Lehrergehalt Schulformen

  • Demnach hätten also die Lehrkräfte für Gymnasium, FöS und BBS gar keinen Anspruch darauf, die für sie ausgeschriebenen Stellen an SI/SII-Schulen mit A13 und im höheren Dienst zu beginnen ?

    Der Versuch, mir die Worte im Mund umzudrehen, fruchtet nicht. Lehrkräfte für Gym, FöS und BBS sind der Laufbahngruppe des höheren Dienstes zugewiesen und erhalten daher im Einstiegsamt A13. Zugangsvoraussetzung hierfür ist der Master oder ein vergleichbarer Abschluss. Aus der (Mindest-)Zugangsvoraussetzung für eine Laufbahngruppe aber zu folgern, dass grundsätzliche alle Masterabsolventen im öffentlichen Dienst ebenfalls dieser Laufbahngruppe zuzuweisen sind, ist ein Logikfehler.


    Im Übrigen hast du mit deiner - leicht provokativen - Frage sogar teilweise Recht. Wenn sich z.B. eine Gymnasiallehrkraft Person mit 1. und 2. STEX für das Lehramt Gymnasium direkt auf eine GHRS-Stelle zum Einstieg bewirbt und genommen wird, wird diese dem Ersten Einstiegsamt der zweiten Laufbahngruppe zugewiesen und erhält entsprechend A12. Die Kopplung der Besoldung erfolgt an das Einstiegsamt, vorausgesetzt die Zugangsvoraussetzungen sind erfüllt, und nicht an die Zugangsvoraussetzungen selbst.

  • Ein Anspruch auf den höheren Dienst leitet sich nunmal über die Ausbildung ab. Die ist seit 12 Jahren hier gleich. Ältere Kollegen haben es dann rechtlich aber schwer, die noch die alte Ausbildung besitzen und müssen auf die Politik hoffen.

    Ältere Kollegen? Wer 2003 als erster mit der neuen LPO angefangen hat ist jetzt ca 10 Jahre nach dem Ref. Sind die schon älter? Und die letzten sind seit 3 Jahren mit dem Ref fertig.

    Die haben ja nur eine kürzere Studienzeit als die aktuelle LPO, weil das Ref gekürzt wurde und dafür das Praxissemester in den Master integriert wurde. Und damit willst du begründen, dass alle mit LPO 2003 (und alle davor...) A12 bekommen und die danach nicht?

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ältere Kollegen? Wer 2003 als erster mit der neuen LPO angefangen hat ist jetzt ca 10 Jahre nach dem Ref. Sind die schon älter? Und die letzten sind seit 3 Jahren mit dem Ref fertig.

    Die haben ja nur eine kürzere Studienzeit als die aktuelle LPO, weil das Ref gekürzt wurde und dafür das Praxissemester in den Master integriert wurde. Und damit willst du begründen, dass alle mit LPO 2003 (und alle davor...) A12 bekommen und die danach nicht?

    Sprech ich Spanisch??? ICH will gar nichts begründen. Ich sage, dass es rechtlich für diese Kollegen keinen direkten Zwang gibt in A13 aufzusteigen, wie bei den Masterabsolventen, die nach Beamtenrecht in A13 besoldet werden sollten. Das heißt, dass die Politik es ihnen demnach rechtlich verwehren könnte. Das wäre zu befürchten.

    ICH hingegen möchte weiterhin A13 für alle

  • Demnach hätten also die Lehrkräfte für Gymnasium, FöS und BBS gar keinen Anspruch darauf, die für sie ausgeschriebenen Stellen an SI/SII-Schulen mit A13 und im höheren Dienst zu beginnen ?

    FöS-Lehrer sind nicht im höheren Dienst.

  • Ist man nicht mit A13 automatisch höherer Dienst

    Ähm nein und mich wundert, dass dir das neu ist in Anbetracht der Zeit, die du in Überlegungen rund um A13 steckst. Es gibt übrigens in einigen Bundesländern auch A14-Stellen, die von Beamten des gehobenen Dienstes innerhalb ihrer Laufbahn besetzt werden können.

