Berechnung der Arbeitszeit

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal eine Frage und da ich auch durch eine entsprechende Internetsuche nicht wirklich fündig geworden bin versuche ich es hier.


    Und zwar frage ich mich wie unsere Arbeitszeit berechnet wird. Wir (NRW, Gesamtschule) werden ja für eine 41(?) Stunden Woche bezahlt. Diese ergibt sich ja aus 25,5 Depundatsstunden + ich nenn es mal "Dienstpflicht". Jetzt Ist meine Frage aber, wie genau wurde die Dienstpflicht festgesetzt. Als Beispiel gehört ja zur Dienstpflicht Besprechungen und Konferenzen. Aber nirgendwo konnte ich nachlesen, Wieviel dies an Zeit einnehmen soll. Es können ja (wenn man eine spitzfindige SL hat) beliebig viele Konferenzen angesetzt werden und alles unter den Deckmantel "Dienstpflicht" abgefrühstückt werden.

    Gleiches gilt für andere Punkte, die in der BASS als Dienstpflicht deklariert werden. Insbesondere wieviel Zeit wird abgezogen für die Vor- und Nachbereitung einer Unterrichtsstunde. Diese ist ja komplett individuell (Je nach Fach/Erfahrung etc).


    Hintergrund der Frage ist, dass ich vorher an einem Gymnasium war und es dort gefühlt nur alle paar Wochen Eine Konferenz/Besprechung von 2-3 Stunden gab, während ich an der Gesamtschule aktuell so gut wie jede Woche am Konferenztag eine Konferenz von 2-3 Stunden habe. + hier und da noch diverse "Dienstpflichten" (Insbesondere die Elternarbeit ist deutlich gewachsen), die ich in dem Ausmaß an der anderen Schule nicht hatte. An beiden Schulen bekomme ich aber den gleichen Lohn am anfang des Monats.


    Und ich finde es irgendwie seltsam einfach den Hammer fallen zu lassen, nachdem ich für mich meine 41 Stunden abgearbeitet habe. Eben weil sowas wie Vor- Und Nachbereitung so individuell ist und die Berechung aufgrund von Ferien etc nicht einfach ist. Vorallem frage ich mich da, wie man eine Überlastungsanzeige rechtfertigen kann, wenn alles nur so schwammig formuliert ist.

  • Es können ja (wenn man eine spitzfindige SL hat) beliebig viele Konferenzen angesetzt werden und alles unter den Deckmantel "Dienstpflicht" abgefrühstückt werden.

    Ja. Dann muss der spitzfindigen SL aber klar sein, dass die Lehrkräfte dann leider weder Unterricht vor- noch nachbereiten können, keine Korrekturen oder gar Beratungen durchführen können, weil eben die Wochenarbeitszeit bereits gefüllt ist.

    Und ich finde es irgendwie seltsam einfach den Hammer fallen zu lassen, nachdem ich für mich meine 41 Stunden abgearbeitet habe.

    Ich auch. Genau das wird aber erwartet, dass wir dies selbst einteilen. Genauer gesagt nicht jede Woche nach 41 h, aber im Jahresmittel (unter Berücksichtigung des Urlaubsanspruches). Wenn ich eine Belastungsspitze habe (sagen wir, eine 70h-Woche in der Abiturzeit), bin ich selbst dafür verantwortlich, das an anderer Stelle auszugleichen (beispielsweise in einer Ferienwoche).


    Einfach finde ich das allerdings auch oft nicht und liege persönlich häufig meist darüber, das sei der Ehrlichkeit halber gesagt.

  • Ja. Dann muss der spitzfindigen SL aber klar sein, dass die Lehrkräfte dann leider weder Unterricht vor- noch nachbereiten können, keine Korrekturen oder gar Beratungen durchführen können, weil eben die Wochenarbeitszeit bereits gefüllt ist.

    Genauer gesagt nicht jede Woche nach 41 h, aber im Jahresmittel (unter Berücksichtigung des Urlaubsanspruches)

    Und hier liegt meiner Meinung nach der Hund begraben. Jedes Schuljahr ist anders in bezug auf der Anzahl und Lage der Feiertage/Ferien etc. Maximal könnte man es nur rückwirkend berechnen, ob im Jahresmittel zuviel gearbeitet wurde. Sprich ich muss erstmal in Vorkasse gehen, weil es könnte ja sein, dass man aktuell nur in einer "Belastungsspitze" ist.


    Es wäre Schön, wenn es eine art Ausführungsbestimmungen der BASS geben würde, die sowas sagt, dass im SJ maximal X Stunden Konferenzen, Y Stunden Elternarbeit etc anfallen darf. Sprich, dass man was Handfestes gegenüber der SL bzw. im Zweifel einem Gericht hat um sich zu beklagen. Sonst bin ich der Dumme, weil ich ja "Effizienter" Vorbereiten hätte können, denn dann hätte ich auch meine 41 Stunden einhalten können.

  • Vorallem frage ich mich da, wie man eine Überlastungsanzeige rechtfertigen kann, wenn alles nur so schwammig formuliert ist.

    Warum? Wenn die Arbeitszeit überschritten ist (41 + Ferien; ich meine es hat mal jemand 46 Std ausgerechnet), dann muss man entweder aufhören oder das in einer der folgenden Wochen ausgleichen. Wenn das auf Dauer nicht möglich ist: Überlastungsanzeige schreiben.


    Ich empfehle zusätzlich: Eigenen Perfektionismus runterschrauben, Pareto-Prinzip anwenden. Sachen, die nur Nixe-to-have sind: weglassen. Das will der Dienstherr anscheinend nicht, sonst hätten wir nicht 25,5Std Deputat bei ständig steigendem Verwaltungsaufwand.

