Verbeamtung trotz Varikozele

  • Hallo,

    ich werde im nächsten Jahr mein Lehramtsstudium (Regelschule) Ma/Phy + evtl. Bio beginnen.

    Nun stellt sich mir die Frage, ob ich trotz Varikozele verbeamtet werde.

    Bei der Verbeamtung für Polizisten/ in der Justiz ist das ja eigentlich ein Grund gegen die Verbeamtung.

    Ist das bei Lehrern auch so? Hat hier jemand Erfahrung, oder selber das Problem gehabt?

    LG

  • Hallo Olzwer ,


    Bei der amtsärztlichen Untersuchung geht es darum festzustellen, ob Beamt*innen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Regelaltersgrenze im Beruf erreichen. Es ist nicht mehr so, dass bestimmte Erkrankungen automatisch ein Ausschlusskriterium sind.


    Guck mal z.B. hier:


    https://www.betzold.de/blog/am…grenze%20auszugehen%20ist.


    Was aber sein kann ist, dass Private Krankenversicherungen dich nicht nehmen wollen. Die schauen genau, welche Kosten eine Krankheit künftig verursachen wird, z.B. weil man dauerhaft Medikamente braucht, wahrscheinlich eine OP oder Komorbiditäten zu erwarten sind.


    Es empfiehlt sich daher, über eine*n Makler*in eine Anfrage an mehrere Unternehmen gleichzeitig zu stellen, denn wenn eine ablehnt, muss man das bei anderen angeben und die lehnen dann gerne automatisch auch ab.

  • Bei der amtsärztlichen Untersuchung geht es darum festzustellen, ob Beamt*innen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Regelaltersgrenze im Beruf erreichen.

    Das stimmt so nicht oder die Amtsärzte haben in den Bundesländern unterschiedliche Vorgaben. Bei uns müssen die Amtsärzte die Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit in den nächsten 5 Jahren machen. Alles andere ist auch total unseriös.

  • s3g4 , ich meine, der Fünfjahreszeitraum bezieht sich auf Menschen mit Schwerbehinderung, die sich verbeamten lassen wollen. Ansonsten ist es wie im obigen Link beschrieben, den ich beispielhaft angefügt habe. Früher war es wesentlich strenger, dieser Weg ist zwar unseriös aber ermöglicht wesentlich mehr Menschen die Verbeamtung.

  • s3g4 , ich meine, der Fünfjahreszeitraum bezieht sich auf Menschen mit Schwerbehinderung, die sich verbeamten lassen wollen. Ansonsten ist es wie im obigen Link beschrieben, den ich beispielhaft angefügt habe. Früher war es wesentlich strenger, dieser Weg ist zwar unseriös aber ermöglicht wesentlich mehr Menschen die Verbeamtung.

    Bei mir wurde durch die Schwerbehinderung gar keine Prognose abgegeben. Lediglich beurteilt, ob ich in meinem Beruf generell arbeiten kann. Man bekommt aber den Hinweis, dass der Pensionsanspruch "erst" nach 5 Jahren greift.

  • s3g4 , ich meine, der Fünfjahreszeitraum bezieht sich auf Menschen mit Schwerbehinderung, die sich verbeamten lassen wollen. Ansonsten ist es wie im obigen Link beschrieben, den ich beispielhaft angefügt habe. Früher war es wesentlich strenger, dieser Weg ist zwar unseriös aber ermöglicht wesentlich mehr Menschen die Verbeamtung.

    Das mag da so stehen. Mir hat der Amtsarzt es so gesagt. Wobei beides, also 5 Jahre oder bis Pensionierung, Wahrsagerei ist.

  • Bundesverfassungsgericht schrieb:


    "Leitsätze:

    1. Bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern steht dem Dienstherrn kein Beurteilungsspielraum zu.

    2. Ein Beamtenbewerber ist gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist (Änderung der Rechtsprechung)."


    Das war eine Entscheidung 2013, wonach sich inzwischen alle Länder richten (dachte ich zumindest bislang). Damals hatte jemand geklagt und Recht bekommen.


    Edit: im Grunde genommen muss die oder Amtsärztin begründen, warum jemand wahrscheinlich dienstunfähig werden wird. Da reicht dann allein die Diagnose oder der BMI nicht aus.

  • Was aber sein kann ist, dass Private Krankenversicherungen dich nicht nehmen wollen. Die schauen genau, welche Kosten eine Krankheit künftig verursachen wird, z.B. weil man dauerhaft Medikamente braucht, wahrscheinlich eine OP oder Komorbiditäten zu erwarten sind.