    Also verdienen tun sie A13. Masterabschluss haben sie auch. Damit sind die doch höherer Dienst. Wieso sollten sie es nicht sein?

    Du hast leider nach wie vor nicht verstanden, dass ein vorhandener Masterabschluss nicht automatisch zum Einstieg in den höheren Dienst führt.

  • Du ignorierst natürlich gekonnt dass der Aktenverteilung dann für Leute mit mittlerem Abschluss ausgeschrieben ist. Heißt man wäre überqualifiziert. Die Voraussetzungen für den GS Lehrer liegt aber schon im Master und Staatsexamen. Es gibt im Öffentlichen Dienst keine andere Stelle wo Masterabsolventen nicht in A13 beginnen. Keine einzige.

    Doch im Ministerium. A13 gibt es nur, wenn eine Stelle frei ist, sonst bleibt man auf der Stufe, wie die Stelle halt ausgeschrieben ist.

    So viel falsches Wissen hier ...


    Auch wenn man seinen Master nachträglich macht, bekommt man nicht automatisch A13 dann.

  • Außer firelilly selbst, die mindestens A17 bekommen müsste.

    Ein Kollege hat mal in einer Dienstbesprechung in einer Diskussion wegen Erstattung der Fahrtkosten gemeint, dass jeder in der freien Wirtschaft mit dieser Ausbildung einen Firmenwagen hätte.


    Da war das Gelächter aber groß. :rotfl:

  • Du ignorierst natürlich gekonnt dass der Aktenverteilung dann für Leute mit mittlerem Abschluss ausgeschrieben ist. Heißt man wäre überqualifiziert. Die Voraussetzungen für den GS Lehrer liegt aber schon im Master und Staatsexamen. Es gibt im Öffentlichen Dienst keine andere Stelle wo Masterabsolventen nicht in A13 beginnen. Keine einzige.

    Das lese ich ja jetzt erst! Was ist das denn für ein Unsinn? Wenn Du dich mit deinem Master auf einer Pförtnerstelle bewirbst, bekommst du doch kein A13! Die Besoldung hängt vom der Tätigkeit ab, da kannst du mit 3 M.Sc. und 4 Dres ankommen. Wird dir nichts bringen.

  • Doch im Ministerium. A13 gibt es nur, wenn eine Stelle frei ist, sonst bleibt man auf der Stufe, wie die Stelle halt ausgeschrieben ist.

    So viel falsches Wissen hier ...


    Auch wenn man seinen Master nachträglich macht, bekommt man nicht automatisch A13 dann.

    Und wie ist man zu der Stufe gekommen? Sicher war die Voraussetzung kein Masterabschluss. Sobald Masterabschluss VORAUSSETZUNG für die Stelle ist, gibt es immer A13. Zeig mir eine Stelle wo es anders ist.

  • Das lese ich ja jetzt erst! Was ist das denn für ein Unsinn? Wenn Du dich mit deinem Master auf einer Pförtnerstelle bewirbst, bekommst du doch kein A13! Die Besoldung hängt vom der Tätigkeit ab, da kannst du mit 3 M.Sc. und 4 Dres ankommen. Wird dir nichts bringen.

    Das ist kein Unsinn. Der Pförnter hat als Voraussetzung sicher keinen Masterabschluss. Es geht um die Qualifikation der Tätigkeit und die Voraussetzungen. Sobald ein Master verlangt wird, gibt es A13

  • Ähm nein und mich wundert, dass dir das neu ist in Anbetracht der Zeit, die du in Überlegungen rund um A13 steckst. Es gibt übrigens in einigen Bundesländern auch A14-Stellen, die von Beamten des gehobenen Dienstes innerhalb ihrer Laufbahn besetzt werden können.

    Du hast leider nach wie vor nicht verstanden, dass ein vorhandener Masterabschluss nicht automatisch zum Einstieg in den höheren Dienst führt.

    Nochmal. Es geht nicht um MEINE Qualifikation, sondern die Tätigkeit. Wird ein Master verlangt (und Voraussetzung für GS ist ein Master), gibt es normalerweise immer A13

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