Wechsel: Elternzeit -Vollzeit - Teilzeit

  • Hallo zusammen,


    Vllt könnt ihr mir weiterhelfen. Mein Partner und ich möchten gerne ein Kind bekommen. Nun überlegen wir, welche Arbeitsmodelle wir uns vorstellen könnten (ob alles klappt, steht natürlich noch in den Sternen...).


    Ich bin Lehrerin in NRW (Sopäd).


    Wir würden die Elternzeit gerne splitten (ich zunächst 9 Monate, er danach 8 Monate und ein Monat zum Übergang gemeinsam - so, oder so ähnlich - ist ja noch alles hypothetisch...)


    In den Monaten der Elternzeit meines Partners würde ich gerne voll arbeiten. Später dann Teilzeit.


    Allerdings müsste ich dann weniger als 1 Jahr voll arbeiten und dann schon wechseln. Sind so schnelle Wechsel überhaupt möglich? Auf einem Formular für TZ las ich, dass die TZ mindestens 1 SJ dauern muss - gilt das auch für VZ?


    Mir ist bewusst, dass ich am besten zum SJ Anfang TZ beginnen kann (HJ ist schwierig durchzusetzen, richtig?).


    Wir jonglieren mit verschiedenen Ideen - einen Zeitplan kann man eh nicht haben :-D trotzdem wäre es interessant zu wissen, was möglich ist.


    Vllt kann mir einer ja weiterhelfen. Ich werde, wenn es absehbar ist, auch zum PR gehen und mich beraten lassen.

    Danke für eure Unterstützung!

  • Hey,

    also prinzipiell musst du deine gewählte Stundenzahl für das Schuljahr durchziehen. Ich hab schon mehrmals zum Halbjahr die Stundenzahl erhöht und das war bisher nie ein Problem, aber weniger machen könnte durchaus weniger gut klappen, aber meine Erfahrung ist: wenn die Schulleitung den Antrag unterschreibt, dann geht der auch durch.

    Also wenn du mitten im Jahr wieder einsteigst, kannst du für das Schuljahr dann VZ arbeiten und zum nächsten in TZ wechseln.

    Wie kommst du auf 9+8 Monate, also 17 in Summe?

    Vielleicht liest du dich auch mal in die Partnerschaftsbonusmonate ein, wo beide in TZ arbeiten und noch 4 weitere Monate EG+ bekommen?


    Oder du wirst einfach erst mal schwanger und überlegst dann mit dem ungefähren Geburtsdatum wie ihr es macht.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Sind so schnelle Wechsel überhaupt möglich? Auf einem Formular für TZ las ich, dass die TZ mindestens 1 SJ dauern muss - gilt das auch für VZ?

    Ich würde sagen ja. Hierzu(bundes)lande stellt man im März den TZ-Antrag für das gesamte kommende Schuljahr. Ich habe bisher noch nicht erlebt, dass jemand im Laufe des Schuljahres reduziert hat, es sei denn, eine Klasse wird abgegeben an eine andere Kollegin, die mitten im Schuljahr aus der Elternzeit zurückkommt (das war bei mir mal so, also ich habe die Klasse dann bekommen). Wenn man auch mitten im Schuljahr reduzieren könnte, würde das ja ziemlich chaotisch werden, wenn das mehrere Lehrkräfte machen würden, ich kann mir kaum vorstellen, dass das organisatorisch machbar ist?

    Umgekehrt, dass man in TZ aufstockt, wenn z.B. eine Lehrkraft längerfristig erkrankt, das gibt es schon. Aber das ist ja alles nicht planbar.

  • Ja, sind sie, denn du beantragst VZ und reduzierst dann nur in EZ und die muss dir ja genehmigt werden und sobald die beendet ist bist du wieder in VZ.


    Du musst dann aber eben genau festlegen, wenn du nach der Geburt anmeldest, welche Zeiten innerhalb der ersten zwei Jahre du nimmst.

  • Ja, es muss ja erst mal klappen - am Ende brauchen wir noch ein paar Jahre oder müssen schauen, welchen Weg wir gehen... Ich finde es aber sinnvoll schon vorab zu schnuppern, was alles möglich ist.


    Mit den Partnermonaten habe ich gelesen - kommt für uns aber aus mehreren Gründen nicht in Frage. Unsere "Planung" ist eine Kombi aus EG und EG+, daher die komische Zahl - wir möchten, wenn wir ein Kind haben, dieses gerne länger als 1 Jahr zu Hause betreuen, bis wir es in eine Kita geben. Das können auch bei beiden ein paar Monate mehr oder weniger EZ bedeuten - uns ist es nur wichtig, die Zeit unter uns aufzuteilen (teilweise auch gemeinsam nehmen). Haben dafür versch. Gründe (bspw. hat mein Partner seinen Vater in der Kindheit kaum gesehen (war arbeitstechn. sehr, sehr viel unterwegs und eigentlich nur an WE zu Hause) und dann ist der Vater früh gestorben - mein Partner möchte das für sich anders haben und mehr Zeit mit seinen Kindern verbringen).


