Schwieriger Schüler

  • Danke für die Zusammenfassung. Klingt aber danach, als wäre bei der Kollegin auch einiges schiefgelaufen. In dieser krassen Form muss niemand (andere) unter dieser Behinderung leiden (lassen).

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Danke für die Zusammenfassung. Klingt aber danach, als wäre bei der Kollegin auch einiges schiefgelaufen. In dieser krassen Form muss niemand (andere) unter dieser Behinderung leiden (lassen).

    Was schlägst du vor? "Hallo Herr Dr., ich hätte gern Ritalin oder ein anderes Zaubermittel"? Was wissen wir, was die Kollegin schon alles unternommen hat. Und welche Gründe es hat, mit wem sie wann Kaffee trinkt? :gruebel:

  • In ein Gespräch reinzuplatzen und jemanden einfach vollzublubbern, um ihn gleich darauf stehenzulassen, ist kein Verhalten, das man nicht abstellen könnte. Auch ADHSler sind Herr ihrer Sinne und nicht doof. Sage ich jetzt mal nach zehn Jahren in der KJPP. Allerdings: Die Beschreibung von Antimons Kollegin klingt stellenweise eher nach Autismus-Spektrum-Störung denn nach ADHS. Vielleicht kommt da einiges zusammen.

    Was schlägst du vor? "Hallo Herr Dr., ich hätte gern Ritalin oder ein anderes Zaubermittel"?

    Genau das. Warum nicht?

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ich weiss nicht, was sie schon alles unternommen hat. Sie hat mir einfach mal erzählt, dass es diagnostiziertes ADHS sei. Sie hat wirklich häufig Stress mit allen möglichen Leuten an der Schule, ich bin oft am Verteidigen weil ich es wirklich gut kann mit ihr. Sie hat auch mal ne Anstellung verloren deswegen. Bei uns wird sie jetzt bis zum Ende durchhalten und dann vermutlich Gärtnern in Italien oder so.

  • Die Beschreibung von Antimons Kollegin klingt stellenweise eher nach Autismus-Spektrum-Störung denn nach ADHS

    Wo denn? Das, was da beschrieben wird, ist klassisches ADHS.

    Ich habe auch ADHS und kenne solches Verhalten von mir, allerdings habe ich mit der Diagnose vor 12 Jahren direkt eine Therapie begonnen und nehme auch Ritalin. So werde ich als kreative, impulsive, kommunikative, aber nicht nervige Kollegin wahrgenommen. Aber es kostet immer wieder viel Mühe, diese Impulsivität unter Kontrolle zu behalten.

  • Beide Diagnosen werden über Verhaltensmerkmale eingeschätzt und es gibt durchaus Schnittmengen dabei.

    Andere einfach anzusprechen und das Gegenüber nicht wahrzunehmen passt auch zu ASS... wir arbeiten gerade daran und ich lerne, konsequent nicht zu reagieren, wenn ich im Dunstkreis bin und zugetextet werde.

  • Vielleicht klingt das jetzt heftig, aber gibt es in NRW einen vergleichbaren Paragraphen zu Art. 87 Abs. 2 Nr. 3 BayEUG, sofern der Schüler noch berufsschulpflichtig ist?

    Wenn du uns jetzt bitte noch verraten würdest, was in diesem Paragraphen steht, wäre allen, die nicht in Bayern leben, sehr geholfen ;) !

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wollte den Link hier nicht setzen, weil es sonst wieder dauert, bis der Post freigeschaltet wird.


    Dann mal der Versuch mit copy and paste (den Volltext liefert jede Suchmaschine):


    "Beeinträchtigt das Verhalten der Schülerin bzw. des Schülers den Bildungsanspruch der Mitschülerinnen und Mitschüler schwerwiegend und dauerhaft oder wäre eine solche Beeinträchtigung zu erwarten, kann bei einer Ordnungsmaßnahme nach Art. 86 Abs. 2 Nr. 7 auch entschieden werden, dass


    (...)


