Dienstliche Aufgaben an einer alten Schule nach Versetzung

  • Ich habe eine Frage zum Thema dienstliche Aufgaben im Nachgang zu einer Versetzung. An meiner alten Schule war ich für ein Bereich zuständig in dem eine Abrechnung auftaucht für fehlendes geliehenes Material von vor 2 Jahren. Was damit passiert ist weiß ich beleibe nicht mehr, auch sind die Schülerinnen größtenteils nicht mehr an der Schule. Seit dem 1. August 2020 bin ich nicht mehr an der alten Schule, ich wurde Auf eigenen Wunsch hin versetzt. Nun schreibt die alte SL mich an und bitte um die Erledigung dienstlicher Aufgaben. Ist das rechtens? Entstehen Nachteile aus der Ablehnung? Da die alte SL sogar meine dienstliche Postadresse gelöscht hat, schrieb sie mich privat an. Ich würde mich über Hinweise von euch freuen!

  • Dein alter Chef ist dir nicht mehr weisungsbefugt.

    Ich würde wohl kurz antworten, dass du an einer neuen Dienststelle bist und deshalb keine dienstlichen Aufgaben für eine andere Dienststelle übernehmen kannst. Und ergänzen, dass du zu einem Vorgang, der zwei Jahre zurückliegt, nichts sagen kannst.

  • Dein alter Chef ist dir nicht mehr weisungsbefugt...

    Daher würde ich gar nicht mehr antworten, schon gar nicht auf die persönliche Mailadresse. (Höchstens, dass du dir einen Anwalt nimmst, wenn er dich weiterhin zu stalken gedenkt...)

  • Hat die alte SL denn eine anderen Anschrift?

    In der Handakte (https://www.tresselt.de/personalakten , NRW) darf die wohl nicht stehen (jedenfalls sehe ich "Dienstanschrift" oder "Dienstanschrift nach Versetzung" nicht in der Aufzählung).

    Die Privatanschrift ist da aber drin.

    Wenn nun die Handakte nach Verlassen der Schule dort noch eine Weile weitergeführt werden darf, halte ich es für verständlich, diese Anschrift zu verwenden.


    Zur eigentlichen "Sache":

    Was würdest du denn machen, wenn du noch an der alten Schule wärst, die entsprechende dienstliche Aufgabe noch inne hättest, und dann eine Abrechnung auftaucht für fehlendes geliehenes Material von vor 2 Jahren?


    Ich würde mich in so einer Situation wohl so wohl so verhalten, wie ich es an der alten Schule auch getan hätte - wenn es nicht mit "riesigem" Aufwand verbunden wäre.

  • Daher würde ich gar nicht mehr antworten, schon gar nicht auf die persönliche Mailadresse. (Höchstens, dass du dir einen Anwalt nimmst, wenn er dich weiterhin zu stalken gedenkt...)

    Stalken? Anwalt? Ist das dein ernst.

    Ich nehme mal, dass dingenshausen nicht das Bundesland gewechselt hat und auch nicht den Arbeitgeber. Dann bleibt höchstens noch der Aspekt, dass der alte SL nicht mehr weisungsbefugt ist. Das kann sich aber ganz schnell ändern, wenn der alte SL den neuen SL bittet oder die Schulbehörde dich auffordert es zu erledigen. Letztlich ist das halt vom inhaltlichen abhängig. Ich würde der alten Schule nett antworten und ggf. mitteilen, dass ich dazu nichts sagen kann. Wenn es letztlich in meine Zuständigkeit viel, würde ich es nicht zu locker nehmen. Ggf. ist halt die Frage, ob man die Vorwürfe machen kann. Wenn du alles richtig gemacht hast, reicht ein kurzer Hinweis, dass du leider keine Auskunft geben kannst und dein Job richtig erledigt hast. Wenn es dein Fehler war, würde ich an deiner Stelle versuchen das auszubügeln...

  • Wenn du alles richtig gemacht hast, reicht ein kurzer Hinweis, dass du leider keine Auskunft geben kannst und dein Job richtig erledigt hast. Wenn es dein Fehler war, würde ich an deiner Stelle versuchen das auszubügeln...

    Gut, keiner weiß, worum es genau geht. Aber dass der TE so gar nicht weiß, wie es genau zu der Situation gekommen sein könnte, spricht dafür, dass es wohl um einen Fehler geht, der im Alltagsgeschäft mal passieren kann. Egal von wem.

