Frage Aufnahmeprüfung zweite Fremdsprache Berufliches Gymnasium

  • Hallo in die Runde,


    Ich hoffe, jemand aus dem Beruflichen Gymnasium kann mir bei der folgenden Frage weiterhelfen. BL ist Hessen.


    Wir haben einen Schüler, der nach einem mittelmäßigen FOS Abschluss in Wirtschaft und Verwaltung nun in die Q-Phase des BG des selben Schwerpunktes wechseln möchte. So weit, so gut.


    Da der Schüler in der Realschule keine zweite Fremdsprache belegt hat, muss er diese folglich bis zur Q4 zwangsbelegen. Logischerweise fehlt die E-Phase, in der man Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1/A2 lernt. Die OAVO gibt in Paragraph 19 her, dass der Schüler einen Nachweis erbringen muss, dass er dieses Niveau hat. Lässt aber völlig offen, wie dieser Nachweis zu erbringen ist.


    Meiner Ansicht nach müsste dies durch ein offizielles Sprachzertifikat erfolgen, beispielsweise durch die VHS oder dem Cervantes Institut, mein Abteilungsleiter möchte aber, dass ich in den Ferien eine Prüfung erstelle, um festzustellen, dass der Schüler die erforderlichen Kenntnisse hat und wir ihn aufnehmen können oder auch nicht. Im Prinzip kein Ding, aber ich zweifele dran, ob ich das überhaupt darf. Außerdem wäre ich der Buhmann bei Nichtbestehen. SL hält sich raus und verweist auf AL.


    Hat jemand damit Erfahrung? Wie gesagt, in der OAVO ist dies schwammig formuliert und spricht nur von "einem Nachweis" erbringen.


    Vielen Dank im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    (Nicht aus Hessen, nicht am BG)

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein offizieller Sprachnachweis der einzige Weg sei, weil dies 1) sehr kostspielig wäre, 2) zeitlich kaum zu realisieren ist.
    Im Prinzip muss der Schüler das Niveau haben, das die Anderen am Ende des Schuljahres hatten. Nicht mehr, nicht weniger.
    Stelle eine "Nachprüfung" für einen virtuellen EF-Schüler und gut. Und da das Fach sicher schriftlich und mündlich ist, dann eine kleine Kommunikationsprüfung dazu, damit du dein Urteil auf die 4 sprachlichen Kompetenzen füssen kannst.

    (Ihr schafft doch nicht A2 in einem BG-Jahr, oder? Das heißt, es gäbe nicht mal ein passendes Zertifikat für die Mischstufe?)

  • Jo. Ich denke, ich komme da nicht drumrum. Werde dann Mal eine "Jahresklausur" 11. Klasse plus Hörverständnis zusammenstellen.


    Und ja, ich nehme die Prüfung mit einem Kollegen ab.


    Danke für die Antworten bis jetzt. Falls noch jemand was genaueres weiß, als her damit.

  • Da kann ich leider nicht helfen. Solch einen Fall hatten wir noch nie, dass ein/e Schüler/in nach Abschluss der FOS Klasse 12 noch ins BG gewechselt ist.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wir fragen immer vor den Sommerferien wer nach dem FHR-Abschluss wechseln will. Die werden dann einem beliebigen 11er Kurs zugewiesen und müssen dann im letzten Jahr die Sprache durchbelegen um dann in die 12. Klasse BG zu wechseln.


    Aber ich würde wohl auch eine Art Nachprüfung erstellen, oder etwas auf dem Niveau der letzten Klausur.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Sorry, das hat jetzt nichts mit deiner Frage zu tun, aber mit welcher Intention möchte der Schüler mit FHR nochmals 2 Jahre ins BG? Mittlerweile sind die Abschlüsse ja nahezu gleichwertig gesetzt und es gibt hessenweit nur wenige Einschränkungen (a la Medizinstudium)

  • Das Schlimme ist, dass der Schüler dies eigentlich gar nicht will, sondern die Mama die treibende Kraft ist. Der Schüler selbst weiß jetzt noch gar nicht was er werden will. Der braucht noch ein Orientierungsjahr. Aber solange er noch am Rockzipfel hängt, kann man nichts machen.


    Aussage der Mutter:"Wenn man nach einem halben Jahr sieht, dass es nicht klappt, kann er ja immer noch abbrechen." Bei solchen Aussagen kann man wirklich nur sprachlos den Kopf schütteln. Und ja! Der Schüler ist bereits volljährig.

  • Manche Unis, wie Goethe-Universität in Frankfurt, nehmen dich nicht mit FHR. Die fast Gleichwertigkeit würde ich beim Einstieg ins Berufsleben auch nicht unterschreiben.

  • Manche Unis, wie Goethe-Universität in Frankfurt, nehmen dich nicht mit FHR.

    Du irrst dich, leider...ich bin kein Freund dieser Entwicklung, aber es hat sich viel getan.


    Aktuell wurde ja sogar beschlossen, dass man nicht einmal mehr FHR benötigt, sondern eine Ausbildung mit 2,5 Abschluss reicht

  • Staatsexamensfächer gehen weiterhin nur mit Abitur, der Rest ist nun wirklich für fast alle zugänglich.

    Ein Gym/Gym Oberstufe werden so nur noch Kids besuchen, die langfristig denken. Denn da stimme ich xxxchris absolut zu, FHR und Gym sind nämlich nicht wirklich gleichwertig

  • Sorry, das hat jetzt nichts mit deiner Frage zu tun, aber mit welcher Intention möchte der Schüler mit FHR nochmals 2 Jahre ins BG? Mittlerweile sind die Abschlüsse ja nahezu gleichwertig gesetzt und es gibt hessenweit nur wenige Einschränkungen (a la Medizinstudium)

    Das scheint dann aber wohl nur in Hessen der Fall zu sein. Gemäß der aktuellen Fassung des nds. Hochschulgesetzes ist es in NDS nach wie vor so, dass man mit der Fachhochschulreife nur an einer Fachhochschule alle Studiengänge belegen kann, an Unis aber nur die Studiengänge der Fachrichtung, in der man seine Fachhochschulreife erlangt hat.

    Auszug aus dem §18 NHG (Fassung vom 27.01.22): "Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium in jeder Fachrichtung an jeder Fachhochschule und zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen." (https://www.nds-voris.de/jport…bsvorisprod.psml&max=true)

    Du irrst dich, leider...ich bin kein Freund dieser Entwicklung, aber es hat sich viel getan. Aktuell wurde ja sogar beschlossen, dass man nicht einma mehr FHR benötigt, sondern eine Ausbildung mit 2,5 Abschluss reicht

    Auch darüber finde ich im aktuellen NHG nichts. Dort heißt es:

    "Eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in der entsprechenden Fachrichtung an jeder Hochschule aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt, wer

    1.

    nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens dreijährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einem dem angestrebten Studiengang fachlich nahe stehenden Bereich diesen Beruf mindestens drei Jahre lang, als Stipendiatin oder Stipendiat des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes mindestens zwei Jahre lang, ausgeübt hat,

    2.

    eine andere von der Hochschule studiengangsbezogen als gleichwertig festgestellte Vorbildung hat oder

    3.

    nach beruflicher Vorbildung eine fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung erworben hat."

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wir hatten diesen Fall auch und der Schüler musste eine mündliche Feststellungsprüfung bestehen, die auf dem Niveau dessen war, was er am Ende der elften Klasse in der Sprache beherrschen müsste.

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