    3.die Berufsschulpflicht beendet wird, wenn die Schülerin oder der Schüler bereits in die Berufsschule oder die Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung aufgenommen ist."


  • Vermutlich, weil ich hier neu bin. Vorhin so passiert in einem anderen Thema ;)


    Aber zurück zum Thema: Vielleicht kennt NRW ebenfalls eine Regelung, nach der im heftigsten Fall Schüler entfernt werden können, wenn sie das Erreichen der Bildungsziele der Mitschüler massiv gefährden. Ist das im ursprünglich genannten Sachverhalt der Fall?

  • Ich kann ja nun nur für NDS sprechen, aber der Schulverweis wäre einer der letzten Schritte bei einer Ordnungsmaßnahmenkonferenz. Zuvor müssen - sofern nicht etwas wirklich Schwerwiegendes vorgefallen ist - Ordnungsmaßnahmen wie Ausschluss aus dem Unterricht und Überweisung in eine Parallelklasse angeordnet werden. Ein Schulverweis ist hier nur möglich, wenn "die Schülerin oder der Schüler durch den Schulbesuch die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet oder den Schulbetrieb nachhaltig und schwer beeinträchtigt hat." (siehe https://www.voris.niedersachse…doc.id=jlr-SchulGNDV51P61)

    Das ist hier wohl kaum der Fall.

    Zudem würden bei uns im Falle von Unterrichtsstörungen, wie sie der/die TE schildert, zunächst Erziehungsmittel (und nicht gleich Ordnungsmaßnahmen) angewendet werden.


    EDIT: Wenn wir jede/n Schüler/in, der durch Quatschen den Unterricht stört, gleich der Schule verweisen würden, wären einige Klassen bald ganz schön leer... ;)

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  • Ich war mal in einer Einrichtung für Jugendliche in sonderpädagogischen Schulen und da war es extrem wichtig, dass welche die ADHS hatten, ihr Ritalin nehmen, da sie ansonsten fast gar nicht mehr beherrschbar waren. Ich hatte da einen Jugendlichen, den ich immer schon fast zwingen musste sein Ritalin zu nehmen, weil der nach der Schule am liebsten gleich Rambazamba machen wollte in unserer Einrichtung und nie auf den Gedanken gekommen wäre selbstständig sein Ritalin zu nehmen. Da er selbst ja auch kein Kind mehr war, stell ich mir das bei einem Berufsschüler auch anstrengend vor. Vielleicht wird der überhaupt gar nicht therapiert? Ich habe damals von vielen Kolleginnen mitbekommen, dass es oft sehr schwer ist den Eltern folgendes beizubringen:


    1) Ihr Kind ist nicht therapiert extremst anstrengend und behindert unsere Arbeit mit den anderen Kindern/Jugendlichen

    2) Nein, das Verhalten ihres Kindes ist nicht normal

    3) Ritalin bzw. eine Therapie ist die einzige Hoffnung


    Neu_FOSBOS


    Du kannst einen Schüler nicht sofort rausschmeißen, du musst es erst mit allen Ordnungsmaßnahmen probieren und selbst dann wird es wohl nicht so einfach sein, besonders wenn die Schulleitung bzw. das Kollegium nicht mitmachen.


    Obwohl ich doch in mir die Hoffnung trage, dass es wenigstens an (beruflichen) Schulen hoffentlich einfacher ist solche Extremfälle rauszuschmeißen, als in sozialpädagogischen Einrichtungen :(

  • @Berufsschule93: Genau das sagt der von mir zitierte Artikel ja aus! Ordnungsmaßnahmen laufen ohnehin über den Schreibtisch der Schulleitung plus ggf. Disziplinarausschuss als Organ der Lehrerkonferenz, alle davon müssen aber keineswegs durchexerziert werden, was ja auch kaum möglich ist, wenn man den Art. 86 liest. Zudem habe ich bewusst geschrieben, dass das erst einmal heftig klingt, um zu betonen, dass so etwas nur die ultima ratio sein kann - aber, zumindest in Bayern, im Bereich des Möglichen liegt.


