Nach Studium erstmal kein REF. Was gilt es zu beachten, damit die Tür nicht vollends zufällt?

  • Dann bin ich mir gerade aber nicht sicher, weshalb du das Referendariat schieben willst. Also was du damit erreichen willst. Es wird ja nicht leichter, nur weil man zwischendurch eine Pause gemacht hat. Und insbesonder aufgrund deiner Unsicherheit, ob der Job was für dich ist, würde ich es direkt im Anschluss machen. Falls es nichts für dich ist, hast du wenigstens Gewissheit und kannst dich anderweitig umorientieren. Andere Behörden haben auch Altersgrenzen, was die Verbeamtung angeht. (Sofern solche Stellen für dich in Betracht kommen).

    Ich schiebe es, weil ich Respekt davor habe und weiß, dass es anstrenged wird und dass man das am besten erst dann angehen sollte, wenn man sich emotional fit fühlt dazu. Ich bin momentan in einer Phase (auch corona-bedingt), wo es mir schon seit längerem nicht mehr ganz so gut geht und ich das Gefühl habe, einer Belastung, wie sie aktuell im Ref anstehen würde, nicht so gut standhalten zu können, wie wenn ich jetzt einfach erstmal Vollzeit arbeite in einem Bereich, wo ich nicht 24/7 den Kopf auf Hochtouren laufen lassen muss.


    Ich habe bereits vor dem Studium im Sozialpädagogischen Bereich gearbeitet und will nicht behaupten, dass man dort auf der faulen Haut liegen könnte, aber ich persönlich schätze es dann doch um einiges entspannter ein als momentan das Ref. Und ich verdiene dort in diesem Bereich sogar jetzt das Doppelte vom mickrigen Ref-Gehalt.


    Wenn ich mich gesammelt habe und vielleicht durch den gewonnenen Abstand zur Institution Schule dann eventuell auch besser weiß, was ich will und nicht, dann möchte ich das Ref angehen und hoffentlich dann auch mit weniger großem Druck und Erwartungshaltung da reingehen. Aktuell befürchte ich, dass ich mit einem vorschnellen Ref sehr viel auf's Spiel setze. Vor allem, da man ja eh nur 2 Versuche hat fürs Ref. Wenn das jetzt unendlich wäre, würde ich sagen: komm, Augen zu und durch. Aber so steht mir grade zu viel auf dem Spiel, dafür, dass ich dann doch so lange und so viel Zeit und Energie in den bisherigen Lehramtsweg gesteckt habe.

  • Du musst vor der Verbeamtung auf PROBE, nicht Lebenszeit die Altersgrenze erreichen. Also keine 3 Jahre Spanne.

    Die drei Jahre Spanne hat Kreacher in seiner Argumentation nicht für die Probezeit berechnet, sondern weil unklar sei, ob er mit seinem Lehramt und seiner Fächerkombination direkt eine (feste) Stelle fände.



    Ich weiß nicht, ob es für dich, Kreacher , relevant ist, aber bei der Altersgrenze kann es auch "Anrechnungen" geben:

    Zitat von https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=HO+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-HOBWV20P48

    Für Bewerber, die Betreuungs- und Pflegezeiten für Kinder unter 18 Jahren oder für nach ärztlichen Gutachten pflegebedürftige sonstige Angehörige geleistet haben, erhöht sich die Altersgrenze nach Satz 1 außerdem für jeden Betreuungs- oder Pflegefall um zwei Jahre. Die Altersgrenze nach Satz 1 erhöht sich außerdem um die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Grundwehrdienstes oder Zivildienstes.


    das kommt auf die Fachleiter an, die dich prüfen. Es kann eine Prüfung mit Fachinhalten auf Abi-Niveau sein und es kann eine Prüfung auf Stattsexamenniveau sein, jedoch nicht so breit gefächert sondern eher die Oberstufenthemen auf vertieftem Uni-Niveau

    Nach dem, was ich gehört habe, geht es in dieser "Nachprüfung" (in Form eines Kolloquiums, denke ich?) eher um pädagogische und didaktische Inhalte und Themen als um fachliche. Aber es kann gut sein, dass sich das je nach gewählten Lehramt unterscheidet - in Sopäd. oder GS ist ja auch im Studium mehr Päd./Did.

  • Auch von mir Glückwunsch zum bestandenen Examen. Die "halbe Miete" ist also geschafft. ^^


    Einige Anmerkungen zu deinen Gedankengängen.


