Digital mp3s aus Lehrwerken SuS zur Verfügung stellen- Urheberrechtsfrage/Lizenzvertragsfrage

  • Würde das auch nicht ohne Extraerlaubnis machen, da man eben nicht nur präsentiert, sondern auch speichert und damit vervielfältigt bzw. Veröffentlichungen ermöglicht. Dasselbe gilt m.M.n. für die Hörbeispiele auf der Arbeitsheft-CD.


    Die Frage von Herrn Rau stellt sich mir auch: Wo sollte die Erlaubnis herkommen, wenn nicht vom Verlag selbst? Das ist deren Zeug.


    Ich hab allerdings einen Verlag mehrfach angeschrieben, ob ich deren Kopiervorlagen verschicken darf und hab mich nicht getraut, weil sie mir nicht geantwortet haben.


    Wünsche dir mehr Glück :top:

    • Offizieller Beitrag

    Gedanke für Frage 2: Bei Cornelsen haben sie mal das Problem der CD "entdeckt" und seit ein paar Jahren ist es nicht mehr per CD sondern per Code online. Der Code ist derselbe in allen Heften. Könnte es sein, dass ein "neuerer Druck" mit diesem Code arbeitet? (ich hatte SuS mit CD, andere mit Code. Ich selbst wechsle ja nicht jedes Jahr das Arbeitsheft und hatte es also nicht gemerkt).


    Frage 1: so doof es klingt: zur Sicherheit selbst nachsprechen (oder abwandeln...), habe ich im Sommer so gemacht.

  • zur Sicherheit selbst nachsprechen


    Möglicherweise ist auch das Verbreiten einer solchen Variante schon eine Urheberrechtsverletzung.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Bei einem ganzen Text wohl schon. Wenn man nur Vokabeln einzeln vorliest, wohl eher nicht.


    Wenn man das aber auch nicht darf bzw. einem ein Strick daraus gedreht werden könnte, dann könnten wir das Homeschooling eigentlich gleich lassen... bzw. nur "Arbeitsblätter hochladen", wie dann wieder in den Medien berichtet wird, wenn es um die faulen, unfähigen Lehrer geht. 🤪

  • Wenn man das aber auch nicht darf bzw. einem ein Strick daraus gedreht werden könnte, dann könnten wir das Homeschooling eigentlich gleich lassen... bzw. nur "Arbeitsblätter hochladen", wie dann wieder in den Medien berichtet wird, wenn es um die faulen, unfähigen Lehrer geht. 🤪

    Genau den Gedanken hatte ich auch schon.


    Als ich am Donnerstag und Freitag vor den Weihnachtsferien nur "spaßeshalber" ausprobieren wollte, wie sich das anfühlt, eine online Konferenz mit 30 Schülern zu machen, sind mir gleich zwei Dinge aufgefallen:

    1. In meiner 5. wurde rumgealbert und zwei Kinder hatten ihr Handy nebendran liegen, mit dem sie sich während der Konferenz Nachrichten geschickt hatten. Nun bin ich den Kleinen beileibe nicht böse, dass sie rumgealbert haben - Hallo? das sind Fünftklässler! - aber die Tatsache, dass so kleine Schüler noch Probleme mit der online Disziplin haben plus das Handy nebendran hat mich nachdenklich gemacht.

    2. In meiner 8. gab es einzelne Schüler, die - durchaus zu Recht! - Gebrauch von ihren Datenschutzrechten gemacht haben und sich geweigert haben, die Kamera anzustellen. Völlig ok, war ja so ausgemacht. Bloß - wie soll ich da jemals funktionstüchtigen online Unterricht machen?


    Gut, ich kann die Klassen teilen, egal, ob die das dank Hybridunterricht sowieso sind oder nicht.

    Aber: Wie soll online Unterricht, bei dem ich die Schüler nicht sehen darf und für den ich keine original Materialien hochladen darf, dann gehen?

