Fachbereichsleitung ohne Rücksprache zugewiesen bekommen

  • Hallo liebe Kollegen,


    ich hoffe auf guten Rat bei einer kniffligen Situation, zu der es eine kleine Vorgeschichte gibt:


    Seit 1,5 Jahren unterrichte ich an einer kleinen HS in Niedersachsen. Es ist meine erste volle Stelle nach dem Ref.

    Ich hatte einen harten Einstieg in die volle Stelle, da mir, trotz gegenteiliger Versprechungen, direkt die Leitung einer neu gegründeten 8. Klasse auf Auge gedrückt worden ist, nachdem ich an der HS unterschrieben hatte. Ich kam zum 2. Hj. an diese mir völlig fremde Schule, hatte direkt von Minute 1 eine Klasse, wo sich die schwächsten der schwächsten SuS sammelten. Die SuS wussten auch, dass sie dort gesammelt wurden, weil sie besonders schwach sind und waren dementsprechend erzürnt.

    Mittlerweile sind meine ganz zahm geworden und wir mögen uns, ich habe endlich wieder Spaß am Unterrichten, aber es war und ist immer noch so, dass ich einfach mehr Zeit für Klassenlehrerdinge brauche, als Kollegen, die länger dabei sind.


    Nun zur eigentlichen Situation:

    Seit Beginn dieses Schuljahres haben wir (gottseidank) einen neuen Schulleiter, den ich schätze, aber nicht gut kenne.

    Gestern habe ich mit einer Kollegin telefoniert, die den Fachbereich Deutsch bei uns leitet und sie erzählte, wie anstrengend das sei, weil keiner bei Veränderungen mitziehen will. Sie schloss mit den Worten:

    "Aber das wirst du ja nächste Woche auch feststellen, du machst doch jetzt den Fachbereich Sport, oder?"

    Ich bin fast aus allen Wolken gefallen. Es stellte sich dann heraus, dass mein Name tatsächlich auf der Übersichtsliste für die Fachbereichsleitungen steht, die im LK aushängt.

    Mein alter SL hat mir diese Position schon Mal versucht zwischen Tür und Angel schmackhaft zu machen, "weil du dich ja so toll in Sport engagierst" (habe 90% des SAPs in Sport während Corona geschrieben, weil keiner das machen wollte), aber ich habe schon da abgeblockt und gesagt, dass ich als jüngere Kollegin mit eigener Klasse im Abschlussjahr bereits ausgelastet bin.

    Grundsätzlich bin ich nicht abgeneigt, Mal einen Fachbereich zu leiten, aber ich habe leider nur eine Kollegin von fünf Sportlehrern dabei, die einen bei Projekten oder Erneuerungen nicht im Regen stehen lässt. Und da ich, so wie ich es verstanden habe, auch keine Weisungsrechte gegenüber anderen Sportkollegen habe, würde die Stelle nur Mehrarbeit und noch mehr Ärgern über Fachkollegen bedeuten. Insbesondere ein Kollege sabotiert mich schon genug hinter meinem Rücken (ich habe seinem Lieblingsschüler zB eine berechtigte 4+ gegeben, als ich besagtem Kollegen wegen vermeintlicher Krankheit einen Monat lang vertreten habe, woraufhin er dem Lieblingsschüler einfach sieben zusätzliche Einsen gegeben hat, damit dieser in Summe noch auf einer 1 landet:autsch:)... Ich kriege die Krise, wenn ich daran denke, mit so jemanden enger zusammenzuarbeiten und für ihn noch mehr Arbeit mit zu machen.


    Nun ist nächste Woche Dienstag schon die Fachkonferenz in Sport angesetzt und abgesehen davon, dass ich die Fachleitung nicht will, ist meine Ablehnung durch dieses geheime Benennen (wahrscheinlich durch den alten SL) noch stark gewachsen. Ich würde es auch schlicht nicht schaffen, da noch was vorzubereiten.


    Ich weiß nur nicht, wie ich da wieder heraus komme. Es kann doch nicht sein, dass die Leute, die sich bemühen, noch durch die Mehrarbeit einer Fachleitung bestraft werden.


    Ich möchte mit meinem neuen SL darüber sprechen, weiß aber nicht, wie ich das taktisch klug machen sollte.

    Habt ihr vielleicht Ideen?


    Danke bereits! :rose:




    (Ohje, viel länger geworden, als gedacht :staun:)

  • In welchem Bundesland bist du tätig?