    Ja, mitten im SJ Stundenanteile zu erhöhen und zu mindern wäre komplettes Chaos! Wenn es pro SJ geht (auch wenn das SJ davor nicht komplett gearbeitet wurde), fände ich das ideal.

  • Ok, dann nur von mir noch als Hinweis: Ich kenne in NRW nur Kitas, die Kinder zum 1.8. aufnehmen. Manchmal hat man Glück und findet eine Tagesmutter, die neu beginnt, die zwischendurch dann starten oder einen neu gebauten Kindergarten. Aber generell ist es sehr schwer das Kind zu anderen Terminen unterzubringen, daher müsst ihr dann ja gegebenenfalls eh etwas mit den Monaten spielen.


    Partnerschaftsbonusmonate haben wir gemacht und jeder 2 Tage dann das Kind betreut und den 5. Tag war sie bei Oma/Opa. So haben wir die Zeit vom 1. Geburtstag (März) bis zum Kindergartenstart im August überbrückt. Außerdem waren es 4 Monate mehr noch etwas zusätzliches Geld (Ich hab das Minimum von 150€ bekommen, mein Mann um die 450€. Also 2400€ geschenkt.)


    Ich bin im März nach der EZ zum 1. Geburtstag mit 16 Stunden gestartet (nicht mehr in EZ) und hab dann zum Sommer meine Stundenanzahl auf 17 geändert. Aufgrund eines Zertifikatskurses habe ich dann sogar noch zum Februar auf 19 Stunden kurzfristig aufgestockt.

    Das war so problemlos möglich.


    Btw. du kannst ja auch einfach nach der Geburt EZ nehmen, dann die EZ beenden und wieder in VZ arbeiten und für den Fall der Fälle einfach dann wieder in EZ gehen und dann TZ in EZ machen. Das ist aber vielleicht etwas komplizierter in der Absprache.

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  • Das mit den Kitas in NRW kann ich so bestätigen. Ich kenne 3 Familien, deren Kinder "mitten im Jahr" (ich meine Oktober, Januar und Februar) ein Jahr alt geworden sind. Die haben ab dem 1.8. des Kindergarenjahres, in dem das Kind ein Jahr alt geworden ist, eine Kitplatz gehabt und bezahlt(!) und das Kind dann eben erst ab dem ersten Geburtstag geschickt. Ich meine, alle betroffenen Familien (verschiedene Landkreise hier in NRW) hätten bis zum ersten Geburtstag allerdings nur den niedrigsten Satz für "unter 2-Jährige" bezahlt.

    Wir hätten das genauso machen müssen, hatten aber Glück, dass das Kind so geboren wurde, dass die 14 Monate Elternzeit in der ersten Sommerferienwoche rum waren, unsere "Überbrückungszeit" also in den Ferien lag und wir passend zum 1.8. (ich meine im Endeffekt war es der 9.8.) mit der Eingewöhnung starten konnten. Auch da hatten wir wieder Glück. Die Kita hat 2,5 Wochen vor den Schulen wieder aufgemacht, da wir beide nach den Sommerferien arbeiten mussten, durfte unser Kind als erstes eingewöhnt werden. Bei uns hat das so 1,5 Wochen gedauert (Kind fand Kindergarten von Anfang an toll), es kann aber deutlich länger dauern. (Ich kennen ein Fall, das ist aber sicher ein Sonderfall, wo bis Mitte November (!) jeden Mittag ein Eltern- oder Großelternteil in die Kita musste, das Kind ins Bett bringen und dann nachher auch wieder aus dem Bett rausholen musste. Ich bin relativ sicher, dass das in unserer Kita so nicht erlaubt gewesen wäre, aber ich habe das aus "erster Hand".)

  • Mein Kleiner wird auch erst im Oktober 1. Den Kita Platz hat er schon ab August, da er sonst keinen Platz bekommen hätte. Er wird aber auch schon ab August hingehen. Den Platz bezahlen und nicht bringen ist hier gar nicht möglich denke ich.

  • Hallo in die Runde,


    ich habe auch erst vor Kurzem herausgefunden, dass bei uns die Kita Plätze nur ab August vergeben werden. Ich möchte mein Kind aber nicht mit unter einem Jahr in die Kita schicken und auch nicht für einen Platz bezahlen, den ich gar nicht nutze. Das hat alle bisherigen Planungen noch einmal ins Wanken gebracht. Eine Lösung habe ich jedoch bisher nicht.