    Sagen wir mal, es geht um einzelne Schulbücher, die ausgeliehen, aber nicht verbucht wurden. Was soll denn der TE dazu sagen als "Keine Ahnung mehr. Kann sein...". Und dann braucht er auch keine Konsequenzen befürchten.

    Gut, wenn er fünf Schülern Laptops in die Hand gedrückt hat, aber nicht mehr so recht weiß, wer das nochmal genau war, sieht die Sache vielleicht anders aus.

  • Stalken? Anwalt? Ist das dein ernst.

    Naja, etwas dick aufgetragen, gebe ich zu. Gibt aber die Denkrichtung vor, denn Rechtfertigung wäre die falsche. Wenn du nach der Beschreibung von dingenshausen an normale Kommunikation denkst, wo wirklich jemand irgendwas sucht bist du naiv.

  • Sagen wir mal, es geht um einzelne Schulbücher, die ausgeliehen, aber nicht verbucht wurden. Was soll denn der TE dazu sagen als "Keine Ahnung mehr. Kann sein...". Und dann braucht er auch keine Konsequenzen befürchten.

    Gut, wenn er fünf Schülern Laptops in die Hand gedrückt hat, aber nicht mehr so recht weiß, wer das nochmal genau war, sieht die Sache vielleicht anders aus.

    Naja, es geht ja anscheinend um einen Schaden von 2.000 €. Das werden keine Schulbücher sein. Aber darum geht es ja auch nicht.


    Fakt ist doch, dass er wahrscheinlich nur die Schule und nicht den Dienstherrn gewechselt hat. Da ist es vollkommen ok, beim alten Mitarbeiter nachzuhaken. Sich dann auf die Hinterbeine zu stellen und zu sagen, Sie sind nicht mehr weisungsbefugt, kann da schnell nach hinten losgehen.

    • Offizieller Beitrag

    Tom12345 - wie kommst du auf die 2000 €? Habe ich da was überlesen?


    Generell würde ich aber auch sagen: solange Dingenskirchen nicht das Bundesland gewechselt hat, ist er immer noch beim gleichen Dienstherrn. Daher kann im WorstCase (wenn es nötig ist, es weiß ja niemand, worum es geht) die Anfrage auch über den Dienstweg nachoben (Schulamt, BezReg, Düsseldorf) und zurück erfolgen. Da ist dieser direkt, informelle Weg evtl. schöner.


    Ich würde es auch so machen, wie es oben schon steht: wenn du nichts zu sagen kannst, schreib zurück, dass du nichts dazu sagen kannst. Aber: wenn du was dazu sagen kannst, solltest du es auch tun. Finde ich.


    kl. gr. frosch

  • Wenn ich recht erinnere, hat der TE sich auf eine Aufstiegsposition wegbeworben und wurde sehr plötzlich gebeten, seine Bewerbung zurückzuziehen.


    Aber auch ohne komische Vorgeschichte: Ein Kollege lässt sich versetzen. Der SL löscht als erste Amtshandlung die dienstliche Email (echt jetzt, geht das überhaupt?), stellt dann fest, dass irgendwas von vor 2 Jahren fehlt, was nicht mehr anwesende Schüler möglicherweise haben. Und dann schreibt er eine private Mail (die er natürlich noch aufgehoben hat für alle Fälle) und fragt mal ganz unverbindlich nach, wo das bereits abgeschriebene Zeug ist? Oder haben die beiden vielleicht sogar ein super Verhältnis, weswegen sich der TE versetzen ließ? Kann natürlich theoretisch sein. Wenn dem so ist, wäre der TE allerdings sicher selbst auf die Idee gekommen auf "antworten" zu klicken und "Sorry, Jens, keine Ahnung, viel Erfolg bei der Suche. Sollen wir uns mal wieder auf ein Bier treffen? " zu schreiben.


    Wo steht eigentlich was von 2000 Eur?

  • ... Daher kann im WorstCase (wenn es nötig ist, es weiß ja niemand, worum es geht) die Anfrage auch über den Dienstweg nachoben (Schulamt, BezReg, Düsseldorf) und zurück erfolgen. Da ist dieser direkt, informelle Weg evtl. schöner.

    Finde ich nicht schöner, weil die Nachricht offenbar so ist, dass der TE verunsichert reagiert und eben nicht das Gefühl hat, als ob jemand bloß mal fix was wissen will. Dann lieber gleich auf dem Dienstweg.

