Verbeamtung Berliner Lehrkräfte

  • Hallo,

    ich habe mal eine Frage. Nun steht ja in Berlin tatsächlich die Verbeamtung der Lehrkräfte bevor. Nun frage ich mich, wohin kann ich mich wenden, um mir mal genau ausrechnen zu lassen, ob sich das für mich überhaupt rechnet?


    Hintergrund ist folgender.

    1. Ab Januar werde ich in Erfahrungsstufe 3, Tarifgruppe e13 sein.

    Hier in Berlin bekomme ich aber eine Angleichszahlung. Heißt ich werde aktuell trotz Erfahrungsstufe 2 durch diese Zahlung bezahlt, als wenn ich Stufe 5 wäre. Dies würde definitiv bei einer Verbeamtung wegfallen -> bis ich tatsächlich Stufe 5 bin dauert es ja etwas.

    2. Ich zahle ja seit ein paar Jahren ZVK als Lehrer und habe bereits als Angestellte (anderer Berufszweig) seit 2005 in die "normale" Rentenkasse eingezahlt bzw. während des Lehramtsstudiums an der Uni Punkte für Kindererziehungszeit angesammelt.

    Wenn ich das richtig verstehe, kann ich nur eine bestimmte Obergrenze an Pension bzw. Rente erreichen. Ist diese Obergrenze mit Pension erreicht (ich bin erst 37 Jahre und habe noch genug Arbeitsjahre vor mir), fällt alles, was ich in die Rentenkasse und die ZVK eingezahlt habe weg.


    Ich müsste also zum einen irgendwie die aktuelle Lage berechnen können und natürlich die Lage der Rente/ Pension.


    Ich bin euch für Tipps sehr dankbar.

    Liebe Grüße

  • Die maximale Versorgung beträgt 71,75% des Gehaltes der letzten Stufe der erreichten Besoldungsstufe.


    Wenn ich nur 60% erreiche und die Summe meiner Zusatzversorgung (Rentenkasse, ZVK) auf die 60% weniger ist, also die 71,75%, wird nichts abgezogen.


    Es lohnt sich auf jeden Fall!

  • Die maximale Versorgung beträgt 71,75% des Gehaltes der letzten Stufe der erreichten Besoldungsstufe.


    Wenn ich nur 60% erreiche und die Summe meiner Zusatzversorgung (Rentenkasse, ZVK) auf die 60% weniger ist, also die 71,75%, wird nichts abgezogen.


    Es lohnt sich auf jeden Fall!

    Wenn ich aber jetzt tatsächlich die 71,75% erreiche, dann ist alles andere was ich vorher eingezahlt habe umsonst gewesen oder? Und wenn ich von der Pension jetzt eine KV Abziehe, dann kann es ja durchaus passieren, dass die normale Rente + ZVK höher wäre als die Pension abzüglich KV.

    Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?

  • Wenn ich das richtig verstehe, kann ich nur eine bestimmte Obergrenze an Pension bzw. Rente erreichen. Ist diese Obergrenze mit Pension erreicht (ich bin erst 37 Jahre und habe noch genug Arbeitsjahre vor mir), fällt alles, was ich in die Rentenkasse und die ZVK eingezahlt habe weg.

    Isso, sollte dich aber eher nicht betreffen: Wenn du mit 38 verbeamtet wirst und bis 67 arbeitest, sind das rund 30 Jahre und damit 53,8% der Höchstpension. Die kümmerliche Rente, die du dir bis jetzt erarbeitet hast, wird kaum ausreichen, dich über die 71,75% deines letzten Gehalts bringen, die für die Höchstpension maßgeblich sind. Falls doch: Scheiß drauf. Mit Rente und ZVK hättest du maximal 60% deines letzten Gehalts.

    Ach so, pro Dienstjahr erdienst du dir ein Ruhegehalt von 1,79375% deines letzten Gehalts. Sind in 30 Jahren also oben erwähnte 53,8%.

    bis ich tatsächlich Stufe 5 bin dauert es ja etwas.

