Meckerforum, hier darf alles rein, was doof ist

  • Die Sinnhaftigkeit der KMK könnte sicher auch mal hinterfragt werden, wenn an anderer Stelle (Sogar von der Bundesbildungsministerin selbst, ich erinnere mich da an ein vergangenes Interview, in dem sie bereits zu den Gründen für die schwachen Leistungen deutscher Schüler (m/w/d) befragt wurde.) sonst immer betont wird, dass Bildung Ländersache sei.

    Und gerade wenn es in Sachen Bildung derzeit bundesweit so schlecht läuft, macht es Sinn, dass man die Bundesländer einfach mal machen lässt, in der Hoffnung, dass wenigstens einem Bundesland die Trendwende gelingt. Und dann können andere Bundesländer im Anschluss immer noch überlegen, ob sie Konzepte übernehmen können und wollen.

  • Das scheint mir auch das Problem zu sein.

    Hier gibt's reihenweise 5 und 6 in den Schulaufgaben (also Tests oder wie auch immer das woanders heißt) in allen Fächern.

    Und am Ende des Schuljahres werden dann traumhafte mündliche Noten aus dem Hut gezaubert, sodass doch wieder jeder durchgeschoben wird - auch in Bayern!

  • Brainrot und die Verfügbarkeit von Wissen und Antworten auf alles wirken sich nachhaltig auf die SchülerInnen aus. Wer als Kleinkind schon sein erstes Tablet hat, als GrundschülerIn das erste Handy, völlig unkontrolliert...

    ... noch Fragen?

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wenn man mit der Schulform nichts zu tun hat, versteht man das kaum, auch dass es so gut wie keine 5 oder 6 geben darf.

    In den Grundschulen werden doch auch kaum 5 und 6 vergeben, durchfallen ist nahezu unmöglich - erzählen zumindestens befreundete GS-Lehrkräfte. Und auch die GS verlassen Schüler ohne grundlegende Kenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen. Oder ist das nur an meinen Zulieferschulen so?

  • Und auch die GS verlassen Schüler ohne grundlegende Kenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen.

    Das ist so, wenn

    a) es vom DaZ-Erlass gedeckt ist und das Kind Notenschutz erhält, um einen gesicherten Rahmen zum Erlernen der Zweitsprache zu bekommen. NDS hat die Frist von 2 Jahren gekippt, wodurch die SuS viel länger im Notenschutz gehalten werden können.

    b) ein Kind trotz mangelhafter Leistungen aufrücken muss, also nach 6 Jahren die GS verlässt, auch wenn es die geforderten Leistungen nicht erbringt.

    c) das Kind nur in einem Fach mangelhafte Leistungen erbringt.

    d) das Kind zieldifferent unterrichtet wird.

  • In den Grundschulen werden doch auch kaum 5 und 6 vergeben, durchfallen ist nahezu unmöglich - erzählen zumindestens befreundete GS-Lehrkräfte. Und auch die GS verlassen Schüler ohne grundlegende Kenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen. Oder ist das nur an meinen Zulieferschulen so?

    Nicht zuletzt, weil die GS überhaupt der einzige Ort ist, wo das aktiv gemacht wird. Wer von den Kindern schreibt aktiv von Hand noch zu Hause? Wer rechnet aktiv von Hand zu Hause? Und wer liest wirklich noch längere Texte? Das kommt nicht von ungefähr.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Diese Ausnahmen sollten angesichts der aktuellen Bildungskrise kritisch hinterfragt werden. Zum Beispiel b): Wenn ein Kind nach 6 Jahren in der Primarstufe immer noch mangelhafte Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik aufweist, ist eher unwahrscheinlich, dass die Leistungen mit Aufrücken in die nächste Jahrgangstufe und damit Konfrontation mit Inhalten höheren Anspruchs plötzlich besser werden. Die Abweichung zwischen Soll und Ist wird dann eher noch größer. Ob es dann nicht besser ist, mit dem Aufrücken zu warten bis zumindest die Mindestanforderungen in Mathematik und Deutsch erreicht wurden?

    Die zentrale Frage sollte zukünftig sein: Sorgt diese und jene Methode dafür, dass das allgemeine Bildungsniveau steigt? In dem Fall: Sorgt Notenschutz dafür, dass die Kinder am Ende kompetenter sind als ohne Notenschutz?