    Humblebee: Klar! Es geht eben um eine permanente Gefährdung der Bildungsziele der Mitschüler lt. Artikel (die der von dir angeführte Artikel aus NDS sinngemäß mit der Beeinträchtigung des Schulbetriebs ebenso aufgreift). Wie gesagt, ich wollte eine mögliche Eskalationsstufe aufzeigen. Relevant wird aber, ausgehend vom eigtl. anfangs genannten Fall, was denn nun in NRW gilt.

  • Obwohl ich erinnere mich da an etwas. Ich hatte in meiner Erzieherausbildung eine Mitschülerin, die versucht hat drei andere Mitschülerinnen zu vergiften. Die wurde bestimmt auch anhand deines Artikels rausgeschmissen.


    Aber ich wollte nochmal was zur Aufsichtspflicht für erwachsene Schüler an beruflichen Schulen sagen. Also meine Lehrer an den bayerischen beruflichen Schulen, wo ich war, haben da ein ganz anderes Bild von sich gegeben. Nach ihnen haben wir eine Aufsichtspflicht auch ggü. diesen Schülern. Ein Lehrer hat mir mal erzählt, dass er im Referendariat einen Kollegen hatte, der richtig Ärger bekommen hat, weil eine Schülerin von ihm aufs Klo gegangen ist und dort versucht hat Selbstmord zu begehen. Die Geschichte hat mir voll Angst gemacht. Haben wir Lehrer auch bei erwachsenen Schülern Schuld an allem? Wie soll ich verhindern, dass eine Schülerin sich umbringt, wenn ich es ihr gestatte aufs Klo zugehen und sie sich sofort anfängt die Arme aufzuschneiden, sobald sie in der Kabine ist? Soll ich das als Lehrer spüren? Ich hätte da echt gerne Aufklärung über die Aufsichtspflicht ggü. erwachsenen Schülern.

  • Da würde ich auf Paragraph 22 BaySchO verweisen. Der Ärger, den der Kollege bekam, könnte mit Absatz 2 (Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach geistiger und charakterlicher Reife) begründet worden sein, wobei das schon ziemlich daneben wäre. Abklärung der Suizidalität ist ja schließlich im Kompetenzbereich der Schulpsychologen (Verdacht) bzw. KJPs (klinische Diagnose).

  • Ordnungsmaßnahmen laufen ohnehin über den Schreibtisch der Schulleitung plus ggf. Disziplinarausschuss als Organ der Lehrerkonferenz

    Ist das in Bayern so? Hier in NDS sind in Ordnungsmaßnahmenkonferenzen grundsätzlich alle in der Klasse eingesetzten Lehrkräfte, Eltern- und Schülervertreter*innen usw. anwesend; Leitung hat die/der Schulleiter/in.


    Und nochmal: In dem von der/dem TE geschilderten Fall würden bei uns definitv erstmal Erziehungsmittel ergriffen, bevor es zu einer Ordnungsmaßnahmenkonferenz kommt. Und wenn es soweit käme, dürften wir den betreffenden Schüler noch lange nicht direkt der Schule verweisen, weil wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, vorher die anderen im § 61NSchG genannten Stufen zu "durchlaufen". Das kannst du gerne anzweifeln, aber glaub' mir, das dem wirklich so ist! Ich bin nun schon 20 Jahre Lehrkraft an einer BBS und habe (leider) schon so manche OMK mitgemacht. In keinem Fall wurde bisher ein/e Schüler/in der Schule verwiesen.

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  • Hast Du Dich mal in einem Einzelgespräch mit dem Schüler zusammengesetzt und über die Probleme gesprochen? Ich würde an der Stelle auch sehr offen sagen, dass mich das so nervt und gemeinsam besprechen, was für Lösungen helfen könnten.


    Ich habe auch Schüler*innen schon selbstbestimmt den Unterricht verlassen lassen für eine Runde ums Gebäude, wenn sie selber das Gefühl hatten, sie kommen gerade im Unterricht nicht klar oder können sich nicht mehr konzentrieren. Berufskolleg ist halt auch in vielen Fällen freiwillig mit erwachsenen Menschen und dementsprechend kann man damit auch reden und nach gemeinsamen Lösungen suchen.

