Elternabende unter Corona (Hessen)

  • Hallo,


    in meiner Klasse stünde dieses Jahr die neue Elternbeiratswahl an. Ich habe den Eltern nun erstmal eine Email geschrieben, dass ich aufgrund der aktuellen Umstände aktuell keinen Elternabend machen möchte. Dazu gab es auch keine negative Rückmeldung. Nun frage ich mich, wie das am besten machen soll.

    Im Kindergarten meiner Tochter darf der Elternabend aktuell nicht stattfinden. Wir haben von der Schule keine Vorgaben.

    Meine Ideen wären die drei folgenden:

    - Elternbeiratswahl einfach weiter nach hinten verschieben (aber wie lange ist das möglich?). Es stünde dieses Schuljahr auch eigentlich eine Klassenfahrt an, aber die werde ich momentan nicht planen.

    - Elternabend aufm Pausenhof. Das wäre eigentlich meine Idealvorstellung. Dabei ist man allerdings sehr wetterabhängig.
    - Digitaler Elternabend. Da meine Klasse jedoch zu über 50% nicht aus Muttersprachlern besteht, weiß ich nicht, ob das so gut klappen wird. Und ich habs auch noch nie gemacht.


    Wie würdet ihr es handhaben? Gibt es vielleicht sogar Richtlinien vom Land, die ich übersehen habe?

  • Ich komme zwar nicht aus Hessen, sondern aus NRW, aber wir haben in dieser Woche unsere Pflegschaftsabende abgehalten. Unsere Eltern hatten natürlich auch Maskenpflicht. Ansonsten haben wir die Abende ganz normal In den Klassenräumen abgehalten. Wir haben die Wahlen gemacht. Infobriefe Und Wahlzettel habe ich vorher Auf die Plätze gelegt. Die Eltern haben auf den Plätzen ihrer Kinder gesessen.

    Wieso habt ihr keine einheitlichen Vorgaben bzw. Konzept von eurer Schule? Die Schulleitung muss sich dazu äußern und euch dazu anleiten.

  • Ich finde, da ist deine Schulleitung gefragt! Es kann doch nicht sein, dass das jede Lehrkraft für sich regeln muss. Oder ist deine Klasse die einzige, bei der die Wahl der Klassenelternschaft ansteht?


    Für Niedersachsen gibt es momentan m. E. nur die Vorgabe, dass Elternsprechtage u. ä. "auf das notwendige Maß begrenzt" werden sollen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • ... die neue Elternbeiratswahl

    Ich weiß nicht, was ein Elterbeirat ist- eine Art Elternsprecher? Dann ist es im Zweifel sowieso das Recht aber nicht die Pflicht der Eltern, sich darum zu kümmern. Die Pflicht der Lehrer ist es schon gar nicht. Praktischerweise planen das Lehrer zu Elternabenden mit ein, ihre Aufgabe ist es aber eigentlich nicht. Bei uns sind theoretisch nicht mal Elternabende Pflicht, eigentlich müssten Elternvertreter sich kümmern und Lehrer einladen. Wird natürlich auch anders gehandhabt, weil man ja als Lehrer bestimmte Ansagen an alle machen will, aber theoretisch müsste man nicht alle in die Schule bestellen.


    Kurz: Ich würde auch den Schulleiter fragen.

    • Offizieller Beitrag

    An unserer Schule hat jede Klasse einen Termin, zu welchem wir den Speisesaal (größten Raum) nutzen. Die Eltern müssen bis zum Platz MNS tragen und wir entscheiden, ob sie ihn dann absetzen dürfen. (Ich habe darauf hingewiesen, dass er weiter getragen werden muss, da man den Mndestabstand trotzdem nicht einhalten kann.) Ein Elternteil pro Kind.

  • An unserer Schule hat jede Klasse einen Termin, zu welchem wir den ...größten Raum nutzen. Die Eltern müssen bis zum Platz MNS tragen und wir entscheiden, ob sie ihn dann absetzen dürfen.... Ein Elternteil pro Kind.

    (Fast) exakt so wie bei Conni läuft es auch bei uns. Im Klassenraum möchte ich nicht 20-30 Erwachsene dicht an dicht sitzen haben, das wäre zur Zeit unverantwortlich, finde ich.

    • Offizieller Beitrag

    Im Netz finde ich für Hessen Info zur Briefwahl und dazu, dass die Treffen per Videokonferenz stattfindet können - allerdings nur, wenn es keine Wahlen gibt.


    Aber dein Schulleiter müsste es wissen und euch eigentlich (in einer Konferenz) informieren.


    Kl.gr.Frosch

  • Ich wäre dafür, es in einem großen Raum abzuhalten, ggf. mit entsprechendem Hygienekonzept (siehe Conni ). Von Videokonferenzen o.ä. würde ich absehen, man kann es mit dem Digitalisierungswahn auch übertreiben.

  • An Schule in Deutschland gibt es sicherlich viele Probleme, aber bestimmt keinen "Digitalisierungswahn".

