Wie versorgt ihr Testverweigerer mit Unterricht?

  • Grundsätzlich wäre es lieb, wenn ihr einfach davon ausgeht, dass ich weiß, wie die Regelungen in meinem Bundesland sind.


    Ich glaube nicht, dass daran jemand zweifelt. Da wir aber in 16 verschiedenen Bundesländern und x verschiedenen Schularten unterrichten, wäre es sicher hilfreich, zu wissen, was genau in der für dich zutreffenden Verordnung steht.

  • gut, ich _glaube_ tatsächlich, dass es in RLP ganz normal möglich ist, sich abzumelden.

    soweit ich weiß, herrscht bei uns sowohl Test- als auch Präsenzpflicht (so denn Präsenzunterricht stattfindet). Testverweigerer erhalten ein Online-Angebot.

    Das widerspricht sich zwar, aber wir sind nichts anderes gewöhnt.

  • (ich werde keine Diskussion mit meinen Bekannten und Freunden starten, aber tatsächlich überrascht es mich nicht besonders, dass sie es nicht im offiziellen Rahmen machen.
    und wenn ich ehrlich bin, kann ich nicht sagen, dass ich mich nur am Gesetz halten würde, wenn ich es ähnlich einschätzen würde bzw. die Möglichkeit hätte)

  • (ich werde keine Diskussion mit meinen Bekannten und Freunden starten, aber tatsächlich überrascht es mich nicht besonders, dass sie es nicht im offiziellen Rahmen machen.
    und wenn ich ehrlich bin, kann ich nicht sagen, dass ich mich nur am Gesetz halten würde, wenn ich es ähnlich einschätzen würde bzw. die Möglichkeit hätte)

    Geht mir ähnlich. Ich hatte für meine Schüler die Präsenzpflicht auch de facto ausgesetzt...

    Ist aber eh hinfällig, bei unseren Zahlen machen wir vor Pfingsten ziemlich sicher garnix mehr auf.

  • In meinem Bereich sind die SuS erwachsen und durch ihr Verhalten vor der Testpflicht kann man Rückschlüsse auf ihre Haltung gegenüber den Maßnahmen ziehen. Diejenigen, die jetzt zu Hause bleiben, sehen zum großen Teil keine Bedrohung durch Covid. Man muss hier auf jeden Fall differenzieren.

    Bei uns sind ja viele SuS auch bereits volljährig oder zumindest schon 16/17 Jahre alt. Aber diejenigen, die einen Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht gestellt haben (das sind bei uns allerdings nicht allzuviele SuS), sind - und das betrifft den größten Teil - mit diesem Schuljahr schon ziemlich "durch". Sprich: sie haben einfach keine Lust mehr auf Schule, weil sie sowieso schon wissen, dass sie die entsprechende Schulform nicht bestehen werden und haben nun auch keine Lust mehr sich überhaupt noch Mühe zu geben (das betrifft u. a. mehrere BFS-SuS und auch SuS in einer FOS-Klasse 12); diese SuS nehmen nun auch nicht am Distanzunterricht teil (und haben das auch während der Schulschließungen nur sporadisch getan). Andere, die sich haben befreien lassen (dies betrifft aber nur wenige), haben einfach Angst vor Ansteckung - das weiß ich von zwei SuS.


    Ich wüsste nicht, dass wir unter diesen SuS einen "Coronaleugner" oder konsequenten "Testverweigerer" hätten.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wie genau ist dieser Anspruch definiert worden? Das ist rein physikalisch ja nicht möglich.

    Ach, genau definiert wurde nichts. Deswegen habe ich auch weiter oben von "Phrasen" der Bildungsministerin gesprochen.

    Ich glaube nicht, dass daran jemand zweifelt. Da wir aber in 16 verschiedenen Bundesländern und x verschiedenen Schularten unterrichten, wäre es sicher hilfreich, zu wissen, was genau in der für dich zutreffenden Verordnung steht.

    "Was passiert, wenn Schülerinnen und Schüler nicht an den Tests teilnehmen?
    Wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen anderen negativen Testnachweis vorlegt, darf [...] nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen. Wer trotzdem in die Schule kommt, muss sie wieder verlassen. [...] Die Präsenzpflicht gilt weiterhin.In der Präsenzphase finden deshalb weiter Leistungsnachweise in mündlicher und schriftlicher Form statt. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weil sie nicht am Test teilnehmen und keinen anderen Nachweis haben, müssen in Absprache mit den Lehrkräften alternative Leistungsnachweise erbringen. Diese Schülerinnen und Schüler bekommen ein pädagogisches Angebot, das dem entspricht, welches Schülerinnen und Schüler in den häuslichen Lernphasen während des Wechselunterrichts erhalten (Versorgung mit Arbeitsmaterialien, Erteilen von Arbeitsaufträgen etc.)"


    Und meine Frage war: Wie setzt ihr das konkret um?

    Die Frage kann natürlich eher von KollegInnen beantwortet werden, die die gleichen bzw. ähnliche Vorgaben haben wie o.g.

