Protokollant:in im mdl. Abitur – Rolle bei der Notenfindung

  • Theoretisch könnte der/die Vorsitzende einfach eine völlig andere Note festlegen, als vorgeschlagen, wenn ich das richtig verstehe.

    Ich schick meine Enkel demnächst auch an so ne Auslandsschule.
    Da kann nix schiefgehen.

    Wobei ... :/


    Eigentlich sollen die ja was lernen ...

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Websheriff Mir ging es um die formale Regelung für die Notenfestsetzung und die Abweichung im Detail von den KMK-Vorgaben zur gymnasialen Oberstufe. Bei dir klingt es, als ob du unterstellst, dass der oder die Prüfungsbeauftragte der KMK eine willkürliche Note verschenkt. Vielleicht funktioniert aber auch mein Ironiesensor gerade nicht.

  • Ich habe geschrieben, dass wenn ein Prüfling für das Bestehen eine befriedigende Leistung mit 08 Punkten benötigt und der Prüfling in der Prüfung auch tatsächlich eine befriedigende Leistung erbracht hat, man sich nicht mehr unbedingt darum streiten muss, ob das nun 07 oder 08 Punkte waren.

    Muss man das so verstehen, dass es nicht möglich ist, objektiv und valide zwischen einer 7-Punkte-Leistung und einer 8-Punkte-Leistung zu unterscheiden?

  • man sich nicht mehr unbedingt darum streiten muss, ob das nun 07 oder 08 Punkte waren.

    Streiten muss man sich eh nicht. Wenn aber die Prüfung ernst genommen werden soll, muss man den Unterschied zwischen den Punktzahlen beachten.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Muss man das so verstehen, dass es nicht möglich ist, objektiv und valide zwischen einer 7-Punkte-Leistung und einer 8-Punkte-Leistung zu unterscheiden?

    Nein, warum denn? Sonst wäre die Notenskala mit 15 Punkten wohl kaum zu gebrauchen. Im Setting mündliche Prüfung muss man sich aber auch bewusst darüber sein, dass es eine gute Reihe von Beurteilungsfehlern gibt, die gut erforscht sind. Die Abgrenzung zwischen einer "befriedigenden" und einer "noch befriedigenden" Leistung ist zwar grundsätzlich möglich, aber bei weitem nicht so trennscharf wie zwischen einer "befriedigenden" und einer "ausreichenden" Leistung. Die Abgrenzung erfolgt manchmal schon durch Hinzufügen oder Weglassen von 1-2 beurteilenden Worten im Prüfungsprotokoll. Einen Prüfling deswegen durchfallen zu lassen, kann man machen, kann man aber auch lassen.


    Sinnvoller im Prüfungsverlauf ist dann eher, zur Abklärung der Prüfungsleistung noch eine weitere Frage zu stellen (hier aus dem AFB II), um deutlicher zu machen, ob die Leistung insgesamt befriedigend oder eher ausreichend ist.

  • Streiten muss man sich eh nicht. Wenn aber die Prüfung ernst genommen werden soll, muss man den Unterschied zwischen den Punktzahlen beachten.

    Weil sich hier gerade mehrere am impliziten Vorwurf des "Punkte schenken" festbeißen: Darum geht es bei der Rolle des VPK in der Prüfung nicht. Es geht wie hier beschrieben darum, einen Prüfungsverlauf sicherzustellen, der gerade valide aufzeigt, wie die Leistung zu beurteilen ist. Genau das bedeutet es auch, die Prüfung ernstzunehmen.

  • Und wenn sie dann eben mit 7 Punkten zu beurteilen ist?

    Das wird in einem sinnvollen Prüfungssetting mit hoher Sicherheit nicht passieren, wenn man weiß, dass jemand 8 Punkte benötigt. Dafür darf übrigens auch der VPK Fragen stellen. Ausgeschlossen ist das aber natürlich nicht und wäre dann so. Ich persönlich habe in meiner ganzen Laufbahn noch nicht erlebt, dass jemand am Ende wegen 1 Punkt Differenz durchs Abi fällt. Die Prüfungen waren am Ende entweder bestanden oder deutlich nachvollziehbar nicht bestanden.

  • Das wird in einem sinnvollen Prüfungssetting mit hoher Sicherheit nicht passieren, wenn man weiß, dass jemand 8 Punkte benötigt

    Oder man spart sich den Aufwand, trinkt eine schwarzen, heißen Kaffee und trägt einfach die acht Punkte ein.

    Dafür darf übrigens auch der VPK Fragen stellen.

    Diese stellt Fragen, um eine bestimmte Punktzahl zu ermöglichen?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Diese zusätzlichen mündlichen Prüfungen werden auch vom niedersächsischen MK offiziell als "Nachprüfungen" bezeichnet

    OK. Hierzulande sind Nachprüfungen etwas anderes.

    die gibt es bei euch in NRW auch (siehe §36 APO-GOst).

    S. o.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Es geht wie hier beschrieben darum, einen Prüfungsverlauf sicherzustellen, der gerade valide aufzeigt, wie die Leistung zu beurteilen ist.

    Ja, das ist bei jeder Prüfung so. Was soll denn nun bei der beschriebenen Prüfung anders sein? Die Schülerin kriegt eine Aufgabe, löst diese so gut sie kann. Die Prüferin und die Vorsitzende leiten sie, so gut es geht, da durch. Am Ende gibt's 'ne Punktzahl, die die Leistung widerspiegelt.


    Bei einer Prüfung, von der man weiß, dass es knapp werden könnte, ist man vielleicht etwas angespannter. Aber sonst? Was soll da anders sein?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • dass jemand am Ende wegen 1 Punkt Differenz durchs Abi fällt.

    Wenn fällt nicht wegen eines Punktes durch, sondern auch wegen der 200 anderen von 300 möglichen, die man hat liegen lassen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wenn fällt nicht wegen eines Punktes durch, sondern auch wegen der 200 anderen von 300 möglichen, die man hat liegen lassen.

    Dennoch werden wir im Vorfeld gebten, solche Situationen vermeiden: Schüler*In könnte 7 oder 8 P bekommen.

    In einer Klausur kann man eben objektiver als in einer mdl. Prüfung beurteilen, ob eine Leistung 7 oder 8 P wert ist.

    Natürlich haben wir immer wieder SuS, die trotz dreier mündlichen Bestehensprüfungen bei 99 von 100 Punkten stehen bleiben.

  • Wenn Menschen mündliche Prüfungen abnehmen, dann ja. Vielleicht können das demnächst mal Roboter übernehmen, dann haben wir diese leidigen Probleme nicht mehr.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Wenn Menschen mündliche Prüfungen abnehmen, dann ja. Vielleicht können das demnächst mal Roboter übernehmen, dann haben wir diese leidigen Probleme nicht mehr.

    Gerne! Dann aber bitte auch die elendigen Korrekturen.

    Ist das so?

    Ja. Begründung siehe fossi, bzw. ergänzend:

    Wenn nette PrüfernInen die Prüfung abnehmen, die den Prüflingen keine Steine in den Weg legen möchten.

    Wenn sehr strenge und pinglige PrüferInnen die Prüfung abnehmen, die bei den SuS schon einen entsprechenden Ruf haben, dann nein.

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