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

  • Ist das in Bayern so? Hier in NDS sind in Ordnungsmaßnahmenkonferenzen grundsätzlich alle in der Klasse eingesetzten Lehrkräfte, Eltern- und Schülervertreter*innen usw. anwesend; Leitung hat die/der Schulleiter/in.


    Und nochmal: In dem von der/dem TE geschilderten Fall würden bei uns definitv erstmal Erziehungsmittel ergriffen, bevor es zu einer Ordnungsmaßnahmenkonferenz kommt. Und wenn es soweit käme, dürften wir den betreffenden Schüler noch lange nicht direkt der Schule verweisen, weil wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, vorher die anderen im § 61NSchG genannten Stufen zu "durchlaufen". Das kannst du gerne anzweifeln, aber glaub' mir, das dem wirklich so ist! Ich bin nun schon 20 Jahre Lehrkraft an einer BBS und habe (leider) schon so manche OMK mitgemacht. In keinem Fall wurde bisher ein/e Schüler/in der Schule verwiesen.

    Ich zweifle nichts an, sondern habe auf Eigenheiten der Schulgesetzgebung meines Bundeslandes verwiesen und zu bedenken gegeben, ob es ähnliche Verlautbarungen ggf. in NRW gibt. Dass du dich in NDS auskennst, stelle ich nicht infrage - nur hilft es ohne Verweis auf eine Suche nach analogen Regelungen dem Fragesteller genauso wenig wie allein die Regelungen aus By.

  • Ich zitiere an der Stelle mal Wikipedia:


    Zu der damaligen Zeit (Mitte der 40er) war es auch üblich, Selbstversuche mit neu entwickelten Substanzen durchzuführen – daher probierten Leandro Panizzon und seine Ehefrau Marguerite („Rita“) Methylphenidat aus. Besonders beeindruckt war Marguerite davon, dass sich ihre Leistung im Tennisspiel nach Einnahme von Methylphenidat steigerte. Von ihrem Spitznamen Rita leitet sich der bekannte Handelsname Ritalin für Methylphenidat ab.[5]


    Ein mir bekannter Polizist erzählte von einer Zeit, als Methylphenidat unter Studierenden häufig vertickt wurde, um in Prüfungsphasen besser durchzuhalten.


    Und am extremsten fand ich ein schwer auffälliges, aggressives Kind, das auf die Erziehungshilfeschule sollte, nach Einnahme von Ritalin war er plötzlich "beherrschbar" und von Schulwechsel keine Rede mehr. Die kranke Familie änderte natürlich nichts an ihrem Verhalten.


    Was ich sagen will, Ritalin ist sicher besser verträglich als andere Psychopharmaka und es ist in Einzelfällen eine Lösung, um ein Kind aufnahmefähige für eine Psychotherapie zu machen. Aber. Ich sträube mich dagegen, wenn Lehrkräfte Ritalin für ein Allheilmittel halten, weil Kinder anstrengend sind (und bei Gott das können sie sein!) und ggf. noch behaupten, es schlüge nur bei Kindern mit "echter ADHS" an, bei anderen wirke die Substanz nicht. Das ist schlicht und ergreifend falsch.


    Kinder mit Verhaltensstörungen brauchen Hilfe. Immer. Traumatische Erfahrungen, oder weitergegebene Traumata der Eltern, Gewalt, Inkonsequenz, wechselhafte und völlig unabsehbare Reaktionen psychisch kranker Eltern usw. sind dringend behandlungsbedürftig und den Eltern ins Gewissen zu reden, dass sie zu allererst sich Hilfe suchen müssen.


    So, das hilft Berufsschulkollegen nicht, aber ich wehre mich gegen die landläufig immer wieder auftauchende Behauptung, die lebenslange Einnahme eines Medikaments sei der Weisheit letzter Schluss und für Betroffene in jedem Falle eine super Idee. Einfach nur, weil's so schön einfach scheint und endlich Ruhe einkehrt.

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