  • Ah okay, dann sind wir raus, weil es im Moment keine Noten für die Daheimgebliebenen gibt. Da wird unser Ministerium aber sicher noch was verkünden...

    Diese Schülerinnen und Schüler bekommen ein pädagogisches Angebot, das dem entspricht, welches Schülerinnen und Schüler in den häuslichen Lernphasen während des Wechselunterrichts erhalten (Versorgung mit Arbeitsmaterialien, Erteilen von Arbeitsaufträgen etc.)"

    Das ist allerdings übel. Ihr könnt euch ja nicht zweiteilen. Man kann die Arbeitsaufträge natürlich weiterhin im Lernportal hochladen und per Video mündlich abfragen. Aber ich würde mir doch überlegen, ob ich nicht die Gewerkschaft bemühe. (Ja, je mehr zu Hause bleiben, desto besser. Dann aber bitte alle, das Problem auf die Kolleg*innen abzuwälzen geht gar nicht!)

  • Und meine Frage war: Wie setzt ihr das konkret um?

    Die Frage kann natürlich eher von KollegInnen beantwortet werden, die die gleichen bzw. ähnliche Vorgaben haben wie o.g.

    Alle SuS, die im Distanzunterricht sind (weil sie von der Präsenzpflicht befreit sind, in Quarantäne sind oder zu dem Teil der Klasse gehören, die in der Woche ihr "Homeschooling" haben), werden zum Präsenzunterricht zugeschaltet oder erhalten Arbeitsaufträge über "Moodle". Das gilt auch für die SuS, die morgens kein negatives Testergebnis vorweisen können und deswegen die Schule wieder verlassen müssen.

    Zu Klassenarbeiten/Klausuren müssen bei uns die SuS, die von der Präsenzpflicht befreit sind, ja trotzdem erscheinen, wie Alasam ja schon schrieb. Wir versuchen, diese SuS (wenn sie sich nicht bereit erklären, an dem Tag einen Selbsttest zu machen) in einen extra Raum zu setzen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Und meine Frage war: Wie setzt ihr das konkret um?

    Die Frage kann natürlich eher von KollegInnen beantwortet werden, die die gleichen bzw. ähnliche Vorgaben haben wie o.g.

    Bei mir gibt es immer den Bereich Schriftlich und statt Mündlich den Bereich Sonstiges, so dass ich statt mündlicher Noten einfach am Ende jeder Unterrichtsstunde, oder wann es eben sinnvoll ist, den Zwischenstand, z.B.. Heft, Einscannen und abgeben lassen würde. Das zählt dann zu Sonstiges, wo auch die mündlichen Eindrucksnoten landen. Wirklich mündliche Noten gehen ja nur, wenn die Schüler zum Präsenzunterricht dazugeschaltet werden können. In dem Bereich sehe ich aber keine Probleme.

    Und ein Praktikum kann ich je nach Thema auch daheim machen lassen und ein Protokoll schreiben lassen, falls auch ein solcher Bereich (zB in Physik) abgedeckt werden muss.


    Ersatzleistungen für Klassenarbeiten, an denen die Schüler in RLP wohl nicht teilnehmen müssen, sind schwieriger zu finden. Das hängt doch sehr vom Fach ab. Ich denke, da sollte sich aber auf jeden Fall die Fachschaft auf ein oder zwei mögliche Ersatzleistungen einigen.

    In BW könnte ich mir eine Art GFS (= gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen) vorstellen, mit einer schriftlichen Ausarbeitung über ein Thema und einem Onlinevortrag dazu. Der kann dann ja mit PowerPoint und Kamera des Vortragenden in die Klasse übertragen wird, wenn das technisch möglich ist.

    Die GFS ist dieses Schuljahr freiwillig, muss aber sonst in einem Fachpro Schuljahr gemacht werden. Das könnte man ja hier nutzen.


    Ich bin aber froh, dass diese Schüler bei uns an den normalen Klassenarbeiten teilnehmen müssen.


    LG DFU

  • Gibt es für NRW eine verbindliche Aussage darüber, was mit den Testverweigerern bezüglich Klassenarbeiten passiert? Wir sollen ja pro Hauptfach eine schreiben. Ist das dann eine Sechs, weil nicht teilgenommen? Müssen wir eine Ersatzleistung stellen?

  • Gibt es.

    Frag mal bei deiner Schulleitung nach dem Runderlass vom 21.4.21


    Für die Sek II gilt:

    Wer den Test verweigert darf nachschreiben, wer wieder verweigert bekommt eine 6 bzw ist nicht beurteilbar.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Gibt es.

    Frag mal bei deiner Schulleitung nach dem Runderlass vom 21.4.21


    Für die Sek II gilt:

    Wer den Test verweigert darf nachschreiben, wer wieder verweigert bekommt eine 6 bzw ist nicht beurteilbar.