    • Offizieller Beitrag

    Ja. Grundsätzlich stimme ich dir zu. Aber verunsichert wäre er wahrscheinlich sowieso.

    Und wenn eine Anfrage direkt läuft, ist sie weniger offiziell, als wenn der Schulleiter an der neuen Schule Dingenskirchen darüber informiert, dass es Unklarheiten in Bezug auf seine ehemaligen Aufgaben an seiner ehemaligen Schule gäbe. Sowas macht sich an der neuen Schule natürlich gleich sehr gut.

  • Ja. Grundsätzlich stimme ich dir zu. Aber verunsichert wäre er wahrscheinlich sowieso.

    Und wenn eine Anfrage direkt läuft, ist sie weniger offiziell, als wenn der Schulleiter an der neuen Schule Dingenskirchen darüber informiert, dass es Unklarheiten in Bezug auf seine ehemaligen Aufgaben an seiner ehemaligen Schule gäbe. Sowas macht sich an der neuen Schule natürlich gleich sehr gut.

    Ich tippe mal ins Blaue (bzw. Grüne:P) , dass du

    a) weder einer scheidenden Kollegin hinterherschreiben würdest, weil irgendwas fehlt, was Ex-Schüler in der Hand hatten...

    b) wenn, dann so schreiben würdest, dass sie ganz normal darauf antworten könnte, weil sie wüsste, dass du ernsthaft auf der Suche nach xy bist und ihr nichts Böses willst...

    c) bei einer neuen Kollegin X nicht argwöhnisch verstohlen deinen Geldbeutel ertasten würdest, weil das Amt nachfragt, ob X wisse, wo sich das schulische xy vom Vorvorjahr befinde

    • Offizieller Beitrag

    a) weder einer scheidenden Kollegin hinterherschreiben würdest, weil irgendwas fehlt, was Ex-Schüler in der Hand hatten...


    c) bei einer neuen Kollegin X nicht argwöhnisch verstohlen deinen Geldbeutel ertasten würdest, weil das Amt nachfragt, ob X wisse, wo sich das schulische xy vom Vorvorjahr befinde

    a) "Äh ja, das Buch hat der Kevin damals ins Jungen-WC gestopft. Erinnern Sie sich an die wochenlange Überschwemmung?"

    c) Geldbeutel? Eher alte Leihbücher, Atlanten... (Nachtrag: Ich sehe einen Frosch auf Buchstapeln)

  • Tom12345 - wie kommst du auf die 2000 €? Habe ich da was überlesen?

    Ups, da habe ich was überlesen. Ich dachte, dass das im ersten Post stand. Bleibt aber inhaltlich gleich. Wenn es um ein paar Euro geht, wird es keinen interessieren. Bei einem größeren Betrag sieht das anders aus.

  • Also - um ein wenig mehr Klarheit zu schaffen: In dem Bereich welches ich koordiniert habe, war es normal von fremden Verlagen Leihmaterial für ein Schuljahr zu bekommen. In diesem Fall handelt es sich um das Schuljahr 2018-2019. Die Abiturienten welche auch Material hatten, sind für mich gar nicht mehr greifbar. Dazu wird das Material teilweise an SchülerInnen ausgeliehen. Nun ist aber offenbar nicht alles zurück gekommen, was mir nicht aufgefallen war. Dafür gab es im Nachhinein eine saftige Abrechnung vom Verlag für ca. 700€. Teilweise war aber das zurückgeschickte Material nicht mehr gebrauchsfähig - das ist aber Interpretationsspielraum des Verlages und für mich unmöglich im Vorfeld zu wissen. Schon gar nicht mehr sind die Schäden dann einzelnen Schülern zuzuordnen. Was schreibe ich denn nun?

  • Ich würde mich an deiner Stelle erst rechtlich beraten lassen von deiner Gewerkschaft und dann ggf. mit dieser gemeinsam eine Antwort auf die konkrete Mail formulieren. Dort kannst du offener sprechen, wie was organisiert war bzw. auch, wie die Übergabe geregelt war. Unter Umständen wäre es deine Pflicht gewesen angesichts dieser Aufgabe, dass du eben im Blick haben musstest, wer geliehenes Material nicht zurückgibt, weshalb du ohne vorhergehende Rechtsberatung- die ein Forum nicht leisten kann- wenn zeitlich möglich noch nicht antworten solltest.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

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