    Als Beamtin steigst du nicht in Stufe 1 ein, sondern viel höher. Das ist ein grundlegend anderes System als im TV-L. Allerdings: Es könnte dir durchaus passieren, als Beamtin erstmal weniger netto zu haben als jetzt.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Isso, sollte dich aber eher nicht betreffen: Wenn du mit 38 verbeamtet wirst und bis 67 arbeitest, sind das rund 30 Jahre und damit 53,8% der Höchstpension. Die kümmerliche Rente, die du dir bis jetzt erarbeitet hast, wird kaum ausreichen, dich über die 71,75% deines letzten Gehalts bringen, die für die Höchstpension maßgeblich sind. Falls doch: Scheiß drauf. Mit Rente und ZVK hättest du maximal 60% deines letzten Gehalts.

    Ach so, pro Dienstjahr erdienst du dir ein Ruhegehalt von 1,79375% deines letzten Gehalts. Sind in 30 Jahren also oben erwähnte 53,8%.

    Als Beamtin steigst du nicht in Stufe 1 ein, sondern viel höher. Das ist ein grundlegend anderes System als im TV-L. Allerdings: Es könnte dir durchaus passieren, als Beamtin erstmal weniger netto zu haben als jetzt.

    Super, vielen Dank.

  • Als Beamtin steigst du nicht in Stufe 1 ein, sondern viel höher.

    Hier in NRW steigt man als Beamter bei Besoldungsgruppe a13 gleich in Erfahrungsstufe 5 ein und in 30 Jahren geht es dann bis zur Erfahrungsstufe 12.

    • Nach 3 Jahren Erfahrungsstufe 6, dann wärst du 40.
    • Nach weiteren 3 Jahren Stufe 7 im Alter von 43.
    • Stufe 8 im Alter von 46.
    • Stufe 9 im Alter von 49.
    • Stufe 10 im Alter von 53, ab hier geht es im 4-Jahres Rhythmus weiter.
    • Stufe 11 im Alter von 57.
    • Stufe 12 im Alter von 61.
  • Hier in NRW steigt man als Beamter bei Besoldungsgruppe a13 gleich in Erfahrungsstufe 5 ein und in 30 Jahren geht es dann bis zur Erfahrungsstufe 12.

    • Nach 3 Jahren Erfahrungsstufe 6, dann wärst du 40.
    • Nach weiteren 3 Jahren Stufe 7 im Alter von 43.
    • Stufe 8 im Alter von 46.
    • Stufe 9 im Alter von 49.
    • Stufe 10 im Alter von 53, ab hier geht es im 4-Jahres Rhythmus weiter.
    • Stufe 11 im Alter von 57.
    • Stufe 12 im Alter von 61.

    Das ist ja ein interessantes System. Bei mir war es bisher Erfahrungsstufe 3= 3 Jahre; 4= 4Jahre usw.

    Vielen Dank für die Hinweise. Dann lohnt es sich ja tatsächlich das Spiel mitzumachen.

  • Vielen Dank für die Hinweise. Dann lohnt es sich ja tatsächlich das Spiel mitzumachen.

    Vorsicht - ein Spiel ist das Beamtendasein nicht. Da hat schon mancher ein böses Erwachen erlebt, wenn er festgestellt hat, dass er aus der Nummer nicht mehr unbeschadet rauskommt.

  • GEW oder Personalrat haben angeboten, dass durchzurechnen für jeden persönlich.


    Ich bin auch nicht sicher, ob es für mich Sinn macht.

    Denn mit weniger Netto würde ich es sicher nicht machen.

  • Vorsicht - ein Spiel ist das Beamtendasein nicht. Da hat schon mancher ein böses Erwachen erlebt, wenn er festgestellt hat, dass er aus der Nummer nicht mehr unbeschadet rauskommt.

