Angleichung der Lehrergehälter in NRW - A13 - Stufenplan?

    • Offizieller Beitrag

    Ich gönne dem Grundschulleiter die A15. Die wäre, eine Eingangsbesoldung mit A13 vorausgesetzt, auch logisch. Allerdings kommt das System spätestens dann in Erklärungsnöte gegenüber Behördenleitern mit deutlich höherer Verantwortung, mehr Angestellten und größerer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung als der einer Grundschule.


    Dann bliebe die Aufstockung der Besoldungsstufen mit A17, A18 etc.

    Aber über die Auswirkungen auf die, teilweise verzahnte, Besoldung in der R-, der B-Besoldung etc. möchte ich dabei gar nicht nachdenken. Wie in so vielen Bereichen derzeit holen uns die Versäumnisse der Vergangenheit nun mit Macht heim.

    Wie sieht es aktuell in NRW aus?

    DezernentInnen bei der BR: Meistens RSD(') oder LRSD('), sprich A15 und A16.

    AbteilungsdirektorInnen bei der BR: B2


    Referatsleitungen im Schulministerium: Zu Beginn MinisterialrätInnen mit A16, nach zwei oder drei Jahren dann B2.

    Gruppenleitungen B4, Abteilungsleitungen B6.


    Entweder IST das System hier bereits in Erklärungsnöten, oder aber es regt sich in diesen Höhenlagen niemand über einen zu geringen Abstand auf. Ab A15 habe ich diesbezüglich noch keine Klagen gehört.


    Fünf Euro netto (!) pro Stunde für A16 im Vergleich zu A15 sind für mich allerdings in der Tat in finanzieller Sicht (es gibt genug weitere Gründe dagegen) kein Anreiz, Schulleitung zu machen.

  • Der Gesetzentwurf wird folgende Eckpunkte enthalten:

    Die Besoldung der Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I wird in fünf Schritten in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.

    Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Lehrkräften, die ihre Ausbildung nach Lehrerausbildungsgesetz 2009 absolviert haben und sog. nach altem Recht ausgebildeten Bestandslehrkräften.

    Rückwirkend zum 1. November 2022 erhalten alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I eine (ruhegehaltsfähige) Zulage in Höhe von 115,- Euro, die bereits Anfang des kommenden Jahres zur Auszahlung gelangen soll.

    Diese Zulage erhöht sich jährlich jeweils zum 1. August – und zwar ab 1. August 2023 auf 230,- Euro, ab dem 1. August 2024 auf 345,- Euro und ab dem 1. August 2025 auf 460,- Euro.

    Zum 1. August 2026 werden schließlich alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.


    Sind ja nur noch 4 Jahre...

  • Es ist übrigens nun im Kabinett endgültig beschlossen…siehe aktuelle Meldungen hierzu in den Medien!


    Es bleibt spannend, ob das Bewegungen in Richtung der Sek 1 auslöst ;-).


    Es ist übrigens im Entwurf löblich, dass alle wirklich nach A 13 überführt werden und nicht nur eine Zulage erhalten, die jederzeit gestrichen werden könnte UND das diese Zulage in den Jahren vorher auch zum Ruhegehalt gezählt wird…das ist in anderen Ländern nicht so :)


    Liebe Grüße

  • Sehr schlechte Formulierung des Textes, denn:

    Rückwirkend zum 1. November 2022 erhalten alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I eine (ruhegehaltsfähige) Zulage in Höhe von 115,- Euro, die bereits Anfang des kommenden Jahres zur Auszahlung gelangen soll.

    Bezieht sich dieser Auszug auch auf die Beförderungsämter?

    Zum 1. August 2026 werden schließlich alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.

    Höherer Dienst, gehobener Dienst? Neusprech: L2.1, L2.2.

    • Offizieller Beitrag

    Sehr schlechte Formulierung des Textes, denn:

    Bezieht sich dieser Auszug auch auf die Beförderungsämter?

    Höherer Dienst, gehobener Dienst? Neusprech: L2.1, L2.2.

    Das ist der Knackpunkt und wurde hier ja auch bereits angesprochen. Es würde wenig Sinn ergeben, die KollegInnen der Sek I in A13 einzugruppieren und das dann als Endstufe von L 2.1 einzurichten. Dann gäbe es im Sek I Bereich keine Beförderungsstellen mehr. Wenn man halbwegs schlau ist und das konsequent durchdenkt, müsste das L2.2 werden in Verbindung mit den dort existierenden Beförderungsmöglichkeiten.

  • Ich bin gespannt, ob es so kommt..👍🥂🙏


    Noch in diesem Jahr sollen die ersten Lehrkräfte aus Grundschulen und der Sekundarstufe 1 auf A13 hochgestuft werden. So sieht der Stufenplan aus.



    Nordrhein-Westfalen startet schrittweise mit der Angleichung der Eingangsbesoldung für alle Lehrämter. Die schwarz-grüne Koalition löse ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag ein und werde noch im laufenden Jahr mit der ersten Stufe beginnen, kündigte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Dienstag in Düsseldorf an.

    Die Angleichung soll mit monatlichen Zulagen von jeweils 115 Euro pro Jahr für alle Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I bis zum 1. August 2026 schrittweise dazu führen, dass dann alle, unabhängig von der Schulform, in der Besoldungsstufe A 13 ankommen. Ausgezahlt werde der Zuschlag von 115 Euro monatlich ab dem 1. Januar – dann aber rückwirkend zum November 2022, erläuterte Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU).

    Ab dem 1. August 2025 werde infolge der jährlich fortschreitenden Aufstockung um weitere 115 Euro ein Plus von insgesamt 460 Euro erreicht.

  • Bis das passende Gesetz beschlossen ist, sind das alles nur Absichtserklärungen unterschiedlicher Stärke.

    Hatte ich doch " Recht"..ich ahnte schon, dass der Dropps noch nicht gelutscht ist.😬

  • Bevor jetzt die Tarifbeschäftigten wieder vergessen werden, wie sieht es hier aus? Gibt es da irgendwelche Aussagen. Nach meiner Rechtsauffassung müssten die Höherstufung zum 01.01. erfolgen??

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    • Offizieller Beitrag

    Alle im Eingangsamt ... ist doch einfach beim LBV umzusetzen.


    Ich hatte naiv gedacht ( bzw. es so verstanden), dass " alle" ab November 2022 rückwirkend im Januar 115€ mehr bekommen sollen.😬


    Okay, danke!

  • Nach meiner Rechtsauffassung müssten die Höherstufung zum 01.01. erfolgen??

    Nach meiner Auffassung leider nicht. Die Eingruppierung der TB-Lehrkräfte beruht sich auf die entsprechende Besoldungsgruppe (E11-->A12) und nicht in der Zahlung möglicher Zulagen.


    A12 im Saarland ist weniger als A12 in Bayern. E11 ist aber bundesweit gleich.

  • undichbinweg

    Dann habe ich das falsch verstanden? Die neu eingestellten werden also nicht in A13 eingestuft?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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