die Abweichung zur Vorgabe zustande kam. Die Ausnahmefälle wie Aufstieg, Modulare Qualifizierung usw. sollten hier eigentlich nicht einschlägig sein. Hast du ggf. die ausgeschrieben Position bereits vorher kommissarisch besetzt, sodass die Probezeit bereits angerechnet wurde?

  • Moin,


    ich versuche es bei mir auf die Reihe zu bekommen.

    Ausschreibung für die Stelle war im November (zu sofort).

    Meine Unterrichtsbesuche waren im März.

    Im späten Herbst kam das Geld.

    Insgesamt dauerte es von der Ausschreibung bis zum Konto ein gutes Jahr. Die Arbeit habe ich allerdings bereits vorher schon 3 oder 4 Jahre gemacht.

  • Hallo Jazzy82,

    Danke für die Antwort! Hattest Du eine Probezeit (Erprobungszeit von ..? Monaten) Ging es auch um A12 -> A13?

    Danke und Gruß

    Nachdenker

  • Ich habe im Januar - fast 12 Monate nach meiner Bewerbung - meine Urkunde bekommen (auch A12 zu A13). Ich werde nach den Ferien eine zusätzliche Aufgabe übernehmen. Eine Probezeit gibt es nicht, ich erhalte bereits seit Januar (die ersten Monate wurden rückwirkend ausgezahlt) A13.

  • Ich bin gerade auch verwirrt gewesen, als ich mir die Laufbahnverordnung durchgelesen habe. Ich hatte bei der Beförderung nach A14 keine Erprobungszeit, sondern direkt (und rückwirkend zur Ausschreibung) mehr Geld bekommen, das erste kann eine Besonderheit im Ersatzschuldienst sein, das zweite ist es definitiv.


    Ich habe gerade bei Stella geschaut, da wird auch nur bei A15 (Gymnasium) auf die Erprobungszeit von 9 Monaten (§ 7 Abs. 4 LVO) verwiesen, bei A14 finde ich das nicht, obwohl es definitiv einschlägig sein müsste.


    Der VLBS schreibt (S. 6 im Link), dass es keine Erprobungszeit gibt, wenn die Beförderung nicht mit einer Funktionsstelle verbunden ist (das würde zu den A14 Beförderungen am Gymnasium passen), aber obwohl da die Rechtsgrundlagen angegeben sind, kann ich es nicht ganz nachvollziehen...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Danke für die Antwort Valerianus!

    laut PDF auf S.206 steht oben in der Tabelle:


    Beförderung zu: Lehrer/in Sek I (A13)

    Probezeit im neuen Amt, Erprobungszeit vor neuem Amt: keine Erprobungszeit, da an RS nicht mit Funktionsstelle verbunden


    Also keine Erprobungszeit A12 -> 13 Realschule. Ich bin aber an einer Gesamtschule. Dürfte aber hier egal sein. Nur finde ich nicht die gesetzliche Grundlage. :(


    Als Begründung, dass keine Erprobung erfolgt, könnte in der Ausnahme laut §7 LVO zu finden sein. Dort wird auf die §18 und §25-27 im LVO verwiesen. Ich bin kein Jurist kann mir aber nicht vorstellen das die genannten Paragrafen auf meinen Fall Anwendung finden könnten. Fragen über Fragen.

Werbung