    • Offizieller Beitrag

    Möglicherweise ist auch das Verbreiten einer solchen Variante schon eine Urheberrechtsverletzung.

    das habe ich mich auch gefragt und deswegen oft irgendwas abgewandelt, aber zugegeben, entweder zu wenig, dass es sicher eine Verletzung war, oder komplett selbst gemacht. Aber ernsthaft: das macht man nur ab und zu. Ich bezahle ja nicht für ein Lehrwerk, wenn ich noch alles zusätzlich machen muss (mache ich eh viel zu oft aber ausgerechnet audiosachen sind meiner Meinung nach Sache des Verlags, wie sonst soll man die perfekte Aussprache garantieren)

  • zur Sicherheit selbst nachsprechen (oder abwandeln...), habe ich im Sommer so gemacht.

    Hab ich auch überlegt, solange man die Quelle angibt, müsste das doch gehen? "nach Soundso-Verlag" zitieren darf man ja auch...

  • Bei einem ganzen Text wohl schon. Wenn man nur Vokabeln einzeln vorliest, wohl eher nicht.

    Ich bin sicher, dass die Verlage gar nichts dagegen haben, wenn man in dieser Situation gegen ihre Rechte verstößt. Sie wollen es - je nach dem - nur nicht unbedingt formal erlauben. Skrupel... habe ich da noch ein paar, aber wenige.


    Vokabellisten an sich, wenn sie lang genug sind, sind sicher urheberrechtlich geschützt. Ob die 25 Vokabeln eines Textes das sind, kann ich nicht beurteilen. Aber ja, das machen bei uns auch manche - aus den 25 Vokabeln einen Audiodatei oder eine Präsentation machen, mit Beispielsätzen und eventuell zusätzlichen Hinweisen.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • gab es einzelne Schüler, die - durchaus zu Recht! - Gebrauch von ihren Datenschutzrechten gemacht haben und sich geweigert haben, die Kamera anzustellen.

    Bei den Videokonferenzen mit meiner Oberstufe habe ich fast nur Kacheln angeschaut. Auf meine Bitte, dass wenigstens die sich zeigen, die was zu sagen haben, damit ich wenigstens mit einem Gesicht rede, haben sich 3 oder 4 Leute "sichtbar" gemacht, wenn sie sich zu Wort gemeldet haben. Aber schön ist das nicht.

  • Übrigens habe ich beim Stöbern festgestellt, dass es doch auch einige Erklärfilme von Klett online gibt, auf der Website selber gibt es ein paar, aber über die Suchmaschine (wenn man Klett + Erklärfilm eingibt) findet man noch mehr für verschiedene Fächer. (In Englisch sind das häufig die vom digitalen Unterrichtsassistenten, die ich aber von dort selbst nicht runter-/hochladen kann und darf).

  • So, ich habe inzwischen dann auch mal mit Klett telefoniert. Deren Auskunft lautet, dass man in den kommenden vier Wochen, solange die Schulen geschlossen seien, in schulinternen, gesicherten Systemen (also kein freier Zugriff von außen möglich) auch normalerweise geschützte digitale Materialien wie Videos oder mp3-Dateien von Lehrer-CDs oder weiteren Zusatzmaterialien der Klasse zur Verfügung stellen dürfe. Der Verlag drücke da quasi angesichts der aktuellen Situation ein Auge zu, danach ist das dann aber wieder verboten. (Also kein prinzipieller Weg, um z.B. erkrankten SuS Materialien zur Nacharbeit verfügbar zu machen.) Bei den Textdateien zu den Arbeitsheften haben sie- wie schon hier im Thread- darauf verwiesen, dass die neueren Ausgaben vorne im Heft einen Onlinecode angeben, so dass die SuS darüber versuchen sollen die Audio-/Videodatei anzuspielen. Das werde ich also prinzipiell so nutzen (und dort, wo die Hefte noch nicht aktuell genug sind, einfach schauen, dass wir in der Lehrerbib wenigstens je ein aktuelles Heft/Jahrgang anschaffen, damit wir unseren Klassen prinzipiell den Code angeben können, sowie zusätzlich mir für privat noch die fehlenden Lehrerexemplare einfach holen, dann habe ich die auch privat in der aktuellen Fassung und mit den Codes).


