Amtsarzt nach längerer Krankheit?

  • Ich selbst bin angehende Lehrerin, frage aber für meine Mutter (seit 39 Jahren im Schuldienst und verbeamtet seit mehr als 20 Jahren).

    Sie ist auch Lehrerin. Nun ist sie seit Oktober wegen eines Knochenleidens (kein Krebs) krank geschrieben. Zunehmend geht es ihr psychisch auch nicht gut.

    Sie ist sowohl beim Orthopäden und beim Psychodoc in Behandlung (wegen der Rückenproblematik geht es ihr psychisch auch nicht gut).

    Sie ist nun also seit Oktober durchgehend krank geschrieben. Nun hat sie Post bekommen, dass sie beim Amtsarzt vorstellig werden muss.

    Meiner Mutter schlägt das noch zusätzlich auf den Zustand, da sie befürchtet ausgesteuert zu werden.

    Wozu ist das Gespräch beim Amtsarzt und kann es wirklich sein, dass sie für dienstunfähig erklärt wird?

    Sie hat mehrfach betont, dass sie im neuen Schuljahr wieder anfangen möchte, aber die liebe Schulleitung hat ihr direkt den Amtsarzt auf den Hals gehetzt.

    Eine andere Kollegin, deren Mann schwer erkrankt ist und die sich seit September ebenfalls durchgehend krank schreiben ließ ist dagegen nichts passiert und die hat keine Post vom Amtsarzt bekommen.

    Was kommt da auf sie zu? Wie ist der weitere Verlauf?

  • Maemo

    Hat den Titel des Themas von „Amtsarzt und verbeamtet nach längerer Krankheit?“ zu „Amtsarzt nach längerer Krankheit?“ geändert.
  • Ist ein Beamter länger als sechs Monate krank, so wird die Dienstfähigkeit vom Amtsarzt überprüft.


    Als dienstunfähig wird angesehen, wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft seinen Dienst nicht mehr versehen kann – aber auch wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb von sechs Monaten die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.


    Es ist ganz einfach: Der Amtsarzt überprüft die Dienstfähigkeit von Mutter, untersucht deine Mutter und liest die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen (Berichte, etc. pp.) durch. Dann gibt er eine Prognose ab, ob eine Wiederaufnahme des Dienstes innerhalb von sechs Monaten wahrscheinlich ist.

    Wenn Mutter mitmacht und die ärztlichen Berichte der eigenen Ärzte zur Vorlage beim Amtsarzt gut sind, dann kein Problem.


    ...aber nur so nebenbei:

    Die "liebe Schulleitung" hat eine Fürsorgepflicht, die im BeamStG sowie im jeweiligen Landesbeamtengesetz geregelt ist. Daher ist die Aussage "auf den Hals gehetzt" nicht angemessen.

    Woher will Mutter wissen, dass diese andere Kollegin keinen Termin angeboten bekommen hat? Das wäre nämlich ein Verstoß gegen den Datenschutz.

    Zudem kann es in diesem Falle auch sein, dass besagte Kollegin nach ein paar Monate eine Auszeit zur Pflege in Anspruch genommen hat.

    Was mit anderen ist, hat keinen zu interessieren.

  • Nach so langer Krankheit hetzt niemand einem den Amtsarzt auf den Hals. Das ist der normale Lauf der Dinge. Niemand kann sich unendlich lange krank schreiben lassen, auch Beamte nicht.

  • Eigentlich hätte dieser amtsärztlichen Untersuchung bereits das Angebot eines BEM-Gespräches vorausgehen sollen. Inwiefern deine Mutter dieses in Anspruch genommen hat, war ihr überlassen.


    Aber dass man nach 1/2 Jahr der Krankschreibung zu einer amtsärztlichen Untersuchung muss, ist normal.

    Wenn deine Mutter im nächsten SJ wieder anfängt zu arbeiten und die behandelnden Ärzte ihr Ok geben, besteht für deine Mutter überhaupt keine Gefahr frühzeitig pensioniert zu werden.


    Deine Mutter sollte aber mit der Schulleitung darüber reden, wie die Wiedereingliederung funktioniert/ wie sie unterstützt werden kann.

  • In welchem Regierungsbezirk arbeitet die Mutter?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Daher ist die Aussage "auf den Hals gehetzt" nicht angemessen.