    In NRW ist die Fachbereichsleitung (hier: Fachkonferenzleitung) vom den Mitgliedern der Fachkonferenz aus ihrer Mitte zu wählen.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Es kann doch nicht sein, dass die Leute, die sich bemühen, noch durch die Mehrarbeit einer Fachleitung bestraft werden.

    Doch, so läuft das leider... Die fleißigen Bienchen, die einen guten Job machen, bekommen immer mehr aufgehalst und die faulen Drückberger sind fein raus... Wenn du keine Zusatzarbeit machen willst, musst du schauen, dass du möglichst schlecht arbeitest. So schlecht wie du es halt vertreten kannst.


    Alternativ nutzt du dein Wissen um diesen Umstand für deine Zwecke um in die Klassen, Schularten, Projekte, etc. rein zu kommen in die du möchtest. So kommst du dann auch schnell in eine Position in der du dann die stupiden Sachen bei denen aber nichts schief gehen kann, die Kollegen machen lassen kannst, die sonst nix leisten (wollen).

  • In NRW ist die Fachbereichsleitung (hier: Fachkonferenzleitung) vom den Mitgliedern der Fachkonferenz aus ihrer Mitte zu wählen.

    So ist es m. E. in Niedersachsen auch. Ich finde nur gerade den entsprechenden Abschnitt im NSchG nicht.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Doch, so läuft das leider... Die fleißigen Bienchen, die einen guten Job machen, bekommen immer mehr aufgehalst und die faulen Drückberger sind fein raus... Wenn du keine Zusatzarbeit machen willst, musst du schauen, dass du möglichst schlecht arbeitest. So schlecht wie du es halt vertreten kannst.


    Alternativ nutzt du dein Wissen um diesen Umstand für deine Zwecke um in die Klassen, Schularten, Projekte, etc. rein zu kommen in die du möchtest. So kommst du dann auch schnell in eine Position in der du dann die stupiden Sachen bei denen aber nichts schief gehen kann, die Kollegen machen lassen kannst, die sonst nix leisten (wollen).

    Nein, so läuft es an meiner Schule zum Glück nicht!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich habe auch gesucht und finde nichts Eindeutiges im NSchG.


    Bei uns wird es miteinander ausgemacht, aber wir sind ja ein kleines Kollegium in Bullerbü und jede von uns hat mindestens eine Fachkonferenzleitung und noch manch anderen Posten dazu.

    Allerdings ist Sport schon aufwändig, weil viele Wettbewerbe und Veranstaltungen daran hängen.

  • Ich habe auch gesucht und finde nichts Eindeutiges im NSchG.


    Bei uns wird es miteinander ausgemacht, aber wir sind ja ein kleines Kollegium in Bullerbü und jede von uns hat mindestens eine Fachkonferenzleitung und noch manch anderen Posten dazu.

    Allerdings ist Sport schon aufwändig, weil viele Wettbewerbe und Veranstaltungen daran hängen.

    Kenne das auch so, dass man schaut, dass es halbwegs verteilt ist von der Belastung her.

    Ich checke nicht, warum mich mein alter SL einfach dafür eingetragen hat. Was ist das denn für eine Art.

  • Der Unterschied: Bei uns gibt es mehr Posten zu verteilen, als wir KollegInnen sind, und jede von uns seit Jahren hat jede von uns immer mindestens eine Konferenz, oft auch 2.

    In den letzten Jahren hatten wir viele Abordnungen/ Vertretungen und anderes, sodass das STammkollegium noch mehr Aufgaben unter sich verteilen muss.

  • So ist es m. E. in Niedersachsen auch. Ich finde nur gerade den entsprechenden Abschnitt im NSchG nicht.

    Oh, dann wäre ich fein raus, denn gewählt worden bin ich definitiv nicht.

    Hierzu gibt es ergänzend zum NSchG einen älteren Erlass von 2005 "Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen", der die Geschäftsordnung von Konferenzen regelt. Dieser ist inzwischen zwar außer Kraft gesetzt, was aber nur heißt, dass er nicht mehr zwingend anzuwenden ist, wenn sich die Gesamtkonferenz der Schule in Anwendung des NSchG eine eigene Geschäftsordnung gibt. Ansonsten ist der Erlass nach wie vor maßgeblich bei der Durchführung von Konferenzen.