    Kommt was zusätzlich dazu, muss was anderes wegfallen.

  • Sonst bin ich der Dumme, weil ich ja "Effizienter" Vorbereiten hätte können, denn dann hätte ich auch meine 41 Stunden einhalten können.

    So ist es. Das muss man dringend als erstes lernen, daher mein Credo: Direkt mit voller Stelle anfangen. Nie in Teilzeit! Sonst lernt man nie, sich zu organisieren.

  • So ist es. Das muss man dringend als erstes lernen, daher mein Credo: Direkt mit voller Stelle anfangen. Nie in Teilzeit! Sonst lernt man nie, sich zu organisieren.

    Wie kommt man denn auf so einen allgemeinen Unsinn? Auch in Teilzeit lernt man das und auch da hat man ja eine maximale Arbeitszeit usw. Man darf eben nur nicht denken, dann nutze ich eben die freie zusätzliche Zeit auch noch für Schule.

  • Wie kommt man denn auf so einen allgemeinen Unsinn? Auch in Teilzeit lernt man das und auch da hat man ja eine maximale Arbeitszeit usw. Man darf eben nur nicht denken, dann nutze ich eben die freie zusätzliche Zeit auch noch für Schule.

    Und genau das ist der Fehler, den 95% der TZ-Kräfte machen!

  • So ist es. Das muss man dringend als erstes lernen, daher mein Credo: Direkt mit voller Stelle anfangen. Nie in Teilzeit! Sonst lernt man nie, sich zu organisieren.

    Mir gehts nicht direkt darum, wie man diese 41 Stunden einhällt, sondern ob es eine rechtliche Grundlage gibt, auf der ich mich beziehen kann, falls man mal Probleme in der Richtung bekommt. Beispielsweise weil sich Beschwerden von Schülern/Eltern häufen, weil man nur Unterricht nach Buch macht (Aus Zeitersparrnis) oder Befördert werden will und Revisionsstunden zeigen muss. Da kann man schlecht argumentieren - Sorry hatte zuviel anderweitig zu tun. Irgendwie muss ich ja Argumentieren können, wieso ich nur noch x-Min Zeit hatte den Unterricht zu planen.

  • Nixe-to-have

    Tut mir leid, aber ich liebe einfach solche Vertipper, die gleichzeitig Wortneuschöpfungen sind, sodass sofort mein Kopfkino anspringt. Hier gleich doppelt: Erst hatte ich einen Klischee-Italiener vor meinem geistigen Auge ("Bambina, hier ist nixe-to-have, wir habe assolutamente nixe, capisci?") und danach die "Nixe-to-have", also eine Art Arielle, die jeder haben muss oder haben kann. :_o_D


    Inhaltlich stimme ich deinen Beiträgen zu. Für mich ist es dennoch ein ganz großes Übungsfeld, dieses Runterschrauben des Anspruches an mich selbst und Einhalten der Arbeitszeit, und ich bewundere alle, die das gut können, so wie dich, Sissymaus , denn bei dir habe ich den Eindruck, dass du dies für dich gut raus hast.

  • Sorry hatte zuviel anderweitig zu tun. Irgendwie muss ich ja Argumentieren können, wieso ich nur noch x-Min Zeit hatte den Unterricht zu planen.

    ZUmindest bei der Unterrichtsvorbereitung usw. kannst du genau das tun!


    Ich hatte in einem Schuljahr mal ausgerechnet, dass ich für jede Stunde für Vor- und Nachbereitung gemeinsam genau 15 Minuten habe, da war dann ganz schnell klar, dass es eben teilweise reiner Buchunterricht werden muss und Korrekturen nur im Ausnahmefall stattfinden.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast die BASS bzw. die ADO ja schon genannt. Etwas anderes gibt es nicht. Man könnte ggf. noch über die Fürsorgepflicht der SL gehen und über die Pflicht, dass sie darüber zu wachen hat, dass der gesamte Laden läuft (ebenfalls in der ADO zu finden).

    Eine übermäßige Inanspruchnahme des Kollegiums - und sei sie auch nur gefühlt und weniger rechnerisch darstellbar - ist eine Sache für den LehrerInnenrat und ggf. für den Personalrat.

  • Die ganze aktuelle Lehrerarbeitszeit geht auf ein Urteil des BVerwG zurück, das sinngemäß ausgeführt hat, dass die Arbeitszeit nicht gemessen werden kann, sondern nur grob pauschalisierend ermittelt werden kann. Der Verordnungsgeber müßte hier also pflichtgemäß ermessen und das Ganze gemäß dem vom BVerfG entwickelten Transparenzgebotes offen legen. Hat er aber nicht. In NDS ist diese Lücke dem Verodnungsgeber auf die Füße gefalle, als er die Arbeitseit erhöhen wollte. Dort wurde er vom OVG gestoppt und mit einer Ermittlung der Arbeitszeit beauftragt. Überrraschung: Hat er natürlich nicht! EIgentlich sollte nun auch noch nach allen mir bekannten Rechtsgutachten zu diesem Thema auch der Arbeitszeit stundengenau erfasst werden (EUGH Urteil). Natürlich passiert auch das nicht. Fazit? Wem eine mehr oder weniger willkürlich festgelegte STundezahl nicht passt, der muss klagen und dabei ein seeeehr langen Atem habe. Ansonsten einfach dem Dienstherren für seine unermessliche Weisheit danken!

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