    Bin zwar nicht betroffen, aber aus Neugierde: Stellen sie euch damit frei, ob Ihr eine 6 oder ein n.b. erteilt? n.b. wiegt - zumindest bei uns - DEUTLICH weniger schwer als eine 6.

    Einmal editiert, zuletzt von DpB ()

  • Naja, wenn ich aus dem 1. Quartal eine Note habe, könnte ich ja einfach diese nehmen. Habe ich keine, weil die Klausur ausgefallen ist, ist die Person nicht bewertbar.


    Da steht aber wenn man es genau nimmt: Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler einzelne Leistungen oder sind Leistungen nicht beurteilbar, wird die einzelne Leistung oder die Gesamtleistung wie eine ungenügende Leistung bewertet.

    Ein Kurs kann nur dann bewertet werden, wenn hinreichende Beurteilungsgrundlagen vorliegen. . Hinreichende Beurteilungsgrundlagen liegen nicht vor, wenn die Schülerin oder der Schüler im Beurteilungsbereich "Klausuren" beide geforderten Leistungsnachweise verweigert hat oder im Beirteilungsbereich "klausuren" oder im Beurteilungsbereich "Sonstige Mitarbeit" aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler zu vertreten sind, nicht beurteilbar ist.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Naja, wenn ich aus dem 1. Quartal eine Note habe, könnte ich ja einfach diese nehmen. Habe ich keine, weil die Klausur ausgefallen ist, ist die Person nicht bewertbar.


    Da steht aber wenn man es genau nimmt: Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler einzelne Leistungen oder sind Leistungen nicht beurteilbar, wird die einzelne Leistung oder die Gesamtleistung wie eine ungenügende Leistung bewertet.

    Ein Kurs kann nur dann bewertet werden, wenn hinreichende Beurteilungsgrundlagen vorliegen. . Hinreichende Beurteilungsgrundlagen liegen nicht vor, wenn die Schülerin oder der Schüler im Beurteilungsbereich "Klausuren" beide geforderten Leistungsnachweise verweigert hat oder im Beirteilungsbereich "klausuren" oder im Beurteilungsbereich "Sonstige Mitarbeit" aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler zu vertreten sind, nicht beurteilbar ist.

    Ich raff's nicht (wirklich!)


    Du hast ne Note aus Quartal 1: Ok. Die nimmste.


    Du hast keine Note aus Quartal 1. Schüler verweigert mehrmals die Testteilnahme. Also kriegt er ne 6. Passiert das mehrfach, kriegt er mehrere 6en. Damit gibt es doch eine Bewertungsgrundlage, nämlich die vielen 6en.

    Oder ist das Ernsthaft so gemeint wie "naja, wer EINMAL ne Arbeit verweigert, kriegt ne 6, wer das aber ständig tut, dem schreiben wir dann n.b. aufs Zeugnis"??????


    Das erscheint mir so absurd und gleichzeitig bei unseren KMn/BMn doch so gut möglich, dass es mir sogar mehrere Fragezeichen wert ist ;-)

  • N.B. ist für mich wenn ich als Fachlehrer länger erkrankt bin oder der Schüler eben plausible und ausreichende Krankmeldungen/Atteste vorlegt.


    Habe ich keine Atteste: 6

  • Ich stehe ähnlich auf dem Schlauch. Aber das steht in dem Dokument so drin...

    Ich behaupte also mal: wenn jemand die Tests verweigert und auch die Aufgaben aus den Distanztagen nicht abgibt, ist das 6. und wenn ich keine Klausur habe ist die schriftliche Leistung nicht bewertbar, oder 6 und dann gucke ich mal wie die mündliche aussieht?! Gut, dass ich nur in einer Klasse keine 1. Klausur hab und die Klasse bisher keinen Testverweigerer hat.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • N.B. ist für mich wenn ich als Fachlehrer länger erkrankt bin oder der Schüler eben plausible und ausreichende Krankmeldungen/Atteste vorlegt.


    Habe ich keine Atteste: 6

    Aber da steht, dass Tage die wegen Testverweigerung gefehlt werden, keine unentschuldigten Fehltage sind.

    Kann ich dann dafür eine 6 geben, wenn sie nicht nach den Aufgaben fragen?

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Aber da steht, dass Tage die wegen Testverweigerung gefehlt werden, keine unentschuldigten Fehltage sind.

    Kann ich dann dafür eine 6 geben, wenn sie nicht nach den Aufgaben fragen?

    Hier werden auch die Tage bei ausgesetzter Präsenzpflicht zu unentschuldigten Fehltagen, wenn sie keine Aufgaben holen usw.

  • Da das Noten werden, gegen die aller Wahrscheinlichkeit nach jemand klagen wird, würde ich mir vom Schulleiter jetzt sagen lassen, was er vorgibt. Der wiederum kann sich bei seinem Vorgesetzten absichern.


    Wenn man jetzt 6en erteilt und in drei Monaten sagt ein Gericht, dass das nicht zulässig war, muss man sich Noten ausm Kreuz leiern, das würde ich mir nicht geben wollen.

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