    Den Vorsitz führt eine Lehrkraft, die als Inhaber eines höherwertigen Amtes damit betraut oder damit beauftragt wurde. Gibt es keine solche, wird ein Mitglied der Fachkonferenz für 2 Jahre gewählt. Findet sich auch dadurch keine Lehrkraft, die den Vorsitz übernimmt, wird die Schulleitung halt jemanden beauftragen. Eine solche Dienstanweisung wäre m.E. weder unzulässig noch unverhältnismäßig. Besonders geschickt ist das jedoch auch nicht und tut der Schule selten gut. Manchmal kann aber genau dieses Vorgehen offene Konflikte innerhalb der Fachgruppe auch etwas beruhigen.


    PS. Wenn man es denn darauf anlegen möchte: Grundsätzlich ist die einzige aus dem NSchG und dem Erlass ableitbare Aufgabe der Vorsitz führenden Lehrkraft - nun ja - den Vorsitz in der Konferenz zu führen. Ok...und eine Sammlung der Protokolle und Beschlüsse, die noch gegenzuzeichnen sind. Alle anderen Aufgaben in der Fachgruppe lassen sich wunderbar untereinander aufteilen, notfalls durch Anweisung der SL.

  • Hierzu gibt es ergänzend zum NSchG einen älteren Erlass von 2005 "Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen", der die Geschäftsordnung von Konferenzen regelt. Dieser ist inzwischen zwar außer Kraft gesetzt, was aber nur heißt, dass er nicht mehr zwingend anzuwenden ist, wenn sich die Gesamtkonferenz der Schule in Anwendung des NSchG eine eigene Geschäftsordnung gibt. Ansonsten ist der Erlass nach wie vor maßgeblich bei der Durchführung von Konferenzen.


    Den Vorsitz führt eine Lehrkraft, die als Inhaber eines höherwertigen Amtes damit betraut oder damit beauftragt wurde. Gibt es keine solche, wird ein Mitglied der Fachkonferenz für 2 Jahre gewählt. Findet sich auch dadurch keine Lehrkraft, die den Vorsitz übernimmt, wird die Schulleitung halt jemanden beauftragen. Eine solche Dienstanweisung wäre m.E. weder unzulässig noch unverhältnismäßig. Besonders geschickt ist das jedoch auch nicht und tut der Schule selten gut. Manchmal kann aber genau dieses Vorgehen offene Konflikte innerhalb der Fachgruppe auch etwas beruhigen.


    PS. Wenn man es denn darauf anlegen möchte: Grundsätzlich ist die einzige aus dem NSchG und dem Erlass ableitbare Aufgabe der Vorsitz führenden Lehrkraft - nun ja - den Vorsitz in der Konferenz zu führen. Ok...und eine Sammlung der Protokolle und Beschlüsse, die noch gegenzuzeichnen sind. Alle anderen Aufgaben in der Fachgruppe lassen sich wunderbar untereinander aufteilen, notfalls durch Anweisung der SL.

    Ich kenne mich, wenn ich was mache, dann mache ichs auch richtig. Nur verwaltend tätig sein, das könnte ich nicht.

  • Ich kenne mich, wenn ich was mache, dann mache ichs auch richtig. Nur verwaltend tätig sein, das könnte ich nicht.

    Was meinst du denn damit genau? Natürlich leitet man dann die Konferenz richtig und verwaltet die zugehörigen Dokumente. Es spricht auch nichts dagegen, Impulse zur Weiterarbeit im Fachbereich zu setzen, was aber nicht einmal an den Vorsitz gekoppelt sein muss. Die eigentliche Entwicklungsarbeit des Unterrichts im Fachbereich muss ohnehin von allen Lehrkräften ausgehen und darf nicht nur bei der Vorsitz führenden Lehrkraft verankert sein.


    Wenn man sich das bewusst macht, entsteht durch den Vorsitz auch keine Mehrarbeit, da der Aufwand ganz gut durch die zu gewährende Entlastung von 0,5 Deputatstunden wird. // Sorry...anderes Berechnungsmodell an Hauptschulen. Dort stehen für alle FK-Vorsitze zusammen 6 Stunden zur Verfügung. Man müsste also mal konkret fragen, was denn als Entlastung vorgesehen ist.

  • Nach meinem Verständnis ( ohne exakte Kenntnis der Rechtslage Nds): Natürlich hat SL ein Weisungsrecht, zumindest um eine Funktion kommissarisch zu besetzen. Der Erhalt der systemischen Funktionalität ( es gibt einen Fachleiter) überwiegt hier klar.


    Gleiches gilt, wenn sich etwa ein Gremium selbst blockiert (" Die Fachkonferenz wählt aus ihrer Mitte..."), - sie tut es aber nicht, egal ob aus Nichtbefassung, wegen Patt-Situation oder wegen mangelnder Bewerber.