    Es empfiehlt sich daher, über eine*n Makler*in eine Anfrage an mehrere Unternehmen gleichzeitig zu stellen, denn wenn eine ablehnt, muss man das bei anderen angeben und die lehnen dann gerne automatisch auch ab.

    An der Stelle bin ich ein bisschen verwirrt: Auf der einen Seite wird von Seiten der PKV behauptet, dass es einen freiwilligen Kontrahierungszwang gibt, dass also alle Beamtinnen und Beamten bei ihrer ersten Einstellung innerhalb des ersten halben Jahres in jedem Fall in die PKV kommen. (Wichtig: Nach dem Ref unbedingt dann die kostengünstige Anwartschaft für paar Euros im Monat weiterführen, wenn es danach nicht direkt mit einer Beamtenstelle etwas wird!!! Ich kenne einen ganz krassen Fall, wo sich die PKV dann bei der Beamtenstelle nach Angestelltenvertrag querstellen wollte, aber wegen der weitergeführten Anwartschaft aufnehmen musste.) Auf einer anderen Website hatte ich mal die Info gefunden, dass da nicht alle PKVen mitmachen.


    Prinzipiell gibt's aber diese Öffnungsklausel, bei der man trotz Vorerkrankungen mit begrenztem Zuschlag versichert werden kann.

  • Die Öffnungsklausel gilt aber nur, wenn man an öffentlichen Schulen ist. Mit Planstelleninhabervertrag an einer Ersatzschule hat man da, zumindest in NRW, Pech und kann nur hoffen das auch hier die pauschale Beihilfe eingeführt wird

  • Die Öffnungsklausel gilt aber nur, wenn man an öffentlichen Schulen ist. Mit Planstelleninhabervertrag an einer Ersatzschule hat man da, zumindest in NRW, Pech und kann nur hoffen das auch hier die pauschale Beihilfe eingeführt wird

    Meinst du damit bspw. Landesbeamtin/-beamter an einer Privatschule oder eine andere Variante?

    Ich kenne bspw. kirchliche Privatschulen, wo es sowohl Landesbeamte als auch Kirchenbeamte gibt. Letztere müssen sich in der Regel etwas strenger an die 10 Gebote halten, von möglichen Auswirkungen auf die PKV wusste ich bisher nichts.


    Ok, fassen wir mal zusammen. Wenn man zweifelt, sollte man in jedem Fall aufpassen:

    * Frühzeitig prüfen, welche PKVen an der Öffnungsaktion teilnehmen.

    * Immer die Anwartschaft nach dem Ref weiterführen.

    * ggf. Sonderregeln bei bestimmten Schulen beachten (Ersatzschule/Privatschule, Status als Beamtin/Beamter)

  • Außerdem bedeutet Kontrahierungszwang nicht, dass die KV keinen Aufschlag nehmen darf. Bis zu einem gewissen Umfang ist der m.W. Nach erlaubt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Die Öffnungsklausel gilt aber nur, wenn man an öffentlichen Schulen ist. Mit Planstelleninhabervertrag an einer Ersatzschule hat man da, zumindest in NRW, Pech und kann nur hoffen das auch hier die pauschale Beihilfe eingeführt wird

    Die Öffnungsklausel gilt schon im Ref. Also kann man diesen Vertrag dann einfach dorthin mit schleifen.

  • Um auf das eigentliche Thema zurückzukommen,

    ist eine Verbeamtung trotzt dieser Krankheit möglich oder läuft es darauf hinaus, dass man "nur" angestellt werden würde?

    Eigentlich hat Quittengelee das bereits in Beitrag #9 beantwortet: Die Maßstäbe zur Beurteilung der gesundheitlichen Eignung haben sich vor knapp 10 Jahren drastisch zugunsten der Bewerber verbessert. Dass Varikozele zu einer Prognose des Nichterreichens der Altersgrenze mit überwiegender Wahrscheinlichkeit führen könnte, kann ich mir persönlich kaum vorstellen. Aber letztlich sind hier im Forum vermutlich nur medizinische Laien anwesend, insofern kann dir hier niemand eine verbindliche Antwort geben. Genau für diese Prognose ist der Amtarzt als Experte zuständig.

  • Im Übrigen gilt, eine Ablehnung nie einfach schlucken, sondern Beratung einholen, Widerspruch einlegen. Notfalls, je nach Beratungsergebnis, klagen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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