    Zumal Amtsärzte Beamte sind und sich schon mal gar nicht hetzen lassen.

  • Wenn die Dienstunfähigkeit festgestellt werden sollte, ohne dass eine Wiedereingliederung gemäß SGB angeboten wurde, würde die ohnehin auf wackeligen Beinen stehen.

    Wenn Deine Mutter zum nächsten Schuljahr wieder anfangen will, sollte sie eine Wiedereingliederung nutzen, um nicht sofort wieder mit 100% loslegen zu müssen.


  • Das weiß sie, da sie mit Mutter eng befreundet ist.

    Eine andere Studienfreundin (nicht die, die noch keinen Brief bekam) im gleichen Bundesland fehlt seit fast 2 Jahren und musste nicht einmal zur amtsärztlichen Untersuchung. Daher ist ja auch die Frage, ist das nicht reine Willkür? Klar sind so die Gesetzlichkeiten, aber offenbar machen nicht alle davon Gebrauch.

    Leider ging da kein Gespräch voraus.


    Und unendlich krank schreiben lassen. Sie macht das ja nicht aus dem Spaß an der Freude, sondern weil sie gesundheitlich nicht arbeiten kann.

  • ist das nicht reine Willkür?

    Die Regeln sind eindeutig klar. Wer länger als 6-Monat krank ist, der soll zum Amtsarzt.

    Es liegt in diesen Fällen offensichtlich ein Versagen der Behörde vor. Passiert.

    Es ist aber keinesfalls Willkür.


    Und unendlich krank schreiben lassen. Sie macht das ja nicht aus dem Spaß an der Freude, sondern weil sie gesundheitlich nicht arbeiten kann.

    Das hat hier keine gesagt.



    Als Vergleich:

    Die Gesetzeslage sieht vor, dass bei Handlung X Aktion Y erfolgen muss.

    - Person A und Person B werden geblitzt und müßten jeweils 50€ bezahlen.

    - Bei Person B war die Filmrolle schon zu Ende und noch nicht ausgetauscht, daher kein Bild.

    - Person B bekommt kein Bußgeld, Person A hingegen schon.

    Ist das Willkür? Dass es ein Einzelfälle nicht passiert heißt nicht, dass es Willkür ist.


    Hinweis: Die Sache nicht persönlich nehmen und einfach die Tipps von den erfahrenen Kolleg:innen hier mitnehmen! :engel:


  • Einen Blitzer mit Krankheit zu vergleichen ist jetzt aber nicht wirklich dein Ernst. Beim Rasen kann man sich die Geschwindigkeit aussuchen, bei Krankheit nicht. Ich verstehe aber dein Anliegen.

  • Nein, es ist keine Willkür, sondern Beamtenrecht.

    https://www.gew-nrw.de/amtsaerztliche-untersuchung.html


    Warum die andere Kollegin nicht zum Amtsarzt musste, spielt keine Rolle.

    Wenn deine Mutter ohnehin vor hat wieder zu arbeiten, muss sie sich keine Sorgen machen.

    Darf sie das denn wollen, wenn der Amtsarzt jetzt zu dem Entschluss käme, dass sie gesundheitlich noch nicht wieder fit wäre?

  • Und unendlich krank schreiben lassen. Sie macht das ja nicht aus dem Spaß an der Freude, sondern weil sie gesundheitlich nicht arbeiten kann.

    Nein, aber es gibt nun mal Regelungen/Gesetze. Man hat doch als Beamter schon den Luxus das man, solange man nicht pensioniert wird die vollen Bezüge bekommt. Als Angestellte würde sie schon längst Krankengeld beziehen und wäre wahrscheinlich bereits aufgefordert worden eine Reha zu beantragen.

  • Nein, aber es gibt nun mal Regelungen/Gesetze. Man hat doch als Beamter schon den Luxus das man, solange man nicht pensioniert wird die vollen Bezüge bekommt. Als Angestellte würde sie schon längst Krankengeld beziehen und wäre wahrscheinlich bereits aufgefordert worden eine Reha zu beantragen.


    Ja, natürlich. Aber es klang so, als wäre sie an ihrer Krankheit Schuld.

    Kann sie zu einer Reha gezwungen werden?