    Es ist dann aber immer eine kommissarische Bestellung möglich, weil sie vorläufig ist, bis eine ordentliche Bestellung stattfindet. Gleiches passiert doch täglich auch an anderen Stellen: Ein AL wird kommissarisch StvSL, eingesetzt von Schulamt, Schulaufsicht oä., weil diese Position nicht vakant sein soll.


    Zur Frage, wie reagieren: Nachfragen. Reden hilft.

    Wenn dann dein SL sagt, er wollte, dass du das machst, antworten: Gern seist du bereit, die Funktion übergangsweise kommissarisch auszuführen, bis sich die Fachkonferenz damit am tt.mm befasst habe. An der Stelle "kommissarisch ja/nein" würde ich nicht in den Konflikt gehen, denn du kannst kaum gewinnen, aber du kannst zu viel kaputt machen.


    Ob du dann bei der ordentlichen Wahl auf der FK die Hand hebst oder nicht, kannst du in der Zwischenzeit ja noch überlegen. Fachleitung hat durchaus auch ihre interessanten Seiten, von Unterrichtsentwicklung bis zum eigenen Etat, der bei Sport ja auch nicht winzig sein dürfte. So hättest du schon mal reingeschnuppert.


    Darüberhinaus, langfristig denken! Dir wird eine herausgehobene Stellung auf der ersten Leitungsebene zugetraut und angetragen: Das passiert nun auch nicht täglich. Wenn du dich dort bewährt, ist das doch ein sehr starkes Argument für weitere Schritte in der Zukunft, A14 o.ä.


    Viel Erfolg!

  • Ich wurde dreimal (an drei verschiedenen Schulen, also an jeder nach Ref.) Sammlungsleiter in Chemie gegen meinen Willen (lange Zeit ohne Entlastungsstunden). Das 1. Mal war es direkt nach Ref. in NRW und ich habe (erfolglos) abgelehnt, genauso wie das 1. Mal in BW (beide Male lange Gespräche mit der SL), beim 3. Mal habe ich gleich die Entlastungsstunden angefordert und auch erhalten (ich muss dafür aber 2 Zeitstunden pro Woche pro Entlastungsstunde leisten). Ich bestand jedes Mal darauf, dann auch die Fachleitung zu übernehmen, das ist der angenehmere Teil (man kann (letzendlich) entscheiden, was angeschafft wird, man erfährt Infos z. B. über Fortbildungen als erster). Und ja, es hat sicher bei A14 geholfen, die Sammlung ist perfekt (auch von außen bestätigt) geführt.


    Ablehnen in BW ist nicht möglich (ich erhielt es jedes Mal, weil ich zuletzt an die Schule kam, weil es sonst niemand wollte (Sammlung ist viel Arbeit), weil der vorige Sammlungsleiter die Schule verlassen hat bzw. das 1. Mal war die Schule neugegründet und es gab als ich kam das 1. Mal Chemie).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • (ich muss dafür aber 2 Zeitstunden pro Woche pro Entlastungsstunde leisten).

    Was letztlich ja auch vollkommen in Ordnung ist (+- x). Für die Umrechnung Deputatsstunde in Arbeitsstunde sollte es ja überall Regelungen geben. Im Normalfall ist es 1/(Unterrichtsstunden pro Woche) * (Arbeitsstunden eines Beamten in der Verwaltung pro Woche). 1 Deputatsstunde sind so meist 90-100 Minuten.

  • Was letztlich ja auch vollkommen in Ordnung ist (+- x). Für die Umrechnung Deputatsstunde in Arbeitsstunde sollte es ja überall Regelungen geben. Im Normalfall ist es 1/(Unterrichtsstunden pro Woche) * (Arbeitsstunden eines Beamten in der Verwaltung pro Woche). 1 Deputatsstunde sind so meist 90-100 Minuten.

    Für mich ist es in Ordnung, ich profitiere ja auch für meinen Unterrich, aber es sind bei uns 120 Minuten statt 90 - 100 (und solange benötige ich normalerweise nicht für Unterricht plus Vorbereitung plus Korrekturanteil. (Aber nachdem ich lange erst nichts und dann eine Stunde erhalten habe ...) Es gibt zu wenige Entlastungsstunden.


    Und leider reichen auch 144 Zeitstunden nie (anfangs (3. Schule) waren es bei mir mal 500 Stunden im Jahr (vernachlässigte Sammlung, Umstellung von R/S auf H/P-Sätzen).

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