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




  • Wir (Hessen) haben nächste Woche den großen Elternabend der 5. Klassen. Normalerweise machen wir einen Abend für 6-7 Klassen, dieses Jahr halten wir 2 für jeweils 3 Klassen. Unsere Sporthalle ist dafür bis zu den Herbstferien geblockt und bestuhlt. Dort bekommen wir ca. 120 Personen im Abstand von min. 1,5m unter. Kommen darf nur 1 Elternteil mit vorheriger Anmeldung (da wir zur Rückverfolgung die Kontaktdaten aufnehmen müssen)

    Für die einzelnen Klassen haben wir nur die größten Räume der Schule freigegeben. Notfalls könnte aber auch eine Briefwahl stattfinden

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Kommen darf nur 1 Elternteil mit vorheriger Anmeldung (da wir zur Rückverfolgung die Kontaktdaten aufnehmen müssen)

    Oh, ist zwar NRW, aber in NRW rät man von dieser Beschränkung auf eine Person ab. Aus formalen Gründen. Es hätte zwar eh nur ein Elternteil das aktive Wahlrecht - aber beide hätten das passive Wahlrecht.


    Kl.gr.Frosch

  • Oh, ist zwar NRW, aber in NRW rät man von dieser Beschränkung auf eine Person ab. Aus formalen Gründen. Es hätte zwar eh nur ein Elternteil das aktive Wahlrecht - aber beide hätten das passive Wahlrecht.


    Kl.gr.Frosch

    Tja, ein Dilemma. Aber was ist denn nun wichtiger: Das passive Wahlrecht (geht ja auch in Abwesenheit), oder das Hygienekonzept mit "Abstand" bei Erwachsenen? Ich bin eindeutig für letzteres.

  • Bei den ersten Elternabenden gibt es keine Wahlen, daher wäre es hier unproblematisch... für den darauffolgenden werde ich mich darüber aber nochmal informieren...Danke für den Hinweis

  • Ich weiß nicht, was ein Elterbeirat ist- eine Art Elternsprecher? Dann ist es im Zweifel sowieso das Recht aber nicht die Pflicht der Eltern, sich darum zu kümmern. Die Pflicht der Lehrer ist es schon gar nicht. Praktischerweise planen das Lehrer zu Elternabenden mit ein, ihre Aufgabe ist es aber eigentlich nicht. Bei uns sind theoretisch nicht mal Elternabende Pflicht, eigentlich müssten Elternvertreter sich kümmern und Lehrer einladen. Wird natürlich auch anders gehandhabt, weil man ja als Lehrer bestimmte Ansagen an alle machen will, aber theoretisch müsste man nicht alle in die Schule bestellen.

    Das verstehe ich jetzt nicht. Es ist doch die Pflicht der Schule bzw. der Klassenlehrkräfte, die Erziehungsberechtigten zur Wahl der Klassenelternschaft einzuladen, oder nicht? Das passiert bei uns in den einjährigen Bildungsgängen etwa drei Wochen nach Schuljahresbeginn im Rahmen eines Elternabends. Dort geben wir dann auch Infos über die Schulform, aber der Haupt-TOP des Abends ist eben die Wahl der Elternvertreter*innen für Klassenkonferenzen.

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  • @ samu: Woher sollen denn die Eltern die anderen Eltern, deren Töchter und Söhne in der jeweiligen Klasse sind, kennen und wie sollen sie an deren Adressen, Tel.-Nummern etc. kommen??? Und wer soll das organisieren, wenn es doch noch gar keine/n Klassenelternvorsitzende/n gibt? Ich spreche hier ja von völlig neu zustande gekommenen Klassen. Zusätzlich muss ich sagen, dass es z. T. in den BBS-Klassen, wo die meisten SuS schon volljährig sind, gar keine Klassenelternschaften braucht (ich meine, wenn mehr als 75% der SuS volljährig ist).


    P. S.: Ich habe dazu gerade noch folgende Verordnung gefunden, die m. E. noch immer in Niedersachsen gilt:

    "Einladung zur Wahlversammlung

    Soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt folgendes Verfahren:

    1. Die jeweiligen Wahlberechtigten werden mit einer Frist von zehn Tagen schriftlich geladen zu den Wahlversammlungen
      1. der Klassenelternschaften von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder der Lehrkraft der entsprechenden organisatorischen Gliederung ... "

    Demnach ist also hier tatsächlich die Klassenlehrkraft diejenige, die zur Wahl der Klassenelternschaft einladen muss.

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  • Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Themen der Tagesordnung fest.


    Nach der ersten Sitzung einer Klasse sollen also die gewählten Eltern (Vorsitzenden) einladen, die KL ist "Gast". So weit die Theorie. Ich habe selten erlebt, dass das so klappt.

  • Nach der ersten Sitzung einer Klasse sollen also die gewählten Eltern (Vorsitzenden) einladen, die KL ist "Gast". So weit die Theorie. Ich habe selten erlebt, dass das so klappt.

    Eben, wird auch nirgends so gemacht. Was zeigt, wie sinnlos diese Elternvertreterei ist, letztlich geht es nur darum, dass der Lehrer am Elternabend sagt, dass die Klasse ganz toll zusammengewachsen ist, wohin man die Klassenfahrt zu planen gedenkt und ob denn die Kinder ihre Handys mitbringen dürfen?

    Aus Elternsicht: natürlich trauen sich die "gewählten" Elternvertreter*innen nie irgendein Problem anzusprechen, denn gerade ihre Tochter hat mit der Disziplinierung des Geschichtslehrers keine Probleme und in Deutsch immer soo gute Noten, das muss also Ihr ganz individuelles Problem sein mit dem Hans-Jürgen :engel:

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