    Was den Einstieg ins Ref mit länger zurückliegendem 1. StEx, bzw. die Altersgrenze für die Lebenszeitverbeamtung angeht, nur einige Anmerkungen von jemandem außerhalb von "the Länd". ;) Man kann auch über den Tellerrand schauen, falls man räumlich und privat flexibel ist.


    Mach dir ggf. nicht so viel Druck, was diese Dinge angeht. Ein Sprichwort sagt schon: "Andere Länder, andere Sitten":


    1. In Hessen z.B. hat dein 1. StEX überhaupt keine Art "Verfallsdatum". Da kannst du einfach nach vielen Jahren ins Ref einsteigen ohne erneute Prüfung, wenn du einen Platz an einem Studienseminar erhältst. Zugegeben, man hat hier keinen garantierten Platz für den Vorbereitungsdienst im Gegensatz zu Ba-Wü. Behalte das im Hinterkopf.

    2. Hier in Hessen z.B. ist die Verbeamtungsgrenze die Vollendung des 50. Lebensjahres (zur Verbeamtung auf Probe, also nach dem Ref). Da hättest du wohl sicherlich noch "einige" Jahre Zeit, dir die Option "Schuldienst" warmzuhalten.

    3.

    a. Eine spätere Bewerbung nach Ba-Wü steht dir natürlich offen, nach bestandenem 2. StEX in einem anderen Bundesland. Die Abschlüsse werden im Regelfall bundesweit anerkannt.

    b. Falls du jedoch in einem anderen Bundesland mit voller Lehrbefähigung (1. u. 2. StEX) zunächst im Beamtenverhältnis anfängst, kannst du nur über eine Freigabe deines Dienstherren (Bundesland X) und den Länderbeamtenaustausch zurück nach Ba-Wü. Das gestaltet sich unter Umständen als langwierig/ schwierg.


    Genieße die kommende Zeit trotz Corona! :top:

  • Nach dem, was ich gehört habe, geht es in dieser "Nachprüfung" (in Form eines Kolloquiums, denke ich?) eher um pädagogische und didaktische Inhalte und Themen als um fachliche. Aber es kann gut sein, dass sich das je nach gewählten Lehramt unterscheidet - in Sopäd. oder GS ist ja auch im Studium mehr Päd./Did.

    Ganz recht. Wir sprechen hier ja von Uni Ba-Wü, also Gym.


    Im Übrigen finde ich es etwas anmaßend, dem TE GENERELL so viel psychische Instabilität oder wenig Belastbarkeit zu unterstellen, zumal er oder sie nicht nach einer Einschätzung dessen gefragt hat. Aber ist alles so normal geworden in diversen Foren.


    Kreacher das Ref ist bei vielen keine schöne Zeit. Ich finds sehr vernünftig, dass du das nur starten möchtest, wenn du dich gut damit fühlst. Zumal man halt nicht "einfach" pausieren darf, wenns mal angefangen ist.

  • . In Hessen z.B. hat dein 1. StEX überhaupt keine Art "Verfallsdatum"

    Ich meine sogar, dass es das in dieser Form nur in BW gibt.

  • Dabei war doch Deutsch gar nie mein Wunschfach. Das war eher so das "brauche halt ein zweites Fach"-Fach

    Das gilt leider für viele Deutschlehrer. Es könnte eine Erklärung für die Tatsache sein, dass der Deutschunterricht vielen Schülern den Zugang zu Literatur eher vermiest. Aber das ist OT.

  • Da ich jetzt erstmal mindestens 1 oder auch 2 Jahre in dem Sozialpädagogischen Beruf arbeiten will/werde, werde ich das REF also sicherlich nicht vor 34 oder 35 Jahren angehen. Eventuell auch erst später. Ich gelange also schon gefährlich nahe an die Grenze von 35-37 Jahren REF-Einstieg, wo dann aber wirklich alles ohne Verzögerung flutschen müsste, um dann noch bis 42 eine Verbeamtung sicher zu haben.

    Also letztendlich kommt ja bei rum, dass du deine 1-2 Jahre problemlos arbeiten kannst und danach das Ref beginnen kannst, wenn du willst.


    Wie ich das im Ref so mitbekomme ist man mit 30-35 schon eher einer der älteren, mit 35+ schon fast ein Exot. Aber hier in Niedersachsen ist man auch ein Exot, wenn man nicht von der allernächsten Uni kommt sondern von weiter weg :') Und problematisch ist es auch nicht.