    Was meinst du mit nicht mehr unbeschadet rauskommt?

    • Offizieller Beitrag

    - Kein ALG1 bei "Kündigung" / "Auflösung des Vertrags"

    - zum Teil keine Rückkehr in die GKV (Altersgrenze, Erwerbsstatus im Anschluss...)

    - Schlechterstellung bei der Nachversicherung in die Rentenversicherung

    zum Beispiel

  • Isso, sollte dich aber eher nicht betreffen: Wenn du mit 38 verbeamtet wirst und bis 67 arbeitest, sind das rund 30 Jahre und damit 53,8% der Höchstpension. Die kümmerliche Rente, die du dir bis jetzt erarbeitet hast, wird kaum ausreichen, dich über die 71,75% deines letzten Gehalts bringen, die für die Höchstpension maßgeblich sind. Falls doch: Scheiß drauf. Mit Rente und ZVK hättest du maximal 60% deines letzten Gehalts.

    Ach so, pro Dienstjahr erdienst du dir ein Ruhegehalt von 1,79375% deines letzten Gehalts. Sind in 30 Jahren also oben erwähnte 53,8%.

    Als Beamtin steigst du nicht in Stufe 1 ein, sondern viel höher. Das ist ein grundlegend anderes System als im TV-L. Allerdings: Es könnte dir durchaus passieren, als Beamtin erstmal weniger netto zu haben als jetzt.


    Wenn ich nicht ganz falsch liege, werden hier aber noch andere Zeiten berücksichtigt. Zum Beispiel bis zu 3 Jahre Studium, Zivil-/Wehrdienstzeiten, Referendariat (?), Vordienstzeiten (?). Verbessert mich, wenn ich falsch liege.


    (beziehe mich hier auf RP, dürfte aber doch in anderen Bundesländern ähnlich sein)

  • Wenn ich nicht ganz falsch liege, werden hier aber noch andere Zeiten berücksichtigt. Zum Beispiel bis zu 3 Jahre Studium, Zivil-/Wehrdienstzeiten, Referendariat (?), Vordienstzeiten (?). Verbessert mich, wenn ich falsch liege.


    (beziehe mich hier auf RP, dürfte aber doch in anderen Bundesländern ähnlich sein)

    Ja, bei mir in NRW wurden neben meiner Vollzeittätigkeit vor den Eintritt in die Schule wohl auch diverse Jobs als SHK an der Uni für die Stufenlaufzeit als Beamtin angerechnet. Denn sonst wäre ich nie in meine jetzige Stufe gekommen. (Da ich alle Unterlagen dafür bereits vor meiner OBAS-Zeit eingereicht habe, habe ich mir keine Mühe mehr gemacht nachzurechnen, was evtl. wie angerechnet wurde, da es eh höher als von mir erwartet war).

  • Wenn ich nicht ganz falsch liege, werden hier aber noch andere Zeiten berücksichtigt. Zum Beispiel bis zu 3 Jahre Studium, Zivil-/Wehrdienstzeiten, Referendariat (?), Vordienstzeiten (?). Verbessert mich, wenn ich falsch liege.

    Das wird schon alles berücksichtigt, aber man steigt ja auch gleich mit Erfahrungsstufe 5 ein. Da dürfte das dann quasi alles gleich mit abgegolten sein. Als ich damals in NRW angefangen bin, stieg man bei Besoldungsgruppe a13 noch bei Erfahrungsstufe 3 ein und brauchte dann zweimal 3 Jahre, um in die Erfahrungsstufe 5 zu kommen. Damals wurde mir nur das eine Jahr Zivildienst angerechnet. Das Studium war quasi gleich mit Erfahrungsstufe 3 abgegolten. Erfahrungsstufe 1 wird bei der Besoldungsgruppe a13 gar nicht mehr in den Besoldungstabellen ausgewiesen, weil man für den höheren Dienst ja eh ein Studium absolviert haben muß.

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