  • Eine Kollegin hat das mit einer Kinderfrau gelöst, eine andere mit einem Aupair.

    In manchen Städten gibt es auch stündlich Buchbereich Spielgruppen ohne Begleitung der Eltern.

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  • Ähhh, eure Kinder haben ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung (aka KiTa oder Tagesmutter) ab dem 1 Geburtstag, auch in NRW...

    Glaubt mir, ich musste auch ordentlich poltern, weil hier ebenso der Augusttermin als vermeintliche Barriere stand, aber es hat Wirkung gezeigt :teufel:

  • Ja, aber das heißt, dass man dann einen Platz in der unbeliebtesten städtischen Kita bekommt. Nicht um die Ecke und meist nicht von einem anderen Träger.

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  • Ja, aber das heißt, dass man dann einen Platz in der unbeliebtesten städtischen Kita bekommt. Nicht um die Ecke und meist nicht von einem anderen Träger.

    Okay, stimmt, das kann passieren :autsch: mir war aber eben wichtig, den Anspruch darauf zu betonen. Nur weil ich nach einem Jahr wieder arbeiten möchte/muss, richte ich eben nicht den Zeugungs/Geburtstermin nach diesem bescheuerten 1.August.

  • Ähhh, eure Kinder haben ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung (aka KiTa oder Tagesmutter) ab dem 1 Geburtstag, auch in NRW...

    Glaubt mir, ich musste auch ordentlich poltern, weil hier ebenso der Augusttermin als vermeintliche Barriere stand, aber es hat Wirkung gezeigt

    Bei uns war es zeitlich ja egal, aber meine Tochter hatte zunächst auch "nur" einen Platz bei einer Tagesmutter. Ich war da, hab es mir angeguckt und zusammen mit den Erfahrungen von Freunden/Bekannten/KollegInnen war mir vollkommen klar, dass ich alles werde daran setzten müssen, für das Kind doch noch einen Platz in einer unserer beiden Wunschkitas zu bekommen.
    Die Tagesmutter war nett und herzlich, keine Frage. Aber sie war halt keine Erzieherin und sie war alleine. Es gab also nicht wirklich die Möglichkeit für sie, sich mit anderen ErzieherInnen über die Kinder auszutauschen. Für mich war das nicht mehr als "es wird auf das Kind aufgepasst". Da ist für mich persönlich auch das immer wiederkehrende Argument "aber bei einer Tagesmutter sind nicht so viele Kinder wie in einer Kita" absolut nichtig.

    Nachdem ich ordentlich gemeckert habe, hat das Kind einen Platz in unserer Wunschkita Nr. 1 bekommen. Dort werden bei den "unter 2 Jährigen" 11 Kinder von 3 ausgebildeten Erzieherinnen betreut. Gegessen wird in einem eigenen Raum, weil die ganz kleinen Kinder dort nicht in die Mensa gehen. Frisch gekocht wird dort auch. Wieso das schlechter sein soll, als die Betreuung bei einer Tagesmutter, oder eine Tagesmutter mindestens gleichwertig sein soll, hat sich mir bis heute nicht erschlossen. Aber gut, jeder so wie er will.

    Kurzum: Für unserer Familie (und das kann jede Familie anders sehen!) war Betreuung bei einer Tagesmutter keine Option. Das ist auch, neben dem von yestoerty erwähnten Problem mit den unbeliebten Kitas am anderen Ende der Stadt, ein aus meiner Sicht großes Problem beim Rechtsanspruch. Ja, man hat einen Anspruch, vielleicht auch mitten im Jahr. Aber in den meisten Fällen ist dieser Anspruch halt nicht auf das, was zur eigenen Familie passt.

  • Mir ist das alles vollkommen klar und ich weiß leider auch, dass man sich für sein Kind natürlich die beste KiTa/TaMu wünscht, die zur Familiensituation passt. Ich kann auch jeden verstehen, der sich deshalb an diesen Augusttermin hält oder auch schon bezahlt, obwohl das Kind noch gar nicht in der KiTa ist, um sich den Platz zu sichern. Nur ist es meinem moralischem Empfinden nach nicht richtig, wie der eigentliche Rechtsanspruch in der Realität in vielen Städten umgesetzt wird.

    Zumal man da ja auch vielfach keine Wahl hat. Das Ende der Elternzeit muss ja frühzeitig dem Arbeitgeber mitgeteilt werden und der AG meines Mannes hätte das sicher nur ungern mitgemacht.

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