  • Jetzt wundere ich mich sowieso: Ein Bekannter wurde nach 5wöchiger Krankheit (Beamter. Lehrer) vorübergehend für 2 Jahre pensioniert, weil die Prognosen schlecht waren. Er war damals 34 und die Pension sehr niedrig. Er hatte wenig Geld, aber Dank seiner Berufsunfähigkeitsversicherung ging das. Hat der mich jetzt nur angelogen?


    Er musste nach 5 oder 6 Wochen schon zum Amtsarzt und der hat das erwirkt.

  • Jetzt wundere ich mich sowieso: Ein Bekannter wurde nach 5wöchiger Krankheit (Beamter. Lehrer) vorübergehend für 2 Jahre pensioniert, weil die Prognosen schlecht waren. Er war damals 34 und die Pension sehr niedrig. Er hatte wenig Geld, aber Dank seiner Berufsunfähigkeitsversicherung ging das. Hat der mich jetzt nur angelogen?


    Er musste nach 5 oder 6 Wochen schon zum Amtsarzt und der hat das erwirkt.

    Kann ich dir nicht sagen. Eine Kollegin meiner Mutter hatte Krebs und ist nach anderthalb Jahren erst wieder eingestiegen.

    Ich hab keine Ahnung wie es ist, wenn man sogar 1 Jahr durchgängig krank wäre und wann die das Recht haben einen in die vorübergehende Pension zu versetzen.


    5 oder 6 Wochen hab ich aber noch nie gehört.

    Nur 6 Monate. Das habe ich nochmal in den Beamtenrichtlinien nachgelesen und das ist auch so, wie viele hier schreiben.

    Offenbar scheint es da aber nach oben oder unten keine Grenzen zu geben.

    Kenne auch 2 Fälle, die viel länger fehlen und da kam keine Einladung zum Amtsarzt.

    Wie gesagt, ist der Ehrliche scheinbar der Gelackmeierte.

    Meine Mutter hat gesagt, sie weiß noch nicht, ob sie Anfang des neuen Schuljahrs schon wieder kommt und bekam nun die Einladung zum Amtsarzt.

    Die andere Kollegin, die keine bekam, hat behauptet sie käme im neuen Schuljahr wieder und sagt nun hintenrum, dass sie doch nicht wieder kommt und das nur sagt, weil sie nicht gegängelt werden will.


    Was ich auch komisch fand ist, dass meine Mutter mit 0 Stunden eingeplant ist.

    Also quasi ausgeplant, obwohl sie sagte, dass sie schon nächstes Schuljahr wiederkommen will.

  • Kann sie zu einer Reha gezwungen werden?

    Eine Reha kann ja ggf. nicht schlecht sein zur Wiederherstellung der (dauerhaften) Dienstfähigkeit.

    Darf sie das denn wollen, wenn der Amtsarzt jetzt zu dem Entschluss käme, dass sie gesundheitlich noch nicht wieder fit wäre?

    Sinnvoll ist es, wenn deine Mutter sich jetzt schon Gutachten von den behandelnden Ärzten einholt.

    So läuft es auch bei der amtsärztlichen Untersuchung ab, wenn man bei Annahme einer Planstelle verbeamtet werden möchte.

    Fall 1: Alles ok --> Amtsarzt gibt grünes Licht

    Fall 2: Es gibt aus Sicht des Amtsarztes möglicherweise Gründe, die für eine Verbeamtung sprechen. --> Man wird zum Facharzt/ Hausarzt geschickt --> Positives Gutachten wird ausgestellt --> Amstarzt gibt grünes Licht.


    Falls der Amtsarzt bei deiner Mutter sein Ok nicht gibt

    a) Widerspruch einlegen

    b) zur Not klagen

    c) bei a) und b) darauf hinweisen, dass nie dieses BEM Gespräch stattgefunden hat.

  • Kann sie zu einer Reha gezwungen werden?


    § 35 LBG NRW – Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

    (1) Die Beamtinnen und Beamten sind verpflichtet, zur Wiederherstellung ihrer Dienstfähigkeit an geeigneten und zumutbaren gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen. Diese Verpflichtung gilt auch zur Vermeidung einer drohenden Dienstunfähigkeit. Vor der Versetzung in den Ruhestand sind sie auf diese Pflicht hinzuweisen, es sei denn, nach den Umständen des Einzelfalls kommt eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nicht in Betracht. Der Dienstherr hat, sofern keine anderen Ansprüche bestehen, die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen nach Satz 1 und Satz 2 zu tragen.

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