    Ich muss sagen, ein bisschen nachvollziehen kann ich es, ich bin auch nach einem Studium mit Zweifeln fertiggeworden, hat auch bisschen länger gedauert als Regelstudienzeit, aber bin im Anschluss ins Ref, weil ich eben genau diesen Weg zuende durchziehen will - und für mich ist die Ziellinie eben erst das zweite Staatsexamen bzw. 'richtiger' Lehrer sein. Und das Ref mit seinem Praxisschock und vollkommen neuen Herausforderungen ist zwar anstrengend, aber machbar und auch irgendwie schön.

    Gerade nach vielen Jahren Studium tritt man sich da schon irgendwo fest. Man lernt zwar jedes Semester dazu, aber wirklich als Person habe ich mich nicht mehr weiterentwickelt. Das ist jetzt im Ref dann aber doch mit Karacho noch mal passiert, deshalb ist es auch eine schöne Erfahrung :) Aber das erlebst du in deinem neuen Job ja vielleicht auf ähnliche Weise, den Rollenwechsel vom Lerner zum Lehrer.


    18 Monate gehen flott rum, wäre ich an deiner Stelle, nach einem Jahr würde ich es einfach machen, um es hinter mir zu haben.

  • Wenn du so dringend Beamter sein willst, dann solltest du auch deine Pension im Blick behalten, also sammle möglichst Dienstjahre 😉.

    Die Dienstjahre kriegen die Wenigsten voll. Denn dann müsste man mit 24 Jahren bereits fertig studiert und voll-verbeamtet sein. Viele fangen mit 20/21 überhaupt erst an zu studieren.

    Die Mär der vollen Dienstjahre ist also ohnehin nicht wirklich relevant - zumindest kriegen sie die Wenigsten wirklich voll.

  • Dann solltest du dich darüber mal ein wenig informieren. Man muss nicht mit 24 "voll verbeamtet" sein (was auch immer das bedeuten soll).

    Diese Info habe ich unter anderem aus exakt diesem Forum hier. In früheren Beiträgen wurde aus den Antworten klar, dass die Wenigsten heutzutage überhaupt noch volle Dienstjahre haben werden und stattdessen die fehlenden Jahre privat überbrücken müssen. Aber du kannst es ja gerne noch einmal ausführlich darlegen, wie es sich damit verhält.

  • Die Dienstjahre kriegen die Wenigsten voll. Denn dann müsste man mit 24 Jahren bereits fertig studiert und voll-verbeamtet sein. Viele fangen mit 20/21 überhaupt erst an zu studieren.

    Die Mär der vollen Dienstjahre ist also ohnehin nicht wirklich relevant - zumindest kriegen sie die Wenigsten wirklich voll.

    Die Aussage war ja auch nicht, du sollst volle 45 Dienstjahre sammeln, sondern so viele wie möglich. Je später du einsteigst, desdo weniger bekommst du. Nicht mehr und nicht weniger.


    Was maßst du dir eigentlich an, darüber zu richten, wie mein Lebensweg nach dem Studium aussieht? Weder hänge ich arbeitslos Vater Staat auf der Tasche, noch bin ich auf andere Weise von irgendjemandem abhängig und vor dir schon gleich mal gar nicht. Wenn du selber mit deinem Lebensentwurf unzufrieden bist und womöglich in einem Job festhängst/versauerst, der dir mittlerweile nicht mehr so ganz gefällt, ist das ganz allein dein Problem. Kannst ja unterdessen auch mal anfangen "zu leben", vielleicht löst das dann ein wenig Verbitterung?

    [...]

    Vllt solltest du erstmal runterkommen... er hat auf deinen patzigen Kommentar geantwortet. (was zwar auch nicht viel besser ist, aber man muss da ja nicht noch weiter drauf eingehen und alles hochschaukeln lassen)

  • Diese Info habe ich unter anderem aus exakt diesem Forum hier. In früheren Beiträgen wurde aus den Antworten klar, dass die Wenigsten heutzutage überhaupt noch volle Dienstjahre haben werden und stattdessen die fehlenden Jahre privat überbrücken müssen. Aber du kannst es ja gerne noch einmal ausführlich darlegen, wie es sich damit verhält.

