Pädagogische Einführung

  • Hallo zusammen,

    eine Stelle als Musiklehrer(Sek.1) habe ich an einer Gesamtschule in NRW bekommen. Ich soll pädagogische Einführung teilnehmen. An der Musikhochschule Köln habe ich 2 Diplome studiert(Regelstudienzeit 8 Semester) Und im Musikschulbereicht habe ich viele viele Jahre gearbeitet. Alle Voraussetzungen für OBAS sollten ausgefüllt sein. Meine Frage ist, warum kann ich OBAS nicht machen? Vielen Dank!

    LG

    Jed

  • Hallo Jed,


    hattest du vor Ort nachgefragt oder bei der Bezirksregierung?


    Hier sind die Voraussetzungen: https://www.schulministerium.n…-vorbereitungsdienst-obas

    Gründe kann es demnach durchaus geben, da wissen wir zu wenig über dich und das Drumherum.


    Aber auch mit PE ist OBAS nicht ausgeschlossen. Wenn es später eine Stelle dafür gibt, dann kann es durchaus noch nachgezogen werden.


    Viele Grüße

  • Lies' dich hier mal ein: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…v_id=10000000000000000076


    Auszug: „im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen kann im Rahmen des § 11 Absatz 6 Nummer 3 Lehrerausbildungsgesetz an die Stelle von zwei Fächern das Fach Kunst oder das Fach Musik treten.“


    Die OBAS mit nur einem Fach zu machen, ist also möglich, es ist aber eine seltene Ausnahme.* Gut möglich, dass bei der dich einstellenden Bezirksregierung niemand weiß, welche Möglichkeiten bestehen und was zu tun ist. Ich würde mich direkt - telefonisch oder per E-Mail - an das Referat 211 im Schulministerium wenden. Es wird heute von Herrn Packwitz geleitet, der war früher explizit für die OBAS zuständig.


    * Ob du einen Anspruch hast, dass man dich zur OBAS zulässt, oder ob die Bezirksregierung einen Ermessensspielraum hat und das auch ablehnen kann, weiß ich nicht.

  • Ob du einen Anspruch hast, dass man dich zur OBAS zulässt, oder ob die Bezirksregierung einen Ermessensspielraum hat und das auch ablehnen kann, weiß ich nicht.

    Da es noch diese zwei Punkte, abseits der Formellen Dinge, gibt:

    Zitat
    3. die für die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzt und

    4. im Rahmen eines Auswahlverfahrens mit positiver Prognose über den Ausbildungserfolg in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt wurde.


    Kann man meiner Meinung nach keinen Anspruch ableiten.

  • Mal wieder anekdotisch: In unserem Seminar saßen drei Musik-Seiteneinsteigende, die alle noch ein zweites Fach hatten und zwei Kunst-Seiteneinsteigende, die Kunst als Ein-Fach hatten, aber das zweite Seminar bei Musik mitmachten, weil sie halt noch ein zweites Seminar besuchen mussten.

  • Vielen lieben Dank!

    Ich rufe morgen die Beratungsstelle noch mal an. Vielleicht noch Beziersregierung. Wenn es nicht geht, geht halt nicht. Ich bin schon sehr froh die Stelle zu kriegen^^

  • Ich sehe im Moment das zweite Fach nicht. Das Studium muss aber das zweite Fach mit hinreichend CTS Punkten abbilden damit es für Obas reicht.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • @Swingingphone

    Stimmt für die Schulform Gesamtschule oder Gymnasoum ist das möglich.

    Ist aber eine Kann Vorschrift. Da Deine Stelle explizit für Sek1ist könnte es sein, dass die dann davon keinen Gebrauch machen. Ich würde sowohl beim Sachbearbeiter als auch beim Personalrat nachfragen!

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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