Perspektive Vertretungslehrer gegenüber Seiteneinstieg

  • undichbinweg

    Also in NRW würden sie allenfalls für einen nicht zugelassenen Einsatz in Regress genommen, nicht für eine Einstellung, wenn ein Entfristungsrisiko besteht.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Nun besteht die Option erst einmal Vertretungslehrer oder gleich ab Sommer der Seiteneinstieg + Fortbildungoder längerfristig Vertretungslehrer und kein/später Seiteneinstieg.

    Man darf bzw. durfte sich im Seiteneinstieg erst mit bestandener Probezeit, also frühestens nach 6 Monaten, für die wissenschaftliche Ausbildung zum nächsten Halbjahr bzw. Semester bewerben. Ein mögliches Studium würde daher sehr wahrscheinlich nicht sofort beginnen, sondern zu Beginn erfolgt eine dreimonatige Einstiegsqualifizierung, während der du nur ab und zu tageweise in deiner Schule bist. Nach den drei Monaten würde deine reguläre Unterrichtstätigkeit mit Mentorenbegleitung beginnen.

    https://www.lehrerbildung.sachsen.de/15764.htm

    Mittlerweile erfolgt der Seiteneinstieg in einem auf zwei Jahre befristeten Arbeitsverhältnis. Sollte dieses oder gar die Probezeit nicht verlängert werden, kannst du auch nicht mehr als Vertretungslehrkraft arbeiten. Das wäre ein möglicher Stolperstein im Seiteneinstieg. Ansonsten wirst du nach bestandener wissenschaftlicher Ausbildung nach E13 bezahlt, mit nur einem anerkannten Fach mit Studienabschluss nach E12 oder weniger (je nach Anerkennung durch das LaSuB). Als Seiteneinsteiger bist du einer Schule fest zugeordnet, als Vertretung kannst du theoretisch jederzeit woanders eingesetzt werden. Mit Informatik hast du u. U. aber durchaus bessere Chancen, an deiner Wunschschule bzw. Wunschregion zu landen, rein rechtlich aber keinen festen Anspruch auf eine bestimmte Stelle.

  • Danke für die Info das mit der Befristung auf 2 Jahre ist ein guter Hinweis. Derzeit so wie ich das verstanden habe ist in Sachsen bei dem Seiteneinstieg auch eine Fortbildung im Rahmen der schulpraktischen Ausbildung notwendig also:


    3 Monate Einstiegsqualifizierung → 12 Monate schulpraktische Ausbildung (3 Tage Schule + 1 Tag Fortbildung) → optional 2 Fach Studium (3 Tage Schule + 2 Tage Fortbildung)

  • Aro

    Habt Ihr in Sachsen einen Vertretungspool?

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  • Aro

    Habt Ihr in Sachsen einen Vertretungspool?

    Habe dazu nur das aus der Presse Ende letzten Jahres gefunden:


    "Uschi Kruse, die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, nannte ebenfalls "einen Vertretungspool", aus dem geschöpft werden soll, wenn Unterrichtsausfall kompensiert werden muss. "Allerdings ist der schon am ersten Schultag ausgeschöpft gewesen", sagte sie."


    Ich denke das sagt alles.

  • Mathemann

    Danke für die Erörterung.

    Genau diese Konstellation besteht in NRW. Die SL wurden explizit auf die Unzulässigkeit hingewiesen. Ob es dann auch eine tatsächliche in Regressnahme geben wird, ist eine andere Frage. Hierzu müsste nämlich auch ein Schaden entstehen. Da Lehrermangel besteht, kommt es ja nicht zur Überbesetzung. Ggf. gibt es noch einen immateriellen Schaden. Wie der beziffert wird?? Größer ist allerdings das Risiko eines Disziplinarverfahren.

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  • moment: garkein Studium?

    Zumindest keinen Abschluss. Spielt bei dem Sachverhalt, ob missbräuchliche Kettenbefristung vorliegt oder nicht, vor Gericht auch gar keine Rolle…anscheinend war sie für das Land ja 6 Jahre gut genug - dann sollte man auch ohne Studium da unbefristet arbeiten können ;)

  • qchn

    Das wundert mich jetzt nicht. Es gibt auch KuKs deren einzige Qualifikation native Speaker und Abitur ist. Die haben sich dann fünf Jahre von Vertretung zu Vertretung gehangelt und irgendwann nach dem fünfzehnten Vertrag die Entfristung beantragt🤷

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