  • Das ist so, wenn

    a) es vom DaZ-Erlass gedeckt ist und das Kind Notenschutz erhält, um einen gesicherten Rahmen zum Erlernen der Zweitsprache zu bekommen. NDS hat die Frist von 2 Jahren gekippt, wodurch die SuS viel länger im Notenschutz gehalten werden können.

    b) ein Kind trotz mangelhafter Leistungen aufrücken muss, also nach 6 Jahren die GS verlässt, auch wenn es die geforderten Leistungen nicht erbringt.

    c) das Kind nur in einem Fach mangelhafte Leistungen erbringt.

    d) das Kind zieldifferent unterrichtet wird.

    Gemeint sind wohl eher Kinder, die mit "guten" oder befriedigenden Noten an weiterführenden Schulen anlanden und faktisch wenig bis gar nichts können.

  • In den Grundschulen werden doch auch kaum 5 und 6 vergeben, durchfallen ist nahezu unmöglich - erzählen zumindestens befreundete GS-Lehrkräfte. Und auch die GS verlassen Schüler ohne grundlegende Kenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen. Oder ist das nur an meinen Zulieferschulen so?

    Aber nicht umsonst landen die Kinder bei dir. Wenn sie bessere Leistungen hätten, wären sie vmtl. an einer anderen Schulform.

    Bei uns wiederholen regelmäßig Drittklässler, weil die Noten zu schlecht sind. In Klasse 1 wiederholen Kinder freiwillig, da gibt es noch keine Noten. In Klasse 2 gibt es nur 2 Noten: De und Ma. Die Kinder, die da eine 5 oder 6 hätten, hätten vmtl. schon in Klasse 1 wiederholt oder wären sonderpädagogisch überprüft worden. In Klasse 4 ist wiederholen nicht üblich oder macht keinen Sinn.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Gemeint sind wohl eher Kinder, die mit "guten" oder befriedigenden Noten an weiterführenden Schulen anlanden und faktisch wenig bis gar nichts können.

    Ich fasse mal wieder zusammen: Die weiterführende Schule macht alles richtig, bekommt leider nur Dumme geschickt und Kinder, denen die Grundschullehrerinnen zu gute Noten gegeben haben, kann dann aufgrund mysteriöser Umstände selbst aber nur 4en verteilen und das bei jahrelangem Vermitteln von Regenbogenthemen, zu denen das Schulbuch zwingt. Es muss sehr belastend sein, so gar nichts im Berufsleben selbst verantworten zu können.

  • Ich fasse mal wieder zusammen: Die weiterführende Schule macht alles richtig, bekommt leider nur Dumme geschickt und Kinder, denen die Grundschullehrerinnen zu gute Noten gegeben haben, kann dann aufgrund mysteriöser Umstände selbst aber nur 4en verteilen und das bei jahrelangem Vermitteln von Regenbogenthemen, zu denen das Schulbuch zwingt. Es muss sehr belastend sein, so gar nichts im Berufsleben selbst verantworten zu können.

    Und zum Abschluss gibt es das Abitur.

    Die weiterführenden Schulen haben doch viel mehr Schuljahre mit Noten zur Verfügung als die Grundschulen. Und trotzdem passt am Ende alles.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • und faktisch wenig bis gar nichts können.

    Ich glaube "wenig bis gar nichts können" ist sehr subjektiv.

    "Das Kind kann nicht lesen" bedeutet vielerlei, manche Lehrkräfte bemühen den Satz, wenn Kinder/Jugendliche Fachtexte nicht sinnentnehmend erfassen und Inhalte anwenden können, andere Lehrkräfte bezeichnen damit, dass einem Kind grundlegende erste Lesekompetenzen fehlen, weil es das Leseprinzip noch nicht erfasst hat

    Kinder, die 4 Wochen vor Ende der 4. Klasse aus der Erstunterkunft hinzu kommen, können nach 4 Wochen nicht sehr viel besser lesen. Das ist aber kein Grund für eine Wiederholung, der Notenschutz greift ja für dieses Kind und der Erlass gilt schulformübergreifend.

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