Frage zum Dienstunfallschutz bei Fortbildungen

    • Offizieller Beitrag

    die SL gewährt den Dienstunfallschutz??


    Wenn die SL wünscht, dass nur 4 Kollegen an der FoBi teilnehmen, dann nehmen 4 Kollegen daran teil. Fertig.


    Und warum müsst ihr die Kosten selbst tragen? So eine FoBi käme für mich nie in Frage: entweder die Schule will, dass ich mich im entsprechenden Thema fortbilde, dann werden mir die Kosten ertstattet.

    Oder sie sieht als nicht sinnvoll/ notwendig an-- dann wars das eben.


    Erinnert mich fatal an die Diskussion im Klassenfahrtenthread:schreck:

  • Erinnert mich fatal an die Diskussion im Klassenfahrtenthread

    Nee, schlimmer.


    Ich glaube nicht, dass die Schulleiterin den „Dienstunfallschutz“ unterbinden kann. Ich meine, es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung. Immerhin sind die Kolleginnen dienstlich unterwegs.


    Ich hoffe, dass hier jemand was verbindliches weiß.


    Und ansonsten sit eure Schulleiterin offensichtlich nicht helle genug, um aus dem Bus zu kuecken, ohne sich ein bein zu brechen. Warum genehmigt sie die Fortbildung für sechs Menschen, wenn sie nicht möchte, dass sechs Menschen fahren.


    Und die Kolleginnen auf den Kosten sitzen zu lassen, ist ohnehin 'ne Sauerei.


    Selbst schuld, wenn ihr unter den Bedingungen fahrt und überhaupt noch einen Finger außer der Reihe für den Laden krumm macht. Selbst schuld!

  • Bei uns in Baden-Württemberg muss es die SL genehmigen, sonst ist man nicht versichert. Ich frage deshalb auch grundsätzlich danach (selbst, wenn es in meiner Freizeit stattfindet (manche Fortbildungen gefallen mir so, dass Arbeit und Hobby verschmelzen)).


    Ich würde sonst nicht fahren. Ich würde aber auch klar sagen (und schriftlich von der SL bestätigen lassen), dass ich auf Klassenfahrt nicht als verantwortliche Lehrerin mitfahre bzw. die SL, wenn sie mich doch anweist, es zu tun, die Verantwortung übernimmt, weil mein Schein bereits 15 Jahre alt ist.) Im Fall der Fälle steht man sonst plötzlich alleine vor Gericht.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Man kann auch ohne Ausgangspost diskutieren.


    (Deshalb zitiere ich oft, bevor der auslösende Kommentar entscheidend verändert oder gar gelöscht wird. Vielleicht wäre das eine Lösung? )

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Man kann das wohl technisch derzeit nicht einrichten, dass ein Ausgangspost nicht mehr gelöscht werden kann.

    Aber man kan sich merken, wer an den Antworten auf die eigenen Fragen gar kein Interesse hat. Also für's nächste Mal.

  • Man kann auch ohne Ausgangspost diskutieren.


    (Deshalb zitiere ich oft, bevor der auslösende Kommentar entscheidend verändert oder gar gelöscht wird. Vielleicht wäre das eine Lösung? )

    Kann ich generell nur empfehlen, bei allen Beiträgen, deren Lebensdauer allzu unklar ist, weil der betreffende User entweder dazu neigt diese konstant inhaltlich zu verändern nach erfolgter Kritik daran oder gar zu löschen (da fallen mir direkt zwei Usernamen ein) oder eben noch zu unbekannt im Forum wäre, um sicher sein zu können, dass der Eingangspost nicht direkt wieder verschwindet kommentarlos (neue User). Leider kann ich mir aus den Antworten auf den fehlenden Eingangsbeitrag nicht mehr erschließen, worum es genau ging. Schade.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es eine Fortbildung im offiziellen Auftrag der Schule ist, hat man natürlich Versicherungsschutz.

    Das bedingt aber auch, dass die Kollegen eine Dienstreise-Genehmigung beantragt haben und das Ganze offiziell als Fortbildung läuft. (Und vor der Buchung besprochen wurde.)

    In dem Fall braucht man über den Versicherungsschutz nicht diskutieren.


    Diese Fortbildungen kann man grundsätzlich aber auch privat buchen und besuchen. In dem Fall stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz natürlich. Bzw. sie stellt sich nicht - denn es ist ja privat. (Es ist ja dann "Privatvergnügen", wenn auch mit dem Ziel, was für die Schule zu haben.) Im Beispiel liest es sich so, als ob die Snowboard-Schulung (privat) gebucht worden wäre und im Nachhinein erst die Frage an die Schulleitung kam.


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    Also: an eine solche Fortbildung geht man nur im offiziellen Auftrag und nach offizieller Genehmigung durch die Schulleitung ran. Dann ist die Frage nach dem Versicherungsschutz obsolet.

    • Offizieller Beitrag

    Ich könnte es noch lesen (dank meiner Mod-Fähigkeiten), hatte es aber vor dem Löschen gelesen und daher noch im Kopf gehabt.

    Wiederherstellen möchte ich es nicht. Ich finde so ein Vorgehen zwar auch komisch, aber der Threadstarter wird schon seine Gründe dafür haben. Die respektiere ich soweit.

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