    Schade, dass man das nicht über die kommenden Wochen hinaus nutzen darf, aber vielleicht schafft es die KMK ja derartige Aspekte künftig bei der Neuverhandlung von Rahmenverträgen mit zu berücksichtigen, damit wir Lehrkräfte auch tatsächlich die erforderlichen rechtlichen Spielräume haben die wir (neben vielen anderen Bausteinen) benötigen, um digitale Aspekte wo sinnvoll und zielführend regulär einbauen zu können in unseren Unterricht. (Und erkrankten SuS digitale Zusatzmaterialien im Fremdsprachenunterricht zur Nacharbeit zur Verfügung stellen zu können halte ich persönlich für SEHR sinnvoll und zielführend.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Danke CDL!

    Ich finde es allerdings blöd, dass ich dann nicht mal SuS, die sich als Risikopatient*innen im Homeoffice befinden (das werden sie ja wohl noch länger sein), die im Unterricht behandelten Hörverstehenstexte zur Verfügung stellen darf. Wie sieht es denn wohl mit den Transkripten dazu aus? Dürfte ich wenigstens die auf "Moodle" einstellen?

    Ehrlich gesagt, finde ich, wenn auch das untersagt ist, werden die entsprechenden SuS ja wohl benachteiligt, weil sie nicht alle im Unterricht behandelten Lerninhalte "mitbekommen", und ich habe dagegen nicht mal eine Handhabe!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Danke! Weißt du, ob Teams oder Moodle/Mebis schulinternene, gesicherte Systeme im Sinn des Klettverlags sind? (Weiß schon, dass du weder für Klett sprechen noch überhaupt etwas Rechtliches sagen kannst, aber vielleicht kam die Frage ja auf.)

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Mal naiv gefragt, was spricht dagegen, das im Sinne der Privatkopie (§53 Absatz 1 UrhG) zur Verfügung zu stellen?


    Wer keine CD-Laufwerk zuhause hat kann in die Schule kommen und sich dort im Computerraum die Inhalte auf einen Stick ziehen..oder schickt die CD mit Rückumschlag zu und erhält die Inhalte per Mail als Donwload.


    Kritisch ist ja nur die Veröffentlichung, also dass mehrere Personen die selbe Datei downloaden können.

    "In einer Gesellschaft in der Privatsphäre kriminalisiert wird, haben nur noch Kriminelle Privatsphäre" - frei nach Phil Zimmermann

    • Offizieller Beitrag

    Mal naiv gefragt, was spricht dagegen, das im Sinne der Privatkopie (§53 Absatz 1 UrhG) zur Verfügung zu stellen?


    Wer keine CD-Laufwerk zuhause hat kann in die Schule kommen und sich dort im Computerraum die Inhalte auf einen Stick ziehen..oder schickt die CD mit Rückumschlag zu und erhält die Inhalte per Mail als Donwload.

    Du darfst eine Kopie zur Sicherheit bei dir zu Hause im Regal (für private Sachen) haben, du darfst diese Kopie(n) aber nicht allen deinen Freunden ausleihen!

  • Ich darf diese Kopie aber auch digital auf der Festplatte haben (und ich darf sogar das Original weiterverkaufen, dh ich muss keinen Zugriff auf das Original haben).

    Außerdem darf ich anderen dabei helfen eine Kopie zu erstellen bzw. das in ihrem Auftrag erledigen (von deren Original, nicht von meinem Original).


    Es haben ja alle SuS eine CD im Original, daher dürfte es ja unproblematisch davon jeweils Kopien anzufertigen bzw. dass diese für sich eine Kopie anfertigen.

    "In einer Gesellschaft in der Privatsphäre kriminalisiert wird, haben nur noch Kriminelle Privatsphäre" - frei nach Phil Zimmermann

  • Danke! Weißt du, ob Teams oder Moodle/Mebis schulinternene, gesicherte Systeme im Sinn des Klettverlags sind? (Weiß schon, dass du weder für Klett sprechen noch überhaupt etwas Rechtliches sagen kannst, aber vielleicht kam die Frage ja auf.)

    Kenntwortgeschützer Zugang, damit keine Unberechtigten von außen Zugriff haben, das reicht laut Klett und erfüllt unser Schul-Teams beispielsweise. Ich kenne Mebis selbst nicht, gehe aber davon aus, dass eure SuS sich auch dort authentifizieren müssen, um Zugriffsrechte zu erlangen, insofern ist das ausreichend für die nächsten 4 Wochen (oder wie lange dann eben im jeweiligen BL die Schulschließungen dauern mögen).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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