    Nach 40 vollen Dienstjahren erwirbt man (in NRW) den maximalen Satz für die Pension. Man kann mit 67 in Pension gehen (65 wenn man 45 Jahre voll hat) 67-40 = 27. Das heißt, man sollte spätestens mit 27 anfangen anrechnungsfähige Jahre zu sammeln. Zumindest wenn man die vollen 71,75% haben will.

  • Nach 40 vollen Dienstjahren erwirbt man (in NRW) den maximalen Satz für die Pension. Man kann mit 67 in Pension gehen (65 wenn man 45 Jahre voll hat) 67-40 = 27. Das heißt, man sollte spätestens mit 27 anfangen anrechnungsfähige Jahre zu sammeln. Zumindest wenn man die vollen 71,75% haben will.

    OK, dann träfe das auf mich so oder so nicht mehr zu. Muss ich die fehlenden Jahre dann privat überbrücken durch private Altersvorsorge?

  • OK, dann träfe das auf mich so oder so nicht mehr zu. Muss ich die fehlenden Jahre dann privat überbrücken durch private Altersvorsorge?

    anrechnungsfähig sind nicht nur die Jahre als fertig ausgebildete Lehrkraft. Zumindest für NRW gilt: Wehrdienst, Elternzeit, Teile des Studiums, das Referendariat und noch einige andere punkte zählen bereits dazu


    Ob du die überbrpcken musst, musst du selbst entscheiden. Reichen dir x% vom Schnitt der letzten 24 monatsgehälter?

  • anrechnungsfähig sind nicht nur die Jahre als fertig ausgebildete Lehrkraft. Zumindest für NRW gilt: Wehrdienst, Elternzeit, Teile des Studiums, das Referendariat und noch einige andere punkte zählen bereits dazu


    Ob du die überbrpcken musst, musst du selbst entscheiden. Reichen dir x% vom Schnitt der letzten 24 monatsgehälter?

    Wo kann ich das nachlesen, was alles anrechnungsfähig ist? Ich habe 1 Jahr FSJ vor Beginn des Studiums gemacht, habe während des Studiums mal ein Schulhalbjahr freiwillig an einer Privatschule als Aushilfslehrkraft gearbeitet und arbeite jetzt wie gesagt auch wieder als Internatspädagoge im sozialpädagogischen Bereich.

  • Zitat von Google ist dein Feind

    Grundsätzlich gilt, welche Zeiten anerkannt werden ist gesetzlich geregelt, allerdings gibt es eine definitive Antwort dazu nur vom Dienstherren, bzw. dem zuständigen Landesamt für Besoldung. Insbesondere Angestelltenzeiten vor der Verbeamtung sollte sich ein Beamter oder Professor von seinem Dienstherren bestätigen lassen. Nach dem Beamtenversorgungsgesetz hat er quasi einen Rechtsanspruch auf diese Zeiten, wenn diese Zeiten in Verbindung mit seinem späteren Job als Beamter oder Professor stehen.

    Ist die nun beginnende Arbeit als Sozialpädagoge in einem Internat in Verbindung mit dem späteren Job als Beamter/Lehrer zu verstehen? In gewisser Weise ist es auch eine Arbeit mit Jugendlichen und ich gebe dort u.a. auch Schulnachhilfe.

  • Heißt er "State_of_Trance"?

    Nein. Was er dir damit sagen wollte, dass du als studierter Mensch in der lage sein solltest, die Worte "pension anrechnenbarkeit lehrer baden württemberg" in Google einzusetzen und dort dann unter den ersten 5 Links den richtigen anklickst, der dich auf eine Seite führt mit einem PDF dokument, in dem alle deine Frage beantwortet werden

  • Nein. Was er dir damit sagen wollte, dass du als studierter Mensch in der lage sein solltest, die Worte "pension anrechnenbarkeit lehrer baden württemberg" in Google einzusetzen und dort dann unter den ersten 5 Links den richtigen anklickst, der dich auf eine Seite führt mit einem PDF dokument, in dem alle deine Frage beantwortet werden

    Hab ich jetzt zwar auf die Schnelle nicht gefunden bzw. zumindest nicht die offizielle vom Land BaWü, aber in dem oben gefundenen Artikel wird beispielsweise erwähnt, dass man vom Studium maximal 2 Jahre und 125 Tage anrechnen kann.


    Ob meine Tätigkeit da nun auch drunter fällt, habe ich jetzt noch nicht gefunden. Aber da muss ich mich auch jetzt noch nicht wirklich drum kümmern. Das werde ich dann sehen, wenn die Beamten-Geschichte relevant wird.

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